Ich klage an !
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Es wird immer Abschaum geben, der uns Schaden zufügt, Geschmeiß, weil er, weil es, es einfach so will.
Um das auszuhalten, dagegenzuhalten, sollen wir jedoch nie der Versuchung erliegen, in uns selber gleiche Niedertracht, Verkommenheit, zu erwecken.
Denn so, abartige Ehrlosigkeit, das sind wir nicht, statt dessen sollen wir uns stets daran erinnern, wir sind die Herren, nicht die perverse Degeneration.
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Weil es sich gerade so schön anbietet,
als quasi Einleitung auf die kommenden Peter-Biesenbach-Files,
hier schon mal ein erste Bild, dass ich der Presse entnehmen konnte,
mit einer der Posen, in welchen sich dieses kriminelle Element so gut gefällt, nach wie vor.
Ich habe es eben noch mal nachgeschaut, dass ich mich nicht irre, das Datum, seit dieses Etwas um den seinerzeitigen Mordanschlag weis, ist der Juli 2014 !
Also bereits - bevor - Peter Biesenbach Justizminister wurde, schützt er, so oder so, die damaligen Täter.
Und dann, als er Minister geworden war, schützte er die Korruptions-Brut, die die Täter schützt.
Es wird also viel zu lesen geben, wenn ich wieder so weit bin, hier Neues einzustellen; versprochen.
2024.04.21
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Deshalb kommt hier, an eher ungewöhnlicher Stelle, ein mehr oder weniger aktuelles Bild des Mandantenverräters Ingo Lindemann !
Wir erinnern uns, das ist die Missgeburt, die mit mir bei dem Fotzenvieh Sigrid Kunze saß, und mich in deren Korruptionsmesser laufen ließ, ohne mit der Wimper zu zucken; ganz so- wie es ihr Auftrag an ihn war, wie nach wie vor ist !
Später, wenn ich wieder in Freiheit bin, das illegale Spiel, das der Serienstraftäter und Verbrecher Uwe Neumann mit mir spielt, so oder so ein Ende gefunden hat, sehe ich weiter, wie ich dieses Bild nutzen kann.
2024.04.14
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Die allgemeine Nachträge zu Punkt 164, OLG Düsseldorf, sind vom 20.11.2024.
Die 68. Ergänzung, Punkt 164 - OLG Düsseldorf, ist vom 14.08.2024.
Die 67. Ergänzung, Punkt 162 - Märten, 2, ist vom 09.08.2024.
Die 66. Ergänzung, Punkt 67, nebst 1. Nachtrag, ist vom 06.08.2024.
Der 1. Nachtrag, zu Punkt 66, ist vom 21.07.2024.
Der 2.Nachtrag, zu Punkt 80, ist vom 03.03.2024.
Der 2. Nachtrag, zu Punkt 90 Teil 3, ist vom 10.01.2024.
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Die 65. Ergänzung, zu Punkt 80, 1. Nachtrag, ist vom 30.11.2023.
Die 64. Ergänzung, Punkt 90, Teil 6, ist vom 29.10.2023.
Die 63. Ergänzung, Punkt 110 - Bittner, 1, ist vom 29.10.2023.
Die 62. Ergänzung, Punkt 65.1, ist vom 27.10.2023.
Die 61. Ergänzung, Punkt 65, ist vom 18.10.2023.
Die 60. Ergänzung, Punkt 48, ist vom 16.10.2023.
Die 59. Ergänzung, Punkt 36, ist vom 12.10.2023.
Die 58. Ergänzung, Punkt 37, ist vom 09.10.2023.
Die 57. Ergänzung, zu Punkt 66, ist vom 06.10.2023.
Die 56. Ergänzung, zu Punkt 90, Teil 5, und der 1. Nachtrag, ist vom 17.09.2023.
Der 1. Nachtrag, zu Punkt 90, Teil 3, ist vom 14.09.2023.
Die 55.Ergänzung, zu Punkt 90, Teil 4, ist vom 10.09.2023.
Die 54. Ergänzung, Punkt 150, ist vom 04.09.2023.
Die 53. Ergänzung, Punkt 140, ist vom 02.09.2023.
Die 52. Ergänzung, zu Punkt 90, Teil 3, ist vom 02.09.2023.
Die 51. Ergänzung, Punkte 100, ist vom 27.08.2023.
Die 50. Ergänzung, Punkt 64, ist vom 23.08.2023.
Die 7. Überarbeitung, zu 65.0 IN 62, und 66.0 IN 63, ist vom 22.08.2023.
Die 49. Ergänzung, zu Punkt 90, Teil 2, ist vom 20.08.023.
Die 6. Überarbeitung, ist vom 06.08.2023.
Der 1. Nachtrag, zu Punkt 90, ist vom 06.08.2023.
Der 1. Nachtrag, zu Punkt 50, ist vom 06.08.2023.
Die 48. Ergänzung, Punkt 80, ist vom 04.08.2023.
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Die 47. Ergänzung, In eigener Sache, ist vom 30.07.2023.
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Die 46. Ergänzung, Punkt 90, Teil 1, ist vom 29.04.2023.
Die 5. Überarbeitung ist vom 15.04.2023.
Die 45. Ergänzung, Punkt 66, ist vom 28.03.2023.
Der 2. Nachtrag, zu Punkt 55, ist vom 03.02.2023.
Der 1. Nachtrag, zu Punkt 55, ist vom 02.02.2023.
Der 1. Nachtrag, zu Punkt 65.0, ist vom 29.01.2023.
Die 44. Ergänzung, Punkt 65.0, ist vom 28.01.2023.
Die 43. Ergänzung, Punkt 49, ist vom 26.01.2023.
Die 42. Ergänzung, Punkt 45, ist vom 26.01.2023.
Die 41. Ergänzung, Punkt 47, ist vom 25.01.2023.
Die 40. Ergänzung, Punkt 46, ist vom 25.01.2023.
Die 39. Ergänzung, Punkt 51, ist vom 23.01.2023.
Die 4. Überarbeitung, zu Punkt 43 - Schwan 4 und 55, ist vom 20.01.2023.
Die 38. Ergänzung, Punkt 55, ist vom 19.01.2023.
Die 37. Ergänzung, Punkt 50, ist vom 18.01.2023.
Die 36. Ergänzung, Punkt 60, ist vom 01.01.2023.
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Die 35.Ergänzung, Punkt 43.2, ist vom 03.09.2022.
Die 34. Ergänzung, Punkt 43.1, ist vom 01.09.2022.
Die 33. Ergänzung, Punkt 43, ist vom 23.08.2022.
Der 1. Nachtrag, zu Punkt 42, ist vom 18.08.2022.
Die 32. Ergänzung, Punkt 42, ist vom 14.08.2022.
Der 1. Nachtrag, zu Punkt 41, ist ebenfalls vom 31.07.2022.
Die 31. Ergänzung - Punkt 41 - ist vom 31.07.2022.
Die 30. Ergänzung - Punkt 70 - ist vom 30.07.2022.
Die 20. Ergänzung ist vom 22.12.2021.
X.
Für Alle, die sich dafür interessieren, wie es kommen kann, dass man so aussieht, aber die Leute, denen man das zu verdanken hat, bis HEUTE, von der Justiz in Köln, geschützt werden, biete ich hier die Möglichkeit, sich über die ORGANISATION JÜRGENS zu informieren; vor allem .... ihre Angehörigen werden von Steuergeldern ausgehalten.
Da die ORGANISATION JÜRGENS nun ebenfalls in Wuppertal tätig ist, auch ihre Kontakte nach Düsseldorf erneuert hat, ist es ganz bestimmt nicht langweilig.
Somit wird sich ein Manuskript entwickeln, quasi wie ein Gewächs, wenn natürlich auch ein ekeliges, ein giftiges, mit dem simplen Titel "Die Hure", unterteilt in - vorerst - 4 Hauptabschnitte.
Der Aufbau dieses Manuskriptes- ist der des Romans.
Teil 1 behandelt das Treiben der ORGANISATION JÜRGENS in Köln,
Teil 2 behandelt das Treiben der ORGANISATION JÜRGENS in Wuppertal
und
Teil 3 behandelt das Treiben der ORGANISATION JÜRGENS erneut in Wuppertal, aber mit einem anderen Hintergrund.
Teil 4 sodann, behandelt, weil die Huren-Justiz der ORGANISATION JÜRGENS nicht rastet, nicht ruht, um den Überblick besser organisieren zu können, sodann das jeweils aktuelle Verfahren.
x.
Dieser Manuskript erklärt also, wie eine Verbrecherorganisation funktioniert, und was man beachten muss, um Täter - aus einem Mordanschlag - zu schützen.
So, wie die einzelnen Unterpunkte fertig werden, stelle ich sie hier ins Netz.
Damit geht aber auch einher, dass sich das Erscheinungsbild dieser Home-Page ändert, je nach Fortschritt und Größe der Dateien.
X.
Und nun, ehe wir beginnen, noch die obligatorischen Hinweise in "eigener Sache".
Zu erst mehr als vielen Dank, an die Besucher, und also hoffentlich auch Leser, die auf dieser Seite, und also bei mir, seit sie on-line ist, vorbeischauen.
Ebenfalls vielen Dankt für die eMails, und die Anregungen zu Korrekturen, die ich gerne übernehme.
Und dann- dann gibt es noch den Hinweis wegen der Technik dieser Seite.
Die Software habe ich, wie schon von Anfang an erwähnt, von und bei NETCOLOGNE.
Nun, eben im Januar 2023, ist es mir doch tatsächlich geglückt, nachdem ich im August letzten Jahres damit begann ( ! ! ! ), das GB-Kontingent zu erhöhen, wie auch immer, einen Mitarbeiter bei NETCOLOGNE ans Telefon zu bekommen, nach rund 5 Monaten ( ! ! ! ), der es geschafft hat, in 10 Minuten, ( ! ! ! ), mit mir zusammen das zu regeln, was andere nicht vermochten; also auch hier noch mal einen Danke an jenen unbekannten Helfer.
Ansonsten gilt, nach wie vor, die Bitte, wem Rechtschreibefehler auffallen, oder bei Anregungen und Kommentaren, ich freue mich über Rückmeldungen an meine eMail-Adresse:
enbach-ernst-norbert@web.de
Ernst-Norbert Menzenbach
Die Hure
Roman
Copyright ( ab ) 2021, by Ernst-Norbert Menzenbach
Hinweis:
Alle in diesem Roman
genannten Namen,
genannten Orte,
genannten Institutionen,
in den allgemeinen Text eingefügten Kopien,
auch die Texte selber,
sind frei erfunden und reine Fiktion.
Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Juristischen oder Natürlichen Personen oder Orten oder Institutionen sind zufällig und nicht beabsichtigt.
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In eigener Sache.
Wuppertal, im Juli 2023
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
X.
Inhaltsverzeichnis: ( 131 KB )
" Betriebsanleitung" - zum erfolgreichen Schutz von Tätern aus einem Mordanschlag ( 26 KB )
0 - Prolog
- PHK Denninghaus, 1 ( 10.796 KB )
1 - Çağlar ( auch: Caglar ) Üngertürk ( 79 KB )
- PHK Denninghaus, 2
- Dr. Altpeter,
- Quack-Kummrow,
2 - Langner ( 61.560 KB )
- Quack-Kummrow,
3.0 - Dr. Altpeter, 1 ( 12.926 KB )
- Quack-Kummrow,
3.1 - Dr. Altpeter, 2 ( 7.696 KB ) Flankenschutz
4 - PHK Denninghaus, 3 ( 19.946 KB )
5 - Ingo Lindemann, 1 ( 193.105 KB )
- Martin W. Huff
Der M O R D V E R S U C H, Teil 1
7 - Seidel, 1 ( 167.000 KB )
- Ingo Lindemann, 2
- Holger Korthals,
- Michael Wolff,
8 - Beitzel ( 37.779 KB )
9 - Rita Klöpper, CDU, seinerzeit Petitionsausschussvorsitzende, ( 24.507 KB )
- Carina Barbara Gödecke, SPD, seinerzeit Landtagspräsidentin,
- Thomas Kutschaty, SPD, seinerzeit Justizminister,
- Peter Biesenbach, CDU, seinerzeit Stv. Fraktionsvorsitzender,
- Ralf Jäger, SPD, seinerzeit Innenminister,
10 - Dr. Friedrich Krull, 1 ( 27.885 KB )
11 - Sigrid Kunze ( 118.318 KB )
- Ingo Lindemann, 3
- Dr. Friedrich Krull, 2
und
- Christoph Friede,
und
- Ralf Zimmermann, als Schöffen,
und
- PK Hasenbach,
11.1 - Sigrid Kunze - das Plädoyer ( 62.508 KB )
12 - Roland Ketterle, 1 ( 43.069 KB )
13- OLG Köln ( 6.656 KB )
Boyke/Conzen/Dr. Mertens-Bande
und
- Hr. Conzen,
- Hr. Dr. Mertens,
20 - Dr. Annette Lehmberg, 1 ( 63.428 KB )
- Spätgens, 1
- Spormann, 1
21 - PHK Silke Klapps,1 ( 74.865 KB )
22 - Spormann, 2 ( 192.698 KB )
- Oberamtsanwalt Zimmermann, 1
- Henning Weskott, 1
23 - Spormann, 3 ( 41.352 KB )
- Spätgens, 2
- BGH
24 - Spormann, 4 ( 96.471 KB ) Flankenschutz
zurückgezogener Strafbefehl,
25 - Henning Weskott, 2 ( 065.504 KB )
- Spormann, 5
26 - Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, 1 (016.960 KB)
- Henning Weskott, 3
27 - Schräder, 1 (199.212 KB)
- Fr. Ri. Gerlach,
- Aschermann,
- Henning Weskott, 4
- Miriam Köhler, Wuppertal,
- Anja Klasen, Velbert,
28 - Dr. Annette Lehmberg, 2 (029.825 KB)
- Schräder, 3
- Biesenbach, 2
29 - OLG Düsseldorf, 1 (023.959 KB)
- Schräder, 2
- Weskott, 5
30 - Dr. Weiner,1 (147.932 KB)
- OAAw Zimmermann, 2
- KK Kilic, 1
- Roland Ketterle, 2
31 - OLG Düsseldorf, 2 (063.137 KB)
- Fr. Ri. Krämer,
- Fr. Ri. Ebert,
- Fr. Ri. Dr. Radke,
und
- Dr. Werner Richter,
und
- Dr. Schütz
32 - Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, 2 (055.948 KB)
- Henning Weskott, 6
und
- Fr. Ra. Kreutzer,
und
- Ra. Wacker
33 - Staatsanwaltschaft Köln, (026.210 KB)
- STAAw. Gilles,
- Justizbeschäftigte Eckers,
- Dr. Annette Lehmberg, 3
- Fr. Ri. Gehring, 1
34 - Staatsanwaltschaft Wuppertal (062.189 KB)
- Spormann, 6
- Schräder, 4
- Rechtspflegerin Vösgen, 1
- Dipl. Sozialpädagoge Pieper
und
- Sozialrechtsreferentin Sonja Hammerstein
35 - Gehring, 2 (070.498 KB)
Zimmermann/Kilic/Weiner/Gehring-Bande
- Fr. Ri. Krämer,
- Hr. Ri. Olbrisch
und
- Fr. Ri. Dr. Radke
36 - Gehring, 3 (144.749 KB) - Neu am 12.10.2023
- KK Derya Kilic,
und
- Oberamtsanwalt Zimmermann,
und
- Dr. Weiner,
als
und
- Ri. Fr. Krämer
- Ri. Olbrisch
- Ri. Fr. ( am Amtsgericht ! ) Dr. Radke
als
Krämer/Olbrisch/Dr. Radke-Bande,
und
- Staatsanwältin Brosch, 1,
und
- Hans-Konrad Weinhold
und
- Ursula Czylwik
als Schöffen
37 - Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 (079.340 KB) - Neu am 09.10.2023
- Krämer/Olbrisch/Ebert-Bande,
- Oberstaatsanwalt Blomenkämper
Teil 4 - die "Organisation Jürgens" in Wuppertal, 3
40 - Schwan, 1 (060.885 KB)
- Hendrik Hülsmann, 1
- Oberamtsanwalt Handle,1
und
- PHK Silke Klapps, 2
41 - Hendrik Hülsmann, 2 (044.144 KB)
- Ri. Schwan, 2
und
- 1. Nachtrag
42 - Schwan, 3 (064.893 KB)
und
- 1. Nachtrag
43 - Schwan, 4 (034.345 KB) - 1. Nachtrag am 20.01.2023
- Hendrik Hülsmann, 3
- Oberamtsanwalt Handle, 2
- PHK Silke Klapps, 3
und
- 1. Nachtrag
43.1 - Schwan, 5 (020.927KB)
- Ri. Müller, 1
43.2 - Ri. Müller, 2 (020.096 KB)
- Schwan, 6
45 - OLG Düsseldorf, 3 (037.800 KB) - Neu am 26.01.2023
- Dr. Schütz, 2
46 - Dr. Annette Lehmberg, 4 (008.500 KB) - Neu am 25.01.2023
- Schwan, 7
- Müller, 3
47 - Ra. Claus Burghoff, 1 (003.300 KB) - Neu am 25.01.2023
48 - Müller, 5 (089.040 KB) - Neu am 16.10.2023
49 - Müller, 6 (034.450 KB) - Neu am 26.01.2023
50 - Rechtspflegerin Vösgen, 2 (049.600 KB) - Neu am 18.01.2023
und
1. Nachtrag - Neu am 06.08.2023
51 - Oberstaatsanwalt Meyer (083.365 KB) - Neu am 23.01.2023
- Rechtsreferendar Baumgarten, 2
- Frau Aber,
55 - Dr. Weiner, 2 (100.800 KB) - Neu am 19.01.2023
- Dr. Annette Lehmberg, 5
- Dr. Schütz, 3
- Oberstaatsanwältin Boldt, 1
- Dirk Jädke, 2
und
- 1. Nachtrag - Neu am 02.02.2023
und
2. Nachtrag - Neu am 03.02.2023
60 - Dr. Benjamin Limbach, 1, Bündnis 90/ Die Grünen (018.562 KB)
- Dirk Jädke, 1
62 - Landgericht Wuppertal, (037.800 KB) - Neu am 28.01.2023
- Müller, 6
und
- 1. Nachtrag - Neu am 29.01.2023
63 - Landgericht Wuppertal (026.808 KB) - Neu am 28.03.2023
- Müller, 8
- Schwan, 8
und
- Ri. Hübner,
- Ri. Meyer
- Ri. Fr. Heilmann
64 - Gehring, 4 (007.873 KB) - Neu am 23.08.2023
- Staatsanwältin Hebold, 1
65 - Gehring, 5 (041.750 KB) - Neu am 18.10.2023
Landgerichtstermin vom 02.08.2023
- Schwan, 9,
- Müller, 8,
und
- Oberstaatsanwalt Baumert,
und
- Dietmar Meurer; Verwaltungsangestellter,
und
- Ute Hausmann, Physiotherapeutin,
als Schöffen,
und
- Rechtsanwalt Claus Burghoff, 3.
65.1 - Gehring, 6 (009.102 KB) - Neu am 27.10.2023
- Dr. Weiner, 4
- Müller, 10
- Ra. Claus Burghoff, 4
66 - OLG Düsseldorf, 5 (036.520 KB) - Neu am 06.10.2023
- Schwan, 10
- Müller, 9
und
- Gehring, 6
und
1. Nachtrag - Neu am 21.07.2024
67 - Bundesgerichtshof(037.973KB) - Neu am 06.08.2024
70 - KKin Mehri (078.609 KB)
- Der Angriff auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland -
80 - Staatsanwältin Simm, 1 (079.992 KB) - Neu am 04.08.2023
- Der Angriff auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Teil 2 -
und
1. Nachtrag - Neu am 30.11.2023
und
2. Nachtrag - Neu am 03.03.2024
90 - Die Uwe Neumann Files
Teil 1: (008.374KB)
- Oberamtsanwalt Handle,
- Oberstaatsanwalt Deventer,
und
1. Nachtrag - Neu am 06.08.2023
Teil 2: (013.000KB)
- Rechtspflegerin Vösgen, 3,
- Zentrale Zahlstelle Justiz, Hamm, 1, - Neu am 20.08.2023
Teil 3: (112.885 KB)
- Rechtspflegerin Kandil, 1,
- Zentrale Zahlstelle Justiz, Hamm, 2, - Neu am 02.09.2023
und
1. Nachtrag - Neu am 14.09.2023
und
2. Nachtrag Oberstaatsanwältin Heuermann, - Neu am 10.01.2024
Teil 4: (011.166 KB)
- Frau Boldt, Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, - Neu am 10.09.2023
Teil 5: (090.112 KB)
Teil 6: (019.641 KB)
- Obergerichtsvollzieher A. Kretschmer, - Neu am 29.10.2023
- Zentrale Zahlstelle Justiz, Hamm, 4,
100 - Dr. Weiner, 3 (055.000KB) - Neu am 27.08.2023
und
1. Nachtrag, selbes Datum
110 - Bittner, 1 (066.232 KB) - Neu am 29.10.2023
- Staatsanwältin Simm, 2
111 - Bittner, 2 (000.000 KB)
- Die Verherrlichung des Nationalsozialismuses -
- Der Angriff auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Teil 3 -
- Staatsanwältin Simm, 3
120 - Thomas Kutschaty, SPD,
130 - Die Peter Biesenbach Files, CDU,
140 - Die Benjamin Limbach Files, GRÜNE, (004.486 KB) - Neu am 02.09.2023
150 - Der Tod der Annette Lehmberg (025.736 KB) - Neu am 04.09.2023
162 - Märten, 2, (054.940 KB) - Neu am 09.08.2024
164 - OLG Düsseldorf (022.830 KB) - Neu am 14.08.2024
- Bittner, 3
- Märten, 3
166 - Bundesgerichtshof
168 - Bundesverfassungsgericht
X.
Das obwohl hoch löbliche Ziel von Verbrecher-Organisationen, ihre aktiven oder inaktiven Mitglieder erfolgreich vor Strafverfolgung zu schützen, kann, je nach dem, in welchem Staat man sich befindet, ein durchaus aufwendig zu gestaltendes werden.
( Wenn wir uns die Kriminalität-Statistik der aktuellen Zeit anschauen, haben wir zur Kenntnis zu nehmen, dass gerade Nordrhein-Westfalen das Bundesland ist, mit der am weitesten verbreiteten "Clan-Kriminalität". )
Wenn man nun beabsichtigt, wie im vorliegenden Fall, durch die Ermittlungsergebnisse der ermittelnden Polizei ganz klar und unmissverständlich definierte Täter vor der Strafverfolgung zu schützen, braucht man nur wie folgt vorzugehen:
- Man nimmt einen fiktiven, angenommenen Teil dieser 100 % Schuld, und weist diesen, wie auch immer, und sei es durch das gewerbsmäßige Begehen von Straftaten, dem Opfer zu.
- Das einzige, auf das man in diesem Zusammenhang achten muss, ist, dass dieser fiktive, angenommene Teil der ursprünglichen Schuld größer ist, als 50 %.
- Für eine erfolgreiche nachhaltige Strafvereitelung für die Täter sollte jedoch davon ausgegangen werden, um eben auf "Nummer sicher" zu gehen, dass der Teil der Schuld, der dem Opfer zu geschoben wird, 70 % zu sein hat.
- Dabei ist es völlig unerheblich, durch welche Maßnahme oder welche Schuldzuweisung sich diese 50-besser aber 70 % zusammensetzen.
- Das Einzige, was hierbei zählt, ist, dass die Täter, die bei dieser Strafvereitelungsmaßnahme zusammenarbeiten, sich gegenseitig so aufeinander verlassen können, dass einerseits die Vorausgehenden den Boden der Verleumdung so bereiten, dass die Nachgehenden stets auf ihn sicher zu argumentieren vermögen, und dass andererseits die Nachgehenden auf die Maßnahmen der Vorausgehenden zurückgreifen können.
Die wenn auch perverse Logik dieser Vorgehensweise- liegt in seiner Simplizität.
- Das Maß an Schuld, das man dem Opfer zuweist, steht selbstverständlich nicht mehr zur Verfügung, um es auch dem oder den tatsächlichen Tätern unterstellen zu können.
- Für eine, wenn denn überhaupt noch erfolgende Strafverfolgung der Täter, steht, letztendlich, nur noch der kleinere, der übrig gebliebene Teil der Schuld zur Verfügung.
- Der sich auch aber noch minimieren lässt, durch wiederholtes Hinweisen auf den ungleich höheren, fiktiven Schuldanteil des Opfers.
- Täte man es anders, würde die Addierung der einzelnen Prozentsätze Schuld die Grenze von 100 % überschreiten, also, rein Mathematisch unmöglich sein, und somit die gesamte Vorgehensweise selbst durch die Personen angreifbar machen, die, was Kriminologie anbelangt, völlig unbedarft- und in das fragliche, aktuelle Thema überhaupt nicht involviert sind.
( Ermittlungsakte 0000 )
X.
Für mich selber begann die Auseinandersetzung mit der ganzen Angelegenheit mit der nachfolgenden Ladung, als ich, Anfang Januar 2014, das Krankenhaus der UNI-Klinik Köln verlassen hatte.
https://websitemaker.netcologne.de/.cm4all/uproc.php/0/90%20-%20Die%20Uwe%20Neumann%20Files/.2023.10.18-1%20Anschreiben%201%20-%20002.jpg/picture-400?_=18b7cfc98e4
( 040.1 Polizei Köln 05 )
Aus heutiger Sicht, selbst wenn es keinen Gott gibt, an den ich glaube, so muss ich doch sagen, Gott sei Dank, denn die Informationen, die ich an jenem Tag erhielt, haben mir, mit der gewissen Verzögerung, mit der meine gesundheitliche Genesung fortschritt, und bis Heute hat es nicht aufgehört, mir stetig neue Zusammenhänge des Gefüges der "Organisation Jürgens" zu erklären, die nun auch in Wuppertal ihr Unwesen treibt; wie in Teil 2 noch mehr als ekelerregend, die hiesige Stricher- und Hurenschaft outend, ausgebreitet wird.
Doch es geht mit diesem Gespräch, welches ich mit dem
hatte, noch viel mehr Abartigkeit, ja Perversion einher, dass ich gleich noch eine weitere Information einfügen ganz einfach muss.
Dieses Gespräch, mit dem Straßenstrich-Stricher Denninghaus, teile sich in 2 völlig unterschiedliche Teile. Die sich aus folgendem ergaben.
Ich war, vor allem gesundheitlich, noch längst nicht wieder so hergestellt, dass ich wirklich "tiefschürfende" Diskussionen überhaupt führen konnte.
Da PHK Denninghaus, bedingt durch Telefonanrufe, den Raum mehrfach verließ, teilweise für 5 "gefühlte" Minuten oder länger, ich schaute nicht auf die Uhr, hatte ich Gelegenheit, Einblick in dort stehende und liegende Akten zu nehmen, von denen man gleichzeitig aber ausgehen sollte, sie waren ganz gewiss nicht dazu da, damit ich sie lesen oder die Bilder in ihnen sehen sollte.
So erhielt ich Einblick in die Akte "Dr. Altpeter", Richter am Amtsgericht Köln; mit dem ich im Januar 2014 noch überhaupt nicht konfrontiert war, nach der Lesart der mir so zugänglich gewordenen Ermittlungsakten, Dr. Altpeter, I, II, III, und IV, ein unter mindestens dringendem Pädophile-Verdacht stehender- dann Kinderschänder; wir kommen noch wiederholt auf ihn zu sprechen.
Aber ich konnte mir ebenfalls ein weiteres, ein erneutes Bild machen, über die
Frau Quack-Kummrow, im Jahre 2014 Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln, ist an sich bereits eine bemerkenswerte Person.
Mit dem Ergebnis, trotz sachlich begründeter Anzeige, trotz Zeugen, die Polizisten sind, trotz des Gefährdungspotentials, das von dem Aggressor ausging, stellte Frau Quack-Kummrow das Verfahren ein; wenn ich mal Zeit habe, und lange genug in diversen Kellern die Akten durchstöbere, eventuell finde ich dann noch das Aktenzeichen und ihre Aggressor-Schutz-Begründung.
Frau Quack-Kummrow ist im Milieu der Schwerkriminellen also keine Unbekannte.
Bald werden wir lesen, zu welchen perversen Abartigkeiten sie sich noch verstiegen haben "soll"; wie, Heute, eventuell, immer noch versteigt.
Ehe ich, erst ganz zum Schluss dieses Abschnittes, zu den wenigen, gleichwohl mehr als wichtigen Punkten, nämlich denen der Beweissicherung, komme, die mit PHK Denninghaus ebenfalls besprochen wurde.
Hier nun jedoch der ganz wichtiger Hinweis, unter dem ich alles, was im folgendem Kapitel besprochen wir, verstanden wissen will:
ich zitiere,
ich zitiere, nach besten Wissen und Gewissen,
ich zitiere aus der Erinnerung und Notizen, die ich mir machte,
aber ich kann selbstverständlich für die Richtigkeit des Zitierten keinerlei Gewährleistung übernehmen,
ich zitiere aus den Akten, in die ich, im Büro des PHK Denninghaus, Einblick nehmen konnte,
wie ich später beispielsweise Rechtschreibung oder die Bedeutung von Namen und Begriffen recherchierte.
Aber, ich gebe auch zu bedenken:
sicherlich verfüge ich über ein gesundes Ego, es gab Leute in meiner Vergangenheit, die sagten zu mir, ich "sei ein arrogantes Arschloch", Einer meinte, ich "hätte den perfekten Hals zum hängen", das ist kein Witz, Einer von beiden schrieb es, bestimmt fände man seinen Brief noch, die Suche vorausgesetzt.
Aber eben, ich bin ganz gewiss nicht so größenwahnsinnig, zu meinen, die Polizei Köln, eben vertreten durch den PHK Denninghaus, habe, an diesem fraglichen Tag im Januar 2014, die Ermittlungsakten Dr. Altpeter, I, II, III, und IV, extra angefertigt, extra offen herumliegen lassen, mich extra in diesem Büro so lange alleine sitzen lassen, damit ich auch ja Zeit genug hatte, mir etwas anzusehen, durchzulesen, was aber gar nicht für mich bestimmt war.
Nein.
Auf Grund der Erfahrungen, die ich während der letzten Jahre, bis Heute, mit jenem Abschaum gemacht habe, welcher die "Organisation Jürgens" darstellt, gehe ich davon aus, PHK Denninghaus fühlte sich einfach so sicher,
Dieser Teil unserer Geschichte nun, ist kein wirklich lustiger, ganz egal- was man über Türken denken mag oder nicht.
Ich beispielsweise, in meiner Stadt, in meiner Straße, habe genau gegenüber einen Türken sitzen, der sich ganz vorzüglich darin gefällt, vor allen am Wochenende, wenn die Leute Zuhause sind, und ihrer Freizeit genießen wollen, oder Abends, wenn sie beisammen sitzen, um beispielsweise gemeinsam etwas zu essen, Verhaltensweisen, soziale Bedürfnisse, die er wohl eher weniger kennt, seine Primitivität hinzugenommen, "Jallah-Musik" durch weit geöffnete Fenster dröhnen zu lassen, ohne Rücksicht darauf, wie laut dieses Gejaule auch seine eigenen Nachbarn, in dem Haus belästigt, in dem er vegetiert, dass man die ganze Straße, rauf und runter, mitsingen könnte, wenn man denn Türkisch verstünde.
Eventuell sollte man ihn mal darauf ansprechen, etwas, das ich auch weiss, er hat, ebenfalls die ganze Straße runter und rauf, unter den anderen Türken, keinen, der ihn kennen- will.
Dass er damit also zu Einem wird, der Ausländerfeindlichkeit geradezu züchten hilft, entgeht seinem solchermaßen ausgewiesenen Spatzenhirn derweil.
Es gibt auch den berühmt berüchtigten Satz, dass man über Tote nicht schlecht reden soll. Aber ich bin mir ganz sicher, da wir hier zudem über mindestens zwei Tote sprechen werden, Tote, von denen die türkische Polizei, in Konstantinopel, sagt, dass es eben Tote sind, werden sie mir nicht böse sein, denn über sie persönlich- kann ich ja gar nichts sagen..
Lassen wir also alle Ressentiments beiseite, und ich beschränke mich darauf, was ich bereits weiter zurück schrieb, nämlich, nur nach bestem Wissen und Gewissen zu zitieren.
Als ich in dem Büro des PHK Denninghaus saß, hatte ich, wie bereits geschildert, mehrere Male Gelegenheit, die zum Teil offen liegenden Aktenordner einzusehen.
Einer dieser Aktenordner, standen an der Seite, auf einem Side-Board, geschätzt und nach der heutigen Erinnerung, war er mindestens 5 Zentimeter dick.
Auf seiner Rückseiten stand, deutlich zu lesen, Dr. Altpeter, dahinter jeweils, in römischer Schriftweise, eine Ziffern.
Auf dem ziemlich großen Schreibtisch von PHK Denninghaus, lagen drei weitere Aktenordner, ebenfalls von unterschiedlicher Dicke, von denen zwei aufgeschlagen waren.
Insgesamt gab es 4 Stück nummerierter Ordner verschiedener Größe dieser Art.
Nachdem PHK Denninghaus zum zweiten Mal sein Büro verlassen hatte, ich erwähnte auch das, mehrmals klingelte sein Telefon, machte ich mich daran, die auf dem Tisch aufgeschlagenen Aktenordner zu sichten.
Ich gebe es gerne zu, ich gehöre ganz gewiss nicht zu den Leuten, die von sich selber sagen, sie seien frei von Sünden, im Gegenteil, ich gebe es gerne zu, wenn all das Sünden sind, was uns die "Mitarbeiter" diverser Götter als eben solche lehren, müsste ich mehr Sünden begangen haben, als selbst der Leibhaftige.
Niemand wird also so spielverderberisch sein, und mir verübeln, wenn ich nun tat, was ich aber eigentlich nicht hätte tun sollen, vor allen Dingen nicht so, quasi hinter dem Rücken eines anderen, mir nämlich diese Akten zu nehmen, und darin zu blättern und zu lesen.
Wer milde mit mir sein will, sagt einfach, die Neugier ergriff ihn; der Rest möge schweigen.
Wie es Heute dort ist, weiss ich nicht, damals war es so, dass es einen Aktenordner gab, mit der römischen Ziffer 2, "II", dessen Dicke würde ich auf 5 Zentimeter schätzen.
Nachdem ich begonnen hatte, in diesem Ordner zu blättern, konnte ich sofort feststellen, dass er mit dicken Pappbögen gefüllt war, auf denen sich Fotografien der Gestalt befanden, dass ich davon ausgehe, es handelte sich um eine Art von sehr großen Negativen. So groß, dass man, ohne Sehhilfe, erkennen konnte, um was es auf diesen Bildern geht.
Wenn ich mich daran erinnere, dass ich diese Bilder im Januar 2014 sah, mache ich auch Heute noch die Annahme, sie waren nicht mit einer Digitalkamera hergestellt, sondern noch mit einem klassischen Apparat, welcher Negativfilme verwendete. Da alle diese Bilder, die ich in diesem Aktenordner sehen konnte, das waren, was man auch als "glasklar" bezeichnet, mache ich weiterhin die Annahme, dass diese Bilder nicht nur mit einer Profikamera gemacht wurden, sondern dass diese Kamera auch auf einem Stativ stand, und von Personen bedient wurde, die ganz genau wussten, wie sie mit diesem Gerät umzugehen hatten und, vor allen Dingen, wie sie es zu benutzen hatten, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Da ich nicht einschätzen konnte, wie lange PHK Denninghaus abwesend sein würde, wie gesagt, später kalkulierte ich es auf "gefühlte" 5 Minuten, und das insgesamt 3 Mal, konzentrierte ich mich natürlich zu aller erst auf die Ziffern, mit welchen diese Fotos durchnummeriert waren. Der ersten dieser beiden Aktenordner, gefüllt mit Seiten voller quasi Foto-Negativen, wenn auch in eben größerer Form, beinhaltete, gemäß seiner Nummerierung, 142 Fotos.
Der 3. Aktenordner, den ich bald drauf durchblätterte, brachte es auf 186 Stück; ich gehe mal davon aus, das, was diese Bilder zeigen, war auch für die Photographen so "interessant", dass sie sich nichts entgehen lassen wollten.
Ich nehme für mich in Anspruch, so alt zu sein, und so viel Erfahrung im "zwischenmenschlichen Bereich" zu haben, dass ich erkennen kann, egal ob es sich bei den jeweiligen Personen um zwei Frauen, zwei Männer, oder Mann und Frau handelt, wann wir von so genannten "sexuellen Handlungen" reden oder nicht.
In diesem Fall waren die Fotos so quasi "gestochen scharf", dass man, um es an einem Beispiel klarzumachen, auch hätte sagen können, man konnte bald die Sackhaare zählen.
Weiterhin auf Grund meiner doch durchaus mehr als nur guten Ortskenntnis in Köln, gehe ich davon aus, das Gebäude, in dem sich das Zimmer befindet, in dem diese Handlungen vorgenommen wurden, es ist das Maritim Hotel in der Kölner Altstadt, und fotografiert wurde auf bzw. die Rhein abseitige Seite ( Von dort aus, wo sich für einige Zeit die provisorische Außenstelle des Kölner Stadtarchivs befand ).
Wenn ich berücksichtige, was man auf den jeweiligen Fotos sehen kann, gehe ich weiterhin davon aus, dass sich der Standort der Kamera in einer leicht erhöhten Position befunden haben muss, denn man sah einen Teil des Bodens der Innenseite vor dem Fenster, auf der linken Zimmerseite diverse Einrichtungsgegenstände, und auf der rechten Zimmerseite ein größeres Bett.
Alsdann waren die Bilder so, dass man, wenn auch kleine Teile der Außenfassade des Gebäudes erkennen konnte.
x.
Auf diesem Bett lag ein Mann nicht näher bestimmbaren Alters, nackt und auf dem Rücken.
Über seinen Unterkörper gebeugt, zwischen dessen angewinkelten Beinen, kniete eine andere Person, ebenfalls nackt, auf den Fotos kann man zumindest dichtes, sehr dunkles Kopfhaar erkennen, der das tat, was man, im Volksmund, als "Blasen" bezeichnet. Rein medizinisch ist dieser Formulierung eher falsch, es müsste "saugen" heißen.
Wie erwähnt, von diesem quasi Vorgang, gibt es in dem Aktenordner mit der römischen 2, "II", 142 Stück Fotos.
In einem dritten Aktenordner, mit der römischen 3, "III", befanden sich, wie bereits erwähnt, 186 Stück Fotos.
Ich werde mich nun mit keinem streiten, ob es 142 oder 141 oder 143 Stück waren, oder 186 oder 187 oder 185, was ich hier nenne, ist das, an das ich mich erinnere; wer eine andere Zahl hat, soll sie beweisen.
Um auch hier nicht zu sehr ins Detail zu gehen, beschränke ich mich auf das reine Schildern, insoweit dies für die Sache dienlich ist.
Wie lange Zeit zwischen dem Anfertigen des ersten Streifens Bilder und dem des zweiten Streifens Bilder vergangen ist, kann ich selbstverständlich nicht beurteilen.
Ich gehe jedoch davon aus, dass es schon eine gewisse Dauer war, die dazwischen lag.
Auf dem zweiten Streifen Bilder hat sich die Gemengelage in diesem Zimmer und auf diesem Bett völlig geändert.
Die Person, mit dem sehr dichten, dunklen Kopfhaar, lag nun mitten auf dem Bett, auf dem Rücken, und hatte die Beine sehr weit "angewinkelten".
Die Person, die vorher auf dem Bett gelegen hatte, und sich einen Blasen ließ, kniete zwischen den Beinen des Liegenden, und bearbeitete, auf einigen der Fotos mit Fingern, auf anderen Fotos mit seiner Zunge, dass, was man, auch bei Männern, als "Rektalen Eingang" bezeichnen kann. Soweit ich diese Fotos interpretieren kann, schien der in diesem Fall aktive so sehr in seine Tätigkeit versunken, dass er nicht einmal auf die Idee kam, sich daran zu erinnern, dass in dem Zimmer einerseits Licht brannte, andererseits die Vorhänge geöffnet waren.
Die letzten ca. 30-40 Bilder, zum Ende dieses Fotostreifens, sind angefüllt mit dem, was man, im Volksmund, als "Ficken" bezeichnet.
Soweit zu dem, was diese beiden Fotos-Streifen, auf insgesamt um die 300 Bildern, zeigen.
Ich gebe es gerne zu, ich war nicht nur davon völlig überrascht, dass es, erstens, diese Fotos überhaupt gab, und dass sie, zweitens, von einer solchen Deutlichkeit waren bzw. sind, wie sie der Normalsterbliche regelmäßig nur von Pornos kennt. Sondern, ich war auch Heils froh, dass PHK Denninghaus nicht im Raum war, ansonsten hätte er gesehen, dass auch ich noch vermag, rot im Gesicht zu werden.
Sodann zog ich mir, alleine schon der Neugier wegen und der Gelegenheit, doch auch der Nähe, den nächsten Aktenordner heran, das Achten auf die Beschriftung des Ordnerrücken erübrigte sich, er lag so, dass ich es sofort erkennen konnte; Dr. Altpeter IV.
Dieser Aktenordner war gefüllt mit Unterlagen, in Ermangelung von diesbezüglicher Fachkenntnis formuliere ich das einfach so, welche die Kölner Polizei, gemäß der Briefköpfe, von der türkischen Polizei in Konstantinopel erhalten hatte.
Wie gesagt, ich besitze nicht die Kenntnis, um beurteilen zu können welcher Briefkopf jetzt was aussagt, ich kann mich nur auf das beziehen, was ich, in diesem Fall, und in der Kürze der Zeit, an Übersetztem gelesen habe.
Aber, die dorthin Unterlagen müssen sich wohl in grundsätzlich zwei Ermittlungsvorgänge unterteilt haben.
Erstens- das Auffinden einer weiblichen Leiche, in Konstantinopel, in einer so genannten Zweizimmerwohnung, welche wohl auf eine Meldung bei der örtlichen Polizei zurück geht, die Nachbarn hätten, aus eben einer ganz bestimmten Wohnung, gewisse Gerüche wahrgenommen, die sie dazu veranlassten, sich bei der Polizei zu melden. Diese dann vor Ort erschienene türkische Polizei, auch darüber kann ich mir kein Urteil erlauben, welche Gepflogenheiten in der Türkei oder/und Konstantinopel herrschen, öffnete die Wohnungstüre, aus dem angefertigten Protokoll ist wohl, gemäß der Übersetzung, zu entnehmen, dass den Polizeikräften bereits bei dieser Gelegenheit eine solche "Geruchswolke" entgegengekommen sein soll, dass diese Leute sehr schnell Rückschlüsse zogen, welche sich dann, leider Gottes, auch bewahrheiteten. Hierzu wird in dem Protokoll erwähnt, die Fenster der Wohnung waren geschlossen, eine Klimaanlage war nicht vorhanden, die Außentemperaturen in Konstantinopel, zu jener Zeit, sollen zwischen ca. 25 und 35 Grad plus am Tag geschwankt haben. In der Wohnung fand man eine weibliche Leiche, halb auf einem Sofa- halb auf dem Boden liegen, mit einem Gummiband um den rechten Oberarm, woraus die türkische Polizei geschlossen hat, bei der Toten müsse es sich um eine Linkshänderin handeln.
Im Bereich unter der Armbeuge, steckte eine Spritze via ihrer Nadel noch in der Haut, um es nicht zu sehr auszubreiten, denn es fällt mir leicht, einzuräumen, den ganzen Bericht konnte ich ganz einfach nicht lesen, die türkische Polizei gingen davon aus, dass diese Tote mindestens seit drei Tagen verstorben sein musste, weiterhin wird die türkische Polizei feststellen, der Tod sei eingetreten, weil sich die fragliche Frau einen so genannten Drogencocktail aus mehreren unterschiedlichen Substanzen verabreichte, deren genaue Zusammensetzung nicht mehr zu rekonstruieren war, aber von dem die türkische Polizei ausgeht, dass eben dieser Drogencocktail zum Tod dieser Person geführt hat.
Der Name Sema ist, gemäß der Literatur, ein türkischer oder/und kurdischer weiblicher Vorname arabischer Herkunft, mit der Bedeutung "Der Himmel".
In anbetracht der Tatsache, dass ich Sema Üngertürkt persönlich nie kennenlernte, sie mir nie etwas böses tat, jedoch so unschön, wenn nicht gar elendig endete, wünsche ich ihr zumindest für die Zeit danach, dass die Bedeutung ihres Namens, für sie selber, eingetreten ist, und sie nun dort ist, was der Himmel sein mag.
Was jedoch viel interessanter ist, und für die türkische Polizei wohl auch, findet sich in dem Umstand, dass der Familienname Üngertürkt kein unbekannter ist bzw. war.
Selbstverständlich kann ich mich auch nicht darüber äußern, wie die türkische Polizei im einzelnen organisiert ist. Aber in der Türkei kennt man wohl, ebenso wie anderswo, den Unterschied zwischen dem Teil der Polizei, der für allgemeine Aufgaben wie beispielsweise Verkehr oder Kriminalität zuständig ist, und der, der sich mit der Grenzsicherung beschäftigt. In der Bundesrepublik Deutschland sagte man früher Bundesgrenzschutz, oder auch GSG/9, dazu.
Zweitens- für das Jahr 2011, dort die zweite Jahreshälfte, gibt es, eben in auch dieser Ermittlungsakte Dr. Altpeter IV der Kölner Polizei, einen weiteren per Dolmetscher übersetzten Bericht dessen, was wir, in der BRD, als Grenzpolizei bezeichnen würden.
Diese berichtet, in eben der zweiten Jahreshälfte 2011, gab es, im Bereich der türkisch-syrischen Grenze das, was wir, landläufig, als "riesen Schießerei" bezeichnen würden.
Niemand soll sich an exakt dieser Stelle dazu versteigern, nun zu grinsen oder gar zu lächeln. Man möge sich nur daran erinnern, zu welch schlimmen Verwerfungen es im türkisch-syrischen Grenzgebiet im Zusammenhang mit dem von der Verräterin Hillary "Diane Rodham" Clinton angezettelten syrischen Bürgerkrieg kam, kommt, wie wahrscheinlich noch kommen wird, und wie viele Tote es in den Jahren gegeben hat, seit dieser Bürgerkrieg im Gange ist.
Unabhängig dieser Spannungslage, scheint die türkische Grenzpolizei jedoch auch umfangreiche Kenntnis darüber zu besitzen, über das dortige Bandenwesen beiderseits der Grenze, das sich aus dem nach wie vor anhaltenden Schmuggel von Gütern aller Art ergibt.
Weiterhin geht die türkische Grenzpolizei davon aus, in eben der zweiten Jahreshälfte 2011, ist es im Bereich der türkisch-syrischen Grenze zu einem Aufeinandertreffen mindestens zweier verfeindete Schmugglergruppen gekommen, es können jedoch auch mehr Gruppen daran beteiligt gewesen sein.
In dem Bericht schildert die türkische Grenzpolizei, anhand der gefundenen Leichen und einer quasi Unmenge leerer Patronenhülsen, dass die an dieser quasi riesen Schießerei beteiligten Personen die Zahl von 40-50 Personen überschritten haben kann.
Zu dem Zeitpunkt, von dem die türkische Grenzpolizei behauptet, ihren Bericht angefertigt zu haben, waren insgesamt elf männliche Leichen aufgefunden worden, die, so schätzt man, vor Ort mindestens fünf bis noch mehr Tage gelegen haben müssen.
Soweit es Munitionsreste anbelangt, die von unterschiedlichen Waffen stammen sollen, geht die türkische Grenzpolizei von bis zu 5000 Stück leerer Patronenhülsen aus.
Einen der vorgefundenen Toten identifizierte man später als Muhammed Üngertürkt.
Der Abgleich zwischen den Daten der türkischen Grenzpolizei und der Polizei in Konstantinopel ergab, dass besagter Muhammed Üngertürkt der nach türkischem Recht Ehemann der Sema Üngertürkt war.
Im Rahmen dieses Datenabgleiches soll es sich ergeben haben, dass dieses somit tote Ehepaar einen Sohn haben soll, über den es bei der Konstantinopeler Stadtverwaltung auch das geben soll, was wir in der Bundesrepublik als "Unterlagen bezüglich des Wohnortes" bezeichnen, um es laienhaft zu zitieren.
Der Name dieses Kindes bzw. Sohnes wird mit Çağlar ( auch: Caglar ) Üngertürkt angegeben. Gemäß der Literatur, kennt man in der Schriftart der Türkei sowohl die Formulierung Çağlar als ebenso Caglar.
Weiterhin stellt die Polizei in Konstantinopel sodann fest, dass ein Kind bzw. Jugendlicher, mit dem Namen Çağlar Üngertürkt, unter der angegebenen Wohnadresse, nicht anzutreffen war bzw. ausfindig gemacht werden konnte.
In wie weit die Polizei in Konstantinopel daraufhin versucht hat, mögliche Verwandte, väterlicher- oder mütterlicherseits, ausfindig zu machen, geht aus dem betreffenden Bericht nicht hervor.
Letztendlich verliert sich in der zweiten Jahreshälfte 2011, zumindest was es die Polizei in Konstantinopel anbelangt, jede Spur dieses Kindes bzw. Sohnes des toten Ehepaares.
Erscheinen wird eine männliche Personen, in nicht klar definiertem Alters, mit dem Namen Çağlar Üngertürkt, im direkten Zusammenhang mit 4 einzelnen Vorgängen in Köln; welche für die Jahre 2011 und 2012 angegeben werden.
Erstens- einer Polizeikontrolle im Bereich der Kölner Altstadt, dort im Bereich des Überganges des so genannten Altermarkt zum so genannten Heumarkt.
Dort führt die Kölner Polizei eine allgemeine- aber auch spezielle Kontrolle durch, um Personen habhaft zu werden, die sich dort im gewerbsmäßigen Taschendiebstahl verdienen.
In diesem Zusammenhang wird eine "jugendliche Person" vorübergehend festgenommen, ich gehe davon aus, dass dies der richtige Begriff ist, die sich ausschließlich mit dem Namen Çağlar Üngertürkt ausweist, ansonsten über keinerlei Ausweispapiere verfügt.
Da diese jugendliche Personen grundsätzlich zwar nicht im Verdacht steht, an den Taschendiebstählen beteiligt zu sein, wird sich die Frage, warum sie also überhaupt aufgegriffen wurde, aus der allgemeinen Gemengelage vor Ort ergeben haben.
Ansonsten verfügt die fragliche Person über Bargeld in angeblicher Höhe von ca. 150 EURO, und eine Visitenkarte, die auf die Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln, Quack-Kummrow, lautet.
Die so vorübergehend festgenommene jugendliche Person besteht darauf, man möge mit besagter Staatsanwältin Quack-Kummrow Kontakt aufnehmen, sie könne, sinngemäß, die Sache erklären und für ihn bürgen.
Sodann will die Kölner Polizei, warum auch immer, die Staatsanwaltschaft Köln tatsächlich kontaktiert haben, die Sache schildern, und von dort die Information erhalten haben, ja, wie auch immer, das sei "schon in Ordnung", man möge diese Personen gehen lassen.
Zweitens- eine Polizeikontrolle im Bereich des Kölner Domes, dort des so genannten Roncalli-Platzes, der Seite, die sich zum Bahnhof ausrichtet.
Dort führt die Kölner Polizei, während einer Nacht von Freitag auf Samstag, eine Drogenkontrolle durch.
Im Grunde genommen, wenn man die Akte überfliegt, vor allen Dingen wenn man das sehr schnell tut, und sich nicht auf jede einzelne Kleinigkeit konzentrieren kann, kommt man zu dem Schluss, dass es sich bei diesem zweiten Mal um exakt die selber jugendliche Person zu handeln scheint, Çağlar Üngertürkt, ( wiewohl ich mich bereits damals über diese Schlussfolgerung der Polizei Köln wunderte, denn wenn es ja kein Ausweispapier mit einem Photo gibt, wie will man denn dann wirklich überprüfen, wer da vor einem steht ? ! ) wie beim ersten Mal, nämlich, dass eine jugendliche, männliche Person, mit südländischen Aussehen, erstens über keinerlei Ausweispapiere verfügt, allerdings eine wenn auch normale Menge Bargeld bei sich führt, und zweitens erneut eine Visitenkarte vorweist, die wiederum auf die Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln, Quack-Kummrow lautet.
Mit dem selben Ergebnis, dass man nach dort Kontakt aufnimmt, wie auch immer die Angelegenheit klärt, um den betreffenden Jugendlichen sodann gehen zu lassen.
Drittens- eine Polizeikontrolle im Bereich des Kölner Hauptbahnhofes, dieses Mal durchgeführt durch die dafür dort zuständige Bundespolizei, wobei es auch im nunmehrigen Fall um Taschendiebstahl geht bzw. ging, wo erneut eine männliche jugendliche Personen, vorübergehend festgenommen wurde, auch wenn sich dieses Mal erneut herausstellte, dass diese Personen, mit den fraglichen Taschendieben, nichts zu tun zu haben schien. Auch dieses Mal wies sich die fragliche Person ausschließlich und nur mit einer Visitenkarte der Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln, Quack-Kummrow, aus, und gab als eigenen Namen Çağlar Üngertürkt an.
Aus dem Bericht der Bundespolizei geht hervor, dass die fragliche Person mehrmals darauf angesprochen wurde, doch zu wissen, über Ausweispapiere verfügen zu müssen, und wenn es schon nicht solche der Bundesrepublik Deutschland wären, so doch des betreffenden Heimatlandes.
Aus dem Bericht der Bundespolizei geht - nicht - hervor, dass es hier größere Sprachschwierigkeiten gegeben hätte, die man nur mit der Hilfe eines Dolmetschers hätte bereinigen müssen. Im Gegenteil, auch dieses Mal verwies die betreffende Person, so, dass man es verstehen konnte, auf besagte Staatsanwältin.
Sodann will die Bundespolizei mit der Staatsanwaltschaft Köln Kontakt aufgenommen haben, vermerkt jedoch, dass es eine Frau Quack-Kummrow dort zwar gebe, aber nicht im Hause sei, was, wegen einer Zeit von morgens zwischen 0:00 Uhr und 2:00 Uhr, auch nicht besonders verwunderlich ist.
Allerdings weigert sich die Bundespolizei nun, die betreffende jugendliche Person, auf bloßen telefonischen Zuruf, gehen zu lassen. Statt dessen einigte man sich darauf, dass die Bundespolizei die betreffende Person zum Justizzentrum Köln, dort zur Staatsanwaltschaft Köln, überführt. Dieses soll, gemäß dem Protokoll, nach 3:00 Uhr am Morgen geschehen sein.
Danach verliert sich die Spur der fraglichen jugendlichen Person, bis diese, viertens, auf den insgesamt zwei Fotostreifen, mit um die 300 Fotos, wieder auftaucht, im direkten Zusammenhang mit dem als zweite Person auf diesen Fotos definierten Richter am Kölner Amtsgericht, Dr. Altpeter.
Soweit ich mich daran erinnern kann, sind alle, tatsächliche alle Blätter, die ich sah, auf denen die fraglichen Photos eingefasst waren, mit dem jeweiligen maschinell erstellten Schriftzug
überschrieben.
2 - Langner
- Quack-Kummrow,
Der geneigte Leser mag sich nun vertrösten lassen, wenn wir an dieser Stelle eine vermeintliche Unterbrechung vornehmen, um in der Reihenfolge, vor allem der zeitlichen zu bleiben.
Dem wohnt aber ein noch viel besserer Grund inne.
Wir werden es bald sehen, wie gut es kommt, Lügnern, versifften Verleumdern, erst einmal eine ganze Weile dabei zuzusehen, wie sie ihre Lügen, ihre Verleumdungen, verbreiten, wie sie sich darin gefallen, ja gleichsam suhlen, ihre minderwertige Existenz dadurch aufzuwerten, indem sie Unschuldige, Opfer ihrer Abartigkeit, mit dem Auswurf ihrer selbst überziehen, ehe man dazu übergeht, mit nur ganz, ganz wenigen allerdings Fakten, denn mehr benötigt man dafür selten, ihr Wunschbild, ihre schwindsüchtigen Verschwörungstheorien, in das argumentative Nichts zerlegen zu können, aus dem sie gewoben sind.
Auf jene Staatsanwältin Quack-Kummrow und ihre "Gespielen", Dr. Altpeter/Çağlar Üngertürkt, kommen wir recht bald zurück, ich verspreche es, und, es wird keinem gefallen, was sich dann offenbart; der nicht voll ebensolcher Abartigkeit ist, wie Quack-Kummrow und Dr. Altpeter selber.
Dazu aber kommen wir nun zu einem ganz besonderen Exemplar Richterlichen Niedertracht, der es fertig bringt, gleich in einer Doppelfunktion aufzutreten.
Der
und
Mit seinem Beschluss vom 30.05.2014, den ich gleich einfüge, versteigt sich dieser Krankheitserreger dazu, um es kurz zu fassen, jeder kann den Text selber lesen, vor allem aber seine Begründung, "Beschlagnahmung des Führerscheins" und "Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis", gleich einen Schwall hemmungslos entstellter Wie-auch-immer-wunsch-Wahrheiten zu phantasieren, ganz so, wie es ihm, als Don einer Verbrecherorganisation, beliebt, seine Schutzbefohlenen, Täter aus einem Mordanschlag, schützen zu wollen.
Und, später, wenn man meinen Anzeigen-Text ließt, der auf der Ermittlungsakte der Polizei Köln basiert, erkennt, wie viel des Verleumdungs-Traktates aus bloßer willkürlich zusammeninterpretierter Verzerrung besteht.
( 060.1 Langner 06 )
( 060.1 Langner 07 )
Wenn wir uns den Text dieses Traktates anschauen, vor allem, wenn man ihn mit den Bildern und Textes der Ermittlungsakte vergleicht, die aus immerhin rund 190 Seiten besteht, erliegt man schnell dem Verdacht, es handelt sich eher weniger um eine sachlich begründet Auseinandersetzung mit einem wie auch immer gearteten Thema, sondern, wir haben es wirklich mit einer Art von "Traktat" zu tun.
In den Tagen nach dem 04.04.2014, erhielt ich die komplette Ermittlungsakte der Polizei Köln, so, wie sie zu jenem Zeitpunkt auch der Staatsanwaltschaft Köln, und also auch dem Straßenstrich-Stricher Langner vorgelegen haben muss, da er sich ansonsten nicht hätte anmaßen dürfen, wie auch immer, überhaupt in dieser Sache tätig zu werden; die Sache war also "ausermittelt", es würde keine neuen Ermittlungsergebnisse mehr geben.
x.
( In der Literatur wird der Begriff "Traktat" wie folgt erklärt:
Substantiv, Neutrum oder Substantiv, maskulin [das]
1a.
BILDUNGSSPRACHLICH VERALTEND
Abhandlung
"theologische, wissenschaftliche, politische Traktate"
1b.
BILDUNGSSPRACHLICH
Flug-, Streit-, Schmähschrift ) .
Mir persönlich gefällt ganz besonders der Begriff "Schmähschrift", denn nichts anderes ist es, was der Straßenstrich-Stricher Langner hier macht. Durch das gezielte Verleumden meiner Person- schmäht er mich auch.
Nachdem wir uns nun die ersten Züge der Vernetzung innerhalb der "Organisationen Jürgens" des Straßenstrich-Strichers Langner angeschaut haben, sowie die Gelegenheit, sein Verleumdungstraktat zur Kenntnis zu nehmen, ist es an der Zeit, sich eingehend mit den Dingen zu beschäftigen, die er, alleine bis hierher, tat.
Um nun jedoch ein gewisses Maß an Ruhe in die Schilderungen der Taten des Straßenstrich-Strichers Langner zu bringen, beginne ich zu erst mit dem leichteren Teil des Nachweises, warum der Straßenstrich-Stricher Langner der eigentliche Don, der quasi Chef der "Organisation Jürgens" ist.
Grundsätzlich gibt es in dieser Angelegenheit fünf Traktate, in welchen mir eine eben fiktive Schuld zugewiesen wird, unabhängig davon, dass diese Schuldzuweisungen den Ermittlungsergebnissen der Kölner Polizei, in Teilen auf jeden Fall, zu 100 % widersprechen.
Das 1. dieser Traktate geht auf den Straßenstrich-Stricher Langner zurück.
Das 2. dieser Traktate stammt aus dem wahrscheinlich perversen Hirn des Straßenstrich-Strichers Dr. Altpeter.
Das 3. dieser Traktate geht auf die Schwindsüchtigkeit des Straßenstrich-Strichers Seidel zurück.
Das 4. Traktat, ist das Ergebnis des wenn natürlich auch negativ in Erscheinung getretenen- so doch hoch, wenn nicht höchst produktiven, im kriminellen Sinne, Fotzen-Viehs am Landgericht Köln, Sigrid Kunze.
Dieses 4. Traktat, ist aber auch jenes, welches später von den beiden Straßenstrich-Strichern Conzen und Dr. Mertens, und der Straßenstrich-Hure Boyke beim Oberlandesgericht Köln bestätigt wurde.
Aber eben, es gibt noch ein 5. Traktat, das des
Somit legt dieses eigentliche "Ursprungs-Traktat" des Straßenstrich-Strichers Langner die Grundlage für alle weiteren Traktate.
Damit aber ist aber auch der unwiderlegbare Beweis dafür erbracht, ganz gleich, wer die "Organisation Jürgens", innerhalb der Staatsanwaltschaft Köln, repräsentiert, auch er oder sie richtet sich bloß nach dem, was der Straßenstrich-Strichers Langner vorgegeben hat.
( 010.1 gegen Langner 17 )
Fassen wir auch hier zusammen, und erinnern uns an die Tatsachen.
Doch, wie ging es nun mit der Anzeige weiter.
Schauen wir uns jedoch an, wer da, eben für die Staatsanwaltschaft Köln, unterschrieben hat, ja, man soll es nicht meinen, es ist Hure Quack-Kummrow, die Straßenstrich-Hure, die wir bereits aus dem Zusammenhang mit dem unter dem Verdacht der Kinderschändung stehenden Straßenstrich-Stricher Dr. Altpeter kennen; ein Schelm, der böses dabei denkt, ein korruptes Stück Abschaum- der es nicht tut.
( 010.1 gegen Langner 08 )
( 010.1 gegen Langner 09 )
Vor den Hintergrund der offensichtlichen kriminellen Lügen dieser Straßenstrich-Hure, macht ich selbstverständlich von dem hier möglichen Rechtsmittel Gebrauch.
( 010.1 gegen Langner 012 )
Entsprechend ist das Ergebnis.
( 010.1 gegen Langner 013 )
( 010.1 gegen Langner 014 )
Dass wir erneut zwei Dinge feststellen können.
( 060.2 Altpeter 04 )
( 060.2 Altpeter 05 )
Ich versprach es weiter vor, ich würde versuchen, Ruhe dadurch in die Sache zu bringen, dass ich die einzelnen Punkte abarbeite, ohne dabei zu oft in der Zeit vor und zurück zu springen.
Deshalb gab es jetzt auch hier, gleich von Anfang an, das Verleumdungs-Traktat des Straßenstrich-Strichers Dr. Altpeter.
Ich wies bereits in dem Vorgänger-Kapitel darauf hin, dass er nur zwei Unterschiede gebe, zwischen den Traktaten der Straßenstrich-Stricher Langner und Dr. Altpeter, nämlich eben nicht in der Schilderung der Sachlage, sondern im Hinzufügen von zwei Absätzen auf Seite 2, von denen der 2. wiederum all die Abartigkeit des Straßenstrich-Strichers Dr. Altpeter offenlegt, die wir nicht nur aus dieser Sache hier- sondern bereits der ihm von der Polizei Köln unterstellten mit Çağlar Üngertürkt kennengelernt haben.
Sollte nun Einer frage, warum ich nicht auch gegen den Straßenstrich-Stricher Dr. Altpeter Anzeige erstattet habe, keine Sorge, doch vielen Dank für den Hinweis, das hält mich wach, und schützt mich vor dem Abgleiten in Vergeßlichkeiten, natürlich tat ich das, und auch bei ihm schöpfte ich den so genannten Rechtsweg aus, mit dem Ergebnis, auch die Anzeige gegen ihn wurde nicht weiter verfolgt, zuständig in seinem Fall waren der Straßenstrich-Stricher Röltgen und die Straßenstrich-Hure Hake.
Ich bin weiterhin der Meinung, selbst wenn wir das Maß des Schilderns der Abartigkeiten bald noch mehr steigern werden, was diese jämmerliche Missgeburt menschlicher Abartigkeit anbelangt, habe ich genug interpretiert.
Aus dieser Konstellation:
- der Straßenstrich-Stricher Langner legt vor,
- der Straßenstrich-Stricher Dr. Altpeter leiste Flankenschutz,
und
- die Straßenstrich-Hure Quack-Kummrow leistet Strafvereitelung im Amt,
Einer der Gründe, mag darin zu finden sein, dass es zwischen Dr. Altpeter und dem Straßenstrich-Stricher Langner ein wie auch immer geartetes Abhängigkeitsverhältnis gibt, was, andererseits, alleine schon sich daraus ergeben kann, dass beide aktive Angehörige der "Organisation Jürgens" sind, zudem einer deren Don, der dann ganz gewiss auch um die jeweiligen Neigungen seiner Organisations-Mitglieder wissen wird, die Zuführung von Minderjährige, oder jugendliche Personen, die damit gleichzustellen sind, auf dem Wege der Gegenseitigkeit geschieht, und sich hieraus ein ebenfalls gegenseitiges Verhältnis dergestalt ergibt, dass jeder den anderen ganz so beeinflussen oder gar erpressen kann, wie es ihm gerade passt.
Ganz genau das aber, die vorletzte Variante, scheint mir, zumindest bis zum Beweis des Gegenteils, die am ehesten nachvollziehbare zu sein, denn es ist ja ganz offensichtlich, dass es, zumindestens in diesem Fall völlig unzweifelhaft, eine unauflösbare Verbindung zwischen Angehörigen der Staatsanwaltschaft Köln und dem Amts- Land- und Oberlandesgerichts Köln gibt, mit dem ganz klaren Ziel, mindestens die Täter, aus dem gegen mich erfolgten Mordanschlag, um jeden Preis, um jeden Preis im wahrsten Sinne des Wortes, vor Strafverfolgung zu schützen.
( 010.2 Altpeter 014 )
Und- dann gibt es noch dieses Gerichtsverfahren, in dem Zusammenhang mit dem "Mordanschlag" auf die damalige Oberbürgermeister-Kandidatin Henriette Reker, von dem wir ja auch hatten zu lernen müssen, dass dieser "Anschlag" sind, gemäß der Gerichtsverhandlung, ganz anders zugetragen haben soll, als wie es die Reker-Freundliche Presse ausschlachtete.
Das Verfahren, gegen ihren mutmaßlichen Attentäter, soll ebenfalls ein Dr. Altpeter geleitet haben.
Eine mögliche Sichtweise aber auch, zu der es noch eine ganz anderen Aspekt zu reflektieren gilt.
Wenn wir weiter gekommen sind, eben bis zu dem Schau-Prozess-Termin des Fotzen-Viehs Sigrid Kunze, werden wir, durch die Ermittlungsakte, erfahren, dass, bei dem Vorgehen der Täter gegen mich, ebenfalls von einem südländischen Typ die Rede ist.
Und gerade von Henriette Reker war in einer ganz bestimmten Ausgabe einer Presse in Köln zu lesen, leider muss ich es bis in alle Ewigkeit bereuen, mir keine Kopie davon besorgt zu haben, sie habe, im Zusammenhang mit den "Flüchtlingen" aus Syrien, die Stadt Köln mit "Flüchtlingen geradezu geflutet"; hierzu wird es hoffentlich Keinen geben, der mir unterstellt, dass ich NAZI bin, wenn ich behaupte, Syrer sind südländischen Typen.
Kommen wir nun zu der Rolle des PHK Denninghaus, wiewohl ich bereits darauf hinwies, an späterer Stelle ein weiteres Mal auf ihn zu treffen.
( Teil 1 Köln, 000.0 Ermittlungsakte - 0067 )
Und, in der mir vorliegenden Ermittlungsakte, für deren Zusammenstellung PKH Denninghaus verantwortlich war, findet sich nicht nur die Kopie des Schreibens, mit dem er mich einlud.
Es gibt auch meine Aussage ihm gegenüber, eben nichts Aussagen zu können, da ich über keine Erinnerung verfüge.
( Teil 1 Köln, 000.0 Ermittlungsakte - 0114 )
Es gibt keine einzige Gesprächsnotiz zu dem, was wir hierüber besprachen.
Ein treuer, verlässlicher Straßenstrich-Stricher der "Organisation Jürgens" eben.
( Teil 1, Köln, 050.1 Lindemann 01 )
Nun kommen wir zu einer der ekelerregendsten Krankheitserreger überhaupt, die ich, zumindest bis dahin, in meinem Leben kennen lernte,
Gleichwohl ist die Formulierung [ .... fast totgetreten .... ] die einzig Richtige, um zu beschreiben, was wirklich vorgefallen ist.
( Teil 1, Köln, 000.0 Ermittlungsakte 0175 )
Ich gebe es gerne zu, Ja, ich weiss, Schönheit ist etwas anderes, Ja, ich gebe es zu, ein schöner Mann- war ich nie, selbst dann nicht, als ich einst ein Jüngling mit blond gelocktem Haar war, weil, ich hatte nie blonde Haare.
( Teil 1, Köln, Ermittlungsakte 0173 )
( Teil 1, Köln, Ermittlungsakte 0174 )
( Teil 1, Köln, Ermittlungsakte 0178 )
( Für jene, die es interessiert, dieses Gutachten hat 428,39 € gekostet, ich meine, ein bestens angelegtes Geld. )
( Teil 1 Köln, 060.3 Amtsgericht, 044 )
( Teil 1, 150 Rechtsanwaltskammer Köln, 04 )
6 - Jürgens
- der "missing Link"
Die Auseinandersetzung mit dem
wird grundsätzlich eine kurze sein.
Seinen Platz, während des Schau-Prozess-Termins am 23.10.2014, nahm die
Wie, andererseits, zu koordinieren, dass es zwischen den Zielen, die der Don der "Organisation Jürgens", der
vorgab, und seinen Helfershelfern, eben auch dem Straßenstrich-Stricher Seidel, keine Reibungsverluste ergab; was ja auf vielfältige Art und Weise geschehen kann.
Wie gleichzeitig aber bereits vorbeugend tätig zu werden, für eine mögliche Verhandlung auch vor dem Landgericht.
Ansonsten werden wir mit dem Straßenstrich-Stricher Jürgens nicht mehr konfrontiert werden.
Gleichwohl mag der geneigte Leser sich die Zeit und Ruhe nehmen, sich die eingefügten Kopien durchzulesen.
Ich bespreche sie im Anschluss.
Doch hier bereits vorweg, dass ich es nicht vergesse:
das erste Traktat, des Straßenstrich-Stricher Langner, stammt vom 30.05.2014,
das zweite Traktat, des Straßenstrich-Stricher Jürgens, stammt vom 05.06.2014,
meine Stellungnahme stammt vom 07.07.2014,
das dritte Traktat, des Straßenstrich-Stricher Dr. Altpeter, stammt vom 30.07.2014,
die Bestellung des Mandantenverräters Lindemann stammt von vor dem 15.08.2014,
das vierte Traktat, des Straßenstrich-Stricher Seidel, stammt vom 23.10.2014.
( Teil 1 Köln, 060.3 Amtsgericht 06 )
( Teil 1 Köln, 060.3 Amtsgericht 07 )
( Teil 1 Köln, 060.3 Amtsgericht 08 )
( Teil 1 Köln, 060.3 Amtsgericht 09 )
( Teil 1 Köln, 060.3 Amtsgericht 010 )
Nun also zu den Ungereimtheiten im Traktat des Straßenstrich-Strichers Jürgens:
Seite 2/5
die nächste Lage, im Widerspruch zur Ermittlungsakte, lautet, der Angeklagte, ich, wurde geschubst,
es wir das Telephonieren mit der Polizei unterschlagen,
es wird der Schlag aus dem Hinterhalt unterschlagen,
als nächstes behauptet der Straßenstrich-Stricher Jürgens, nun sei es dem Zeugen Heinrichs - nicht - gelungen, sich auf/an meinem PKW abzustützen,
sodann verlor der Zeuge Heinrichs das Bewusstsein.
weiter auf Seite 3/5
aber- gleichzeitig soll mich der Zeuge Löhe, möglicherweise auch andere, geschlagen haben, welche anderen .... das bleibt das Jürgen´sche Geheimnis,
möglicherweise auch der bewusstlose Zeuge Heinrichs,
wieso ich mich gegen all das nicht gewehrt habe, ein Zeuge war bewusstlos, der andere Zeuge, Löhe, hatte mindestens 1,82 Promille Blutalkohol, also kein wirklicher Gegner in einer qualifizierten Schlägerei, noch dazu mit dem am Boden liegenden Kumpanen, dafür liefert der Straßenstrich-Stricher Jürgens keinerlei Erklärung.
So weit zum Gesabber des Straßenstrich-Strichers Jürgens.
Dass er, vor diesem Hintergrund seiner zusammengelogenen Verleumdungs- und Verschwörungstheorie, keine Lust hatte, diese auch selber im Gerichtsaal zu vertreten, kann man bestens nachvollziehen.
Oder aber, sein Don, der Straßenstrich-Stricher Langner, hatte andere Pläne mit ihm.
Gleichwohl kann man ebenso die Mitgliedschaft der
herrlich erkennen.
7 - Seidel, 1
- Ingo Lindemann, 2
X.
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 016 )
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 017 )
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 018 )
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 019 )
Auch Heute bin ich noch immer der Meinung, dass ich an diesem Schreiben nichts, absolut gar nichts korrigieren muss.
Wenn ich mir meinen damaligen Gesundheitszustand in die Erinnerung zurückrufe, sowie die intellektuellen Möglichkeiten, über die ich verfügte, ist es sogar ein ganz vorzügliches geworden.
Und mein Antrag, das Verfahren zuzulassen, war selbstverständlich einerseits eine Falle, weil ich sehen wollte, wer in sie hinein tritt, vor dem Hintergrund der offensichtlichen Verleumdungen des Straßenstrich-Strichers Jürgens und seines Banden-Mitgliedes Langner.
Der Straßenstrich-Stricher Dr. Altpeter war, zu diesem Datum, noch nicht in Erscheinung getreten; doch bald schon werden wir, in der Chronologie bleibend, über seine Ekeleregtheit stolpern.
Andererseits wollte ich der Sache natürlich zu einem beschleunigten Ende verhelfen, womit einher gegangen wäre, der Richter, der meiner Sicht der Dinge aber doch - nicht - folgte, war automatisch ebenso der Mitgliedschaft in der "Organisation Jürgens" überführt; ich gebe es gern zu, dass es dann so kam, wie es kam, ob es mich wirklich überraschte- nein- ich glaube nicht.
( Teil 1, Köln, 000.0 Ermittlungsakte - 0016 )
Man beachte auf dieser Seite ganz besonders den 1. Absatz, und was die UNI-Klinik über den allgemeinen Gesundheitszustand des Täters Heinrich schreibt.
Ihm fehlten jedwede Verletzungsspuren- auch an den Händen, was ein erneuter Beweis dafür ist, eine Schlägerei- gab es niemals; nur das Drauftreten auf ein wehrlosen Opfer.
( Teil 1, Köln, 000.0 Ermittlungsakte - 0046 )
Man beachte die 3. Antwort, die niemals mit der Behauptung, auf eine Windschutzscheibe "geprallt" zu sein, übereinstimmen- kann.
( Teil 1, Köln, 000.0 Ermittlungsakte - 0022 )
Man beachte 2. Antwort, 3. Absatz, die Aussage zu meinem Telephonat mit der Polizei, welches auch die ganze Angelegenheit über - ganz gezielt - unterschlagen wird.
( Teil 1, Köln, 000.0 Ermittlungsakte - 0023 )
( Teil 1, Köln, 60.3 Amtsgericht - 022 )
( Teil 1, Köln, 060.2 Altpeter 04 )
( Teil 1, Köln, 060.2 Altpeter 05 )
Auch hier erneut der Hinweis, so gut wie alles, was der Straßenstrich-Stricher Dr. Altpeter in diesem Beschluss behauptet, war zu diesem Zeitpunkt, vor allem für ihn selber, zweifelsfrei widerlegt. Er hatte Kenntnis davon durch die Ermittlungsakte, sowie durch die Zusammenfassung in meinem Schreiben vom 07.07.2014.
Letztendlich gab es auch rein Rechtlich keinerlei Veranlassung für ihn, überhaupt tätig zu werden; es sei denn, in seiner Eigenschaft als Straßenstrich-Stricher seines Don´s, dem zu Hilfe.
Der Straßenstrich-Stricher Seidel selber meldet sich mit Schreiben vom 04.09.2014.
( Teil 1, Köln, 60.3 Amtsgericht - 032 )
( Teil 1, Köln, 60.3 Amtsgericht - 034 )
( Teil 1, Köln, 60.3 Amtsgericht - 035 )
Hier fallen uns 2 Punkte ganz besonders auf:
Meinen Wunsch, auf Ladung eines Sachverständigen aus dem Bereich Psychologie/Psychiatrie, wie in meinem Schreiben vom 07.07.2014 ausdrücklich verlangt und begründet, hat er ignoriert, um bloß zu vermeiden, sich mit den wichtigen Teilen der Angelegenheit auseinandersetzen zu müssen.
Den wird erst das Fotzen-Vieh Sigrid Kunze erfüllen, zu ihren ganz eigenen Bedingungen.
Gesetzten Fall nun, ein fach-kompetenter, nicht-korrupter Rechtsanwalt hätte mich vertreten, er hätte sowohl den Zeugen Klein als auch den Zeugen Kreutzberg einvernommen, deren Aussagen sodann mit der Meinung eines Psychologen/Psychiaters abgeglichen, das, wozu die Beweisaufnahme ja da ist, hätte das ergeben, was ja bereits die sonstige Sichtung der Ermittlungsakte darlegt, dass die Vorwürfe, die seitens der "Organisation Jürgens" erhoben worden waren, wie noch immer erhoben werden, in sich zusammengebrochen wäre, und das Verfahren, im Sinne der Anklage, mit einem glasklaren Freispruch für mich geendet wäre.
Der Umkehrschluss bedeutet jedoch, dass die Tat des Mordversuches durch die Täter ganz besonders Löhe, und dem schwindsüchtigen Mitläufer Heinrichs, als ganz genau das hätten strafverfolgt werden müssen, was sie sind, auch heute unverändert, und also wäre auch das eigentliche Ziel der "Organisation Jürgens", der allumfassende Täter-Schutz, nicht mehr lieferbar gewesen.
Etwas, das der Straßenstrich-Stricher Seidel verhindern musste, um jeden Preis.
Als nächstes kommt nun das "Urteil", welches der Straßenstrich-Stricher Seidel sich zusammensabberte, nebst all der Lügen und der massiven Protokollfälschung, die damit einher geht.
Besonders vor dem Hintergrund, dass der geneigte Leser ja längst nachvollziehen konnte, wie sich die Wirklichkeit darstellt, empfehle ich das ruhige, gegebenenfalls mehrmalige Lesen.
Allein schon, um es sich auf der Zunge zergehen zu lassen, wie da phantasiert wird.
Im Anschluss bespreche ich die Sache dann.
X.
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 037 )
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 038 )
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 039 )
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 040 )
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 041 )
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 042 )
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 043 )
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 044 )
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 045 )
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 046 )
Schon ganz zu Beginn schrieb ich, wie ich wiederholte, und auch nun darauf hinweise, alles, was ich hier verarbeite, geschieht nach bestem Wissen und Gewissen, ich füge nichts hinzu, aber- ich lasse auch nichts weg.
Dies vor allem, wenn es darum geht, nun zu schildern, was sich während jenes Termins zutrug.
Das Ganze begann, mit meinem Zusammentreffen mit dem Mandantenverräter Ingo Lindemann, von dem ich seinen wahren Berufungsgrund, den eines Straßenstrich-Strichers, zu diesem Zeitpunkt noch nicht kannte.
Wie bereits in Punkt 5 - Ingo Lindemann geschildert, dass da mehr als nur etwas schief gelaufen war, mehr als nur etwas schieflaufen auch weiterhin würde, dieser Scheinwerfer ging mir an, als wir später draußen standen, vor dem Gerichtsgebäude, und er seinen Satz "Es war mir eine Ehre, Sie zu verteidigen, Herr Menzenbach" brachte.
Drinnen, vor den Verhandlungssaal, ehe wir hinein gingen, meinte der Mandantenverräter, er habe einige/gute Ideen, dass ich mich überraschen lassen musste.
Weiterhin informierte er mich darüber, dass wohl mehr als nur ein paar Besucher zu dieser Verhandlung gekommen seien, Leute, die sich wohl für eine Laufbahn bei der Justiz interessierten. Darüber sei der betreffende Richter ganz und gar nicht amüsiert; im Gegenteil. Aus später Sicht kann ich es ganz vorzüglich nachvollziehen, welcher Täter will schon Zeugen während der Tat.
Ansonsten warteten die Zeugen, die geladen worden waren, ebenfalls vor dem Saal; in Kontakt gekommen bin ich mit ihnen nicht.
Nach dem Aufruf zum Verhandlungsbeginn, verließen die Zeugen, nach Belehrung, den Saal wieder, um draußen zu warten.
In wieweit er bei den Zuschauern damit Erfolg hatte, kann ich nicht beurteilen. Was mich selbst anbelangt, Jemand, in meinem Umfeld, pflegte zu sagen "Wo kommen wir hin, wenn jeder Baum umfällt, an den ein Hund pinkelt"; ich bin mehr wert, als der herz-aller-liebste Baum, und der Straßenstrich-Stricher kann niemals die Qualität der räudigsten Töle erreichen.
Ansonsten war ich gesundheitlich immer noch so eingeschränkt, dass ich den gesamten Termin sowieso wie als durch eine Schleier wahrnahm, letztendlich saß ich da, ohne wirklich zu verstehen, was da vor sich ging.
Wäre es anders gewesen, hätte ich eingegriffen.
Woran man auch erkenne kann, dass der versiffte Straßenstrich-Stricher Seidel selbst das, meinen miserablen Gesundheitszustand, mit einkalkuliert hatte, um seinem Auftrag gerecht werden zu können.
Wie nennt man solche Leute, Schwanzlos, Eierlos, Siffig; eine gute Frage.
Was ich aber noch ganz hervorragende weiss, ist, dass einige Zeugen aufgerufen wurde.
Ich gehe mal davon aus, dabei handelte es sich tatsächlich um die Täter Löhe und Heinrichs, sowie die Zeugin Müller.
Das war es aber auch schon.
Bereits an die Zeugin Worriger und Hahn habe ich keinerlei Erinnerung.
Sodann kam es zu der Unterbrechung, wie in Punkt 5 - Ingo Lindemann geschildert, mit der draußen geführten Unterhaltung, von der ich auch Heute noch sagen - muss - , was mir der Mandantenverräter tatsächlich sagen wollte, habe ich zu keinem Zeitpunkt verstanden. Er faselte, wie gesagt, etwas von einem "Deal", ohne mir aber erklären zu können, was darunter, vor allem im Detail, überhaupt zu verstehen sei.
Dass er zurück in den Saal ging, und ich, eine unbestimmbare Zeit später, zurück hinein gerufen wurde.
Dort war die Verhandlung dann am Ende, und eigentlich, und uneigentlich auch, ließ ich nur noch das Gesabber des Straßenstrich-Strichers an mir vorbeirauschen, welches wohl seine Mündliche Urteilsbegründung darstellen sollte.
Dass nun nur noch übrig bleibt, festzustellen, was während dieses Termins - nicht - geschah.
Der Mandantenverräter hatte keinen einzigen Antrag gestellt.
Der Mandantenverräter hatte keine einzige Frage an einen Zeugen gestellt.
Der Mandantenverräter hatte keinen einzige der offensichtlichen Widersprüche angesprochen, die sich aus der Aktenlage und der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ergeben.
Der Mandantenverräter hatte keinen einzigen der offensichtlichen Widersprüche angesprochen, die sich aus meinem Schreiben und dem nunmehrigen Verhalten des Gerichts ergaben.
Der Mandantenverräter hatte kein einziges Wort darüber verloren, dass ich die Bestellung eines Gutachters verlangte, das Gericht das jedoch ignorierte.
Der Mandantenverräter hat die gesamte Verhandlungsdauer überhaupt gar nichts getan, nur blöd da rum zu sitzen.
Am Ende wird er so etwas wie ein Plädoyer halten, von dem ich aber auch nicht erkennen konnte, was das mit der Sache überhaupt zu tun hatte; letztendlich war es nur das Aneinanderreihen von wenigen Worthülsen, die er zu Pseudo-Sätzen zusammenvergewaltige.
Von keinem, nicht einem einzigen der vielen vorhandenen Argumente machte er Gebrauch, um irgend etwas in meinem Sinne zu tun.
Auch kann ich mich nicht daran erinnern, dass die Zeugen Klein, Kreutzberg und Ricke ausgesagt hätten, oder der Straßenstrich-Stricher PHK Denninghaus.
Wäre der Zeuge PHK Denninghaus aufgetreten, hätte man ihn dazu befragen können, was es denn mit meinem Anruf über die 110-Nummer auf sich hatte, oder dem Anruf, vom dem der Zeuge Klein schreibt, er habe den getätigt. Daraus wiederum hätte sich eine Zeitschiene ableiten lassen, um das echte Geschehen zu rekonstruieren.
Die beiden Zeugen Klein und Kreutzberg hätte man zudem dazu befragen können, was sich vor Ort, währendem, tatsächlich zutrug, als die beiden Täter auf mich nicht mal mehr einschlagen brauchten, sondern sich bloß auf treten konzentrieren konnten.
Gefahrenpotential über Gefahrenpotential für den Straßenstrich-Stricher Seidel, das es zu verhindern galt; um jeden Preis.
Grundsätzlich trifft es tatsächlich zu, dass es noch weiter Zeugen gegeben hatte; weiter zurück, erwähnte ich sie.
Doch die wurden, nach Beendigung des "Rechtsgespräches", in dem Saal gerufen, und, ohne eine einzige Frage an sie zu stellen, entlassen.
Auch kann ich es schon an dieser Stelle hier anmerken, ich werde mich immer wieder darüber wundern, dass der Täter Löhe die Aussage verweigerte.
Denn so konnte er auch nichts aussagen, um seinem Kumpel Heinrichs beizustehen; doch gerade von dem gehe ich davon aus, er ist ein siffiger Schwanzlutscher, ein Kriecher und Mitläufer; wenn man sich das Vorstrafenregister des Täter Löhe anschaut, ist das der Haupt- der eigentliche Täter, ohne den der Schwanzlutscher Heinrichs nicht mal den Hosenstall aufmacht.
Er hätte beispielsweise erklären können, warum er es nicht war, der die Polizei anrief, wenn ich es doch war, der seinem besten Kumpel so viel böses antat.
Oder warum er ihn nicht von der Flucht in Richtung Dom abhielt, wenn er doch das Opfer war.
Tja, was gibt es sonst noch zu diesem Punkt 7 - Seidel zu sagen.
Zum Abschluss füge ich noch seine Beschluss vom 11.03.2019 ein; ich habe nie verstanden, was der Straßenstrich-Stricher damit bezwecken will.
Das wir nun doch noch auf einen Punkt zu sprechen kommen, selbst wenn der an anderer Stelle auch mit abgearbeitet ist, die Frage nach der Übersendung des Urteils.
Der Termin und die Mündliche Urteilsverkündung war am 23.10.2014.
Das Urteil soll an den Mandantenverräter gegangen sein am 30.10.2014.
Dass es mir der Mandantenverräter verweigerte, schrieb ich dem AG am 16.12.2014.
Hierüber telephonierte ich mit dem AG am 18.02.2015.
1 Tag später, hatte ich es in der Post, das war der 19.02.2015.
Doch bereits zuvor fand der Berufungstermin vor dem Landgericht satt, am 06.02.2015.
In Punkt 8- Beitzel bespreche ich das, eine relativ kurze Angelegenheit
Die ganze Zeit über, hatte der Mandantenverräter auf dem Urteil gesessen, ohne tätig zu werden.
Ganz genau die selbe Absprache-Thematik, werden wir später wiederfinden, wenn wir uns in Punkt 25 - Henning Weskott mit diesem Straßenstrich-Stricher des Fotzen-Viehs Spormann und des Straßenstrich-Strichers Schräder beschäftigen.
Da wurde runde 3 Monate auf dem Urteil gesessen, ohne tätig zu werde.
( 060.4 Landgericht, Beitzel Teil 1 - 08 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht, Beitzel Teil 2 Schreiner - 08 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht, Beitzel Teil 2 Schreiner - 09 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht, Beitzel Teil 2 Schreiner - 10 )
Achtung, Info:
Später, wenn wir zu dem Punkt 27 - Schräder, 1, gekommen sein werden, können wir erkennen, dass es noch viel einfacher geht. Der Straßenstrich-Stricher Schräder bekam es hin, den gegen ihn gestellten Befangenheitsantrag - selber - anzulehnen; der brauchte keinen korrupten Kollegen, der ihm einen "Persil-Schein" schrieb.
Gerade eben ist es mir eingefallen es gibt doch noch 3 Punkte, die ich hier hintenanschiebe; Korrekturlesen hat auch sein gutes.
Eventuell fallen mir später noch mehr ein.
Der Straßenstrich-Stricher Schreiner verschweigt in seinem "Beschluss", dass dieser hauptsächlich darauf beruht, dass sich das Amtsgericht Köln, dort der Straßenstrich Stricher Seidel, geweigert hat, mir das Urteil aus dem fraglichen Amtsgerichts-Termin zuzustellen. Ich also, als ich im nun aktuellen Termin saß, überhaupt nicht wusste, um was hier eigentlich verhandelt werden sollte.
Sein diesbezüglicher Kommentar ist also völlig überflüssig.
Was aber fast das Beste ist, ist seine Formulierung auf Seite 2 Absatz 2, wenn er, dort zum Ende hin, faselt, ein Vortrag habe zu sein "die jedem unbeteiligten Dritten einleuchten".
Da ich der Deutschen Sprache, in Wort und Schrift, mächtig bin, bin ich frohen Mutes, einem "unbeteiligten Dritten" meine Position durchaus klar verständlich machen zu können.
Allerdings ist der Straßenstrich-Stricher Schreiner kein unbeteiligter Dritter, sondern mehr als nur beteiligt, ansonsten ginge ihn dieser Befangenheitsantrag, und alles, was damit in Zusammenhang steht, rein gar nichts an.
Wenn er darüber hinaus so unterbelichtet ist, dass man ihm erste einleuchten muss, wäre es wohl besser, er fragt bei seiner "Organisation Jürgens" nach, ob die ihm nicht besser die Stelle eines Ziegenhirten, in einem nicht näher definierten Hochland, anbieten können.
Also- vielen Dank, für den Nachweis der Erbringung der Dienstleistung dieses Persilscheins, und somit gewerbsmäßiger Korruption.
Carina Barbara Gödecke, SPD, seinerzeit Landtagspräsidentin,
Thomas Kutschaty, SPD, seinerzeit Justizminister,
Peter Biesenbach, CDU, seinerzeit Stv. Fraktionsvorsitzender,
Ralf Jäger, SPD, seinerzeit Innenminister,
X.
Nun haben wir einen ganz anderen, vor allem neuen Punkt erreicht, der gleichwohl ein uralter ist, die Politik, und dort ihre Verknüpfung mit der Organisierten Kriminalität.
( Teil 1, Köln, 030.3 Petitionsausschuss - 01 )
( Teil 1, Köln, 030.3 Petitionsausschuss - 02 )
Eine andere eMail erhielt ich von dem CDU-Politiker Jens Kamieth:
( Teil 1, Köln, 030.2 Landtag, Abgeordnete Landtag - 03 )
Wenn wir uns dieses Schreiben durchlesen, und vergleichen, mit dem, was ich ursprünglich schrieb, muss sich Herr Kamieth die Frage gefallen lassen: Kann er nicht lesen, oder ist er zu blöd, um das Gelesene zu begreifen. Wie aber immer es sei, auf das, was ich geschrieben habe, ist er ganz gewiss nicht eingegangen.
( Teil 1, Köln, 030.2 Landtag, Abgeordnete Landtag - 01 )
( Teil 1, Köln, 040.1 LKA )
Wir erinnern uns an die schwachsinnige Bemerkung des Dorftrottels Jens Kamieth.
Was hatte nun aber der Petitionsausschuss zu vermelden.
Auch hier ins Gedächtnis gerufen, wer auch immer es gewesen war, man hatte die Sache nach dort gegeben.
( Teil 1, Köln, 030.3 Petitionsausschuss - 08 )
10 - Dr. Friedrich Krull, 1
Die Beschäftigung mit dem Psychiater Dr. Friedrich Krull, wird erneut eine ebenso kurze- wie nun aber um so mehr lehrreiche werden.
( Teil 1 Köln, 050.2 Dr. Krull - 02 )
( Teil 1 Köln, 050.2 Dr. Krull - 04 )
( Teil 1 Köln, 050.2 Dr. Krull - 05 )
( Teil 1 Köln, 050.2 Dr. Krull - 06 )
( Teil 1 Köln, 050.2 Dr. Krull - 07 )
Man kann an diesen Gegenüberstellung ganz vorzüglich erkennen, wie abartig, wie pervers- vor allem wie verzweifelt das Fotzen-Vieh bereits zu diesem Zeitpunkt gewesen sein muss, ihren Auftrag, mich zu verleumden, zu erfüllen, wenn sie bereit war, auf solche Methoden zurückzugreifen.
Sie kennen wir aus der Zeit des NAZI-Terrors, des SED-Terrors, auch in der damalige UdSSR, gerade unter Nikita Sergejewitsch Chruschtschow, war es eine quasi neue Art, Systemkritiker, Dissident, mundtot zu machen, indem man ihnen "irgendeine Art" von Geisteskrankheit "bescheinigen" ließ.
Nach diesem Schriftwechsel, habe ich mit Herren Dr. Krull niemals mehr Kontakt gehabt; zumindest glaubte ich das.
Und noch einmal später, wenn wir zum Punkt 30 - Dr. Weiner gekommen sein werden, der mich frug, sinngemäß, ob ich an einer geistigen Störung leiden würde, werden wir auch über Dr. Krull noch mal stolpern.
( Teil 1 Köln, 000.0 Ermittlungsakte 0163 )
( Teil 1 Köln, 000.0 Ermittlungsakte 017 )
Ganz gleich, ob wir uns Filme im Kino anschauen, im Fernsehen, ganz besonders, wenn uns dort die "guten" Tatort-Kommissare vorgaukeln, alles und immer zu tun, um die "Bösen" zu fangen und den Opfern Gerechtigkeit zu kommen zu lassen, ob wir uns die wie auch immer betitelten Krimi-Serien aus den USA oder sonst woher zumuten, immer ist es so, dass die Täter verfolgt werden, den Opfern Genüge getan wird.
Nie ist es so, dass die Täter geschützt werden, indem man das Opfer, um jeden Preis, und mit jeder noch so abartigen Perversität, diffamiert.
Ganz genau vor diesem Hintergrund, des totalen Täterschutzes, der totalen Opfer-Verleumdung, ist es nicht eine Frage des Können, nein, des Dürfens, wenn wir bei der
nicht von einer ebensolchen reden, sondern nur noch von einem degenerierten
Vor einiger Zeit, sah ich, im Fernsehen oder Internet, einen Ausschnitt aus einem Bericht aus dem USA. Darin ging es um ein Gerichtsverfahren, welches vor einer so genannten "Grand-Jury", also einem Geschworenen Gericht, durchgeführt wurde.
Nachdem die Jury in den Gerichtsaal zurückgekehrt war, und der Vorsitzende Richter den Sprecher der Jury fragte, ob man zu einem Urteil gekommen sei, bejahte dieser Sprecher das, stand auf, sah den Angeklagten an, und sagte zu ihm:
"Du bist ein Stück Dreck zum Drauftreten."
Das alles live und in Farbe.
Ich weise noch einmal ausdrücklich darauf hin, selbst wenn der geneigte Leser es mittlerweile mehr als selber gemerkt hat, selbstverständlich verfüge ich über die intellektuellen Möglichkeiten, mich verbal auch anders zu artikulieren, als eben in der Fäkaliensprache.
Aber, da es, in jedem System, für jeden Betroffenen, eine Grenze gibt, deren Überschreitung er, vor allen Dingen durch Personen, die von seinen Steuergeldern am fressen gehalten werden, niemals tolerieren - darf -, muss man ganz einfach den Fakt beim Begriff nennen.
Gerade das Fotzen-Vieh Sigrid Kunze, das auch heute noch von dem Straßenstrich-Stricher der "Organisation Jürgens", und Stricher am Landgericht Köln, Roland Ketterle, nicht nur geschützt und unterstützt wird, sondern auch öffentlich belohnt und belobigt, hat sich in dieser ganzen Angelegenheit, die Täter aus dem gegen mich erfolgten Mordanschlag gewerbsmäßig vor Strafverfolgung zu schützen, in einem Maße hervorgetan, welches ganz einfach zwingend nach sich zieht, ihr jegliches Recht, Mitglied jedweder menschlicher Gesellschaft zu sein, auf jede nur erdenkliche Art abzusprechen.
( Soweit es den Straßenstrich-Stricher der "Organisation Jürgens", und Stricher am Landgericht Köln, RolandKetterle anbelangt, immerhin der Präsident des Landgerichts Köln, komme ich in einem gesonderten Punkt auch auf ihn zu sprechen. Sowie später noch, wenn es darum geht, seine Verknüpfung zur Straßenstrich-Hure Dr. AnnetteLehmberg aufzuzeigen. )
Um die moralischer Verkommenheit des Fotzen-Viehs bildlich darzustellen, gibt es einen wunderbaren Vergleich aus der Chemie.
Die von uns, die sich noch an ihre Schulzeit erinnern können, werden eventuell wissen, dass man, unter anderem bei den Naturwissenschaften, unterscheidet in Physik, welches die Lehre von den Kräften ist, und die Chemie, die Lehre von den Stoffen. Wie aber auch in allen anderen Bereichen, haben wir zudem gelernt, dass es Überschneidungen zwischen Physik und Chemie, zwischen Kräften und Stoffen, geben kann.
Zudem kennt jeder Art von Naturwissenschaft, aber gerade die Lehre von den Kräften und Stoffen, so genannte Grundgesetze, nach denen diese Kräfte und Stoffe funktionieren, so funktionieren, dass man nachhaltige Verhaltensweisen dokumentieren kann.
Eines dieser Grundgesetze lautet:
Immer das Minderwertige- geht zu dem Höherwertigeren, nie ist es anders, es sei denn, es erfolgt - von außen - ein Eingriff, dem gegeben, diese Grundgesetze zu manipulieren.
Hierzu stelle man sich das Beispiel der berühmten Goldmünze vor, die irgendwann, vielleicht in den 1400er Jahren, von einem Schiff, welches derweilen südliche Gewässer befuhr, über die Reling fiel, und im Wasser versank. Möglicherweise 500 Jahre später, kommt dann der berühmte Schatzsucher, taucht vor Ort, und findet eben diese Münze.
Überrascht wird er aber feststellen, dass er eben nicht einfach nur eine Goldmünze findet, die im Wasser lag, sondern, er wird vielmehr einen dunklen, fast schwärzlichen Klumpen vorfinden, von dem er zuerst einmal nur meint, ja hofft, eine Goldmünze könne sich darin befinden. Erst wenn er diesen Klumpen auf sein Schiff gebracht hat, und mit einem beispielsweise Hammer zerschlägt, wird im Inneren dieses zerschlagenen Klumpen die fragliche Goldmünze zum Vorschein kommen.
Doch alles darum herum, was diesen schwärzlichen Klumpen bildete, sind die minderwertigen sonstigen Stoffe, die sich, mit den Jahrhunderten, von dem höherwertigen Gold, angezogen fühlten.
Dieses einfache, für jeden nachvollziehbare Beispiel, dokumentiert die Lehre von den Stoffen, und deren Grundgesetz, das eben immer das Minderwertige zum Höherwertigeren geht.
Und so landet sie den 2. Schachzug.
( Teil 1 Köln, 060.4, Kunze Teil 1 002 )
( Teil 1 Köln, 060.4, Kunze Teil 1 003 )
Dann landet sie den 3. Schachzug.
( 060.4 Landgericht, Kunze Teil 1 - 01 )
Den 1. Schachzug landete der Straßenstrich-Stricher Beitzel.
( Teil 1 Köln, 060.4 Landgericht, Beitzel Teil 3 - 02 )
( Teil 1 Köln, 060.4 Landgericht, Beitzel Teil 3 - 03 )
( Teil 1 Köln, 060.4 Landgericht, Beitzel Teil 3 - 04 )
Worauf das Fotzen-Vieh, sinngemäß, konterte, das sehe sie anders, sie könne nichts wichtiges darin erkennen.
( Teil 1 Köln, 000.0 Ermittlungsakte 0118 )
Nach meiner Erinnerung war der 2. aufgerufene Zeuge der Täter Heinrichs.
( Teil 1 Köln, 000.0 Ermittlungsakte 0042 )
Auch hier erinnern wir uns, Anwälte kosten Geld.
Auch Marco Heinrichs war festgenommen worden.
Sicherlich nicht das 1. Mal.
( Der diensthabende Staatsanwalt Oehme ordnete die Festnahme an. )
Wenn man da so schnell einen Anwalt zur Hand hat, gibt es gewiss gute Kontakte.
Zumal Marco Heinrichs noch schneller war, als sein "bester" Kumpel Peter Löhe.
Marco Heinrichs nun, erschien mit seinem Anwalt.
Mit selbigem hatte ich ein besonderes Erlebnis.
Eventuell interessierte es das Fotzen-Vieh nicht, oder, im Gegenteil doch, und sie hatte diesen Termin extra auf jenen Tag gelegt, um sich zusätzlich lustig über mich machen zu können.
Wie es der Mandantenverräter handhabte, hinterfrug ich nie.
Doch dieser Anwalt, ggfl. tatsächlich Günter Frey, er gratulierte mir zu meinem Geburtstag, der tatsächlich am 11.11 ist; ein besonders in Köln schlimmes Datum; der geneigte Leser möge es für sich behalten, und bloß nicht herumposaunen; besten Dank.
Der Täter Heinrichs sagte aus.
Die erste Zeit war sein Anwalt dabei.
Doch nach kaum der Hälfte der Zeit, ging er.
Das Fotzen-Vieh hatte nichts dagegen.
Sie mochte ggfl. den Eindruck haben, es lief bereits alles bestens für sie.
Trotzdem ist das ein mehr als ungewöhnliches Verhalten, gerade für einen Pflichtverteidiger, der das ja auch noch bezahlt bekommt.
Allerdings wurde die Zeugeneinvernahme dann erst richtig interessant.
Denn nachdem der Anwalt gegangen war, kam der Täter Heinrichs, bei gleich mehreren Fragen so sehr in Schwierigkeiten, zu antworten, dass das Fotzen-Vieh wiederholt eingreifen musste, ihn zu schützen, indem sie mich ermahnte, ich könne diese oder jene Frage so nicht fragen/formulieren. Also änderte ich sie, und ließ mich von dem Fotzen-Vieh ganz bestimmt nicht zu Entgleisungen provozieren.
Vor alle, als es darum ging, dass die beiden Täter Heinrichs und Löhe, ehe es zu dem fraglichen Vorfall kam, bereits schon einmal in eine Schlägerei in einer anderen Diskothek, nahe dem Bahnhof, verwickelt waren, bei dem auch die Polizei gerufen wurde, und sie, als Täter, auffällig waren.
Die weiteren Widersprüche, die nicht aufgeklärt werden konnten, weil das Fotzen-Vieh sich einmischte, waren denn beispielsweise:
wie es sich verhielt, auf dem Weg von der nunmehrigen Location/Kneipe, denn das ist ja eben keine schmale Altstadtgasse sondern eine bereite Innenstadtstraße,
wie es sich genau verhielt mit dem Zusammentreffen mit meinem PKW,
der Schlag auf meinen Hinterkopf,
wie man sich das genau vorzustellen habe, wie ich aus meinem PKW herausgekommen bin,
wie man sich zudem die Schlägerei genau vorzustellen habe, vor allem- da ich mich, ganz offensichtlich, nie gewehrt habe,
dass ich schließlich keine weiteren Fragen mehr stellte.
Nach meiner Erinnerung war der 3. aufgerufene Zeuge Jennifer Müller.
Das ist eine interessante Person.
Schauen wir sie uns mal genauer an.
Sie arbeitete in der fraglichen Location namens "Wiener Steffie".
Wer sich in Köln auch nur in etwas auskennt, weiss, um was für ein versifftes Säuferloch es sich dabei handelt.
Alles, was in Köln Rang und Namen hat, wenn es ums Rumhuren, Saufen, Stehlen, Drogen dealen, kotzen draußen auf dem Parkplatz, geht, vor allem aber, Schlägereien, ist dort bestens aufgehoben.
Es ist keine Seltenheit, dass der eine Polizeieinsatz, im Bereich der Vorderseite, eben beendet ist, da geht der nächste, im Bereich der Hinterseite, schon wieder los.
Wer dort verkehrt, hat es geschafft, ihm ist der Abstieg in den Abschaum von Köln gelungen.
( Es gibt böse Zungen, nicht nur in Köln, die sagen, auch heute noch, in 2013 war der Betreiber, der Wirt ein .... Jude; na so was aber auch. Was da wohl eine gewisse links gerichtete Partei zu sagen würde. )
Jennifer Müller, die in einem solchen Siffloch arbeitet, ja, sie erfüllt alle Klischees, die damit einher gehen.
Wenn die Zeugenaussagen stimmen, die gemacht wurden, so hat sie mir das Leben gerettet; Gott- was für ein Dreck; gleichwohl dankte ich ihr eingangs dafür.
Meine sonstige Kölner Lebenserfahrung hinzugenommen, sieht das noch ein wenig, ein ganz kleines Wenig differenzierter aus.
Ich schätze sie ein, als so genanntes Köln-Berg-Klientel.
Sie war mit ihrer Mutter da.
Als sie aufgerufen wurde, kam die Mutter mit in den Sitzungsaal.
So dezent geschminkt, dass man es nicht übersehen konnte.
Wahrscheinlich die Mutter mindestens eines unehelichen Kindes.
Wie ihre versiffte Tochter auch.
Eben Köln-Berg-Karrieren.
Stets mit juckender Muschi, top Handy und Spatzengehirn.
Irgendwann klingelte das Handy.
Mama ging rann.
Es war der Babysitter von unehelicher Tochter ihr uneheliches Kind.
Mama war so geil darauf, wichtig zu sein, mit ins Gericht zu kommen, wahrscheinlich wird ihr verficktes Spatzengehirn nicht mal begriffen haben, worum es überhaupt ging, aber so konnte sie wenigstens einmal im Rampenlicht stehen, dass sie das Enkelkind nicht selber verwahren wollte, sondern weiterreichte; was für ein Geschmeiß.
Oder, noch eine andere Erklärung, Köln-Berg-Mutti kam mit, um aufzupassen, dass Köln-Berg-Mutti-Tochter auch ja keinen Fehler machte.
Natürlich hatte das Fotzen-Vieh absolutes Verständnis für die völlig unangebrachte Störung; aber bei dem Fotzen-Vieh ist telephonieren im Gerichtssaal wohl normal; es soll Richter geben, die Verhängen dann Ordnungsgelder; sowas aber auch.
Dass man sich also ausrechnen kann, wie dieses Zeugeneinvernahme weiter ging.
Immer, wenn Jennifer Müller ins schwimmen kam, wenn selbst sie, mit ihren Spatzengehirn, erkennen musste, dass das nicht stimmen konnte, was sie da eben sabberte, kam wieder Lesben-Mutti Fotzen-Vieh mit dem Satz, das könne ich so nicht fragen/formulieren; doch auch nun blieb ihre Provokation erfolglos.
( Als ich einige Zeit später wieder im Landgericht war, um mit dem fraglichen Rechtspfleger mein Rechtsmittel zu besprechen, hatte ich zuvor Gelegenheit, da ich früh genug ankam, draußen, im Gang, warten zu können, und folgendes mitzuerleben:
Das Fotzen-Vieh war im Büro einer ggfl. Justizangestellten, saß mit ihrem platten Arsch, in eine ggfl. Boss-Jeans gewandt, auf dem Rand des dortigen Schreibtisches, und flötete dieser Frau zu, [ .... ob man sich denn auf eine Zielvereinbarung einigen können .... ]. Das nennt man auch Sexuell Belästigung am Arbeitsplatz. Nur, das sieht der Straßenstrich-Stricher Roland Ketterle eher anders. )
Aber dann schaffte ich es doch noch, eine ganz wichtige Frage zu stellen.
Wir erinnern uns, der Zeuge Kreutzberg schrieb, eine Fahrerin/Beifahrerin habe ihm das erzählt, was er dann, als Aussage, wiederholte.
Also frug ich Jennifer Müller, ob sie sich noch daran erinnern könne, wie viele Frauen vor Ort gewesen wären; was sie damit beantwortete, nur eine, nur sie.
Womit wir wieder bei der Konkludenz wären.
( Teil 1 Köln, 000.0 Ermittlungsakte 0168 )
( Teil 1 Köln, 060.3 Amtsgericht - 08 )
( Teil 1 Köln, 000.0 Ermittlungsakte 0007 )
Man möge sich in aller Ruhe, und ebensolchen Genüsslichkeit den Punkt 4.2 "Vermutlicher Unfallhergang" durchlesen, sich das Ganze setzen lassen, und dann zur Kenntnis nehmen, was in Punkt 4. 3 "Widersprüche" steht.
Ganz genau- so verhielt es sich bei der zugedröhnten Staatsanwältin Kirchhof, mit der Ausnahme, dass man bei ihr eben keine weiße Spur des weißen Pulvers erkennen konnte.
( Teil 1, 60.4 Landgericht, Kunze Teil 1, 016 )
( Teil 1, 000.0 Ermittlungsakte - 0072 )
( Teil 1, Landgericht 60.4 Kunze, Teil 1, 025 )
( Teil 1, Landgericht 60.4 Kunze, Teil 1, 026 )
( Teil 1 Köln, 060.4 Landgericht, Kunze Teil 1 - 033 )
( Teil 1 Köln, 060.4 Landgericht, Kunze Teil 1 - 034 )
Das ganz besondere Leckerchen, das ich gefunden habe, während ich die allgemeine Akte mit diesem Punkt abglich, datiert auf den 19.11.2015, also nur 8 Tage nach den Schau-Prozess-Termin des Fotzen-Viehs, und dokumentiert kaum besser, wie die wirklichen Pläne der "Organisation Jürgens" in diesem Fall, des totalen Täter-Schutzes sind.
Einfach es sich ganz genau durchlesen.
( Teil 1, 060.4 Landgericht, Kunze Teil 1 - P5 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht, Kunze Teil 1 - P6 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht, Kunze Teil 1 - P7 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht, Kunze Teil 1 - P8 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht, Kunze Teil 1 - P9 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht, Kunze Teil 1 - P10 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht, Kunze Teil 1 - P11 )
12 - Roland Ketterle, 1
Nachdem wir uns so eingehend mit dem Fotzen-Vieh Sigrid Kunze beschäftigt haben, schauen wir nun auf eine andere kleine Missgeburt, über die wir später ebenfalls noch stolpern werden, wenn wir uns mit Punkt 30 - Dr. Weiner beschäftigen; dem schwindsüchtigen Arschlecker des Fotzen-Viehs Sigrid Kunze.
( Teil 1, 060.4 Landgericht - Landgerichtspräsident 01 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht - Landgerichtspräsident 02 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht - Landgerichtspräsident 03 )
Man achte auf den letzten Absatz auf Seite 3, auch hier wieder diese hilflose Arroganz, anzudrohen, man würde zwar zur Kenntnis nehmen, aber nicht mehr antworten.
Was jedoch nicht verwundert, denn wenn da Einer ist, voll der Korruption und geil darauf, seine Bandenmitglieder zu schützen, was soll er sonst noch von sich geben.
Trotzdem konnte ich solche natürlich nicht auf mir sitzen lassen.
Und schrieb die Missgeburt, mit dem Wunsch um Klarstellung, doch an.
Später, wenn wir zu Punkt 20 - Dr. Annette Lehmberg, gekommen sein werden, können wir lesen, dass sich deren Straßenstrich-Stricher Spätgens in ebensolcher Weise verhielt, wie nun hier, dass nämlich auch keine Erklärung mehr kam, alleine schon deshalb, weil das, was er dann hätte erklären müssen, wegen der Lüge, die ihm zugrunde liegt, nie zu erklären sein wird.
( Teil 1, 060.4 Landgericht 05 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht 06 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht 07 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht 08 )
Wie gesagt, ich habe auf dieses Schreiben nie eine Antwort erhalten.
Und doch gibt es noch eine ganze Menge mehr dazu zu sagen.
Dieses Schreiben ist ein Musterbeispiel an Tiefe und Information; sowohl als auch.
In ihm wird noch einmal auf all die Straftaten hingewiesen, die gegen mich begangen
wurde, und von wem sie ausgingen; wie sie es nach wie vor tun.
Alle, von ganz oben, bis ganz unten, sind angesprochen, inklusive
der damalige Justizminister des Landes NRW und einer der Hauptförderer der "Organisation Jürgens" schlechthin; ich kam bereits eingangs auf diesen ekelerregende Krankheitserreger zu sprechen.
Doch auch auf
sowie
erwähnte ich schon, es gibt über dieses beiden Missbegurten den Punkt 9.
Keinesfalls zu vergessen, der heutige Justizminister Peter Biesenbach.
Letztendlich, im Sinne der reinen Dokumentation der "Organisation Jürgens", etliches, das gut- das bestens offenlegt.
Es zeigt ebenso schön, in welche unglaublichen Maße dieses Geschmeiß Öffentliche Gelder, Eigentum des Souveräns des Staates, der Bürger der BRD, dort veruntreut werden.
Jene Frau Tettinger, die mir da schrieb, von irgend etwas muss ja auch sie bezahlt werden.
Dass man es, eventuell, auch so verstehen kann, dass da Leute sitzen, die den lieben langen Tag nichts anderes zu tun haben, als Briefe zu schreiben, mit denen sie Straftaten schönreden. Andererseits, wer seine Existenz mit so etwas bestreitet, Prost Mahlzeit.
Aber, natürlich wäre ich unehrlich, vor allem gegen mich selbst, wenn ich nicht auch erwähnen würde, dass es schon das Eine oder Andere gab, das nicht funktionierte, oder, das einem zwar in guter Erinnerung bleibt, doch nicht weiter führte.
Dazu gehört dieser Kontakt mit dem erwähnten Verlag in Großbritannien.
Ich war zwei Mal dort, jeweils auf deren Kosten, ich war also eingeladen; etwas, für das ich mich auch Heute noch bedanke.
Ich hatte einiges zu lernen.
Zu aller erst, dass man, mit dem EURO des Durchschnitts-Bürgers, vor allem in London, nicht weit kommt. Es sei dem Gastgeber gedankt, ich erhielt ein "Taschengeld".
Und ja, das ist nicht nur im Fernsehen so, man spricht die Leute, die einen Titel haben, wirklich damit an. Man sagt nicht: Mister Mendelson, nein, man: sagt Sir Joshua.
Auch Heute bin ich noch immer der Meinung, wer einmal in Großbritannien war, wer sich auch nur ein kleines Bisschen die Mühe machte, zu hinterfragen, wie die "Inselaffen" ticken, den hätte der Brexit nie überrascht.
Nur, aus der Sache, ein Manuskript bei diesem Verlag zu veröffentlichen, dessen Anwalt, zumindest damals, Sir Joshua war, dazu ist es leider nicht gekommen.
Aber seine Einschätzung, selbst nach Britischem Recht hätte man es bei der "Judge" Kunze mit 14 "case of crime" zu tun, also 14 Straftaten, das beruhigte mich doch schon, denn auf mindestens so viele Punkte, war ich auch gekommen.
Eventuell wird später einmal die Zeit kommen, und ich gehe noch mal nach dort, und vielleicht gibt es ihn ja immer noch.
Der geneigte Leser, der sich mit mir bis hier her durch diese Angelegenheit, wie auch immer, im Zweifelsfall "wurstelte", kommt nun zu einem der kürzesten Kapitel in unserem Manuskript überhaupt.
Dem Erguss
der
dem
und dem
Diese 3 Krankheitserreger repräsentieren den nunmehr größten Abschaum, mit dem wir bisher konfrontiert sind.
Ich bin der Meinung, da alles, was es, bis hier hin, zu sagen gibt, gesagt wurde.
Die Verleumdungen, mit den die Angehörigen der "Organisation Jürgens" bisher aufgetreten sind, sind selbst für den, der böswillig und übler Absichten ist, mehr als nur offensichtlich.
Deshalb im Folgenden das Dokument deren Beitrages zur Opfer-Verhöhung, des Täter-Schutzes; es ist selbstredend, selbsterklärend.
( 060.5 Oberlandesgericht 02 )
Gleichwohl, noch einmal daran erinnert, wir haben es bereits herausgearbeitet, es gab, im Schau-Prozess-Termin des Fotzen-Viehs Sigrid Kunze mindestens drei so genannte Unbedingte Revisionsgründe, also Gründe, die eine nächste Instanz zu respektieren hat, sie sind durch die Strafprozeßordnung vorgegeben, die jeweiligen Richter haben keinen Einfluss drauf, sie - müssen - sie anwenden.
Und, noch mal darauf aufmerksam gemacht, ich dokumentierte es in Punkt 11 - Sigrid Kunze, das Rechtsmittel war frist- und formgerecht eingelegt.
Der mindestens erste Unbedingte Revisionsgrund ist die Tatsache, dass sich das Fotzen-Vieh mit dem Sachverständigen Dr. Friedrich Krull abgesprochen hatte.
Dass er im Termin war, ohne dass die beklagte Partei, Ich, darauf hingewiesen wurde; wie ja auch seine Bestellung nie legal begründet wurde.
Der mindestens zweite Unbedingte Revisionsgrund ist die Tatsache, dass sich das Fotzen-Vieh mit dem Pflichtverteidiger Ingo Lindemann abgesprochen hatte, nicht tätig zu werden; das Nicht-Tätig-Werden ist der Unbedingte Revisionsgrund.
Der mindestens dritte Unbedingte Revisionsgrund ist die Tatsache, dass das Fotzen-Vieh Feststellungen getroffen hat, die der Ermittlungsakte der Kölner Polizei zu 100 % widersprechen, ohne aber eigene neue Ermittlungsergebnisse vorlegen zu können.
x.
Jetzt spreche ich noch einen weiteren Punkt an, auf Grund dessen man die These aufstellen kann, zudem kaum widerlegbar, dass sich diese drei Krankheitserreger - vom OLG-Köln - nicht mal die Mühe gemacht haben werden, sich den "Urteilstext" des Fotzen-Viehs durchzulesen; oder, sie taten es gerade, und hatten so die Möglichkeit, sich noch eine Nummer zusätzlich aufzugeilen.
Ich habe in den Punkt 11 - Sigrid Kunze einen Teil ihres Verleumdungs- und Rufmordtraktates eingefügt; die Seite 14 ( Teil 1, Landgericht 60.4 Kunze, Teil 1, 025 ), einfach noch mal durchlesen.
Darin bescheinigt mir das Fotzen-Vieh zwar einerseits Intelligenz wie Eloquenz ( 3 Abschnitt ), ohne aber die nötigen Schlüsse daraus zu ziehen, nämlich, dem, was ich sage, zu folgen.
Gleichzeitig beschreibt sie in ihrem Text exakt das, was sie selbst mir derweilen an Straftaten zukommen lässt, und lässt es so erscheinen, als unterliegt es ausschließlich ihrer persönlichen Gunst, dieses, in unglaublich generöser Art, zu "erdulden"; gemäß der Devise "lassen wird den Depp mal labern"; das muss man sich erst mal vorstellen.
Das Fotzen-Vieh ist sich ihre Sache, und dem unabdingbaren Schutz ihrer Verbrecherorganisation so sicher, dass sie ihre eigenen Straftaten schriftlich dokumentiert, ja- prahlt; wohlwissend, nichts und niemand macht sie dafür verantwortlich.
Und doch sei es verraten, später, wenn wir zu den Umtrieben kommen, welche die "Organisation Jürgens" nun auch in Wuppertal betreibt, werden wir über diesen humanoiden Siff erneut stolpern.
Wir werden erkennen, dass sich das Fotzen-Vieh Spormann befleißigt sieht, im Sinne der Straßenstrich-Huren und Straßenstrich-Stricher in Köln vorzugehen.
Und, wir werden sehen, dass sich das Oberlandesgericht Düsseldorf auf die selbe versiffte Korruptionsart verhält, wie die Drecks-Brut in Köln.
Selbst für einen Blöden, einen vorsätzlich Böswilligen- sind diese ganz offensichtlichen Unbedingten Revisionsgründe nicht wegzuleugnen.
Doch, auch hier haben wir es mit noch einer ganz anderen Straftat zu tun.
Später, wenn wir zu dem Punkt 25 - Henning Weskott gekommen sein werden, ich werde es an unterschiedlichen Stellen erwähnen, werden wir über etwas stolpern, mit dem wir es auch hier zu tun haben.
Denn- wenn der Mandantenverräter Ingo Lindemann - für seine nie erfolgte Tätigkeit - ein Geld erhielt, bedeutet das durch ihn den Vollzug der Straftat Betrug.
Durch den oder die Richter, die ihm dieses Geld zugesprochen haben, ebenfalls den Vollzug des Straftatbestandes Betrug, doch bei ihnen ergänzt um Veruntreuung Öffentlicher Gelder.
Wie gesagt, der Siff kennt keine Grenzen.
( LEV VE 89, Amtsgericht, 08 )
Wie nun jedoch verhielt sich diese fragliche Angehörige der Korruptionsbrut ?
Kürzen wir es ab, denn dieses hier ist ja nur die fragliche Ouvertüre, um die Abartigkeit der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg zu demonstrieren.
Später erhielt ich ein Urteil des Amtsgerichts Wuppertal, eben von dieser betreffenden Richterin, dass ich zur Zahlung des fraglichen Bußgeldes verurteilt worden sei, weil: [ .... ist in dem heutigem Termin zur Hauptverhandlung ohne genügende Entschuldigung ausgeblieben .... ].
Bemerkenswerterweise datiert auch das Anschreiben zu diesem Urteil schon auf den 14.03.2019, also den selben Tag des Termins; da hatte es jemand verflucht eilig.
Zugestellt wurde aber erst am 01.04.2019. Dass ich davon ausgehe, die fragliche Richterin kannte mein eigenes Schreiben vom 14.03.2019, und also ist es höchst spekulativ, dass dieses Urteil und der dazugehörige Text wirklich am 14.03.2019 geschrieben wurde.
Vor der allgemeinen Formulierung, [ .... ist in dem heutigem Termin zur Hauptverhandlung ohne genügende Entschuldigung ausgeblieben .... ], anstatt sich auf die festgelegte Urzeit zu beziehen, offenbar sich hier einerseits der Vertuschungsversuch ihrer Unfähigkeit, wie ihrer Lüge, denn der Termin um 11:30 Uhr wurde definitiv nicht aufgerufen, ist sie, durch diese Lüge, überführt.
Wir fügen nun noch ein, da sich der geneigte Leser vielleicht fragt, da es sich bei dem Verhalten jener ursprünglichen Richterin ja um einen Verstoß gegen mindestens einen Artikel des Grundgesetzes handelte, wie positionierte sich das dafür zuständige Landgericht in Sachen meines Rechtsmittels.
( LEV-VE-89 Landgericht 02 )
( LEV-VE-89 Landgericht 03 )
Da wir ja nun die allumfassende Korruption im Geschäftsbereich der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg bereits hinlängst kennengelernt haben, sollte das dort zu lesende keinen wirklich überraschen.
Dass wir uns es also einfach machen können, diese so genannte Rechtsauffassung zu widerlegen.
Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofes, BGH, in Sachen der so genannten Pre-Pay-Carts, also beispielsweise Geld, das man seinem Handy-Netzanbieter in voraus bezahlt, um es sodann abtelefonieren zu können.
Hierzu hat der BGH, sinngemäß, festgestellt, dass dort kein Geld verfallen darf, denn wenn 1 EURO verfallen kann, eben vor dem Hintergrund des so genannten Gleichheitsparagraphen, kann auch 1 Million EURO verfallen.
Daraus ergibt sich die zwingende Logik, wenn ein Termin 1 Minute lang nicht aufgerufen ist, kann ich ihn auch 1 ganzen Tag nicht aufrufen.
Und auch der Hinweis auf ein Urteil des OLG Düsseldorf, ist völlig irrelevant.
Meines Wissens, man möge mich berichtigen, wenn man es besser weiss, gibt es, in der BRD, 24 Oberlandesgerichte, und also 24 Möglichkeiten, anders zu entscheiden; was die völlige Willkür bedeuten würde.
Die Willkür, mit der diese 3 Korrupten, von der 6. Strafkammer, hier gezielten Amtsmissbrauch einer Kollegin gedeckt haben.
Prost Mahlzeit, Frau Lehmberg.
Jetzt also widmen wir uns dem, das sich durch eben diese Ouvertüre abzuzeichnen begann.
Der geneigte Leser wird sich daran erinnern, ich schreibe weiter zurück, ich übersandte dem Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach, ein Schreiben, dem auch ein vorgefertigter Befangenheitsantrag beigefügt war, den ich in dem Termin beabsichtigte, zu stellen.
Da dieser Termin, so oder so, jedoch niemals stattfand, wurde natürlich auch dieser vorgefertigter Befangenheitsantrag niemals gestellt. Woraus sich die Logik ergibt, dieser eben niemals gestellte Befangenheitsantrag, kann sich gar nicht in der gerichtlichen Verfahrensakte befinden.
Oder noch anders formuliert, im Sinne des Verfahrens- existiert dieser Befangenheitsantrag überhaupt nicht.
In genau diesem Sinne, äußerte sich die Landgerichtspräsidentin, Dr. Annette Lehmberg, auf Seite 2/3 ihres Schreibens vom 23. Mai 2019; das Aktenzeichen lautet 3132 E - 2861.
Ich gehe davon aus, da sich, in der Betreffzeile dieses Schreibens, auf meine als solches interpretierbare Beschwerde gegenüber dem Justizminister bezogen wird, dass dieser ebenfalls eine Kopie ihres Schreibens erhalten hat, aus dem sich eine der wesentlichen Schlussfolgerungen der Landgerichtspräsidentin ergibt:
Auf Seite 2 schreibt sie, Zitat: "Weiterhin habe ich nicht festgestellt, dass ein Befangenheitsantrag im Verfahren 30 OWI 25/19 gestellt worden ist, so dass es diesbezüglich auch keiner Entscheidung bedarf."; letzter Absatz.
( LEV VE 89 Landgerichtspräsidentin 03 )
Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass diese Formulierung auch für die Mitmenschen verständlich sein sollte, die über einen so niedrigen Intelligenzquotienten verfügen, dass sie, in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, bei einer Verurteilung wegen eines Kapitalverbrechens, nicht hingerichtet werden können; da man davon auszugehen hat, dass sie sich, eben wegen ihres niedrigen Intelligenzquotienten, nicht über die Konsequenzen ihrer Tat bewusst sein konnten.
Zu meiner großen Überraschung, erhielt ich ca. drei Monate später, Datum des Anschreiben ist der 1. August 2019, das Aktenzeichen lautet 21 OWi 923 Js 227/19 25/19, BF 18/19, ein Schreiben des Amtsgerichts Wuppertal, dem ein Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal beigefügt war.
Unterzeichner, und somit im Sinne der Korruption verantwortlich, ist der Direktor des Amtsgerichts Wuppertal, Spätgens.
In diesem Beschluss heißt es, Zitat: "Der undatierte Befangenheitsantrag des Betroffenen gegen die Richterin wird als unbegründet zurückgewiesen".
Sollte sich der geneigte Leser nun zu wundern beginnen, keine Sorge, er, sie oder es mag sich sogleich wieder beruhigen, und Nein, wir sind nicht in der Rate-Sendung "Wünsch Dir was", bloß Ja, wir sind momentan mit dem Amtsgerichtsdirektor Spätgens konfrontiert, eine jämmerliche, degenerierte Missgeburt, über die wir später, wenn wir zu dem Fotzen-Vieh Spormann kommen, noch stolpern werden.
( LEV VE 89 nicht gestellter Befangenheitsantrag 03 )
Alleine das Vorhandensein dieses Beschlusses, gibt mehr als nur Rätsel auf, denen wir uns jetzt detailliert widmen werden, um die Verknüpfungen und Vernetzungen der gewerbsmäßigen Korruption, innerhalb des Verantwortungsbereiches der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, nachzuvollziehen wie aufzuzeigen.
Bedingt durch die Tatsache, dass der fragliche Termin niemals aufgerufen wurde, also auch die Tatsache, dass ein Befangenheitsantrag gegen die fragliche Richterin, wie auch immer, gar nicht gestellt werden konnte, dieser also niemals Gegenstand des Verfahrens war, wie er sich ebenfalls niemals bei der Verfahrensakte befinden kann, auch die Landgerichtspräsidentin ihre oben zitierte Schlussfolgerung zog, dürfte also dieser Beschluss gar nicht existieren.
Was zu der weiteren logischen Schlussfolgerung nur führen kann, bei dem fraglichen Beschluss des Amtsgerichtsdirektors Spätgens, handelt es sich um einen auf dem Wege der Begehung von Straftaten vorsätzlich produzierten "Gefälligkeitsbeschluss".
Schaut man sich zudem die quasi Selbstverständlichkeit an, in Frankreich benutzt man auch den Begriff "nonchalant", was so viel wie "ungezwungen", "unbekümmert", "lässig"- aber auch "entspannt", "formlos" und "natürlich" bedeuten kann, erkennt man, mit welcher eben Entspanntheit, Natürlichkeit die Missgeburt Spätgens hier vorgegangen ist, und die Mutmaßung liegt nahe, wie oft hat er das zuvor schon getan, wie oft tat er es in der Zwischenzeit erneut.
( Dem Aktenzeichen seines "Beschlusses" ist die Formulierung "BF 18/19" hinzugefügt. Steht das für den 18. Befangenheitsantrag in 2019, bis dahin ? Und wenn ja, wie viele Befangenheitsanträge lehnte diese Missgeburt davon ab ? Fragen über Fragen. )
Gleichwohl ist da bereits die nächste davon, wie konnte er überhaupt in den Besitz des niemals gestellten Befangenheitsantrages kommen, obwohl dieser, im Hause des Landgerichts Wuppertal - nicht im Amtsgericht - nur der Landgerichtspräsidentin, und da auch nur auf dem Weg über den Justizminister, auf dem Weg einer Dienstaufsichtsbeschwerde, bekannt ist bzw. war.
Ist es also nun so, dass die fragliche Richterin einfach zu dem Amtsgerichtsdirektor Spätgens ging, und, auf bloßen Zuruf, auf bloßes Fingerschnippen, diesen aufforderte, das zu beschließen, was ihr gerade genehm- weil nützlich war.
Oder ist es so, dass die fragliche Richterin ein wie auch immer geartetes Gespräch mit der Landgerichtspräsidentin Dr. Annette Lehmberg hatte, in dessen Verlauf sie von dem fraglichen Vorab-Befangenheitsantrag erfuhr.
Ging es dann so weiter, dass die fragliche Richterin, um in den Besitz dieses Vorab-Befangenheitsantrages zu gelangen, die Landgerichtspräsidentin bestohlen hat; dann wäre diese Richterin eine überführte Diebin, eine überführte Straftätern.
Oder war es so, dass die Landgerichtspräsidentin Dr. Annette Lehmberg den Vorab-Befangenheitsantrag aushändigte, damit diese Dienstuntergebene dann damit tun und lassen konnte, was ihr eben in den Sinn kam.
Dann würde dies zwangsläufig bedeuten, dass die Landgerichtspräsidentin hier gezielt und vorsätzlich Dienstgeheimnisse veruntreut hat, die zudem noch Teil einer Dienstaufsichtsbeschwerde waren.
Woraus sich weiterhin zwingend ableiten lässt, dass sie hier nicht nur eine korrupte Dienstuntergebene schützt, sondern, in der Person des Amtsgerichtsdirektors Spätgens, gleich auch noch einen zweiten.
Aber, die Schlussfolgerungen gehen noch weiter.
Nach dem Rechtsverständnis der Bundesrepublik Deutschland, bedarf es, um eine Bande zu bilden, dreier, 3, Personen. 3 Personen, die wir hier haben, die namentlich klar definiert sind, die sich zu dem selber Ziel zusammengefunden haben, und also sind wir hier auch mit einer klassischen Bande konfrontiert.
x.
Und, es gibt noch einen ganz anderen Überlegungsstrang, den wir niemals vergessen dürfen..
Nichts, in dieser Welt, ist umsonst.
Für alles, was man bekommt, muss man etwas geben.
Das gilt für jeden.
Vor allem Dingen, es gilt- je höher jemand steht, oder gelangen will.
Wenn nun der Amtsgerichtsdirektor Spätgens diesen offensichtlichen, absolut unbegründeten Gefälligkeitsbeschluss produzierte, was bekam er von der fraglichen Richterin.
Sex.
Drogen.
Eventuell Kinder oder Jugendliche, wie man ja auch bei dem Richter Dr. Altpeter meinen könnte, es war so.
Einfach nur wegschauen.
Oder hatte der Amtsgerichtsdirektor Spätgens bereits früher eine Leistung gefordert und/oder erhalten, gemäß derer er nun liefern musste.
Wir werden es hoffentlich noch erfahren, zu welchem Ergebnis der Justizmister Peter Biesenbach hier kommen wird, beziehungsweise kommen- will.
x.
Das unglaubliche Ausmaß der Korruption, dass sich im Amts- und Landgericht Wuppertal, gerade unter der Landgerichtspräsidentin Dr. Annette Lehmberg, ausgebreitet hat, lässt sich dann ganz vorzüglich in ihrem Schreiben vom 10. Oktober 2019 weiter nachvollziehen, mit dem sie wohl glaubte, die Angelegenheit erledigt zu haben.
Sie schreibt auf Seite 1 von 1 des fraglichen Schreibens, dort der 3. Absatz, Zitat: "Im übrigen habe ich eine äußerlich nicht ordnungsgemäß oder unverzögerte Behandlung des Befangenheitsantrages nicht festgestellt".
Es gibt Akten über einen anderen Fall beim Amts- und Landgericht Wuppertal, da sagte ein Landgerichtsrichter, während eines Verfahrens, sinngemäß, "Richter können gar keine Straftaten begehen".
Das nennt der der Sprache Kundige "kategorischer Imperativ" und kommt von
kategorisch - keinen Widerspruch zulassend
und
imperativ - befehlend, zwingend, bindend;
bedeuten tut es, tut, tut, dass ein Richter keine Straftat begehen kann, selbst wenn er das wollte.
Auf so viel Schwachsinn- muss man erst mal kommen.
Das dachte sich wohl auch der zuständige Staatsanwalt. Denn einer seiner Stellungnahmen ist zu entnehmen, dass dieser Richter diese Äußerung nicht tat.
Auf der selben Seite dieses Schreibens, dort der 4. oder letzte Absatz, zieht sie sodann folgendes Resümee, Zitat: "Sofern Sie der Richterin und dem Direktor des Amtsgerichts Spätgens das Begehen von Straftaten vorwerfen, weise ich diese durch nichts begründeten Vorwürfe zurück".
Für Dr. Annette Lehmberg ist das gezielte Liefern von bestellten Leistungen, die keine sachlichen Berechtigung besitzen, also illegal sind, keine Straftat.
Diese ihre Sicht, kollidiert jedoch mindestens auch mit dem StGB der BRD, dort der § 140, Belohnung und Billigung von Straftaten; ich empfehle die Lektüre.
( LEV VE 89 Landgerichtspräsidentin 08 )
Wir werden, wie gesagt, über die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg später noch mehrmals stolpern, dass es gut ist, wenn der geneigte Leser schon an dieser frühen Stelle weiss, mit welcher ekelerregenden Korruptionsbrut wir es bei ihr zu tun haben, und er nicht zu überrascht ist, eben später zu sehen wie zu lesen, in welch abartige Tiefen die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg noch hinabzusteigen bereit ist, um die Eiterbeule, an der man das Ergebnis ihrer vom Steuerzahler subventionierten Tätigkeit bestens erkennen kann, zu schützen- mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln.
Doch, da gibt es noch eine Kleinigkeit, eine so kleine Kleinigkeit, dass ich sie bald vergessen hätte, nur, ich schrieb ja, schon ziemlich am Anfang, ich ließe dem Abschaum erst mal eine ganze Weile, sich auszubreiten, mich zu verleumden, seine Lügen von sich zu geben, ehe ich sie und es - mit wenig Aufwand - widerlege und vorführe.
Ehe wir, zum Schluss hin für hier, zu einem ganz besonderen Leckerchen kommen, dem 1. Auftritt des Fotzen-Viehs Spormann.
( LEV VE 89, nicht gestellter Befangenheitsantrag 006.1 )
( LEV VE 89, nicht gestellter Befangenheitsantrag 006.2 )
Selbstredend hat sich die Missgeburt Spätgens, zumindest in diesem Fall, nie gemeldet.
Was ja auch kein Wunder sein sollte.
Es gibt jedoch noch mehr her.
Denn auch jetzt schon kann man - mehr als berechtigt - die Fragen stellen,
lieferte das Fotzen-Vieh auf bloßes Fingerschnippen, dann handelte es sich um einen ebensolchen Gefälligkeitsbeschluss, wie in Sachen der ursprünglichen Richterin in jenem Fall,
oder
kannte das Fotzen-Vieh mein Schreiben an den Straßenstrich-Stricher Spätgens, und wusste somit auch um seine Straftat, doch sie erstattete keine Anzeige gegen ihn, was dann das Begehen einer Straftat durch sie bedeutete,
und
welche Gegenleistung erhielt das Vieh für ihre Dienstleistung, und das damit untrennbare Begehen von mindestens einer Straftat.
Man möge ganz genau diesem Schreiben nun mehr als nur erhöhte Aufmerksamkeit widmen, denn es offenbart etwas, über das wir später noch, in einem gesonderten Punkt, gewaltig stolpern werden.
Das völlig gestörte Rechtsempfinden des Fotzen-Viehs Spormann und ihre Art, auch Urteile des Bundesgerichtshofes so sehr zu ignorieren, dass man meinen kann, sie gehen ihr "am Arsch" vorbei.
Aber auch die Demonstration ihres Wissens, sie wird geschützt- um jeden Preis, und damit ihre Straftaten.
Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2005, verkündet am 10. Mai 2005, mit dem Aktenzeichen XI ZR 128/04, in dem es, kurz gesagt, denn wir kommen später noch darauf zurück, darum geht, dass ein Schriftstück, ohne eine entsprechende Unterschrift, keinerlei Rechtskraft entfaltet.
Ganz genau so- verhält es sich bei dem Schreiben des Fotzen-Viehs Spormann.
Das nachfolgende Schreiben erhielt ich ohne Zustellungsurkunde, in einem ganz normalen Briefumschlag.
Es war kein Anschreiben beigefügt.
Es enthält keine Unterschrift der/des Urkundsbeamter/in.
Es enthält keine Unterschrift der Richterin Spormann.
Gemäß dem vor zitierten BGH-Urteils- ist es gegenstandslos, es ist nichtig.
Und also ein herrliches Beispiel für die Verkommenheit des Viehs Spormann.
( LEV VE 89, Amtsgericht 018 )
Ich machte bereits einige Seiten zurück darauf aufmerksam, wir werden später noch auf diese Konstellation zurückkommen, die sich aus
dem
der
und der
ergibt.
Gegebenenfalls wird es nötig sein, des besseren Verständnisses wegen, die Einzelteile dieser Vernetzung und die sich daraus ergebenden Abhängigkeitsverhältnisse in unterschiedlichen Punkten abzuarbeiten.
21 - PHK Klapps
Der geneigte Leser wird es mir nachsehen, wenn ich die Schilderung über die PHK Klapps mit einem Zitat beginne.
( Teil 3, Köln, 100 PP Wuppertal, Anhörungsbogen 1 - 02 )
( Teil 3, Köln, 100 PP Wuppertal, Anhörungsbogen 1 - 03 )
Nun das, was ich ihr antwortete.
( Teil 3, Köln, 100 PP Wuppertal, Anhörungsbogen 1 - 07 )
( Teil 3, Köln, 100 PP Wuppertal, Anhörungsbogen 1 - 08 )
( Teil 3, Köln, 100 PP Wuppertal, Anhörungsbogen 1 - 09 )
( Teil 3, Köln, 100 PP Wuppertal, Anhörungsbogen 1 - 010 )
( Teil 3, Köln, 100 PP Wuppertal, Anhörungsbogen 1 - 011 )
( Teil 3, Köln, 100 PP Wuppertal, Anhörungsbogen 1 - 012 )
( Teil 3, Köln, 100 PP Wuppertal, Anhörungsbogen 1 - 013 )
Soweit also bis hier hin.
Ich bin der Auffassung, meine Stellungnahme war mehr als detailliert ( Wenn wir von den Rechtschreibefehler absehen, die mir dieser Tage, während des bearbeitens auffielen. ).
Wie oft mag PHK Klapps, während ihrer vorherigen- und seitdem Karriere einen solchen Text zu lesen bekommen haben; wahrscheinlich nie- in ihrem minderwertigen Dasein.
Und, ganz wichtig, wir lesen in der Betreffzeile, es ist eine Anzeige; auch Heute noch.
Was es für PHK Klapps war, und auch Heute noch ist, weiss ich natürlich nicht.
Daher schauen wir uns nun an, wie es, nach dem 09.09.2019, weiterging.
X.
Vor dem 23.10.2019, denn das war der Tag, an dem mich die GESTAPO verschleppte, um mich anschließend zu deportieren, erhielt ich Besuch von zwei, na ja, sagen wir mal "Individuen", oder "Zweieinhalbbeinern", die sich als "Mitarbeiter" der Polizei Wuppertal vorstellten.
Wohlgemerkt, wenn ich mich nicht irre, war das 14.10.2019.
Nachdem ich erkannt hatte, was sie mir, auf eine völlig unqualifizierte Art, versuchten, verständlich zu machen, ich gehe mal davon aus, bei Leuten, die bestenfalls so viel Gehirn besitzen, um, dann auch meistens aus dem Hinterhalt, und mit gewaltiger Übermacht, andere niederzuprügeln, vom Niveau her ungefähr das selbe Gesindel, wie auch die beiden aus Köln bekannten Mord-Versucher Heinrichs und Löhe, gab ich mir wirklich alle Mühe, mit ihnen ein so normales Gespräch zu führen, wie es unter solchen Umständen möglich ist.
Man möge es mir verzeihen, aber es war nie Gegenstand meiner Ausbildungen, mich mit geistig Minderwertigen zu beschäftigen; eventuell erkennen wir hierin einer der Daseinsberechtigungsgründe für eine gewisse links gerichtet Partei.
Auf jeden Fall erinnere ich mich noch ganz vorzüglich an folgende Punkte, die sich dann doch noch herausarbeiten ließen.
Tatsächlich stand dieser Besuch in Zusammenhang mit dem Schreiben, vor allem, mit der Anzeige, die ich, mit Datum vom 09.09.2019, PHK Klapps zukommen hatte lassen.
Weiterhin wurde ich gefragt, ob ich "Reichsbürger" sei, oder sonst wie mit dem politischen/System non-konform ging.
Ich selber kontere, u.a., mit der Frage, ob diese Polizisten das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland kennen würde; was zu offensichtlichen Irritationen führte.
Und, um zu einem Punkt zu kommen, denn ich sah mindestens einen dieser Steuergeldeveruntreuer ja kaum zwei Wochen später wieder, ich kann feststellen, es wurde nicht eine einzige Frage, kein einziger Punkt, dessen besprochen, um was es, in meiner Stellungnahme/Anzeige gegenüber Frau Klapps, ging.
Im kommenden Jahr, zum 12.02.2020, schickte ich ihr daher eine Anfrage.
( Teil 3, Köln, 100 PP Wuppertal, Anhörungsbogen 1 - 016 )
( Teil 3, Köln, 100 PP Wuppertal, Anhörungsbogen 1 - 017 )
Selbst verständlich erhielt ich darauf keine Antwort.
Bis heute nicht.
Auch Ladungen, die PHK Klapps zugingen, als Zeuge bei den verschieden, gegen mich betriebenen Verfahren auszusagen, leistete sie - selbstverständlich - keine Folge; warum auch; sie hätte bloß Verbrecher belasten können, mit denen sie zusammenarbeitet.
Wie sie, durch eine Aussage, hätte zugeben müssen, was die eigentliche Sache anbelangt, rein gar nicht unternommen zu haben, rein gar nicht ermittelt zu haben.
Woraus ebenfalls resultiert, da ich auch nie einen Einstellungsbescheid oder etwas vergleichbares erhielt, ist dieses Verfahren, welches PHK Klapps, auf Grund meiner Anzeige, zu betreiben hat, ebenfalls bis heute, offiziell, nicht abgeschlossen.
Das bedeutet aber auch, als später das Fotzen-Vieh Spormann begann, ihren Teil der Arbeit der "Organisation Jürgens" beizusteuern, tat sich das, wohlwissend dass das Verfahren noch gar nicht abgeschlossen war.
Das Eröffnen eines Gerichtsverfahrens jedoch, obwohl die dazu gehörigen Ermittlungsverfahren noch gar nicht abgeschlossen sind, ist eine Straftat.
x.
Bald schon kommen wir auf diesen Punkt wieder zu sprechen.
Dann jedoch, ich erhielt ein Schreiben, während ich mich im Konzentrationslager 2. Klasse, Remscheid, befand, also erst nach meiner Rückkehr von dort, von der, man soll es nicht meinen, Staatsanwaltschaft Köln.
Dort
( Teil 3, Köln, 100 PP Wuppertal, Anhörungsbogen 1 - 014 )
Ich kann besonders die Lektüre dieses Ergusses nur jedem wärmstens empfehlen, unabhängig der tatsächlichen Umgebungstemperatur.
Die Straßenstrich-Hure Quitzau ist in keinster Weise auf meinen detaillierten Vortrag eingegangen.
Auch kommt der Name des Straßenstrich-Strichers Langner in dem Schreiben überhaupt nicht vor.
x.
Die Frage, die aber noch viel besser ist, wie konnte es kommen, dass PHK Klapps, die Ermittlung an die Leute weitergab, gegen die die Strafanzeige lautet.
Ist das nun wirklich die Folge von angeblichem, dann extremem Drogenkonsum, oder einfach nur totale Verblödung.
Bin ich ehrlich, ich glaube, es ist die Korruption, die sich da bei PHK Klapps bemerkbar macht.
Doch, es wird auch absolutes Geltungsbedürfnis einer Minderbemittelten hinzukommen.
Minderbemittelt sowohl was ihre Intelligenz anbelangt, als auch ihre Qualifikation.
PHK Klapps ist, wie auch immer, geartete "Mitarbeiter" beim Verkehrs-Kommissariat.
Für Mordversuche hingegen- ist die Kriminalpolizei zuständig.
Für Organisierte Kriminalität- des Landeskriminalamt.
Eventuell sollte sich mal Jemand erbarmen, PHK Klapps auf diesen, wenn selbstverständlich auch völlig vernachlässigungswürdigen Pups hinzuweisen.
x.
Wie versprochen, wir werden später noch genug Gelegenheit haben, auf PHK Klapps zurückzukommen.
Was nun die Straßenstrich-Hure Quitzau anbelangt, so kann man davon ausgehen, dass sie sich irrt; wenn auch im Auftrag ihrer Verbrecherorganisation.
Eine Anzeige ist eine Anzeige.
Dabei kommt es nicht auf den Ton an, sondern nur auf den Inhalt.
Alles andere ist Willkür.
Aber es gibt auch in den Gesetzen oder Verordnungen keine Grundlage, für die Positionierung der Hure.
Womit der Beweis erbracht ist, das Verfahren, dass sie zu führen hat, ist noch gar nicht abgeschlossen.
Es ist aber auch der Beweis dafür erbracht, dass die Hure gar nicht ermitteln wollte.
Denn sie verneint ja bereits zum 03.12.2019 die Erteilung eines Einstellungsbescheides.
Eine Einstellungsbescheid kann sie jedoch nur erteilen, wenn sie zuvor gründlich- aber ergebnislos ermittelt hat.
Und, gegen jeden Einstellungsbescheid, ist der Widerspruch gemäß § 172 Abs. 1 der Strafprozessordnung möglich.
Den hat die Hure dann gleich mit unmöglich gemacht.
Da sie sich allerdings in ihrem eigenen Briefkopf nicht speziell auf was auch immer, sondern den
und
Don
der "Organisation Jürgens" bezieht, gleichwohl es genug Tatbestände und genug Täter gibt, die ich aufgeführt haben, ist gleichzeitig der Beweis erbracht, dass tatsächlich der Straßenstrich-Stricher der "Organisation Jürgens", Langner, die wichtigste, zu schützende Person ist.
X.
Es ist aber noch ein ganz anderer Beweis erbracht.
Da das Fotzen-Vieh Spormann all solches aus der Akte kannte, die ihr vorgelegen haben muss, wusste sie auch um dieses Nicht-Abgeschlossen-Sein; und also darum, dass sie ein weiteres Verfahren nie hätte eröffnen dürfen.
Das Eröffnen eines Gerichtsverfahrens jedoch, obwohl die dazu gehörigen Ermittlungsverfahren noch gar nicht abgeschlossen sind, ist eine Straftat.
Womit wir, alleine bei diesem Punkt, bei zwei Straftaten angekommen sind.
Doch Halt.
Stop.
Da fällt mir eben, bei Korrekturlesen, noch etwas ein.
Weder PHK Klapps, noch die Hure Quitzau, sahen sich seinerzeit befleißigt, oder bis heute, mich dergestalt anzuzeigen, dass sie meinten, es ging eine Straftat damit einher, das Huren- und Strichertum der genannten Stricher und Huren auch als solches in aller Öffentlichkeit festzustellen.
Darauf kamen erst später andere.
Henning Weskott, 1
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 001 )
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 002 )
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 003 )
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 004 )
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 005 )
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 006 )
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 007 )
Die Fassungslosigkeit des Fotzen-Viehs, war einerseits unglaublich, wie ebenso die Geschwindigkeit, mit der sie darauf reagierte, und sich wieder fasste. Also ein ganz hervorragender Beweis für ihre krankhafte Soziopathie, die sie befähigt, gleichwohl sie eben all die Straftaten vorgehalten bekommen hatte, derer sie somit überführt ist, mit keiner, nicht mit einer einzigen Wimper zu zucken.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die zuvor ihre eigene Verleumdungs-Variante zum Besten gegeben hatte, ein so junges Ding, dass man meinen konnte, sie hatte noch nicht mal Haare an der Muschi, hielt die dumme Klappe, und stimmt dem Fotzen-Vieh sogleich nur noch wortlos zu.
Daher nun ganz einfach die Gesprächsnotiz, die ich anfertigte, als ich wieder Zuhause war:
( Teil 3, Köln, 120 Amtsgericht - 03 )
Machen wir hier den 2. Zwischenschnitt, und besprechen das Bisherige:
x.
Das Fotzen-Vieh eröffnete ein Verfahren, ohne dass 3 dazugehörige Ermittlungsverfahren - zumindest offiziell - abgeschlossen sind; bis heute nicht.
Dieses Verhalten ist mindestens ein Verstoß gegen geltendes Recht, und somit der Nachweis der Begehung mindestens einer Straftat.
Sie verweigerte die Zuordnung eines Rechtsanwaltes, was einen Verstoß gegen die Gesetze der BRD bedeutet, und damit das Begehen mindestens einer weiteren Straftat.
Das tat sie jedoch nicht unwillkürlich, nein, sondern, weil ihre Soziopathie sie dazu trieb, in völligem Willen.
Denn- ein qualifizierter Rechtsanwalt, hätte für sie die Gefahr bedeutet, so dieser seine Arbeit tatsächlich machte, ihr Ziel, der "Organisation Jürgens" den Erfolg der Tat zu sicher, wie ihr selber eine weitere Verurteilung zu bringen - und damit Befriedigung ihrer abartigen Gelüste - in völlige Gefahr zu bringen.
Sie verweigerte - erneut ganz gezielt und vorsätzlich - die Zeugenladung, was einen Verstoß gegen die Gesetze der BRD bedeutet, und damit das Begehen mindestens einer weiteren Straftat.
Doch auch das tat sie nicht unwillkürlich, nein, zielgerichtet, überlegt.
Denn das Vernehmen der Zeugen, zudem unter Eid, hätte die totale Korruption zu Tage gefördert, unter welcher die Bestätigung des allumfassenden Rufmord- und Verleumdungstraktats des Fotzen-Viehs Sigrid Kunze zustande gekommen war; damit sein Zusammenbrechen, und der Wegfall aller Gründe, durch das Fotzen-Vieh Spormann gegen mich vorzugehen.
Wir können hier also nicht nur die Straftäterschaft des Fotzen-Viehs Spormann feststellen, sondern auch ihre Serien-Straftäterschaft.
x.
Dazu kommt weiterhin, all solches konnte sie nicht tun- wie erreichen, ohne Rückendeckung, ohne Schutz. Wie bereits sich das Fotzen-Vieh Sigrid Kunze darauf verlassen können musste, durch die Straßenstrich-Stricher und die Straßenstrich-Hure des OLGs Köln gedeckt zu werden, musste sich das Fotzen-Vieh Spormann darauf verlassen können, nachdem sie ihren eigenen Teil der Angelegenheit erledigt hatte, es würde, im Siff-Pfuhl Amts- und Landgerichts Wuppertal der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg mehr als genug Schutz für sie selber zur Verfügung stehen.
Und, als wenn als das nicht bereits genug der Abartigkeit wäre, wollen wir uns nun folgendes erneut vergewissern, was wir später in Punkt 24 Spormann, 4, betrachten.
x.
Auf Grund der dem Fotzen-Vieh nach dem 18.02.2020 zugegangenen Zeugenladung, gab es bereits die Anzeige gegen mich, mit welcher die PHK Klapps mich, nach dem 13.05.2020, belästigte.
Diese Zeugenladung aber war direkt an die Geschäftsstelle des AG Wuppertal gegangen dort zu Händen des Fotzen-Viehs; die darüber zu entscheiden hatte.
Von dort ging diese Zeugenladung weiter, an die Staatsanwaltschaft Wuppertal, grundsätzlich zwar auf dem regulären Dienstweg, doch vor allem auch, damit sich das Fotzen-Vieh mit dort absprechen- wie rückversichern konnte.
Da sie später die Akteneinsicht dazu verweigerte, wie auch durch den Mandantenverräter zu verhindern wusste, also nie herauskam, zumindest bis heute, wer der Anzeigen-Erstatter war, ist sie derselbe.
Und schon wieder ist ihre krankhafte Art bewiesen, das Verfahren in einem so hohen Maße, im Sinne ihrer persönlichen Abartigkeit - wie der Zielvorgaben der "Organisation Jürgens" - zu manipulieren, dass man unschwer den Serienstraftäter und Schwerstverbrecher erkennen kann.
X.
Im Folgenden der Text:
( Teil 3, Köln, 110.1 Rechtsanwälte - 06 )
( Teil 3, Köln, 110.1 Rechtsanwälte - 07 )
Auf dieser Grundlage, während der mit dem Gericht ausgehandelten 2-Wochen-Frist, sprach ich mit, wenn ich es richtig in der Erinnerung habe, sage und schreibe 7 Rechtsanwälten, die alle auf dem Gebiet Strafverteidigung unterwegs sind.
Keiner davon- wollte hier tätig werden.
Die Regelantwort, selbst wenn ich sonst keine Information erhielt, lautete stets, die Sache sei zu kompliziert, zu aufwendig.
Wenn man nun berücksichtigt, dass Rechtsanwälte, es sie denn, sie sind absolute Spitzenanwälte für so genannten Nischen/Spezial-Themen, regelmäßig auf Pflichtverteidigungen angewiesen sind, um ihr Geld zu machen, kann es einem nur wundern, wie das Fotzen-Vieh auf ihre schwindsüchtigen Behauptungen kommen konnte, als sei so einfach.
Wenn dem so gewesen wäre, hätten mehr als nur jene 7 Rechtsanwälte schon "Schlange stehen" müssen, um einen "so einfachen" Fall zu bekommen.
X.
Dass es ihr entweder die totale Faulheit anderer Anwälte war, oder eben deren tatsächliches Wissen um die Komplexität, welche ihr die Möglichkeit eröffnete, auf den Mandantenverräter Henning Weskott zurückgreifen zu können.
Aber auch, da sie dem nie gewiss sein konnte, verrät sich hier auch ihr Hang zum "Zocken", auch so eine Sache, die Sucht der Berufsspieler, die sie nun auslebte, ganz gewiss ein hohes Maß an Kribbeln genießend, zu dem sie sonst wohl kaum kommen kann.
X.
Nach der Bestellung durch sie, der Beschluss datiert auf den 06.07.2020, und dem Herantreten des Mandantenverräters an mich, sein Schreiben datiert auf den 10.07.2020, vergingen, zumindest rechnerisch, weniger als 2 Tage; da muss einer wie abrufbereit in der Schublade gelegen haben, um so schnell reagieren zu können.
Oder, es gab noch ganz was anderes.
Dazu schauen wir uns an, was in der Zwischenzeit, in Sachen Befangenheitsantrag, alles passierte.
Das aber ist so eine Menge, dass man es sich einfach näher zu Gemüte führen muss.
Beginnen wollen wir mit diesen 2 non-rechtsnorm-konformen Schriftstücken, die der Straßenstrich-Stricher Spätgens, in Zusammenarbeit mit dem Fotzen-Vieh, in Umlauf brachte. Im Punkt 25 - Henning Weskott, 2, gehe ich noch ein weiteres Mal- und detaillierter darauf ein.
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 03 )
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 04 )
Beide sind nicht unterschrieben. Beide kamen zusammen in einem Briefumschlag, ohne Anschreiben. Beide verstoßen gegen die Ständige Rechtssprechung des BGH. Vor dem Hintergrund, der Straßenstrich-Stricher Spätgens und das Fotzen-Vieh kannten sich - mindesten seit ihre Zusammenarbeit, wie in Punkt 20 - Dr. Annette Lehmberg, 1, nachgewiesen. Man kann also auch hier - zwingend - die Absprache voraussetzen.
X.
Doch nun kommt es besser, noch besser; viel besser.
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 009 )
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 010 )
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 011 )
Dieser Text ist gut, wirklich, er ist echt gut, dass wir hier den 3. Zwischenschnitt machen, und ihn uns genauer ansehen.
Wir beginnen mit der Feststellung, hier ist ein Straßenstrich-Stricher am Werk, der bereits - mindesten 1 Mal - ohne jede Rechtsgrundlage, einen Gefälligkeitsbeschluss produziert hatte, zu meinem Nachteil.
Dabei wurde er unterstützt und gedeckt von der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg.
x.
Schaut man sich nun den Text der ersten beiden Seiten an, wenn man mehr als dämliches Schwadronieren erwartet, das sinnentleerte Vollfaseln von Seiten, ist man mehr als schlecht bedient.
Erst auf Seite 3 wird es, wie versprochen, richtig interessant.
Da kommt der Straßenstrich-Stricher richtig zur Sache, richtig in Fahrt.
Er lässt die Tarnung des Parasiten fallen, und offenbart sich.
Der 2. Absatz hat es in sich.
Der Straßenstrich-Stricher geht auf so gut wie keine Punkt ein, den ich in meinem Befangenheitsantrag darlegte.
Statt dessen lallt er [ .... Die Schriften des Angeklagten enthalten keine substanziellen Vortrag dazu, aus welchen Gründen die Besorgnis der Befangenheit im konkreten Fall gegeben sein könnte .... ].
Gleichwohl entblödet er sich nicht, in Absatz 3, zu gestehen, dass, entgegen der zuvorigen schriftlichen Begründung des Fotzen-Viehs, diese - nach Stellen des Befangenheitsantrages - erst dann, den Pflichtverteidiger doch zugebilligt hat.
Gegebenenfalls fällt dem Straßenstrich-Stricher dieser Widerspruch nicht auf.
Was nicht verwundern sollte, denn gleich fährt er fort [ .... Vielmehr handelt es sich um allgemeine Ausführungen, die zudem nicht nur unverständlich, .... ].
Damit aber gibt er selber unmissverständlich zu verstehen, dass er selber gar nicht die geistige Kapazität besitzt, den Verstand, das Gehirn, um sich mit komplexen Sachverhalten auseinanderzusetzen.
Offenbar reicht es für ihn, eben einen Straßenstrich-Stricher, sich mit Lallen und Gefälligkeitsbeschlüssen so weit über Wasser halten zu können, dass er nicht auf Nebenerwerbe an irgendwelchen Bahnhöfen angewiesen ist- oder hungern.
Aber, wie versprochen, das Beste kommt noch.
Denn er faselt weiter [ .... sondern auch unangemessen, was an andere Stelle noch zu überprüfen sein wird .... ].
Womit er sich ein weiteres Mal verrät.
Nun kommt des Straßenstrich-Strichers unverhohlene Primitivität zum Ausbruch:
Er droht die Rache an.
X.
So viel von der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg - gezielt - geförderte Perversität und Korruption; das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Ein Heinrich Himmler,
ein Joseph Goebbels,
ein Karl Roland Freisler,
würden vor Neid erblassen.
Da man sich ein solch asoziales Maß Aggression - vor allem aber ein sogar noch schriftlich erfolgtes Androhen von Rache - ganz gewiss nicht gefallen lassen kann, zumal von einem Straßenstrich-Stricher, der auch von meinen Steuergelder am Fressen gehalten wird, damit er nicht hungern oder arbeiten gehen muss, wandte ich mich an, na wen, den sich zwischenzeitlich ebenfalls als Straßenstrich-Stricher herausgestellten, unseren gewerbsmäßig korrupten Justizminister Peter Biesenbach, CDU.
Und auch hier gleich vorweg, bis heute hat sich diese CDU-Missgeburt, in dieser, wie auch allen anderen Angelegenheiten, die mit dem jetzigen in unlösbarem Zusammenhang stehen, nie gemeldet.
Was aber nicht verwundern sollte.
Denn 1. ist Peter Biesenbach Rechtsanwalt, also auch keiner, der dem Wohl der Bevölkerung nützlich ist.
Und 2. soll er der Schwachkopf gewesen sein, der die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, in ihre Position als Landgerichtspräsidenten in Wuppertal, einsetzte.
( Teil 3, Köln, 040 Justizminister NRW - 001 )
( Teil 3, Köln, 040 Justizminister NRW - 002 )
Erinnern wir uns noch einmal.
Am 10.07.21020 hatte ich die Ablehnung des Befangenheitsantrages, durch den Straßenstrich-Stricher Spätgens, im Briefkasten.
Nach dem 04.08.2020 gab ich mein Schreiben an den Straßenstrich-Stricher Peter Biesenbach zur Post.
Seine Befangenheitsantragsablehung - inklusive seiner direkten Drohung - ließ der Straßenstrich-Stricher Spätgens am 02.07.2020 schreiben.
Am 22.07.2020 unterschrieb das Fotzen-Vieh Spormann ihren 2., verleumderischen Strafbefehl gegen mich.
Also reichlich Zeit, sich mit ihrem Beschützer, ihrem zu Straftaten Mitverschworenen, auf Rache getrimmten Straßenstrich-Stricher Spätgens mehr als nur bestens abzusprechen; wie wir das ja auch aus der Vergangenheit bereits so gut kennen.
Bis zum Beweis des Gegenteils, der nicht möglich ist, ist hiermit der Nachweis für die Absprache zu gewerbsmäßigen Straftaten durch das Fotzen-Vieh Spormann und Straßenstrich-Stricher Spätgens erbracht, in direkter Zusammenarbeit mit der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, welche diese Siff-Brut, aus ihre Position als LG-Präsidentin und Dienstherrin heraus, schützt; bei 3 Beteiligten- Bandenbildung.
Die Spormann/Weskott/Schräder-Bande,
die Spormann/Spätgens/Lehmberg-Bande,
wie bereits erwähnt, mit einer derart abartig perversen Soziopathin, wie dem Fotzen-Vieh Spormann, wird es nie langweilig, man kann immer was neues erwarten.
Dass wir uns nun etwas vergleichsweise leichtem, kurzem, hinwenden können, dem von ihr inszenierten Schau-Prozess-Termin am 10.09.2020.
Ich überfliege diesen Teil hier nun.
In Punkt 25 - Henning Weskott, 2, gehe ich vertiefend darauf ein, da, im Zusammenspiel mit ihm, die Abartigkeit und Perversion des Fotzen-Viehs noch um einiges deutlicher zum Vorschein kommt.
Ich füge jetzt nur noch den Urteilstext ein, damit wir anschließend das Ausleben der Abartigkeit des Fotzen-Viehs und ihre Protokollfälschung besprechen können.
( Teil 3, Köln, 126 Urteil - 04 )
( Teil 3, Köln, 126 Urteil - 05 )
( Teil 3, Köln, 126 Urteil - 06 )
( Teil 3, Köln, 126 Urteil - 07 )
Gleich auf Seite 1, Punkt: gegen, legt sie los, sie kann sich nicht beherrschen, ihre Abartigkeit, doch vor allem ihr Hass, kreischen auf, denn sie spricht mir, wider besseres Wissen, meine Volkszugehörigkeit ab, wie es Faschisten gibt, die Juden - auch heute noch - deren Volkszugehörigkeit absprechen, indem sie sie zwangs-eindeutschen, so spricht das Fotzen-Vieh mir die meine ab, und ersetzt sie durch: unbekannt.
Dann gleich weiter, auf Seite 1, suggeriert das Fotzen-Vieh, dass der Mandantenverräter Henning Weskott, der sowohl im Vorfeld- als auch im Termin niemals tätig wurde, dies doch tat, wohlwissend, wie sich die Wahrheit gestaltet,
was die erste Straftat, alleine bis hierher - und die Protokollfälschung - bedeutet, da sie alles, was mit dem Mandantenverräter tatsächlich einher geht, unterschlägt.
Auf Seite 2, Punkt I, Satz 3, wiederholt sie, wider besseres Wissen, aus dem Ergebnis des allumfassenden Verleumdungs- und Rufmordtraktat des Fotzen-Viehs Sigrid Kunze.
Was mindestens den Straftatbestand Öffentliche Belobigung und Billigung von Straftaten bedeutet.
Auf Seite 2, Punkt II, Satz 2, schwadroniert sie darüber, mir sei bewusst gewesen, zum Führen eines Fahrzeuges nicht berechtigt zu sein.
Was erneut mindestens den Straftatbestand Öffentliche Belobigung und Billigung von Straftaten bedeutet; da sie mit dieser Positionierung der "Organisation Jürgens" zum Erfolg der Tat verhilft.
Auf Seite 3, Punkt III, Satz 3, schwadroniert sie erneut und weiterhin, indem sie formuliert [ .... weil er vermute .... ].
Durch die Akte, und das von ihr mit dem Mandantenverräter Henning Weskott abgesprochenen Verhaltens, weiss sie um die totale Korruption des Kölner Urteils, wäre es anders, hätte sie sich mit dem Mandantenverräter nicht absprechen müssen, und ein rechts-norm-konformes Verfahren geführt.
Auf Seite 3, Punkt IV, Satz 2, steigert sie ihr Schwadronieren in Sabbern, indem sie schreibt [ .... Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sind nicht ersichtlich .... ].
Wenn man einen ganz klar definierten Auftrag, der zudem mit dem eigenen abartigen Willen konform geht, erfüllen wie befriedigen will, kann man Rechtfertigungsgründe von Opfern nicht nur nicht gebrauchen, nein, man muss sie ganz gezielt verleugnen.
Auch verneint sie, dass man sich, in einem Rechtsstaat, wenn man eine Straftat erkennt, die zudem völlig bewiesen ist, und sie akzeptiert und umsetzt, sich also daran beteiligt, selber strafbar macht.
Anderes formuliert, ich darf mich gar nicht an dieses Urteil halten.
Auf Seite 4, Absatz 4, verliert das Fotzen-Vieh dann tatsächlich jedwede Rest von Kontrolle über ihr abartiges, perverses Selbst, indem sie sich dazu versteigt, sich über meinen Charakter auszulassen.
Den Soziopathen in ihr, zerfrisst es geradezu danach, ihren Mitmenschen, mir, die Verkommenheit zu unterstellen, die sie selber auszeichnet; in deren Widernatürlichkeit sie sich aufgeilend suhlt, wie nur so das Vieh seine Befriedigung zu finden vermag, das sie ist.
Dass wir hier schließen können, mit dem Hinweis, rechtzeitig legte ich gegen ihr "Urteil" Rechtsmittel ein, um sodann, am Landgericht Wuppertal, auf den Straßenstrich-Stricher Schräder zu treffen, der das Fotzen-Vieh, wenn auch durchaus auf seine eigene Art und Weise, vollwertig zu ersetzen vermochte.
Dieses Schreiben ging beim BGH am 25.06.2020 ein, und wurde, mit einer mehr als atemberaubenden Geschwindigkeit, bereits am 29.06.2020 beantwortet, also nur 4 Tage später ( ! ! ! ), schon am 03.07.2020 lag es mir vor.
Vor allem der letzte Absatz auf Seite 2, ist entscheidend, denn er ist "der" Hinweis schlechthin darauf, was der BGH von der Sache hält, was er meint, das zu unternehmen sei, ohne aber sich selber zu exponieren und eindeutig Stellung zu beziehen.
( Wenn wir den Punkt 25 erreicht haben, wenn es um den Mandantenverräter Henning Weskott geht, werden wir sehen, was diese kleine Missgeburt daraus machte; rein gar nichts. )
Man kann hiermit, und damit halten wir uns ganz gezielt so kurz, hervorragend dokumentieren, was geschehen wäre, hätte der Mandantenverräter sind eben - nicht - mit dem Fotzen-Vieh abgesprochen, sondern seine Arbeit gemacht.
Bei dieser bereits Ausgangslage, wäre eine Feststellungsklage erfolgreich gewesen, sowohl gegen den Straßenstrich-Stricher Spätgens- als auch gegen das Fotzen-Vieh.
Das hätte automatisch auch zu einem Dienstaufsichtsverfahren gegen jeweils Beide geführt; welche die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg nicht mehr hätte verhindern können.
Das Fotzen-Vieh wäre nicht weiter Vorsitzende in dem von ihr gegen mich betriebenen Verfahren geblieben.
Es hätte einen anderen Richter gegeben, der dann gewarnt gewesen wäre, und das Verfahren auf legale Art und Weise hätte führen müssen, da er mit mehr als nur Widerstand gegen sonstiges rechnen musste.
Letztendlich ist dieser Schriftwechsel Gold wert.
( Teil 3, Köln, 140 BGH, 05 )
( LEV-VE-89, BHG, 009 )
Wenn wir uns diese beiden BGH-Schreiben vergleichen, können wir feststellen, wie die dortige Wertung - grundsätzlich - zu verstehen ist.
Denn da es sich bei den beiden Schreiben des Straßenstrich-Strichers Spätgens und des Fotzen-Viehs um eben Schriftstücke handelt, die rechtliche Wirkung entfalten, ist der unwiderlegbare Beweis für meinen Tatvorwurf, das In-Umlauf-Bringen von non-rechtsnorm-konformer Post, erbracht.
Entsprechend diese Wahrheit, formulierte ich den Flyer, der zwischenzeitlich, in großer Stückzahl, in Wuppertal, in Umlauf gebracht ist.
Damit jeder, der sich die Mühe macht, ihn zu lesen, sich mit der Sache zu beschäftigen, ganz genau weiss, woran er ist, wenn er mir dem Fotzen-Vieh Spormann und ihrer gewerbsmäßigen Korruption konfrontiert wird.
( Teil 3, Köln, 205, 004 )
( Teil 3, Köln, 205, 005 )
( Teil 3, Köln, 205 PP, 006 )
Rechtzeitig legte ich selbstverständlich das Rechtsmittel ein.
Das Schreiben dazu füge ich hier bewusst nicht ein, es ist ein reines Formschreiben, und da ich damit Durchdringung erzielte, kann man davon ausgehen, dass es es gibt.
Aber, es gibt dann das nächste Schreiben von mir, vom 10.09.2020.
( Teil 3, Köln, 205, Strafbefehl 2 - 010 )
Grund dafür war das Verhalten des Mandantenverräters vor und in dem Termin an eben dem selben Tag.
Am 14.09.2020 gab ich dieses Schreiben bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes persönlich ab
Ich weise explizit darauf hin, dass ich auch mit diesem Schreiben, wie schon in dem an die PHK Klapps, Akteneinsicht verlangte ( letzter Aufzählungspunkt ).
Und wie auch da, erhielt ich sie, durch das Fotzen-Vieh, bis heute, ebenso wenig.
Bis heute, das ist der 15.12.2021, weiss ich nicht, wer diese Anzeige erstattete.
( Nur mal so zur Erinnerung: Akteneinsicht ist ein Bundesrecht in der BRD, das Jedem zusteht. )
Um, statt dessen, am 02.11.2020, folgendes Schreiben im Briefkasten zu haben.
( Teil 3, Köln, 205, Strafbefehl 2 - 014 )
Dessen Versandt erfolgte in einem einfachen Briefumschlag.
Das dazugehörige Anschreiben auf den selben Tag.
Schauen wir uns das mal genauer an.
Schon seit spätestens dem Termin am 10.09.2020, vor allem aber meinem Schreiben, das ich bei der Geschäftsstelle abgab, am 14.09.2020, wusste das Fotzen-Vieh, dass der Mandantenverräter nie für mich tätig geworden war; unabhängig davon, dass sie dieses, bis heute, leugnet.
Ganz besonders, dass über ihn keine Post abgewickelt werden dufte.
Nun, rund 6 Wochen später, schrieb sie ihn immer noch an, um, ggfl., so zu suggerieren, die Realität gestaltete sich anders.
Gleichzeit zeigte sie hier aber auch, dass sie ihrem eigenen Geschwätz nicht glaubt, und ließ mir ein eigenes diesbezügliches Anschreiben zukommen.
x.
Also gab ich brav meine Stellungnahme ab.
Diese datiert auf den 03.11.2020.
Von dem Mandantenverräter hatte ich, zu diesem Zeitpunkt, nichts mehr gehört.
( Teil 3, Köln, 205, Strafbefehl 2 - 017 )
( Teil 3, Köln, 205, Strafbefehl 2 - 018 )
X.
Doch damit nicht genug.
Denn, erneut Überraschung, Überraschung, mit Datum der Zustellungsurkunde vom 06.11.2020,
( Teil 3, Köln, 205, Strafbefehl 2 - 019 )
erhielt ich exakt dieses Schreiben, das selbe vom 20.10.2020, nun zum 2. Mal.
Das muss man sich mal vorstellen.
Schließlich ist das Schreiben, was per Zustellungsurkunde zugestellt wird, das eigentliche, das zählt.
Aber das kommt 4 Tage später an.
Also, nachdem ich es bereits beantwortet hatte; eventuell bewegen wir uns bald im Bereich der Zeitsprünge.
X.
Unabhängig davon kommt dann, Posteingang bei mir am 26.11.2020 ein Schreiben des Gerichts vom 09.11.2020 an.
( Teil 3, Köln, 205, Strafbefehl 2 - 024 )
Doch auch hier gibt es schon wieder ein Problem.
Wir erinnern uns, das Schreiben, das ich per Zustellungsurkunde erhielt, was also das verbindlich ist, erhielt ich am 06.11.2020.
Beantwortet habe ich es, erneut fristgerecht, am 16.11.2020.
( Teil 3, Köln, 205, Strafbefehl 2 - 027 )
Aber das ist längst noch nicht alles an Überraschungen.
Denn wenn das Fotzen-Vieh auch nur halb so gut arbeiten würde, wie sie entweder völlig verblödet oder korrupt ist, würde es ja auch langweilig, beziehungsweise legal.
26.11.2020, Posteingang bei mir, der Aufdruck auf dem Briefumschlag lautet auf den 25.11.2020, erhielt ich erneut Post.
Man bemerke die völlig unglaubliche Postlaufzeit von nur 1 einzigen Tag.
Zuweilen lag/liegt die ja auch schon mal bei 2 Wochen .... oder so.
( Teil 3, Köln, 205, Strafbefehl 2 - 028 )
( Teil 3, Köln, 205, Strafbefehl 2 - 029 )
Man beachte die erneute Formulierung [ .... auf Anordnung des Gerichts .... ].
( Teil 3, Köln, 205, Strafbefehl 2 - 030 )
Fassen wir noch mal zusammen.
Die Richterin Spormann glaubt ihr eigenes Geschwätz nicht.
Sie hatte den ursprünglichen Strafbefehl unterschrieben, also etwas, das einem vollstreckbaren Urteil gleichkommt, wenn man nicht von dem entsprechenden Rechtsmittel Gebrauch macht.
Die Strafprozessordnung sagt aus, dass kein Richter an einen Antrag einer Partei gebunden ist.
Jeder Richter kann frei entscheiden, ob er einen Antrag einer Partei ablehnt oder zulässt.
Wäre das Fotzen-Vieh von der Sache überzeugt gewesen, als sie den Strafbefehl unterschrieb, hätte sie ihn nie, niemals zurücknehmen- dürfen.
Denn durch das Leisten ihre Unterschrift, machte sie unmissverständlich deutlich, dass sie die Auffassung vertrat, nach eingehender Prüfung der Aktenlage, dass es sich hier wirklich um Straftatbestände handelt, die strafzuverfolgen sind.
Die Zurücknahme des Strafbefehl, und um nichts anders handelt es sich bei dem Stattgeben des Antrages der Staatsanwaltschaft, zu dem sie ja, gemäß der Strafprozessordnung, niemals gezwungen gewesen wäre, ist der Beweis dafür, dass sie sich nie sicher war, was sie da tatsächlich tat.
Letztendlich ist es eine Hinrichtungstat.
Was auch dadurch unterstützt wird, dass sie nie Akteneinsicht ermöglichte.
Andererseits ist das Nichtermöglichen gleichzusetzen mit Verhindern ( Straftatbestand Unterlassung ) .
Wie ja auch, bis heute, kein entsprechender Bescheid der Polizei Wuppertal seitens der PHK Klapps vorliegt.
Ebenso ist das mehrmalige, das Doppelversenden von Post, eine hoch fragwürdige Sache.
Zumal hier ja auf Schreiben geantwortet wurde, für die es keine Zustellungsurkunden gibt.
Schlussendlich die verräterische Formulierung [ .... auf Anordnung des Gerichts ....], was uns noch einmal daran erinnert, der Richter bestimmt, was in die Post kommt, die Mitarbeiter - auf den Geschäftsstellen - wickeln es nur ab.
So, wie das Fotzen-Vieh es eben, mit ihren beschränkten Mitteln, hinbekommen hat.
Aber, da gibt es noch eine ganz andere Theorie.
Und die ist noch wesentlich konkludenter.
Wenn wir davon ausgehen, dass das Fotzen-Vieh Spormann karriere-geil ist, bis zum Umfallen, und bereit, alles, tatsächlich alles dafür zu tun, sogar bereit ist, Straftaten zu begehen, um Karriere zu machen, gleichzeitig aber um die katastrophalen Korruptions-Zustände im Amts- und Landgericht Wuppertal weiss, schauen wir uns einfach die 3 "M" an.
Das Fotzen-Vieh musste sich darüber im Klaren sein, wären die fraglichen Zeugen vom OLG Köln tatsächlich geladen worden, hätten sie, unter Eid, ausgesagt, wäre das allumfassende Verleumdungs- und Rufmordtraktat des Fotzen-Viehs Sigrid Kunze nicht mehr zu halten gewesen.
Damit wäre, automatisch, der verleumderische Tatvorwurf des Fahrens ohne Führerschein nicht mehr haltbar gewesen.
Es wäre zum Vorschein gekommen, dass das Fotzen-Vieh das diesbezügliche Verfahren nie hätte eröffnen dürfen.
Es wären aber auch all die Straftatbestände des Fotzen-Viehs Sigrid Kunze zum Vorschein gekommen.
Die Summe hieraus hätte den Karriere-Knick des Fotzen-Viehs Spormann bedeute.
All diese Gefahren hätten aber auch bestanden, wenn es zu einer seriösen Mündlichen Hauptverhandlung gekommen wäre, mit einer allumfassenden Beweisaufnahme.
Das galt es für das Fotzen-Vieh zu verhindern.
Also "das" gefundene Fressen für jeden qualifizierten Rechtsanwalt.
Oder mindestens "ein" sehr starkes Motiv, für die Bestellung eines korrupten.
Noch wichtiger ist zudem die Frage, wer war es, im Amts- und Landgericht Wuppertal, der es erst ermöglichte, dass das Fotzen-Vieh hier zum Zuge kommen konnte.
Und deshalb glaube ich daran, dass wir es hier ganz gewiss nicht nur mit einer einfachen Strafbefehl-Rücknahme zu tun haben, sondern, wie schon bei dem Straßenstrich-Stricher Dr. Altpeter, mit einer
um den Erfolg des anderen Verfahrens nicht zu gefährden.
Damit wäre aber auch der erneute Beweis der vollwertigen Mitgliedschaft des Fotzen-Viehs Spormann in der "Organisation Jürgens" erbracht; was für ein Geschmeiß.
Das Schöne an Einzelpunkten oder Dossiers ist, wenn man sie eine gewisse Zeit lang liegen lassen kann, fallen einem immer noch Dinge ein, die man, als man sie schrieb, übersah.
Somit ist die Möglichkeit gegeben, zu korrigieren, ehe der geneigte Leser eine Information erhält, die unvollständig ist.
Daher gleich ein ganz bestimmter Ablauf vorweg, der zwar bald im Detail aufgearbeitet wird, aber schon hier "das" Kernstück der Beweiskette schlechthin ist, um die Auftrags-Verbindung zwischen dem Fotzen-Vieh Spormann und dem Mandantenverräter Henning Weskott nachzuvollziehen, doch auch später, eben des völligen Wissens, die Verknüpfung mit dem Straßenstrich-Stricher Schräder; und wir also von Bandenbildung sprechen - müssen.
Wie ich, am Ende dieses Punktes, den Nachweis einfüge, wie viel Geld der Mandantenverräter Henning Weskott für seinen Mandantenverrat erhielt; 659,34 EURO.
X.
non-rechtsnorm-konformes Schreiben von Spormann 15.06.2020 - 04/121,
non-rechtsnorm-konformes Schreiben von Spätgens 18.06.2020 - 03/121,
mein Schreiben an Spätgens 24.06.2020 - 05/121,
mein Schreiben an Geschäftsstelle AG 01.07.2020 - 02/122,
Vorstellung Weskott bei mir 10.07.2020 - 03/122,
mein 1. Gespräch mit Henning Weskott 23.07.2020 - 07/122.
Im Rahmen seiner Pflichtverteidigung, wurde dem Mandantenverräter Henning Weskott natürlich auch die Gerichts/Verfahrensakte übersandt.
Die vor genannten Schriftstücke, sind Teil davon.
Also wusste der Mandantenverräter - von Anfang an -, was das Fotzen-Vieh von ihm erwartete. Wie er, spätestens in dem Moment, da er mich anschrieb, sein Einverständnis dazu gegeben hatte.
Wenn ich also in meinem Flyer über das Fotzen-Vieh schreibe [ .... Spätestens nach dem 10.08.2020 ....], ist das nur grundsätzlich richtig.
Denn in Wahrheit ist es eben spätestens der 10.07.2020, das Datum des Schreibens des Mandantenverräters, an dem er sein versifftes Spiel begann.
Und die Tage, zwischen dem 10.07.2020 und dem 23.07.2020, hatte er genügen Zeit, sich die Details zurechtzulegen, wie er vorgehen würde.
x.
( Teil 3, 122 Pflichtverteidiger - 03 )
Mit diesem Schreiben, machte sich der sich später als Straßenstrich-Stricher des Fotzen-Viehs herausgestellte Mandantenverräter bei mir bekannt, den die Fügung der so sehr arbeitsfaulen Rechtsanwälte dem Fotzen-Vieh ermöglichte.
Daraufhin schickte ich dem Mandantenverräter folgende eMail.
( Teil 3, 122 Pflichtverteidiger - 05 )
( Teil 3, 122 Pflichtverteidiger - 06 )
Der geneigte Leser, der sich die Mühe machte, den Text dieser eMail zu lesen, wird sogleich erkannt haben, wie vor allem unmissverständlich ich formuliere.
In wieweit der Mandantenverräter das nicht begriffen hat, lassen wir mal dahingestellt.
Doch bereits an diesem Punkt, stelle ich eine These auf:
Der Mandantenverräter wusste von Anfang an, wie es sich um das Fotzen-Vieh gestaltet.
Denn es ist bemerkenswert, dass der Mandantenverräter, nie, niemals, während keines Gespräches, die ich mit ihm hatte, auf eben diese Formulierungen zu sprechen kam, um beispielsweise - tatsächlich - zu erfragen, wie ich zu einer solchen Feststellungen komme.
Jene beiden großen Punkte, die ich später mit ihm besprach, die Sache mit den Lügen des Fotzen-Viehs SigridKunze und den non-rechtsnorm-konformen Schriftstücken von Spätgens und Spormann, es gab nicht eine einzige Frage des Mandantenverräters in diese Richtung, um von selber auf ein Thema wie diese zu kommen.
Sodann kam es zu einem ersten Gespräch mit dem Mandantenverräter.
Insgesamt werden es 4 davon sein.
Vor dem Hintergrund der Komplexität der Sache, und den Erfahrungen, die ich mit dem Mandantenverräter IngoLindemann gemacht hatte, fertigte ich von allem Gesprächen, sogleich nach meiner Rückkehr nach hause, Gesprächsnotizen an, sodass es einfach ist, weiter zu schildern ( Rechtschreibefehler und z.B. Zahlendreher möge man mir bitte verzeihen. ).
Das 1. Gespräch fand am 23.07.2020, gegen ca. 11:28 Uhr, statt.
In ihm wurde zu alle erste besprochen, ich begann die Unterhaltung damit, es ginge ganz gewiss - nicht - gegen ihn, im Gegenteil, es ging darum, ihn zu schützen, ob er der Meinung sei, als Fachanwalt für Familienrecht, wie es seinem Briefkopf zu entnehmen ist, der richtige Ansprechpartner, vor allem bei einem Hintergrund mit einem Mordanschlag, zu sein.
Auf den Punkt Mordanschlag selber, ging der Mandantenverräter nicht ein, informierte mich aber darüber, dass er mehr als genug Berufserfahrung besitzen würde, um auch in einer solchen Angelegenheit tätig zu sein.
Wie er weiterhin feststellte, insoweit er sich bisher in die Angelegenheit eingelesen hätte, sähe er überhaupt keine Schwierigkeiten. Im Gegenteil. Er machte aus seiner Verwunderung keinen Hehl, er könne es nicht verstehen, warum andere Rechtsanwälte den Fall nicht hatten übernehmen wollen.
Dies war nun wirklich eine Positionierung, die mich überraschte.
Ich komme gleich darauf zu sprechen, eventuell war nun mein Misstrauen bereits geweckt, es war nur noch nicht richtig wach; und ich stellte daher nicht die richtigen Fragen.
Vor allem hatte ich nicht damit gerechnet, dass er den Inhalt meiner eMail, die er ja definitiv bekommen hatte, überhaupt nicht weiter vertiefte.
Alsdann besprachen wir noch folgende Punkte:
der Termin am 27.07.2020 ist wegen falscher Ladung aufgehoben,
der neue Termin ist am 10.09.2020, um 13,30,
es gibt eine schriftliche neue Ladung zum neuen Termin,
es gibt eine Abladung zum Termin am 27.07.2020,
wir verbleiben, in der letzten Augustwoche eine Gesprächstermin zu vereinbaren, um uns erneut abzustimmen.
Und daher ganz wichtig, ich erwähne es wiederholt, dass mir bereits seit dem 03.07.2020 das Schreiben des Bundesgerichtshofes, in Sachen Spätgens/Spormann und non-rechtsnorm-konformer Schriftstücken vorlag, besprach ich an jenem Tag nicht.
Eventuell wird es natürliches Misstrauen gewesen sein, welches mich dieses zurückhalten ließ.
Denn das Verhalten, ein Gegenüber erst mal aus seiner Deckung kommen zu lassen, um zu sehen, wie es sich verhält, damit man seine Vertrauenswürdigkeit besser einschätzen kann, insofern solches überhaupt möglich ist, dessen befleißige ich mich ja schon seit langem.
Eben nun, beim Korrekturlesen, kommt mir ein noch ganz anderer Gedanke.
Ganz am Anfang der Sache, hatte ja mein Schreiben an PHK Klapps gestanden, die Frau, die, gemäß der Äußerung einer Kollegin, an manchen Tage so zugedröhnt sein soll, dass sie nicht gerade laufen kann.
Im Punkt 21 - PHK Klapps, ist es eingefügt; wir erinnern uns; eventuell gehen wir noch mal nach dort zurück und schauen in es hinein.
Auch auf dieses Schreiben, ging der Mandantenverräter - mit keinem einzigen Wort - ein; gleichwohl er es doch kennen musste.
Das 2. Gespräch fand am 30.07.2020, gegen ca. 15:57, statt.
eine Ermittlungsakte sei eingetroffen,
es ging um die ( anonyme ) Anzeige wegen Beleidigung,
fragt, ob hier ein Strafbefehl vorläge, was ich verneine,
es wird ein Termin zur Besprechung vereinbart für Montag, 10.08.2020.
Ich weise zusätzlich darauf hin,
dass ich noch keine Umladung des ausgefallenen Termins vom 27.07.2020 habe,
und
auch noch keine neue Ladung für den von ihm avisierten Termin am Donnerstag, 10.09.2020.
Es wird verblieben, sich gegenseitig bei Neuigkeiten zu informieren.
( Ich gehe in einem gesonderten Punkt, 24 - Spormann, 3, darauf ein, und das bis Heute anonyme Denunzianten-Geschmeiß. )
Zumal der Mandantenverräter mir keinerlei Informationen geben konnte, wer denn der Erstatter dieser neuen Anzeige sei; aus heutiger Sicht- wird er es wohl auch gar nicht gewollt haben.
Ganz wichtig, an dieser Stelle, erneut war mein Misstrauen gegen den Mandantenverräter geweckt, dass ich auch nun - nicht - auf den Punkt mit dem BGH-Schreiben zu sprechen kam.
Möglicherweise wird hinzugekommen sein, dass ich, zu jenem Zeitpunkt, tatsächlich mit so vielen Dingen zur gleichen Zeit konfrontiert war, dass ich tatsächlich auf einzelne Überlegungen gar nicht kam.
Gleichwohl informierte ich den Mandantenverräter noch darüber, dass ich für das nächste Gespräch einige Unterlagen für ihn vorbereiten- und mitbringen würde, die ich dann mit ihm besprechen wolle ( Die Angelegenheit mit dem Fotzen-Vieh Sigrid Kunze. ).
Denn, bei unseren bisherigen Unterhaltungen ließ sich mehr als nur unschwer erkennen, dass der Mandantenverräter auf die Punkte, die er aus der eingängigen eMail ja kannte, doch auch den relevanten Punkten aus der Ermittlungs-/Verfahrensakte, nicht sachlich einging; statt dessen relativierte er, wie er auch versuchte, kam das Gespräch darauf, abzulenken.
So war für ihn auch der Inhalt des gegen das Fotzen-Vieh gestellten Befangenheitsantrages, dem er seine Bestellung erst zu verdanken hatte, nie, während keines Gespräche, etwas, auf das er mit nur einem einzigen Wort eingegangen wäre.
Oder, man kann auch sagen, was die Gespräche mit ihm anbelangt, diesen Befangenheitsantrag gab es - für ihn - gar nicht.
Das 3. und wichtigste Gespräch fand am 10.08.2020, gegen ca. 15:00, statt.
Neben Allgemeinheiten, wurden vor allem 2 Punkte besprochen, die ich mir bis nun aufgehoben hatte.
Zum einen sollte Herr Weskott jeweils eine Feststellungsklage gegen die Richterin Spormann sowie den Richter Spätgens des Amtsgerichtes Wuppertal einleiten, wegen des Inumlaufbringens von Schriftstücken, die einem Urteil des Bundesgerichtshofes widersprechen.
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag, 03 )
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag, 04 )
( Teil 3, Köln, 140 BGH, Spormann wie auch LEV VE 89 - 04 )
( Teil 3, Köln, 140 BGH, Spormann wie auch LEV VE 89 - 05 )
So war es nun erneut.
Es gibt kein Anschreiben zu diesen in einem Briefumschlag versandten Schreiben.
Es fehlt die Unterschrift des/der Urkundenbeamten/in.
Es fehlen die Unterschriften von Spormann und Spätgens.
Diese Schriftstücke entfalten keinerlei Rechtskraft.
Aber sie sind beste Beweise dafür was Spätgens und Spormann von ausgeurteiltem Recht halten; nichts.
x.
In der Tat ist es so, Rechtsbelehrungen/Empfehlungen darf der BGH keine geben, denn das widerspräche der Neutralität.
Aber ein so direkten Hinweis, eben darauf, man müsse, ggfl., auf dem Gerichtlichen Klageweg tätig werden, hat schon was.
Denn dieses hätte zu gleich zwei Folgen geführt.
Ein Richterin, gegen die, zudem erfolgreich, eine Feststellungsklage geführt worden war, hätte den Vorsitz in dem fraglichen Verfahren nicht mehr weiter führen können, denn selbst wenn ihre vorsätzliche Dienstverfehlung alleine nicht schon Befangenheitsgrund genug ist, eine erfolgreiche Feststellungsklage in meinem Sinne, hätte für sie zwangsläufig auch ein Dienstaufsichtsverfahren bedeutet, welches die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg nicht mehr hätte verhindern können; so oder so wäre sie von dem Verfahren ausgeschlossen gewesen.
Zum zweiten wäre der Richter, der sodann das Verfahren übernommen hätte, gewarnt gewesen, auf einen echten Gegner zu treffen, der zudem qualifiziert vertreten wird, und gut damit beraten, selber das Verfahren dann rechts-norm-konform zu führen, also eben nicht so, wie von der "Organisation Jürgens" gewünscht.
Wie gesagt, der Mandantenverräter war mehr als überrascht.
Gleichwohl willigte er ein, unverzüglich tätig zu werden.
( Teil 1, Köln, 000.0 Ermittlungsakte 69 )
( Teil 1, Köln, 000.0 Ermittlungsakte 72 )
( Diese beiden Bilder aus der Ermittlungsakte, sowie jenes aus dem Traktat des Fotzen-Viehs, verwende ich auch, wenn ich beispielsweise Abgeordnete oder Fraktionen der Landtage angeschrieben habe. Sie sind also BRD-Weit im Umlauf. )
Nachdem er sich mit dem Vorhandensein dieser Belege abgefunden hatte, vor allem den ja bereits aufgearbeiteten Aspekt, dass die Schilderung des Fotzen-Viehs Sigrid Kunze niemals mit der Ermittlungsakte in Einklang bringbar ist, sondern dass wir es hier, gelinde gesagt, mit einem Fehlurteil zu tun hätten, das auch ganz hervorragend dokumentiert, mit welch geradezu unglaublicher Selbstverständlichkeit das Fotzen-Vieh lügt, sagte der Mandantenverräter verbindlich zu, sich einerseits die Ermittlungs- und/oder Verfahrensakte in diesem Fall kommen zu lassen, sie entsprechend aufzuarbeiten, und Schriftsätze, die sich damit auseinandersetzen, mit den entsprechenden Anträgen, bei Gericht einzureichen, also so tätig zu werden, dass dieser gesamte Sachverhalt, im Sinne seiner Partei, mir, positiv gewürdigt - vor allem aber aufgearbeitet wird.
( Auf meine Hinweis, dass mir die gesamte Ermittlungs- und Verfahrensakt vorliegen würde, ging der Mandantenverräter nicht ein. )
( Im Punkt 24 - Spormann, 3, zurückgezogener Strafbefehl, werden wir sehen können, dass diese Zeugenladung der Anlass für eine Strafanzeige gegen mich war, die das Fotzen-Vieh, mittels Strafbefehl, absegnete. )
X.
Zu meiner völligen Überraschung- verfügte der Mandantenverräter nun über keine einzige Kopie welchen Schriftsatzes auch immer.
Im Gegenteil, nun sagte er mir, dass er weder in der Sache mit den Feststellungsklagen, noch den ihm nachgewiesenen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Urteil des Landgerichtes Köln tätig geworden sei, und dies auch nicht beabsichtigte.
Sinngemäß formulierte er, er habe keine Lust, sich lächerlich zu machen.
Damit positionierte er sich zu 100 Prozent anders, als im Gespräch vom 10.08.2020.
Also fasste ich noch einmal zusammen, dass ich von ihm selbstverständlich nicht erwarten würde, was ich auch bereits früher klarstellte, dass er "über Wasser gehen soll".
Gleichwohl erinnerte ich ihn daran, dass wir so verblieben waren, dass das, was möglich und legal ist, getan wird.
Vor allem wies ich auch darauf hin, dass ich jede Möglichkeit genutzt wissen will, Dinge anzusprechen, damit nicht wieder das geschieht, was bereits der Mandantenverräter Ingo Lindemann tat, nämlich dafür Sorge zu tragen, dass bestimmte Dinge ganz gezielt - nicht - angesprochen werden.
Sodann frug ich, ob er die Ladung der Zeugen vom OLG veranlasst hätte, wie mir am 10.08.2020 ebenfalls zugesagt.
Diese verneinte er auch, und meinte, das könne nur im Termin geschehen ( ? ! ) .
Weiter wies ich den Mandantenverräter auf das Urteil des LVVG Saarland hin, das dazu angetan ist, vor dem Hintergrund des Grundrechtes auf wirksame Verteidigung, die Ladung der Zeugen zu erzwingen.
Der Mandantenverräter räumte ein, dieses Urteil zu kennen, es aber nicht hinzuzuziehen, da er sich sonst eben "lächerlich" machen würde/könnte.
Wie der Mandantenverräter insgesamt überhaupt nicht schlüssig in der Lage war, zu erklären, wie er von den reichlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten Gebrauch machen will, um irgend etwas zu erreichen, als selber bloß vorhanden zu sein.
Henning Weskott hatte meine Verteidigung also aktiv sabotiert.
Er hat es unmöglich gemacht, detailliert zu planen.
Er hatte es aber unmöglich gemacht, in der Kürze der Zeit, 2 Tage bis zum Gerichtstermin, nun noch alternativ- vor allem erfolgreich neu zu disponieren.
Letztendlich zwang er mich so, auf bloßes Improvisieren angewiesen zu sein.
Daraufhin habe ich das Gespräch beendet, und ihn darauf hingewiesen, dass er "gefeuert" sei.
Unmittelbar hieran verließ ich die Kanzlei.
Ohne mich noch weiter um sein sinnentleerten Gelalle zu kümmern, mit dem er versuchte, mich zurückzuhalten, wie erneut zu belästigen.
Dort belästigte der Mandantenverräter mich wiederum dahingehend, dass er versuchte, mir ein Gespräch aufzuzwingen; was ich aber erfolgreich zu unterbinden vermochte.
Für diesen Termin kann man zwei Punkte ganz besonders festhalten:
Gleich zu Beginn versuchte ich noch einmal zu Protokoll zu geben, dass der Mandantenverräter nicht mein Anwalt sei, ich also hier ohne den mir zugesprochene Beistand erscheinen musste, und, dass ich einer Verhandlung, ohne eine Rechtsanwalt, nie zustimmen würde; etwas- von dem sich das Fotzen-Vieh Spormann nicht beeindrucken ließ. Im Gegenteil, das Fotzen-Vieh legte ausdrücklichen Wert darauf, festzustellen, dass alleine sie es sei, die entscheide, was in das Protokoll kommen und was nicht; womit sie die Zensur feststellte.
Der Oberamtsanwalt Zimmermann entblödete sich nicht, warum auch immer, aus der ursprünglichen eMail zu zitieren, die ich dem Mandantenverräter einst schickte; womit aber auch hier der erneute Beweis erbracht war, der Mandantenverräter wusste von Anfang an, um was es ging.
Und, er hatte seinen Mandantenverrat - von Anfang an - geplant.
Zwischen dem Ende der Beweisaufnahme, insofern, als man dieses versiffte Possenspiel des Fotzen-Viehs überhaupt so nennen kann, und dem Halten der Plädoyers, belästigte mich der Mandantenverräter noch ein Mal, indem er mir anbot, mit mir den Saal zu verlassen, und draußen ein Gespräch zu führen; etwas, das ich erneut erfolgreich unterbinden konnte.
Dass es also kaum verwundern sollte, dass sein "Plädoyer", welches ihm das Fotzen-Vieh ermöglichte, zu halten, zum einen, nichts mit der Sache zu tun hatte, und, zum anderen, aus kaum mehr als verzweifeltem Aneinanderreihen von Satzhülsen bestand.
Das Beste war jedoch, wie sich der Mandantenverräter sodann verriet.
Nach dem Termin, saß ich im Eingangsbereich des Gerichts, um wegen eines Gespräches für das Rechtsmittel zu telefonieren.
Wo man da sitzen kann, lässt sich nach draußen, auch in Richtung Wupper, sehen.
Es führt wohl ein Weg dort entlang am Gerichtsgebäude.
Der beste Beweis, wie gut er seinen eigenen Teil dieser Schmierenkomödie hinbekommen hatte, sich mit dem Fotzen-Vieh Spormann abzusprechen.
Grundsätzlich, und generell auch, gab es dort kaum viel neues.
Am aufdringlichen Verhalten des Mandantenverräters, hatte sich erst mal nichts geädert.
An meiner ihn nicht beachtenden Haltung- ebensowenig.
Dass ich sein Verhalten, an jenem Tag, im Punkt 27 - Schräder mit abhandele.
Denn- da gibt es das interessante Detail mit dem Anschreiben der Rechtsanwaltskammer, und was der Mandantenverräter, in Absprache wohl auch mit dem Beamtin/Beamter ( ! ? ) der Staatsanwaltschaft, Aschermann, trat.
Der Frage, ob der Mandantenverräter, ob er, für seine nie erfolgte Arbeit, vom Gericht ein Geld erhalten hat, den Straftatbestand des Betruges vollzogen hat.
Hierzu schrieb ich das Landgericht, am 21.06.2021, an.
Selbstredend versteht es sich, dass ich - bis heute -, zufällig ist das der 20.10.2021, keine Antwort darauf erhalten habe.
( Teil 3 Köln, 158 Urteil LG - 012 )
Wenn es zutrifft, dass der Mandantenverräter ein wie auch immer geartetes Geld für nie erbrachte Arbeit erhalten hat, bedeutet das den Vollzug des Straftatbestand des Betruges durch ihn.
Durch den oder die Richter, die ihm dieses Geld zugebilligt haben, bedeutet das auch den Vollzug des Straftatbestand des Betruges, doch bei ihnen erweitert um den Straftatbestand der Veruntreuung Öffentlicher Gelder.
Also ganz schön viel Abschaum, das hier ins Licht sifft.
Am 26.10.2021 erhielt ich eine Forderung der Staatsanwaltschaft Wuppertal, die sich auf die Traktate des Fotzen-Viehs Spormann, des Straßenstrich-Strichers Schräder sowie die 3 Straßenstrich-Huren des Oberlandesgerichts Düsseldorf bezieht.
In Punkt 31 - OLG Düsseldorf, gehe ich auf das dortige Gesiffe näher ein.
Wir erinnern uns, Rechtspfleger errechnen Gebühren und weise sie an.
Aber wer welches Geld bekommt, dafür sind, in letzter Konsequenz, nur die beteiligten Richter verantwortlich.
In unserem Fall hier, sind dies das Fotzen-Vieh Spormann und der Straßenstrich-Stricher Schräder.
Und zusammen mit dem Mandantenverräter Weskott, da das 3 Personen sind, die man, in der BRD, benötigt, um eine Band zu bilden, die
So haben wir zu lernen:
Am Amts- und Landgericht Wuppertal ist ein Mandantenverräter 659,34 EURO wert; da müssen etliche "freiberufliche" Damen und Herren mit wesentlich weniger Geld auskommen; tja, wären sie mal besser Juristen geworden.
( Ohne nun ironisch zu werden, hätte man das nicht noch, im Zweifelsfall über Trinkgeld, auf glatte 660,00 EURO runden können. )
( Teil 3 Köln, 330 Sta. Wuppertal - 01 )
Da es für Rechtsanwälte eine Standesvereinigung gibt, um es antiquiert zu formulieren, also eine quasi Lobby-Gruppe, die ihre Interessen vertritt, unabhängig davon, ob sie das wirklich tut, tut-tut, oder was anderes, wollte ich natürlich wissen, was diese über den Mandantenverräter Weskott denkt, vor allem, was sie von dem Flyer hält, den ich damals in Vorbereitung hatte.
( Für die, die es interessiert, von der 1. Auflage dieses Flyers wurden knapp 2.000 Stück in Wuppertal in Umlauf gebracht, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, weniger als 2.000- aber mehr als 1.950 Stück; einen kleinen Restposten hatte ich noch hier, man schaue unten rechts in der Ecke den Maker: 1-WK-2021.04-1. Von der 2. Auflage gab es 500 Stück, dort lautet der Maker: 1-WK-2021.09-1, und das Papier ist von etwas anderer Farbe. )
Bis Heute habe ich auf diese Anfrage keine Antwort erhalten.
Das kann man als Ausdruck unsäglicher Arroganz verstehen, doch die muss man sich erst mal leisten können, aber so lange diese Drückeberger von der Anwaltskammer sich Straftäter in ihren Reihen gönnen, vermögen sie das ganz gewiss nicht.
Was das Justizministerium Düsseldorf, dort Peter Biesenbach, anbelangt, der erhielt ebenfalls eine Kopie nebst Anschreiben, mit der selben Weniger-als-Null-Reaktion.
Dazu in Punkt 33 - Peter Biesenbach, 3, mehr.
Also mache ich es mir ganz einfach, da alles, jedes einzelne Wort in dem Flyer, stimmt, werden sie ganz einfach gewusst haben, wie noch immer wissen, dass der Zeitpunkt da ist, das Maul zu halten, und tun es.
Aus dieser mehr als nur ziemlich einseitigen Korrespondenz, geht aber noch etwas ganz anderes hervor.
Da die Anwaltskammer keine Änderungswünsche reklamierte, obwohl ich sie geradezu aufforderte, gehe ich davon aus, dass sie mit dem, was ich da schreibe, einverstanden ist.
Es geht aber auch daraus hervor, dass sie um den Mandantenverräter Weskott und sein Drecks-Gewerbe weiss, und es, durch ihr Nichts-Tun, deckt.
Damit jedoch- macht sie sich mitschuldig an seinen Straftaten.
Wenn wir zu Punkt 32 - Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, 2, gekommen sein werden, schauen wir, wie sich das im Detail darstellt.
( 240 Rechtsanwaltskammer 03 )
( 240 Rechtsanwaltskammer 08 )
( 240 Rechtsanwaltskammer 09 )
Dem Punkt 27 - Schräder 1, den wir nun erreicht haben, einem der größten, wohnt, gleich von Beginn an, eine Besonderheit inne.
Eventuell kennt der Eine oder Andere dieses Phänomen, dass es sein kann, an Vorfälle, die weiter zurück liegen, kann man sich, warum auch immer, doch besser erinnern, als an solche, die sich erst in jüngster Vergangenheit zutrugen.
Daher wird es in dem nunmehrigen Punkt so sein, dass ich mich auf das punktuelle Schildern konzentriere, um nicht etwas durcheinander zu bringen, das ich aber, mit etwas mehr Zwischenzeit und Gründlichkeit, besser hin bekommen hätte.
Also schauen wir uns, zum Anfang, einfach mal die Person des Straßenstrich-Strichers Schräder an; sehr unterhaltsam, vor allem noch mehr lehrreich, und was die Erinnerungen an beispielsweise das Fotzen-Vieh SigridKunze anbelangt, auffallend.
Ich habe es selten so direkt sehen wie hören können, wenn es tatsächlich geschieht, dass Einer sein eigenes Geschwätz nicht glaubt.
Ein Gehirn-Klempner, wird an dem Straßenstrich-Stricher Schräder wohl seine helle Freude haben, all die kleinen Eigenschaften erfüllt zu sehen, mit denen die Thesen der Leute gefüllt sind, die sich damit in Szene zu setzten vermögen, die echte oder vermeintliche Gesundheit ihrer Umgebung zu beurteilen.
Der Straßenstrich-Stricher Schräder stottert.
x.
Aber- das tut er nicht, tut, tut, weil er einen Sprachfehler hat.
Nein.
Zum Einen ist echtes Stottern, in Folge eines Sprachfehlers, eine todernste Angelegenheit, über die sich Keiner anmaßen soll, zu witzeln. Ich kenne Menschen, die damit zu tun haben. Ich vermag einzuschätzen, wie man sich dann fühlt.
Nein.
Der Straßenstrich-Stricher Schräder stottert.
Er stottert - in ganz bestimmten Situationen -, weil er sein eigenes Geschwätz nicht glaubt.
Und nun sucht er verzweifelt eine Alternativ-Formulierung, um seine Lüge, die er eben jetzt zum Besten gibt, die Lüge, die er bereits unzählige Mal zuvor log, wie sie noch weiterhin lügen wird, in eine solche Wort-Hülse zu verpacken, dass es nicht zu offensichtlich wird.
Ein gutes Beispiel hierfür ist sein Umgang mit dem Mandantenverräter. Er kann es leugnen, wie er will, doch aus der Verfahrensakte wusste er, zudem unwiderlegbar, um die Straftaten des Mandantenverräters.
Doch als ich, zu Beginn des Termins, im Zusammenhang mit dem Befangenheitsantrag, auf Henning Weskott zu sprechen kam, korrigierte er meine Wortwahl- zudem ziemlich vorwurfsvoll und damit selbstverständlich auch meine Vorwürfe.
Im Umkehrschluss beging er dadurch aber auch, indem er den Mandantenverräter somit in Schutz nahm, die Straftat Öffentliche Belobigung und Billigung von Straftaten.
Niemand kann so gut lügen, dass es nicht irgendwann auffällt.
Ich erinnern mich tatsächlich nicht daran, woher ich dieses Zitat habe.
Aber selbstverständlich danke ich dem ursprünglichen Formulierer.
Beginnen wir nun zu betrachten, wie dieser Straßenstrich-Stricher ans Werk ging, um seinen Teil dazu beizutragen, dem Fotzen-Vieh den Erfolg der Tat zu sichern, ist es gut, dass wir eine Zeit darauf verwenden konnten, seit dem Punkt 22 - Spormann, 1, anderes zu sichten, so den Kopf frei bekamen, jetzt eine neue Höhe von Verkommenheit zu erklimmen.
Aber, es gibt eben so herrlich einfach entlarvbare Lügner mehr, zumal im Siff-Pfuhl der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, dass wir uns nun mit der Ouvertüre beschäftigen können, welche die Richterin am Amtsgericht ( ? ! ) Wuppertal, Gerlach, mit ihrem "Beschluss" vom 09.02.2021, einleitete, um dem Straßenstrich-Stricher Schräder beizustehen.
Wie schon einmal erwähnt, wäre es nicht so traurig, könnte man darüber lachen.
Also interpretieren wir diesen Beschluss nicht nur als Beistandsmaßnahme dem Straßenstrich-Stricher Schräder gegenüber. Sondern als ebensolchen Beweis, wie gut die Spormann/Weskott/Schräder-Bande sich auf zusätzlichen Siff stützen kann.
( Teil 3, Köln - 150 Landgericht - 012 )
Diesem Beschluss der Straßenstrich-Hure Gerlach, war mein Schreiben vom 02.02.2021 vorausgegangen.
Das aber adressierte ich an das Landgericht, dass es schon verwundert, dass die Antwort von einer Amtsrichterin kam, die aber am Landgericht abgammelt.
Doch auch die ebenso atemberaubend Geschwindigkeit verblüfft.
Wenn mein Schreiben am 03.02.2021 zur Post ging, am 04.02.2021 beim Gericht ankam, am 05.02.2021 bei der Richterin Gerlach auf dem Tisch lag, sie sodann die Akte gründlich prüfte, um bereits am 09.02.2021 ihren Beschluss ausfertigen zu lassen, ja, das hat was, da ging Jemand mit einem Elan ans Werk, der neidisch machen kann.
Daher nun der Text meines Schreibens, damit der geneigte Leser nachvollziehen kann, mit welchen - Tatsachen - sich die Straßenstrich-Hure Gerlach wirklich zu beschäftigen hatte.
( Teil 3, Köln, 150 Landgericht - 010 )
( Teil 3, Köln, 150 Landgericht - 011 )
Fassen wir bereits hier zusammen, damit wir, in all dem, was noch kommt, nicht wirklich den Überblick verlieren.
Meine ursprüngliche Ladung, jene, die bereits das AG, unter dem Fotzen-Vieh Spormann, erhielt, welche diese dann missbraucht, um mich anzuzeigen, wird hier gar nicht erwähnt; sie wird, schlicht und einfach, unterschlagen.
Das mehrfach erfolgte Nicht-Tätig-Werden des Mandantenverräters Weskott wird, schlicht und einfach, nicht zur Kenntnis genommen, es wird ignoriert, statt dessen wird das völlige Gegenteil des Bewiesenen behauptet.
Weiterhin sieht die Straßenstrich-Hure Gerlach keinen Anlass, die PHK Klapps, welche zuständige Ermittlungsbeamtin ist, zu laden.
Auch nicht die Straßenstrich-Hure Quitzau, von der, ebenfalls bis heute, keine Einstellungsbescheid vorliegt; deren Ermittlungen - zumindest offiziell - also noch gar nicht abgeschlossen sind.
Ganz gezielt, absolut planmäßig, bereitet die Straßenstrich-Hure Gerlach hier den Boden, auf dem der Straßenstrich-Stricher Schräder nur noch hegen und pflegen muss, was das Fotzen-Vieh Spormann säte.
Ganz so, wie wir es ja auch von dem Straßenstrich-Stricher Beitzel kennen, der den Boden für das Fotzen-Vieh Sigrid Kunze bereitete; alles in allem also ein billiges- doch hoch effektives Spiegelbild; herrlich einfach zu durchschauen und aufzuarbeiten.
Dass wir es uns ersparen können, all die Straftaten aufzuzählen, welche die Straßenstrich-Hure Gerlach beging, um diesen Beschluss sich so zurechtzubiegen, dass es passen konnte; wir kennen längst all die Artikel und Paragraphen aus den Punkten, die sich mit ihren Vorangegangenen beschäftigen.
Vor dem Hintergrund nun, dass die 1. Mündliche Hauptverhandlung vor dem LG auf den 02.03.2021 angesetzt war, die Umladung, wegen CORONA, auf den 23.03.2021 lag mir noch nicht vor, schrieb ich, am 26.02.2012, noch einmal an das Landgericht.
x.
Ich meine, die Formulierung ist eindeutig.
Man braucht sie nicht erneut zu erklären.
Wer nicht völlig verblödet- oder abgrundtief korrupt ist, sollte sie verstanden haben.
Dass ich nur noch feststelle, eine Antwort darauf erhielt ich nie.
Ach ja, ehe ich es vergesse, PHK Klapps und der Straßenstrich-Hure Quitzau hatte ich selber Ladungen zukommen lassen, die beide ignorierten.
( Teil 3, Köln, 150 Landgericht - 016 )
Ich habe es mir lange überlegt, und bin zu dem Schluss gekommen, mit ganz genau dieser Gesprächsnotiz, wie als erneut einer Ouvertüre, beginne ich nun das Schildern des Schau-Prozess-Termins, welchen der Straßenstrich-Stricher Schräder sodann inszenierte.
( Teil 3, Köln, 152 Landgericht - 011 )
Nun den Befangenheitsantrag, den ich gegen den Straßenstrich-Stricher Schräder stellte:
( Teil 3, Köln, 153 Landgericht - BfhA 007 )
( Teil 3, Köln, 153 Landgericht - BfhA 008 )
( Teil 3, Köln, 153 Landgericht - BfhA 009 )
( Teil 3, Köln, 153 Landgericht - BfhA 010 )
( Teil 3, Köln, 153 Landgericht - BfhA 011 )
( Teil 3, Köln, 153 Landgericht - BfhA 012 )
Wie immer, in diesen Punkten, sehr detailliert, und vor allem im Hinblick nicht nur auf die Verfehlungen, nein, die Straftaten des Mandantenverräters, so, dass es auch ein Dorftrottel nachvollziehen können müsste; wobei ich selbstverständlich nie auf die Idee kommen würde, einen Dorftrottel damit anzugehen, ihn mit dem Straßenstrich-Stricher Schräder zu vergleichen.
x.
Daher gleich noch ein anderer Hinweis.
Wie schon in dem Punkt 7 - Seidel, und dem Punkt 11 - Sigrid Kunze, habe ich auch im jetzigen, auf dem Deckblatt, die Namen der beiden Schöffen vermerkt.
Denn, zu dem im Befangenheitsantrag erwähnten § 258, Strafvereitelung, gibt es auch den § 258a; der sich gezielt auf Personen bezieht, die als Amtsträger bei der Mitwirkung zu Strafverfahren beteiligt sind, etwas, das auf Schöffen uneingeschränkt zutrifft; erneut und erschwerend zutrifft, was bereits in § 138 ausgeführt wird.
Da jedoch von keinem dieser Schöffen je bekannt wurde, dass sie Strafanzeige wegen der ihnen bekannt gewordenen Straftaten erstatteten, sind sie mindestens deshalb der Straftäterschaft genau so überführt, wie all das andere Gesiffe ebenfalls.
Nun noch kurz die Preisfrage gelöst, wie mit diesem Befangenheitsantrag weiter verfahren wurde.
Ganz einfach.
Der Straßenstrich-Stricher Schräder lehnte diesen Befangenheitsantrag gegen sich- selber ab; er brauchte keine korrupten Kollegen, um sich eine Persil-Schein schreiben zu lassen, nein, das tat er selbst.
Also schauen wir nun, wie angekündigt, punktuell, auf das, was sich sonst noch tat.
Schon draußen, vor dem Saal, wuselte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Aschermann, herum, ein großer Gerne-Klein, ziemlich jung, gefühlt auf dem Niveau, dass er nicht weiss, dass Niveau keine Gesichtscreme ist, sondern etwas, das man hat, oder nicht; doch das man durch erreichen kann, indem man als Abschaum Siff nachahmt.
Er saß bald drinnen, auf seinem Stühlchen, gefühlt direkt dem Mandantenverräter gegenüber; und spielte mit seinem Smart-Phone, kaum später- schaute der Mandantenverräter auf seines, dass sie sich gegenseitig etwas zuschickten, kann ich natürlich nicht beweisen, aber dass sie sich - nicht - abgesprochen hatten, wie ja bereits der Mandantenverräter zuvor mit dem Oberamtsanwalt Zimmermann und dem Fotzen-Vieh Spormann, es wäre ein Wunder, war es nun nicht auch so.
Ich gehe mal davon aus, da "Herr" Aschermann sehen konnte, dass ich dem Mandantenverräter den Flyer zeigen wollte, neben ihm wirklich das Schreiben der Anwaltskammer auf dem Tisch lag, wird er sich genötigt gesehen haben, dem Mandantenverräter Beistand und Schutz zuzusichern.
Richten wir unser Augenmerk nun auf die beiden Zeugen, diese "Polizeibeamten", Grossmann, und Eggert.
Ich hatte eine umfangreiche Befragung vorbereitet, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, konnte mich dann aber auf 2 Punkte konzentrieren.
- Ich sprach beide darauf an, wie das denn gewesen wäre, ob ich während der Polizeikontrolle darauf hinwies, dass mir mein Führerscheindokument gestohlen sei.
Was beide, jeder auf seine Art, wenn auch mit viel Verzögerung und etlichen Wenns und Aber, zugaben.
- Beide frug ich sodann, da sie ja hierüber über das Begehen mindestens einer Straftat gegen mich Kenntnis erlangt hatten, vor dem Hintergrund mindestens des § 138 StGB, ob sie die entsprechende Strafanzeige gestellt hatten; was beide verneinten.
Somit ist ihre Straftäterschaft bewiesen.
Aber auch, dass, wie schon bei meiner Zeugenladung, die Zeugen nur so geladen wurden, dass nur Straftäter geschützt werden konnten, oder erneut Straftaten begehen.
Doch zur eigentlichen Grundproblematik- konnten sie, wegen höchstwahrscheinlichem echten Unwissen, gar nichts, rein gar nichts beitragen.
Später, wenn ich den Urteilstext des Straßenstrich-Stricher Schräder einfüge, werden wir überprüfen können, dass er sich nicht entblödete, diesen Kontext auch noch genüsslich auszubreiten.
Nun, nachdem wir das somit Vorposten-Geplänkel besprochen haben, kommen wir zu dem eher schweren Vergehen des Straßenstrich-Strichers.
Bereits vor dem Zeitpunkt des Termins, lagen mir die Kopien von Pressemitteilung zu Gerichtsurteilen vor, die ich, via dem Internet, fand.
Vor dem Hintergrund dieser Urteile, das eine ist vom Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes, das andere vom Bundesverfassungsgericht, baute ich eine konkludente Argumentation auf, die sich wie folgt gestaltet:
( Teil 3, Köln, 153 Landgericht - 005 )
Der wichtige Satz dieses Urteils ist jener, den ich unterstrichen habe.
Denn nur so kann der Strafprozessordnung genüge getan werden, dort §160,1, in dem es heißt, wie ja bereits mehrfach zitiert, [ .... (1) Sobald die Staatsanwaltschaft .... hat sie .... den Sachverhalt zu erforschen .... ].
Ignoriert man die Roh/Daten, ignoriert man die Plausibilitätskontrolle des Sachverhalts.
Dass das 2. Urteil, das sich hieran anschließt, ist das des Bundesverfassungsgerichts.
( Teil 3, Köln, 153 Landgericht - 006 )
Also bot ich als nächstes dem Straßenstrich-Stricher Schräder den Beweis an, eben die Plausibilitätskontrolle, dass das Urteil, des Landgerichtes Köln, nicht rechtmäßig zustande gekommen sein kann, dass es auf Straftaten beruht, dass es, vor den Hintergrund der Plausibilität, gar nicht sein dürfte.
Dafür hatte ich jene 3 Nachweise vorbereitet, die ich bereits mit dem Mandantenverräter, erfolglos besprochen hatte. Wie ich sie an weiter zurück vorkommenden Stellen ebenfalls besprach.
( Teil 1 Köln, 60.4 Landgericht, Kunze Teil 1 - 016 )
Was das Fotzen-Vieh Sigrid Kunze log, und, wie sich die Wahrheit gestaltet:
( Teil 1, Köln, 000.0 Ermittlungsakte 69 )
( Teil 1, Köln, 000.0 Ermittlungsakte 72 )
Was dann geschah, war an Asozialität nicht mehr zu überbieten, mich aber keinesfalls aus der Fassung brachte, ich wunderte mich nicht mehr wirklich, bloß- dass es so unverfroren, so selbstverständlich, ablief, doch, das hatte schon was, denn der Straßenstrich-Stricher Schräder hörte sich meine Argumentation tatsächlich an, auch jener Simpel der Staatsanwaltschaft störte nicht, um mich dann tatsächlich aufzufordern, an seinen Richtertisch heranzutreten, um ihm die angebotenen Beweise auszuhändigen.
Was ich unverzüglich tat.
Und dann, ja dann, kam eben ein Leben in den Stotterer Schräder, mit dem man seine Verlogenheit kaum mehr entlarven kann.
Er beugte sich vor.
Er berührte die Blätter mit seinen Fingern.
Und dann, ja dann, gab er mir sie sofort wieder zurück, ohne sie auch nur richtig in die Hand genommen zu haben, ohne sich auch nur ein einziges davon angesehen zu haben.
Derweilen der Mandantenverräter saß da, er verzog keine Mine.
Doch ich wusste somit unwiderlegbar, der Straßenstrich-Stricher Schräder war sich völlig am Klaren darüber, was ich ihn da zeigen wollte, er war sich völlig im Klaren darüber, dass er diese Beweise niemals ansehen durfte, da er ansonsten Kenntnis von den Straftaten des Fotzen-Viehs Sigrid Kunze erlangt hätte, doch nun nicht hinter zuer Türe, nein, in aller Öffentlichkeit, was ihn dazu gezwungen hätte, das ganze Verfahren, zudem rückwirkend, von der ersten Minute dieses Termines, völlig neu zu führen.
Exakt das Problem, das auch schon das Fotzen-Vieh Spormann gehabt hätte, wäre der Mandantenverräter Weskott tätig geworden, hätte er nicht Mandantenverrat begangen.
Da der Straßenstrich-Stricher Schräder aber niemals von mir die Bilder aus der Ermittlungsakte erhielt, oder den Auszug aus dem Traktat des Fotzen-Viehs Sigrid Kunze, nur dem Mandantenverräter hatte ich diese Unterlagen ja gegeben, und über den erhielt sie das Fotzen-Vieh Spormann, die sich somit mit dem Straßenstrich-Stricher Schräder absprechen konnte, ist die Bildung der
Spormann/Weskott/Schräder-Bande,
um der "Organisation Jürgens" den Erfolg der Tat zu sichern, wie man so schön formuliert, lückenlos bewiesen.
Hierzu gibt es noch die zusätzliche Schlussfolgerung, hätte der Mandantenverräter seine Arbeit richtig gemacht, mich in diesen beiden Verfahren, vor dem Amts- und Landgericht Wuppertal, qualifiziert vertreten, anstatt zu verraten, wäre es zu weiteren Problemen, wie eines in Punkt 30 - Dr. Weiner behandelt wird, überhaupt nicht gekommen.
Dass es, was den weiteren Termin anbelangt, vor dem Hintergrund der massiven Manipulation des Straßenstrich-Strichers, nichts wirklich bemerkenswertes mehr zu erwähnen gibt.
Beispielsweise kann ich noch darauf hinweisen, bei der Durchsicht der Unterlagen, ist mir wieder aufgefallen, dass der Straßenstrich-Stricher Spätgens, in seinem Schreiben vom 02.07.2020, schrieb, die Ablehnung des von mir gestellten Befangenheitsantrages gegen das Fotzen-Vieh Spormann könne nur zusammen mit dem Urteil, und somit im Termin vor dem LG, angefochten werden ( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 011, Seite 3/3, letzter Absatz ); dieser Punkt wurde gar nicht wirklich angesprochen; er ging einfach unter.
Dass ich nun zu etwas komme, mit dem ich es doch noch vermochte, den Straßenstrich-Stricher zumindest in etwas in Unwohlsein zu bringen; das Plädoyer.
Ob nun der Mandantenverräter sein Gestammel zu erst brachte, oder ich meinen Vortrag, weiss ich nicht mehr; aber mehr als gesabbertes, wie man es von ihm gewohnt ist, ohne auf den Punkt zu kommen, sich tatsächlich auch nur in Ansätzen zur Sache äußern zu können, mehr bekam er in seinem Mini-Sauerstoff-Vernichtungs-Anschlag nicht hin.
Das letzte Wort würde der große Gerne-Klein Aschermann haben.
Doch der war wohl ebenso überrascht wie der Straßenstrich-Stricher und der Mandantenverräter, seine billigen Allgemeinplätze hatten noch weniger als gar nichts mit den Punkten zu tun, die angesprochen worden waren. Ich gehe mal davon aus, dieses Minus-Hirn, um es noch höflich zu formulieren, hatte sich nicht vorstellen können, auf tatsächliche Widerstand zu treffen; was dann auch bedeuten würde, entweder hatte er sich überhaupt nicht vorbereitet, oder er ist von derartiger Dämlichkeit, dass er völlig auf den Schutz des Straßenstrich-Strichers vertraute.
Mein Plädoyer ist runde 9 Seiten lang, wenn auch groß formatiert, dass man es gut vorlesen kann.
Ich führe darin noch einmal alle Punkte auf, die ich schon im Vorfeld aufarbeitete, zudem in aller Deutlichkeit, es würde also nichts bringen, hier jede einzelne Seite einzufügen.
Da ich aber ein nach wie vor rechtskräftiges Urteil gefunden haben, zudem aus der Weimarer Republik, kommen die beiden Seiten, auf den ich es darlege und sodann verlangte, im Anschluss; und die Information, der große Gerne-Klein ging mit keinem Wort darauf ein.
( Teil 3, Köln, 153, 013 )
( Teil 3, Köln, 153, 014 )
Auf den nachfolgend eingefügten Blättern seines "Urteils", kann man es nachlesen, alles, was wirklich relevant ist, hat er unterschlagen, und das Wenige, das er doch an Informationen zitiert, ist so missbraucht, und in eine neuen Kontext gebracht, wie sein versifftes Selbst es ihn vorgab, das erwünschte Ergebnis zu produzieren; Prost Mahlzeit.
Doch, man kann auch erkennen, wie sicher er sich selbst bereits des Schutzes der nächsten Instanz sein musste, dem Oberlandesgericht Düsseldorf, und den Straßenstrich-Huren, die dort bereits auf ihn gewartet haben werden, denn ansonsten wäre es ihm kaum möglich gewesen, vor allem so in aller Seelenruhe, sein abartiges Selbst auszuleben; exakt das Abhängigkeitsverhältnis, welches wir ja auch von dem Fotzen-Vieh Sigrid Kunze und den Straßenstrich-Strichern und der Straßenstrich-Hure des OLG Kölns kennen.
( Teil 3, Köln, 158 Urteil LG - 003 )
( Teil 3, Köln, 158 Urteil LG - 004 )
( Teil 3, Köln, 158 Urteil LG - 005)
( Teil 3, Köln, 158 Urteil LG - 006 )
( Teil 3, Köln, 158 Urteil LG - 007)
( Teil 3, Köln, 158 Urteil LG - 008 )
Dass ich gegen dieses Urteil rechtzeitig Rechtsmittel einlegte, verseht sich selbstverständlich.
Vor allem fällt mir gerade eben, wo ich das hier Korrektur lese, auf, wie kann es eigentlich sein, und uneigentlich auch, vor allem in einer angeblichen Demokratie, dass ein solch abartiges Stück Siff, wie auch der Straßenstrich-Stricher Schräder, im Namen des Volkes, urteilen kann; um welches Volk geht es hier eigentlich.
Was daraus wurde, vor allem, wie was daraus wurde, können wir uns anschauen, wenn wir zum nächsten Punkt 29 - OLG Düsseldorf, 1, gekommen sind.
Und bis dahin, keine Sorge, das war ja noch nicht alles, es geht noch munter weiter, mit dem Straßenstrich-Stricher Schräder und seiner Anhänglichkeit zum Mandantenverräter Henning Weskott.
Gerade vor dem Hintergrund des zeitlichen Ablaufes, kann ich es nur empfehlen, ganz genau hinzuschauen.
23.03.2021,
an dem Tag war die fragliche Mündliche Hauptverhandlung.
30.03.2021,
an dem Tag soll der Mandantenverräter einen Entpflichtungsantrag gestellt haben.
7 Tage nach dem Termin.
13.04.2021,
an dem Tag will der Straßenstrich-Stricher darüber befunden haben.
Immer daran denken, der Straßenstrich-Stricher erhielt, im Termin, meinen Befangenheitsantrag gegen sich, in dem all die Verfehlungen und Straftaten des Mandantenverräters aufgelistet sind.
Hätte es etwas zu klären gegeben, dem Substanz innewohnte, das Abwickeln eines legalen Rechtsaktes, zum legalen Weiterführen des Termins, zudem einem legalen Termin, dann hätte der Straßenstrich-Stricher im Termin aus dem Kreuz kommen müssen.
Da hätte er mit dem Mandantenverräter klären müssen, was es zu klären gab; aber am 13.04.2021- war es dafür längst zu spät.
Allerdings muss ich, vor meinem eigenen Anspruch, mich an die Tatsachen zu halten, einräumen, nun unterlief mir da ein Fehler.
Dem geneigten Leser wird es auffallen, ich bezog dieses Schreiben auf mich, ich interpretierte es so, als hätte - ich - diesen Entpflichtungsantrag gestellt. Erst, als ich ihn dem Gericht zugestellt hatte, fiel mir dieser Irrtum, auf.
( Teil 3, Köln, 155 - 04 )
( Teil 3, Köln, 155 - 05 )
Gegen diesen Beschluss, machte ich von dem Rechtsmittel "Sofortige Beschwerde" Gebrauch; wenn natürlich vor dem Hintergrund meines Interpretationsfehlers.
Da er mehr als nur dezidiert ist, er ist gesalzten, er ist gepfeffert, er bringt das Gesiffe auf den Punkt, füge ich ihn nun ein.
Noch am 19.04.2021, gegen 14:30, ging dieses Schreiben dem LG, via seinem Hausbriefkasten, zu.
( Teil 3, Köln, 155 - SB 010 )
( Teil 3, Köln, 155 - SB 011 )
( Teil 3, Köln, 155 - SB 012 )
( Teil 3, Köln, 155 - SB 013 )
( Teil 3, Köln, 155 - SB 014 )
Auch hier kann ich mir die Frage nicht verkneifen, sie fällt mir eben ein, wie oft wird es vorgekommen sein, dass die Geschäftsstelle des LG Wuppertal eine "Sofortige Beschwerde" mit dieser Wortwahl bekam; wahrscheinlich noch nie.
Also bin ich auch jetzt der Meinung, deutlicher kann man es kaum formulieren.
Dass wir uns auch nun die Fehler anschauen, die dem Straßenstrich-Stricher weiterhin unterliefen, beziehungsweise- die ihm egal waren, zu begehen:
- Niemanden ist bekannt, dass der Mandantenverräter, zudem am 30.03.2021, also 7 Tage nach dem Termin, als die ganze Sache längst abgehandelt war, einen Antrag auf Entpflichtung stellte.
- Es gibt das Schreiben der Straßenstrich-Hure Gerlach, vom 09.02.2021. Dem ging mein Schreiben vom 02.02.2021 voraus, das aber ganz gewiss kein "Antrag" war, sondern die Aufforderung, Straftaten abzustellen, und für Abhilfe zu sorgen.
- Was sodann das übliche Gesabber des Straßenstrich-Strichers anbelangt, schaut man es sich an, stellt man fest, es hat mit der Sache nichts, rein gar nichts zu tun.
- Was die eigentliche "Sofortige Beschwerde" anbelangt, habe ich bis heute, dem 15.02.2022, keine Reaktion darauf erhalten.
Unabhängig davon, dass ich sie falsch interpretierte, auf mich bezog, doch eine "Sofortige Beschwerde" ist eine ebensolche, und deshalb habe ich das Recht auf eine Entscheidung.
- Ob über meinen Befangenheitsantrag gegen den Straßenstrich-Stricher überhaupt jemals ein anderer Richter entschieden hat- keine Ahnung.
- Auch hat der Straßenstrich-Stricher niemals den Nachweis erbracht, dass er oder seine Schöffinnen Strafanzeige wegen der ihnen bekannt gewordenen Straftaten gestellt haben.
- Selbst zur Übersendung der schriftlichen Ausfertigung des Urteils, konnte sich der Straßenstrich-Stricher nicht durchringen.
Also forderte ich, mit Schreiben vom 03.05.2021 zum 1. Mal die Übersendung an.
( Teil 3, Köln, 154 - 03 )
Ohne Erfolg.
Mit Schreiben vom 16.06.2021, forderte ich zum 2. Mal die Übersendung an.
( Teil 3, Köln, 154 - 05 )
Ohne Erfolg.
Erst am 08.06.2021, kam der Straßenstrich-Stricher in die Gänge, und bequemte sich, mir mitzuteilen, dass seine Missgeburt, Henning Weskott, das Urteil bereits am 14. 04. 2021 zugestellt bekommen haben soll.
( Teil 3, Köln, 158 Urteil - 001 )
Was bedeuten würde, ohne es mir je weiter zu reichen, saß der um die 12 Wochen, 3 Monate, herum, um ganz genau das zu tun, was er auch bisher tat, nichts, absolut nichts.
Das mit Wissen und Billigung des Straßenstrich-Stricher Schräder.
( Teil 3, Köln, 158 Urteil - 012 )
Selbstverständlich erhielt ich auch hierauf nie eine Antwort.
Dafür meldete sich die Staatsanwaltschaft Wuppertal bei mir, und schickte mir diese "Rechnung".
( Teil 3, Köln, 330 Sta. Wuppertal - 001 )
Woraus wir ersehen können, wofür das Fotzen-Vieh Spormann und der Straßenstrich-Stricher Schräder, im Schutz der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, Gelder, gewerbsmäßig, veruntreuen, und- was es sich ein Anwalt kosten lässt, Mandantenverrat zu begehen und Straftaten.
Besser kann man Siff kaum dokumentieren.
Es gibt diesen berühmten Satz "Die Katze lässt das mausen nicht"; man wird mir auch hier nachsehen, wenn ich zitiere, ohne die Quelle zu benennen, ich weiss sie wirklich nicht; doch es passt.
Beginnend mit dem Punkt 20 - Dr. Annette Lehmberg 1 bis Punkt 27 - Schräder 1, habe ich ununterbrochen aufgezeigt, wie sich der Korruptions-Siff-Pfuhl der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg gestaltet.
Wie sie lügt.
Wie sie betrügt.
Wie sie, korrupt, bis zum umfallen, Korruption, in ihrem Geschäftsbereich, nicht duldet.
Nein, wie sie Korruption fördert, als gebe es kein Morgen mehr.
x.
So ist es auch nun.
x.
Alles ist chronologisch.
Alles ist selbsterklärend.
Es erübrigt sich jeder weitere Kommentar.
x.
Auf Grund der erheblichen Straftaten des Straftäters Schräder, aktives Teil der
Inwieweit es nun echte Dienstwege sind, vermag ich natürlich nicht zu beurteilen, doch der "gute" Dr. Richter, kam wohl auf keine dämlichere Idee, um es ganz bewusst sehr vorsichtig zu formulieren, ansonsten müsste ich es natürlich als korrupt bezeichnen, eben diese an die Frau weiterzureichen, welche für diesen ganzen Abschaum und seine Auswüchse elementar verantwortlich ist; da dessen Auftrag- und Taktgeber; Dr. Annette Lehmberg.
( Teil 3 Köln, 156 OLG Düsseldorf - 015 )
(Teil 3 Köln, 156 OLG Düsseldorf - 016 )
(Teil 3 Köln, 156 OLG Düsseldorf - 017 )
Eigentlich, und uneigentlich auch, würde man an dieser Stelle nun formulieren, "natürlich" erhielt ich nie eine Antwort auf dieses Schreiben; aber weil wir das ja nun schon zur Genüge kennen, schreibe ich, "selbstverständlich" erhielt ich eine Antwort nie.
( Teil 3, Köln, 450 LG Präsidentin - 003 )
( Teil 3, Köln, 450 LG Präsidentin - 004 )
Nun meine Stellungnahme:
( Teil 3, Köln, 450 LG Präsidentin - 008 )
( Teil 3, Köln, 450 LG Präsidentin - 009 )
Bis heute ( 13.03.2022 ) habe ich hierauf keine Reaktion erhalten.
Und dann- habe ich auch nachgeschaut, was unser korrupter Justizminister Peter Biesenbach, (CDU), in Sachen Schräder, bekam: 23.04.2021, 26.05.2021 und am 16.06.2021; alle blieben unbeantwortet. Was für ein Geschmeiß !
Das ist das 1.Schreiben an das OLG Düsseldorf, vom 10.03.2021.
( LEV VE 89 - 2020.02.12 BGH 009 )
( Teil 3 Köln - 300 PP Anhörungsbogen 05 )
Selbstverständlich erhielt ich hierauf nie, niemals eine Antwort, und eine neue, dann korrekte Ladung, erhielt ich natürlich auch nicht.
x.
Wir können hieraus aber schon erste Schlüsse ziehen, die ich später noch vertiefe.
- Die Integrationsverweigerin KK Derya Kilic brachte vorsätzlich ein non-rechtsnorm-konformes Schreiben in Umlauf.
- Nachdem ich sie hierüber informiert hatte, weigert sie sich, zu korrigieren.
- Damit produzierte sie, vorsätzlich, Nachteile für mich.
- Aber, sie verstieß auch vorsätzlich gegen die Strafprozessordnung, dort der Paragraph 160, in dem es heißt:
(1)
Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.
(2)
Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.
(3)
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.
Denn, es fällt in den Aufgabenbereich der Polizei, zu ermitteln.
Staatsanwaltschaften prüfen die Ermittlungsergebnisse und klagen an.
Das, was die Polizei ermittelt, kann die Staatsanwaltschaft später verwerten.
Was die Polizei - nicht - ermittelt, darüber kann die Staatsanwaltschaft nicht verfügen.
Andererseits ist dieses, ihr Verhalten, auch ein ganz hervorragender Beweis dafür, dass die ganze Sache - von Anfang an - abgesprochen war, und die Integrationsverweigerin nur eine billige Erfüllungsgehilfinnen der Auftraggeberin, der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg.
Denn, nicht nur dieses non-rechtsnorm-konforme Schreiben der Integrationsverweigerin KK Derya Kilic wurde Gegenstand der Ermittlungsakte, sondern mein Reaktion darauf, mein Schrieben an sie, ebenfalls.
Aus diesem Schreiben geht aber nicht nur ihre Verfehlung hervor, sondern mein bereits damals geäußerter Wunsch, nach einem Rechtsanwalt, Fachrichtung Strafrecht.
Sodann sah und hörte ich von der Integrationsverweigerin KK Derya Kilic nie wieder.
X.
Dafür bekam ich andere Post.
Die Missgeburt Dr. Weiner meldet sich das 1. Mal.
( Teil 3 Köln - 310 AG Wuppertal - Strafbefehl 3 - 04 )
( Teil 3 Köln - 310 AG Wuppertal - Strafbefehl 3 - 05 )
Hiergegen legte ich fristgerecht Einspruch ein.
X.
Mit Schreiben vom 19.03.2021 erhielt ich sodann die Ladung zur Mündlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Wuppertal am 04.05.2021.
Dieser Ladung war erneut ein non-rechtsnorm-konformes Schreiben beigefügt, da es Rechtsfolgen beinhaltet, dieses Mal von der Missgeburt Dr. Weiner.
( Teil 3 Köln - 312 Ladung zum 2021.05.04 - 006 )
x.
Hierauf schickte ich der Missgeburt folgende mehr als nur ausführlichen Stellungnahme.
( Teil 3 Köln - 312 Ladung zum 2021.05.04 - 008 )
( Teil 3 Köln - 312 Ladung zum 2021.05.04 - 009 )
( Teil 3 Köln - 312 Ladung zum 2021.05.04 - 010 )
( Teil 3 Köln - 312 Ladung zum 2021.05.04 - 011 )
X.
Da wir noch einen weiten Weg vor uns haben, der Punkt 30 - Dr. Weiner ist, wie bereits erwähnt, einer der Daten-Menge umfangreichste in unserer Geschichte, man soll es nicht meinen, zu was sich ein solch kleines Stück Dreck mausert, wenn man nur beginnt, seine Straftaten - in aller Ruhe - aufzuarbeiten, jeder Krimi-Autor wird wahrscheinlich blass vor Neid, dass er nicht selber auf eine Abartigkeit - wie diese - gekommen ist, machen wir nun einen ersten, bewussten Zwischenschnitt, und besprechen das Bisherige.
Ehe die Missgeburt ihren Strafbefehl unterschrieb, lag ihm die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Wuppertal vor, in der die Ermittlung der Polizei Wuppertal, dort die Integrationsverweigerin KK Derya Kilic, aufgegangen ist.
Somit wusste die Missgeburt - ebenfalls von Anfang an - dass der Vorgabe der Strafprozessordnung, aus dem § 160, nicht genüge getan war, dass die Integrationsverweigerin KK Derya Kilic zudem dieses non-rechtsnorm-konforme Schreiben in Umlauf gebracht hatte; ohne es später zu korrigieren.
Gegebenenfalls wird die Missgeburt sich ein Beispiel an der Integrationsverweigerin genommen haben, alleine schon, um zu sehen, ob sie das auch kann, was die Integrationsverweigerin konnte.
Die Missgeburt wusste aber auch von Anfang an um mein Verlangen nach dem Pflichtverteidiger.
Wie die Missgeburt bereits ab jenem Zeitpunkt wusste, dass ich die Zeugenladung der Integrationsverweigerin verlangte.
Dass die wirklich gute Frage ist, wie oft bekam die Missgeburt, in seinem bisherigen versifften Dasein, ein Anschreiben, wie meines vom 31.03.2021; wahrscheinlich nie zuvor.
Dass wir nun die Frage klären, warum ich die Missgeburt nicht in die Liste der Straßenstrich-Stricher und Straßenstrich-Hure aufgenommen habe.
Ganz einfach.
Die Missgeburt Dr. Weiner war der erst Krankheitserreger überhaupt, seit ich einst die Bekanntschaft des Fotzen-Viehs Spormann machte, der mir zumindest in soweit Akteneinsicht gewährte, dass ich mir ein umfassendes Bild über jenes Denunzianten-Geschmeiß machen konnte, welches hinter dieser Sache nun steckt; und das tut es, tut, tut, bis heute.
Die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, vertreten durch
den Straßenstrich-Stricher Dr. Markus Quantius,
und, man höre und staune,
der Straßenstrich-Stricher Roland Ketterle, vertreten durch
den Straßenstrich-Stricher Dr. Kreß,
womit der Kreis, mit der "Organisation Jürgens", geschlossen ist.
( Teil 3 - Köln - 313 Ermittlungsakte - 03 )
( Teil 3 - Köln - 313 Ermittlungsakte - 04 )
( Teil 3 - Köln - 313 Ermittlungsakte - 05 )
( Teil 3 - Köln - 313 Ermittlungsakte - 06 )
( Teil 3 - Köln - 313 Ermittlungsakte - 07 )
( Teil 3 - Köln - 313 Ermittlungsakte - 08 )
X.
Schauen wir uns nun auch hier genauer an, was wer schrieb.
Der Straßenstrich-Stricher Dr. Markus Quantius erstattet, im Namen und Auftrag der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, Anzeige gegen mich, unter Verwendung etlicher Zitate aus meinem Befangenheitsantrag gegen das Fotzen-Vieh Spormann; in dem jedoch nur Fakten aufgelistet sind.
- Wir stellen also als 1. die Auftragsverleumdung gegen mich fest.
- Weiterhin bekam der Straßenstrich-Stricher Dr. Markus Quantius, durch das so intensive Zitieren des Befangenheitsantrages, Kenntnis von den diversen Straftaten des Fotzen-Viehs Spormann; ohne diese jedoch anzuzeigen; was seine erneute Straftäterschaft beweist.
Doch, aufgemerkt, auf Seite 2 seines Traktates, dort 2. Absatz, 2. Satz heißt es [ .... Als "Dienstvorgesetzte" erstatte "ich" Strafanzeige .... ].
Aus dieser Formulierung können wir entnehmen, dass der Straßenstrich-Stricher Dr. Markus Quantius zwar der Ausführende dieses Traktates ist, aber der, der tatsächlich, als treibende Kraft, dahintersteckt, die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg ist.
Hierzu erinnern wir uns an den Punkt 20 - Dr. Annette Lehmberg, und dort den Schluss, in dem ich den Nachweis erbrachte, dass das Fotzen-Viehs Spormann bereits schon einmal, im Sinne der Korruption der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, tätig geworden ist.
Dass wir hier ganz vorzüglich die Abhängigkeitsverhältnisse erkennen können, zwischen den Tätern.
Ganz offensichtlich hat die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg ein übersteigertes Interesse, das Fotzen-Vieh Spormann zu schützen, damit beide sich auch weiterhin gegenseitig - bei der Verübung von Straftaten - zur Verfügung stehen.
Für den Straßenstrich-Stricher Dr. Markus Quantius bedeutet das allerdings keinerlei Entlastung.
Das StGB der BRD kennt den Paragraphen, in dem es heißt, der Täter wird genauso bestraft, wie der, der zur Tat aufruft.
Letztendlich ist das einzige Motiv der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, so gegen mich vorzugehen, Rache, simple, primitive, unverhohlen ausgelebte Rache; einfach nur asozial.
Damit aber nicht genug.
Denn, ganz so einfach, wie es sich die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg vorgestellt hatte, ging die Sache dann doch nicht.
Um wirklich zum Zuge kommen zu können, benötigt sie Hilfe.
Die besorgte sich die Staatsanwaltschaft Wuppertal beim Präsidenten des Landgerichts Köln, Überraschung, Überraschung, bei dem Straßenstrich-Stricher der "Organisation Jürgens", Roland Ketterle, und Stricher am Landgericht Köln.
Wir erinnern uns, Punkt 12 - Roland Ketterle, 1, da war dieser Straßenstrich-Stricher schon einmal tätig geworden, um dem Fotzen-Vieh Sigrid Kunze beizustehen.
Schon damals hatte er geschrieben [ .... zwischenzeitlich habe ich die Verfahrensakte eingesehen und mich über den Sachverhalt informiert .... ]. Wer nachschauen will, es ist das die Einfügung: Teil 1 Köln, 060.4 Landgericht - Landgerichtspräsident - 02.
Ganz offensichtlich erkannte der Straßenstrich-Stricher Roland Ketterle nun die Möglichkeit, sich mit einer ebenso korrupten Seelenverwandten zu solidarisieren, wie ebenfalls Rache dafür zu nehmen, dass ich damals die Serienstraftaten des Fotzen-Viehs Sigrid Kunze anmahnte, und ihn gleichzeitig als einen Verbreiter von Halbwahrheiten und Lügen bloßstellte.
Doch auch das ist somit bewiesen.
Auf Grund seiner damaligen schriftlichen Stellungnahme, wusste er um die Straftaten des Fotzen-Viehs Sigrid Kunze, ohne aber diese und dieses anzuzeigen; wozu er, nach dem Gesetzt, nach wie vor, verpflichtet ist.
Seine eigene Straftäterschaft ist also erneut bewiesen.
Dann gibt es noch einen bemerkenswerten Satz auf Seite 2 seines nunmehrigen Schreibens, 1. Absatz, 1. Satz.
[ .... Die beiden Formulierungen des Herren Menzenbach dürften den Tatbestand der Beleidigung und Verleumdung zum Nachteil der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Köln Sigrid Kunze erfüllen ....].
( Wir bemerken, ihre Mitgliedschaft in der "Organisation Jürgens" hat dem Fotzen-Vieh keine Nachteilen- nein- Vorteile eingebracht; nun ist sie sogar "Vorsitzende Richterin", eventuell hat sie den Straßenstrich-Stricher Beitzel beerbt. )
Doch durch seine eigene jetzige Anzeige, ist nicht nur die Straftäterschaft, sondern auch die Serienstraftäterschaft des Straßenstrich-Stricher Roland Ketterle bewiesen.
Wie er, völlig enthemmt, in totaler Öffentlicher Belobigung und Billigung ihrer Straftaten, lallt, es käme der "Verleumdung" gleich, eine Serienstraftäterin und Schwerstverbrecherin als das in die Öffentlichkeit zu zerren, was dieses Fotzen-Vieh, gemäß der Akten, ist.
Hier vereinigt sich Siff mit Siff.
Nun noch einmal zurück zu den eingefügte Kopien.
Davon ist sehr interessant die Kopie Teil 3 - Köln - 313 Ermittlungsakte - 08.
In ihr fasst der Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Wuppertal, Penders, seine eigene skurrile Sicht der Dinge zusammen; und wir erfahren, warum man sich nach Köln wenden musste, um Hilfe zu erhalten.
Staatsanwalt Penders kommt zu dem Schluss [ .... Ausgehend von diesen vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen handelt es sich bei den weiteren Ausführungen in dem gegenständlichen Schreiben ( noch) um Auseinandersetzungen in der Sache und nicht alleine um eine Herabsetzung von Richterin am Amtsgericht Spormann .... ].
Da es aber, bis auf diesen Befangenheitsantrag, keine weitere Äußerung zu dem Fotzen-Vieh Spormann gab, gilt die Schlussfolgerung von Staatsanwalt Penders nicht grundsätzlich, also (noch), sondern generell; das heißt, eine Straftat liegt hier nicht vor; wie auch bis heute keine vorliegt.
Nur in der kranken Phantasie der Missgeburt Dr. Weiner ist das anders.
Also kann sich die Forderung von Staatsanwalt Penders, aus Punkt 5, auf der selben Seite seines Schreibens, nur auf das Fotzen-Vieh Sigrid Kunze beziehen.
Von der hat sich die Staatsanwaltschaft Köln, letztmalig dokumentiert durch das Schreiben der Straßenstrich-Hure der "Organisation Jürgens" und Hure bei der Staatsanwaltschaft Köln, Dr. Quitzau, in ihrem Schreiben vom 03.12.2019 ( Teil 3 Köln - 101 Staatsanwaltschaft Köln - 01), aber überhaupt nicht veranlasst gesehen, welche Anzeige auch immer gegen mich zu erstatten, man erinnere sich an den § 160 Strafprozessordnung, obwohl gerade der Straßenstrich-Hure Dr. Quitzau, durch meine Anzeige gegenüber PHK Klapps, die Liste der Angehörigen der "Organisation Jürgens", und somit auch der Name des Fotzen-Viehs Sigrid Kunze, bestens bekannt war- wie heute noch immer ist.
Also, alles in allem, erneut ein herrliches Beispiel dafür, wie versifft die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg sich, zudem hinterrücks, heimtückisch, mit anderem Geschmeiß zu Straftaten abspricht, um das Drecks-Pfuhl, zu dem sie das Amts- und Landgericht Wuppertal verkommen hat, weiterhin als ihre Spielwiese der Abartigkeit nutzen zu können, ganz so, wie es ihr, in ihrem perversen Gehirn, gerade gefällt.
Dass wir nun den eleganten Schlenker hinüber machen, zu dem Schau-Prozess-Termin der Missgeburt Dr. Weiner.
Gemäß der Ladung, war der auf den 04.05.2021, um 11:30, terminiert.
Und, wie stets in diesen Fällen, war ich auch nun pünktlich.
Ich war zudem bestens vorbereitet, ich hatte, wegen der offensichtlichen Rechts-Verfehlungen der Missgeburt, selbstverständlich auch einen Befangenheitsantrag vorbereitet, den ich aber dann nicht hielt ( deshalb gibt es keine Kopie hier ).
Da aber nun dieser Termin, wie meistens in Fällen von Schauprozessen, ganz anders verlief, als man es sich vorstellen sollte, schildere ich die allgemeinen Gegebenheiten, denn die waren aufschlussreicher, viel aufschlussreicher, als die Sache an sich.
Wer die alten Wochenschauen aus der Zeit des 3. Reiches kennt, wird sich sogleich erinnert fühlen.
Die von uns, die den SED-Terror erlebten, ebenso.
Es gibt eine Szene aus einer Wochenschau-Aufzeichnung des Volksgerichtshofes, in dem der Seelenverwandte der Missgeburt Dr. Weiner, Karl Roland Freisler, Präsident des Volksgerichtshofes, den Vorsitz führt.
Im Laufe dieser Szene, kommt die Frage nach den StGB auf, und einer der Beisitzer bietet Karl Roland Freisler seines an, doch der verneint, mit der Bemerkung: das ginge auch so.
Auch so, scheint es die Missgeburt Dr. Weiner auch zu sehen, und der Vertreter der Staatsanwaltschaft, im nunmehrigen Termin erneut der uns ja bereits bestens bekannt gewordene Oberamtsanwalt Zimmermann, machte, wie erwartet, keine Ausnahme.
Als zum Termin aufgerufen wurde, waren im Bereich, der für die Zuschauer vorgesehen ist, einige junge Leute, ich formuliere das mal so, um keinen zu diskriminieren, weil ich ihn oder sie oder es als zu jung oder zu alt einschätzen möchte, von denen ich später zu meinen glaubte, es waren solche, die sich für die Laufbahn in der Justiz interessierten; gleich, in welchem Bereich davon.
Sei es wie es sei, Dr. Weiner war frohen Mutes, bester Laune, er machte locker flockige Bemerkungen, das konnte Karl Roland Freisler auch, hätte man nicht gewusst, um was es ging, hätte man sich auch als bei der Vorbereitung für ein geselliges Beisammensein fühlen können.
Schlussendlich war es so, dass Dr. Weiner sich, wohlwissend der Aktenlagen, und in völliger Kenntnis meines Schreibens vom 31.03.2021, weder auf die Sache als solches vorbereitet hatte.
Seine Prioritäten werden auf der Manipulation gelegen haben.
Auch was die Einschätzung meiner Person anbelangte, da lag er sowas von daneben, man möge mir diesen Vergleich verzeihen, ihn mir bitte nicht übel nehmen, doch ich kann es mir einfach nicht verkneifen, ginge man davon aus, ein Homosexueller Mann legte sich zu einer Lesbischen Frau, damit beide geilen Sex miteinander haben können, da könnte man sich auch nicht mehr irren.
x.
Wenn man es genau nehmen will, ganz genau, dann würde, solange dieser relativ kurze Termin dauerte, keine echte Ruhe einkehren.
So kam das Gespräch auf die Persönlichen Verhältnisse erst, als die Beweisaufnahme bereits beendet war.
Denn ich wollte natürlich wissen, in wie weit Dr. Weiner meinen Vorgaben aus dem Schreiben vom 31.03.2021, also mindesten
- KK Derya Kilic (Kılıç ) zu laden,
- einen Pflichtverteidiger zu bestellen,
- mindestens Anzeige gegen das Fotzen-Vieh Spormann zu stellen,
nachgekommen war.
Neben dem Versuch, festzustellen, ich hätte hier eher weniger zu sagen, er sei es, der den Termin leite, räumte Dr. Weiner ein, alleine schon wegen der Offensichtlichkeit seiner Verfehlungen, keiner meiner Vorgaben nachgekommen zu sein.
Was, im Umkehrschluss, das Eingeständnis seiner Straftaten beweist.
( Eigentlich und uneigentlich auch, hätte der Termin hier also beendet sein müssen, denn ein überführter, zudem geständiger Serienstraftäter- kann ganz gewiss keinen Vorsitz in einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren führen; es sei denn, wir befinden uns im Geschäftsbereich der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, und einem von ihr in Auftrage gegebenen Schau-Prozess. )
Sodann wechselte er sich mit dem Oberamtsanwalt Zimmermann darin ab, mir Vorhaltungen darüber zu machen, dass ich mich, mit meinen Formulierungen und dem Beharren darauf, in eine rechtlich schwere Lage bringen würde, die ganz offensichtlich Nachteile nach sich zöge,
- im allgemeinen Sprachgebrauch nennt man das auch Erpressung -
- wenn wir zur Lektüre des Urteilstextes kommen, 316/08, lesen wir, dass die Erpressung in blankes Bedrohen übergegangen ist -
er wechselt sich, wie gesagt, dabei mit dem Oberamtsanwalt Zimmermann ab; in wie weit er von seiner Erfolglosigkeit überrascht war, oder auch nicht, kann ich natürlich nicht beurteilen, bedingte Soziopathen fallen in den Bereich der Psychiater, ich bin Bauschlosser, also eine eher andere Fraktion; ich war nie als Hure oder Stricher der Justiz unterwegs; andererseits, eventuell ein Fehler.
Dann aber gipfelte das Dr. Weiner´sche Gelalle eben in der Frage, ob ich unter einer Art von Geisteskrankheit leiden würde, was ich verneinte, und darauf hinwies, es gäbe da bereits ein Gutachten, welches mir völlig Gesundheit bescheinige; Dr. Weiner war eine gewisses Enttäuschung anzumerken; Dr. Friedrich Krull sei Dank.
Auch Oberamtsanwalt Zimmermann gab seine sinnentleerten Versuche auf, Dr. Weiner beizustehen, und wir kamen nun zu dem Punkt in dieser asozialen Weiner´schen Schmierenkomödie, mit dem ich den Oberamtsanwalt Zimmermann aus seiner Reserve lockte, denn ich frug ihn, ob er wüsste, wie vielen Überlebenden eines Mordanschlages er bereits gegenüber gesessen hätte.
Spätestens in diesem Moment, kippte die gute Stimmung, auch unter den Zuhörern, es wurde ziemlich still, und ich gehe mal davon aus, es kam einer der ganz, ganz seltenen Momente im Leben des wahrscheinlich karrieremäßig größtenteils gescheiterten Oberamtsanwalt Zimmermann, denn, mehr als nur kleinlaut, gab er zur Antwort, das wisse er nicht.
Wann es derweilen wurde, dass ich auch die Diskrepanz ansprach, die sich aus der Schlussfolgerung des Staatsanwaltes Penders ergab, ich besprach es nur wenig weiter zurück, weiss ich nicht mehr, doch auch nun hatte Dr. Weiner einen guten Spruch als Rettungsanker parat, denn er meinte, sinngemäß, das käme hier nicht zum tragen. Bald werden wir sehen, warum.
Im Anschluss hieran kamen wir, wenn auch verfahrenstechnisch völlig ungewöhnlich, zu den persönlichen Verhältnissen, um sodann die Plädoyers zu halten.
Erwartungsgemäß blieb Oberamtsanwalt Zimmermann bei seinen Verleumdungen, wie ich mein Plädoyer damit begann, dass es hier ganz gewiss nicht um welche Art von Beleidigung ginge, sondern- um das Aufarbeiten der Taten aus dem seinerzeitigen Mordanschlag, mit all den Folgen, die damit einher gehen.
Und der Moment, an dem Dr. Weiner noch mit dem Satz brillierte, sinngemäß, er sie froh, dass wir das System hätten, das wir haben, weiss ich ebenfalls nicht mehr genau zu bestimmen.
Aber ich werde es nie vergessen, dass ich, zur Urteilsverkündung, nicht aufstand.
Eine solch widerliche, kleinen Missgeburt, wie Dr. Weiner, auch noch dadurch aufzuwerten, dass ich, in seiner Gegenwart, aufstehe, ihm zu hofieren, den ich zwar nicht in meine Dokumentation der Straßenstrich-Stricher und Straßenstrich-Hure aufgenommen habe, selbst wenn er, in Wahrheit, einer davon ist, käme dem Angebot des "Du" an Karl Roland Freisler gleich; also blieb ich, trotz seines Gelalles, sitzen.
X.
Dass wir nun zu einem ersten Schluss kommen können, ehe es zur Auflistung der Dr. Weiner´schen Straftaten geht, indem ich, entgegen meinem ursprünglichen Plan, den Text des Urteils einfüge, damit jeder lesen kann, was dabei herauskommt, wenn Parasiten am Körper der Gemeinschaft der Bevölkerung, wie die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, sich zusammentut, mit einer Missgeburt wie Dr. Weiner.
Ach ja, ehe ich es vergessen, die gute locker flockige Stimmung, von zu Beginn, und die Zuschauer unterschiedlichen Alters und Geschlecht, als ich den Saal verließ, in bester Stimmung, die war/en nun, sagen wir mal- geknickt, die dümmlichen Versuche Dr. Weiner´s, noch etwas aufmunterndes von sich zu geben, scheiterten, und Oberamtsanwalt Zimmermann war so "gebügelt", dass er mir nicht mal mehr in die Augen sehen konnte; etwas- das selbst die Hunde können, der Leute, in meiner Umgebung.
Also rettete die Missgeburt Dr. Weiner sich in das Empfehlen einer Pause.
( Teil 3 Köln, 316 Urteil - 04 )
( Teil 3 Köln, 316 Urteil - 05 )
( Teil 3 Köln, 316 Urteil - 06 )
( Teil 3 Köln, 316 Urteil - 07 )
( Teil 3 Köln, 316 Urteil - 08 )
X.
Bereits von Anfang an, setzte die Missgeburt folgenden Ablauf in Gang, ohne den es ihm nie gelungen wäre, den Erfolg, den die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg von ihm erwartete, zu liefern:
- Indem er die Bestellung eines qualifizierten Rechtsanwaltes, Fachrichtung Strafrecht, illegal, verhinderte, manipulierte er den Gang der Dinge dahingehend, dass er verhinderte, dass dieser Rechtsanwalt den Punkt der Nicht-Ermittlung Seitens der KK Derya Kilic, auch durch einen entsprechenden Schriftsatz, aktenlagig machte.
- Damit verhinderte er ebenfalls, dass er sich damit, aktenlagig, auseinandersetzten musste.
- Damit verhinderte er ebenso die Korrektur.
- Aber, damit ignorierte er auch, illegal, die Strafprozessordnung.
- Durch seine Weigerung, KK Derya Kilic zu laden, verhindert er, illegal, das sie hierzu Vernehmen.
- Vor dem Hintergrund des Akten-Gleich-Standes mit der der Staatsanwaltschaft, dem also Wissen durch den
Oberamtsanwalt Zimmermann, ist seine illegale Absprache mit der Staatsanwaltschaft bewiesen.
- Es ist jedoch auch sein Wissen um die Absprache zwischen KK Derya Kilic und dem Oberamtsanwalt Zimmermann bewiesen.
Da wie dort wusste man über mein Beharren auf Erfüllung des BGH-Urteils. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal, wer immer es dort sei, müsste jetzt beweisen, dass sie sich mit KK Derya Kilic - nicht - abgesprochen hat, nicht zu unterschreiben, um meine Reaktion zu provozieren; was aber nicht möglich ist
Also summiert sich hier die Absprache der Missgeburt mit der KK Derya Kilic und dem Oberamtsanwalt Zimmermann auf 3 Personen; was die Bandenbildung bedeutet.
Dadurch, dass die Missgeburt sich weigerte, den verlangten Zeugen zu laden, verstieß er mindesten
- gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte, EMRK,
- gegen die Strafprozessordnung.
Dadurch, dass die Missgeburt ein non-rechtsnorm-konformes Schriftstück in Umlauf brachte ( 312/006 ), verstieß er mindesten
- gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofes.
Dadurch, dass die Missgeburt das Verfahren eröffnete, wohlwissend, dass die KK Derya Kilic (Kılıç ) - vorsätzlich - gar nicht ermittelt hatte, dass die Strafprozessordnung gar nicht erfüllt war, verstieß er mindesten
- gegen die Strafprozessordnung.
Dadurch, dass die Missgeburt die ihm bekannt gewordenen Straftaten des Fotzen-Viehs Spormann nicht anzeigte,
- man beachte sein Schwadronieren auf Seite 4 des Urteilstextes ( 316/07 ), Absatz IV, [ .... Diese aus der Luft gegriffenen Herabsetzungen .... ]; wohlwissend der Wahrheit aus meinem Befangenheitsantrag, den er kennt -
verstieß er mindesten
- gegen das GG der BRD,
- gegen das StGB der BRD.
Dadurch, dass die Missgeburt die Straftaten des Fotzen-Viehs Sigrid Kunze und des Fotzen-Viehs Spormann positiv darstellte, sie Öffentlich Belobigte und Billigte, verstieß er mindesten
- gegen das GG der BRD,
- gegen das StGB der BRD.
Dadurch, dass die Missgeburt seinen Urteilstext so ausformulierte, wie er es tat, verstieß er mindesten
- gegen das Grundgesetz der BRD.
- gegen das StGB der BRD.
Dadurch, dass die Missgeburt das Verfahren überhaupt so führte, wie er es tat, verstieß er vor allem und erneut
- gegen das Grundgesetz der BRD,
dort der Artikel 97, Richterliche Unabhängigkeit, Satz 1, in dem es heißt [ .... Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen .... ].
In Hinblick auf das GG der BRD kommt zudem mindestens noch ein ganz anderer Verstoß zu Tragen.
Artikel 5, Satz 1,
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
x.
Würde ich das schwindsüchtige Gelalle der Missgeburt akzeptieren, also mein Schildern, mein Feststellen der Straftaten dieser Verbrecher-Brut beenden, versiegte damit eine Quelle der Bevölkerung, und wir hätten die grundgesetzwidrige Zensur.
Wir können noch eine ganze Reihe von weiteren Straftaten aufzählen, die sich hieraus ergeben.
Aber doch gebe ich zu bedenken, dadurch wertet man die Missgeburt nur noch weiter auf, und, auch das sonstige Gesindel- will ja abgehandelt werden.
Also schauen wir uns an, u.a. in Punkt - 35 - Gehring, 1, wie es bald weitergeht.
Aber, ich gebe zu bedenken, wenn man sich die Mühe macht, diesen Punkt hier, 30 - Dr. Weiner, noch weitere Male noch genauer zu hinterfragen, zu analysieren, besteht die mehr als nur reale Gefahr, unser bisheriges Resümee erweitern zu - müssen -, um der wahren Tragweite der Taten der Missgeburt gerecht zu werden.
Es gibt einen Satz aus der Medizin, den ich zu erst für einen Witz hielt, über den ich mich später aber belehren lassen musste, dass er tatsächlich zutrifft; Frauen sind intelligenter als Männer.
Deshalb können wir nun ganz fix zu einem Punkt kommen, der das völlige Gegenteil beweist.
( 156 Oberlandesgericht Düsseldorf 012 )
( 156 Oberlandesgericht Düsseldorf 013 )
Wir erinnern uns, in Abschnitt 28 - OLG Düsseldorf, 1, habe ich die Schreiben eingefügt, mit welchen ich erst gegenüber dem Landgericht Wuppertal die völlig überzogene Dauer 2 Mal reklamierte, vor der sich der Straßenstrich-Stricher Schräder weigerte, trotz bereits gegenüber dem Amtsgericht schriftlich festgestelltem Mandantenverrat und ausschließlichem Postversand nur an mich, mir den Urteilstext zu übersenden. Von seinem persönlichen Wissen um den Mandantenverräter, aus der Mündlichen Hauptverhandlung, ganz abgesehen.
Auch hier erinnert, die Dauer, für die Übersendung des Schriftlichen Urteils, ist in der Strafprozeßordnung festgelegt. Ab einem gewissen Zeitpunkt an, der nach knapp 3 Monaten, oder rund 12 Wochen, mehr als gegeben ist, stellt es einen so genannten Unbedingten Revisionsgrund dar; also der Umstand, gemäß dem die nächste Instanz das Rechtsmittel zulassen muss, ob es ihm gefällt oder nicht.
Also auch hier noch einmal ganz besonders darauf hingewiesen, gleich, ob ich mich dafür wiederholen, da alle meine Schreiben, sowohl an das LG Wuppertal, als das OLG Düsseldorf Teil der Verfahrensakte geworden sind, zudem früh genug, besonders das vom 21.06.2021, wusste das Korruptions-Geschmeiß in Düsseldorf - vom aller ersten Tag - wie sich die Wahrheit gestaltet, und ihre Korruption ist bewiesen.
Ehe wir also zu dem unglaublich verleumderischen Lügen-Punkt kommen, es habe sich, seitens dieses ominösen 3. Strafsenates, ".... keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben .... ", gleich noch mein diesbezügliches Anschreiben an den möglichen Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf, den Richter Dr. Werner Richter; Achtung "Richter Dr. Richter" .... das ist keine Lesefehler.
( 156 Oberlandesgericht Düsseldorf 015 )
( 156 Oberlandesgericht Düsseldorf 016 )
( 156 Oberlandesgericht Düsseldorf 017 )
Zur Auflockerung der allgemeinen Stimmungslage, sei der geneigte Leser an dieser Stelle gefragt, ob er den Begriff "dezidiert" kennt.
Eigentlich schreibt man Begriffe groß, aber in diesem Fall mache ich mal eine Ausnahme. "Deziediert", wenn man es in einem Satz verwendet, ist ein so genanntes Wie-Wort, also ein Begriff, der angibt, wie man etwas verstehen soll, oder, wie etwas gemeint ist; Wie-Wörter schreibt man klein; es sei denn, man schreibt über sie; dann schreibt man sie groß.
Ich beispielsweise kann mit dem so genannten 10-Finger-Suchsystem schneller schreiben, als der, die oder das durchschnittliche Bürowunder, nur, dafür brauche ich eine entsprechende Tastatur, die gibt es aber Heute nicht mehr, zumindest habe ich keine mehr gefunden, und also sind die Tastaturen, die ich habe, egal wie teuer sie sind, scheiße.
Scheiße, als Begriff, da man der, die oder das davor stellen kann, ist ein so genanntes Haupt-Wort, und wird groß geschrieben, immer; aber in einem Satz, wenn es eben den Wie-Zustand angibt, klein, immer.
"Dezidiert" bedeutet, groß oder klein geschrieben, so viel wie:
bestimmt, entschieden, energisch.
Zumindest kann man es so in der Literatur nachlesen.
Also hat der Richter Dr. Richter, seines möglichen Zeichens Präsident des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, einen dezidierten Brief, mit einer "dezidierten Forderung", erhalten.
Ob Richter Dr. Richter das weiss, weiss ich nicht, grundsätzlich sollte er es wissen, alleine schon deshalb, weil der Steuerzahler ihn bereits als Kind, als er in die Schule kam, derweilen aushielt, solches lernen zu können.
Offensichtlich ist er aber trotzdem entweder unwillens, die ihm gesetzte Frist zu nutzen, oder zu blöd, oder, was ich viel mehr befürchte, zu korrupt, um gegen das Geschmeiß - auch in seinem Geschäftsbereich - vorzugehen.
Für die von uns, die keine Lust haben, sich dieses ganze Schreiben durchzulesen, hier die Zusammenfassung der reklamierten 3 Hauptpunkte.
- Eingängig verlange ich detaillierte Information darüber, wie es sein kann, dass bei der Herbeiführung eines Beschlusses des Oberlandesgerichtes eine Amtsrichterin, Frau Dr. Radke, beteiligt sein kann; Sie sind sich bewusst darüber, so lange eine solche Formulierung in diesem Beschluss vorhanden ist, ist er, alleine der Form halber, in hohem Maße angreifbar und damit rechtsunwirksam.
- Ich stelle fest, bis zum heutigen Tag habe ich weder ein Anschreiben der Staatsanwaltschaft erhalten, noch eine solche Gegenerklärung abgegeben.
Woraus resultiert, dass seine "Mitarbeiterinnen" einen Beschluss produziert haben, wohlwissend dass das Verfahren noch gar nicht in dem Stand ist, dass überhaupt beschlossen werden kann, die Regularien nicht erfüllt sind, hier also illegal vorgegangen wurde- wie wird.
- Das Verhalten des Richters Schräder, vor allem im Zusammenhang mit der Behandlung des Mandantenverräters und Straftäters Weskott, erfüllt - zur Gänze - mindestens § 140, StGB, womit erneut die Unvereinbarkeit des Richters Schräder mit den Gesetzten bewiesen ist.
Es versteht sich selbstredend, dieser Beschluss, mit dem jener 3. Strafsenat meine Rechtsmittel verwirft, ist erneut nicht anderes, als die Dokumentation totaler Korruption, und der Beweis, dass sich die "Organisation Jürgens", egal auf welchem Weg, längst auch in der Justiz in Düsseldorf ausgebreitet hat.
Solches vermag das OLG Düsseldorf dann auch noch zu toppen.
Die weiter nach eingefügten Kopien, geben die Meinung des OLG Richters/OLG-Präsidenten Dr. Schütz wider.
( Wir erinnern uns, ich schrieb nicht an einen wie auch immer gearteten "weißen Neger", also einen nachgeordneten Schleimer, der sich versucht, durch Kriechen nach oben zu katzbuckeln. Somit ist eben nicht der Richter Dr. Richter- sondern der Richter Dr. Schütz OLG-Präsident. )
Beim Vergleich des Briefumschlages, mit dem Datum der Ausfertigung fällt uns auf, Ausfertigung 09.09.021 - Datum Briefumschlag 16.09.2021, also mindestens 6 Tage Differenz, dass man noch genug Gelegenheit hatte, sich abzusprechen, oder so lange am Text herumzufeilen, dass es eben passt.
Wir erkennen jedoch noch viel mehr.
Unteranderem, dass auf die eigentlichen Vorwürfe, die ja durch die Akte belegt sind, überhaupt nicht eingegangen wird.
Nämlich, dass die Taten, die auf den Straßenstrich-Stricher Schräder zurückgehen, seitens dieses ominösen 3. Strafsenates, völlig unberücksichtigt geblieben sind.
Auch, dass es nie eine Stellungnahme durch mich, im Hinblick auf den Generalstaatsanwalt, gegeben hat, geht irgendwie - im Korruptionswust - unter.
Oder aber, Herr Dr. Schütz weiss völlig über die Korruptionszustände in seinem Geschäftsbereich Bescheid, und versucht sie - um jeden Preis - zu decken; was wir ja schon aus Wuppertal und Köln kennen.
Dann würde dies bedeuten, dass ich ihn sofort in die Liste der Angehörigen der "Organisation Jürgens", als Straßenstrich-Stricher, aufnehmen ganz einfach- muss.
( Teil 3, 156 OLG Düsseldorf 019 )
( Teil 3, 156 OLG Düsseldorf 020 )
Über Arroganz, und wie sie sich bemerkbar macht, gibt es so unglaublich viele Sätze, dass man es schon wieder lustig finden könnte, verfügte man über den dafür erforderlichen Humor.
Allerdings ist Arroganz oft auch eines der letzten Hilfsmittel, die man vorschieben kann, wenn man am Ende seiner mehr als beschränkten Weisheiten angekommen ist.
Bei Dr. Schütz ist das ganz gewiss so.
Wie in den allermeisten dieser Fälle, ist er, wie erwähnt, auf die eigentliche Sache gar nicht eingegangen, statt dessen verfängt er sich in Allgemeinplätzen; also dämlichem schwadronieren; wie man früher dazu sagte.
Und doch geht mit Solchem einher, zu verraten, dass man darum weiss, wenn es darauf ankommt, geschützt zu werden.
Also schrieb ich Herren Dr. Schütz ein weiteres Schreiben, was ich hier ebenfalls einfüge.
Darin verwies ich auf eben das Manuskript, das hier entstand- wie steht; da es ersteinmal eine ganze Zeit lang fortgeschrieben wird.
Material, das sich durch Abschaum ergibt, steht ja reichlich zur Verfügung.
Und, wie darin angekündigt, fügte ich diesem Schreiben den Punkt 20 - Dr. Annette Lehmberg bei, mit der Aufforderung, wie geschrieben; so, wie er zum fraglichen Zeitpunkt gediehen war.
( Teil 3, 156 OLG Düsseldorf - 024 )
( Teil 3, 156 OLG Düsseldorf - 025 )
( Teil 3, 156 OLG Düsseldorf - 026 )
( Teil 3, 156 OLG Düsseldorf - 027 )
Bis heute, dem Datum der Ausarbeitung dieses Punktes, der 28.10.2021, hat sich Dr. Schütz selbstverständlich - nicht - bei mir gemeldet.
Aber, er hat auch nicht den Nachweis erbracht, dass er die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, wegen der ihm bekannt gewordenen Straftaten, angezeigt hat, und also ist auch Dr. Schütz als Straftäter überführt; Korruptions-Brut.
Nun schauen wir vorbei, wie es in der Zwischenzeit um unseren versifften Mandantenverräter, den Stricher, der für Stricher und Huren auf den Strich geht, Henning Weskott, steht.
Ich erwähnte es weiter vor, in dem Abschnitt 26 - Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, 1.
Nähme man es ganz genau, hätte ich auch beide Punkte zusammen lassen können, als eine einzigen Punkt abhandeln; dann aber wäre jenes Moment verloren gegangen, das sich daraus ergibt, wenn man die Entwicklung wirklich mit etwas Distanz verfolgt, und schaut, wie sich die einzelnen Beteiligten verhalten; wie zudem doch ein gewisser Sinneswandel eintreten kann.
Die folgende Kopie ist selbstredend, selbsterklärend. Als ich sie schrieb, zum 17.09.2021, lagen mir bestimmte Unterlagen, die ich zwischenzeitlich in Punkt 25 - Henning Weskott, 1, verarbeiten konnte, noch nicht vor.
Doch seit meinem ersten Schreiben, an die RA-Kammer, vom 24.02.2021, waren etwas weniger als 7 Monate vergangen.
Der geneigte Leser mag sein Augenmerk der Frage nach den "Judas-Lohn" widmen.
Es geht darum, ob der Mandantenverräter Weskott auch noch ein simpler Betrüger ist.
Aus diesem Zusammenhang ergibt sich jedoch genauso, dass der Straßenstrich-Stricher Schräder, wenn der Mandantenverräter Weskott tatsächlich ein Geld erhalten hat, ein ebenso versiffter Betrüger und zudem Veruntreuer von Öffentlichen Geldern ist; und, beide stehen mit dem Fotzen-Vieh Spormann in unauflösbarer Verbindung.
Also schon wieder nichts anderes, nichts neues, als Korruptions-Brut.
Vor allem aber wird es interessant werden, zu sehen, ob die Rechtsanwaltskammer Anzeige gegen den Mandantenverräter Weskott Strafanzeige stellt, tut sie es nicht, tut, tut, ist sie selber der Straftäterei überführt; auch was feines, das man gegen sie verwenden kann.
(Teil 3, Köln, 241 RA-Kammer - 010 )
(Teil 3, Köln, 241 RA-Kammer - 011 )
Wie bereits erwähnt, auch hierauf erhielt ich von der Rechtsanwaltskammer nie eine Antwort.
( Teil 3, Köln, 241 RA-Kammer - 013 )
( Teil 3, Köln, 241 RA-Kammer - 014 )
( Teil 3, Köln, 241 RA-Kammer - 015 )
Selbstverständlich erhielt ich auch hierauf nie eine Antwort.
( Der geneigte Leser wird bemerken, dass diese Formulierung, nie eine Antwort bekommen zu haben, eine von denen ist, die zu den häufigen in unserem Manuskript gehören; doch damit muss man leben.)
X.
Mit Schreiben vom 28.10.2021, kam dann meine Anfrage an die RA-Kammer, wegen dem genommene Geld, und dem Nachweis, den mir die Staatsanwaltschaft Wuppertal lieferte.
( Teil 3, Köln, 241 RA-Kammer - 017 )
( Teil 3, Köln, 241 RA-Kammer - 018 )
Nun geschah ein Wunder.
Ein so großes Wunder, dass ich es auch, was das reine Formatieren anbelangt, so darstellen ganz einfach muss.
Welcher Himmel, welches Gottes auch immer sich da auftat, nun bekam ich eine Antwort.
Es war die Rechtsanwältin Kreutzer, ihres Zeichen Vorsitzende der Abteilung Römisch IV, was immer das auch meinen mag, die sich die große Ehre der Gnade gab, vom Olymp ihrer Götterwelt sich den sterblichen Gewürm zuzuwenden.
( Teil 3, Köln, 241 RA-Kammer - 019 )
( Teil 3, Köln, 241 RA-Kammer - 020 )
Wer unserer Geschichte bis hier gefolgt ist, dem also gegeben, zumindest in etwa einschätzen zu können, wo er bei mir dran ist, der wird dieses große Maß an Freudentränen der Glückseligkeit unschwer nachvollziehen, welches mich, tagelang, in so herzzerreißendem Schluchzen hielt, dass meine Nachbarn kamen, bewaffnet mit kiloweise Taschentüchern, um zu verhindern, dass die Feuerwehr kommen musste, den Fluss meiner Träne so zu regulieren, dass nicht Gefahr für unser Stadtteil daraus erwuchs.
Oder anders formuliert, wie bescheuert muss diese Frau Rechtsanwältin Kreutzer sein, um so einen Brief zu schreiben. Dieses Schreiben ist nicht anderes, als das schriftliche Geständnis einer Straftat.
Also konterte ich, wie man auf Neudeutsch sagt, ratz-fatz:
( Teil 3, Köln, 241 RA-Kammer - 021 )
( Teil 3, Köln, 241 RA-Kammer - 022 )
Wie der Seite 2/2 zu entnehmen ist, fügte ich ein ausgedrucktes Exemplar des Punkt 25 - Henning Weskott bei.
X.
Dass sich das Füllhorn der Göttlichkeit in eine noch höhere Höhe hob, als sowieso schon, denn nun schrieb mir ein Rechtsanwalt Wacker:
( Teil 3, Köln, 241 RA-Kammer - 024 )
Ich hoffe RA Wacker verzeiht mir das Wortspiel, wenn ich sage, wacker, wie Herr Wacker hoffentlich ist, ist er nicht genau so blöd, wie Frau Kreutzer, denn wenn er nun auch nicht tätig wird, haben wir schon zwei weitere korrupte Rechtsanwälte; dass ich mich also überraschen lasse, was als nächstes aus Düsseldorf kommt.
Heute nun- haben wir den 23.04.2022, draußen herrscht noch der April, doch wenn uns das Pech fern bleibt, sollte der Mai, mit hoffentlich echten Frühlingstemperaturen, nicht mehr fern sein.
Es ist also mehr als reichlich Zeit vergangen, wenn man hätte tätig werden wollen, zumindest aber um so zu tun, als täte man etwas.
Was aber trotzdem um so ferner ist, ist der Nachweis, dass die Korruptions-Brut, bei der Anwaltskammer Düsseldorf, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen ist, den überführten Mandantenverräter und Betrügen Henning Weskott, der Strafverfolgung zu geführt zu haben.
Da wir zudem, in der Vergangenheit, bei der Ausarbeitung der dortigen Punkte, all die Paragraphen des Strafgesetzbuches der BRD aufgezählt- und erklärt haben, die hier zum tragen kommen, können wir die simple Feststellung treffen: bei
und
handelt es sich ganz gewiss nicht um honorige Rechtsanwälte, sondern ausschließlich um versiffte Straftäter-Brut.
( Teil 3, Köln, 325 - 01 )
( Teil 3, Köln, 325 - 02 )
( Teil 3, Köln, 325 - 03 )
( Teil 3, Köln, 325 - 04 )
Neben allerlei Straftaten, nennt man das, was Staatsanwalt Gilles hier macht, auch Gewerbsmäßige Strafvereitelung im Amt.
x.
Nun gibt es, für hier und den Moment, eben einen noch ganz anderen Aspekt zu berücksichtigen; die Straßenstrich-Hure Gehring.
Später kommen ich, in einem weiteren eigenen Punkt, darauf zurück, wenn wir die Folgen meiner Rechtsmittel in Sachen Dr. Weiner besprechen.
Im Gegensatz zum Traktat der Straßenstrich-Hure Gehring, das aus immerhin 9 Seiten besteht, dass es reichlich was zu schildern gibt, beschränkt sich der Straßenstrich-Stricher Gilles auf einen 2zeiler; tatsächlich eine Glanzleistung seiner Großhirnrinde oder ihrer Artverwandten.
Doch, aufgemerkt, ich mache bereits hier darauf aufmerksam, das Urteil der Straßenstrich-Hure Gehring - soll - vom 29.03.2022 sein. Zugestellt wurde es aber erst am 20.04.2022; also runde 3 Wochen später; eine Verzögerung, für die es keine Rechtsstaatliche Begründung gibt.
Es seie denn, man geht davon aus, dass die Justizbeschäftigte Eckers hier straftäterisch manipulierend tätig geworden ist, das Ausfertigungsdatum ein ganz anders ist.
Dies hätte der Straßenstrich-Hure Gehring die nötige Zeit gegeben, auf die Stellungnahme des Straßenstrich-Stricher Gilles zu warten, für dessen Datum, vom 31.03.2022, es ja auch keinen echten Beweis gibt, dass sie ihr eigenes Vorgehen also noch hätte korrigieren können, und damit den Text ihrer Schwindsüchtigkeit; ganz so, wie es der ursprünglichen Auftraggeberin, der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, in ihr abartiges, perverses Verleumdungskonzept passt.
Dass wir, schon an diesem Punkt hier, feststellen können, was sich aber auch in der Vergangenheit längst abzeichnete, wenn man die einzelnen bisher ausgearbeiteten Punkte würdigt, sowie all das, was sonst noch hier liegt, und der Abarbeitung entgegen sehnt, ganz gleich, welche Krankheitserreger zwischenzeitlich herausgearbeitet- und in das Licht der Öffentlichkeit gezogen werden konnten, das tatsächliche Übel, in dieser ganze Sache, ist und bleibt die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg.
Ganz gleich, welchen Punkt man sich nimmt, unabhängig davon, wer dann gerade als vollziehender Täter auftritt, letztendlich ist und beleibt die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg die entsetzlich pestende Eiterbeule, auf die man immer und immer wieder stößt !
Nachtrag
Wie ich es ja nie müde werde, festzustellen, wenn man es denn darauf anlegt, und bloß über die nötigen Nerven verfügt, ist es ausschließlich eine Frage der Zeit, bis sich Brut verrät; ganz von selbst.
Wie auch nun, im Fall des Straßenstrich-Stricher Gilles, der "Organisation Jürgens" und Stricher bei der Staatsanwaltschaft Köln.
Den eigentlichen Punkt 33 - Staatsanwaltschaft Köln, postete ich so rechtzeitig, dass er On-Line stand, als Staatsanwalt Gilles mein Schreiben, vom 20.04.2022, in Händen hielt.
Sodann hatte er alle Zeit der Welt, um mir in einer Weise zu antworten, der innewohnen konnte, keine Missverständnisse aufkommen zu lassen.
Doch das einzige Ergebnis seiner Tätigkeit, ist der unwiderlegbare Beweis dafür, dass es die Organisation Jürgens, nach wie vor, gibt, und, dass sie, völlig intakt, uneingeschränkt ihre abartigen Straftaten begehen kann- wie begeht.
Listen wir also auf:
- mein Schreiben, vom 20.04.2022, ging am 21.04.2022 in die Post,
- vorsichtig kalkuliert, lag es am 24.04.2022 auf dem Gilles´schen Schreibtisch,
- bereits am 28.04.2022, ließ er sein Ergebnis schreiben,
- auf die angesprochenen Punkt, geht er nicht ein,
- erst am 10.05.2022 gab er es in die Post,
- eine Verzögerung, für die es keinen Rechtsstaatlichen Grund gibt,
- er hatte also 1½ Wochen Zeit, sich mit seinem Auftraggeber abzusprechen,
- 1½ Wochen, in der er auch noch in jede andere Position wechseln konnte,
- da er das nicht tat, und seine Meinung korrigierte, ist der Staatsanwalt Gilles ein überführtes Mitglied und Auftragstäter der Organisation Jürgens.
( Teil 3, Köln, 325 - 05 )
( Teil 3, Köln, 325 - 06 )
und
- Sozialrechtsreferentin Sonja Hammerstein
Wie es auch bei dem Punkt 33 - Staatsanwaltschaft Köln, gewesen ist, war auch für unseren nunmehrigen Punkt, ursprünglich, ein anderes Thema vorgesehen. Aber, wie heißt es so schön, besondere Umstände- verlangen nach besonderen Mitteln. Später, wenn ich die ganze Sache, als solches, Korrektur lesen werde, muss ich nur aufpassen, ob ich einzelne Verweise ändern muss.
Aber, seit ich begonnen haben, diesen Punkt hier, zu beginnen, das war, angeblich, der 04.11.2021, hatte nicht nur die Huren- und Stricher-Brut des Amts- und Landgerichtes Wuppertal reichlich Zeit, seine Straftaten zu begehen- sondern ich sie auch zu veröffentlichen.
Nein, eine ganz andere andere Kriminelle Vereinigung ( aufgemerkt, das war ein Wortspiel ), ohne welche die Huren- und Stricher-Brut des Amts- und Landgerichtes Wuppertal gar nicht hätte aus dem Kreuz kommen können, lieferte, bis heute, das ist der 24.04.2022, ebenfalls reichlich Material, dass ich nun beginnen kann, auch es die Schlinge um den Hals legen zu können, und beginnen, zuzuziehen; die Staatsanwaltshaft Wuppertal.
Bereits in der Vergangenheit, haben wir Gelegenheiten gehabt, das dortige Verleumdergeschmeiß kennenzulernen, beispielsweise den Oberamtsanwalt Zimmermann, der sich als eine solch kriminelle Widernatürlichkeit herausstellte, dass er sich gar zur
zusammengefunden hat, um Aufträge abzuarbeiten, welche die abartige perverse, hyper-Kriminelle Dr. Annette Lehmberg erledigt wissen will.
Wie wir in den vorangegangene Punkten 23 - Spormann, 2, und 27 - Schräder, 1, gesehen haben, wo man sich zur Spormann/Weskott/Schräder-Bande zusammenschloß, die nach wie vor - uneingeschränkt - tätig ist, gibt diese krankheitserregende Brut noch lange nicht auf. Nach wie vor treiben sie nicht nur ihr Unwesen- nein- geilen sich auch an ihren Verbrechen auf.
So haben sie sich nicht nur, wie wir ja einwandfrei bewiesen haben, mit dem Mandantenverräter Henning Weskott, bis ins scheinbar letzte Detail, abgesprochen.
Nein.
Sie billigen ihm auch seinen "Judas-Lohn" zu, ihn belohnend für die Versifftheit seiner Mandantenverräter Existenz.
Aber, sie gehen noch weiter.
Mit den folgenden Kopien, erhalten wir Einblick in die sonstigen Straftaten, mit denen sie weitere Gelder veruntreuen.
Vor allem vor dem Hintergrund, dass in dieser Aufstellung Posten vermerkt sind, die man gar nicht bezahlen - darf .
Da man sich ansonsten schuldig an/bei der Begehung von Straftaten machen würde.
Man stelle sich das mal vor- hier ruft die Staatsanwaltschaft Wuppertal zur Begehung von Straftaten auf.
Es wäre also interessant, zu hören, was unser korrupten Justizminister Peter Biesenbach dazu sagen möchte, der vollauf beschäftigt ist, die sonstige Korruptionsbrut, in Köln und Wuppertal, fleißig zu beschützen- wie zu unterstützen.
Wir werden nun aber auch herausarbeiten können, dass eine der Hauptstraftäterinnen, bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal, die Rechtspflegerin Vösgen ist, die wieder, und immer wieder, mit kriminellen Machenschaften auf sich aufmerksam macht.
Beginnen wir also, in gewohnter Weise, chronologisch:
( Teil 3, Köln, 330 Sta. Wuppertal - Forderung 001 )
Diesem Gesabber, war ein Schreiben vom 15.10.2021 von Frau Vösgen vorausgegangen, in welchen Sie die verleumderische Behauptung aufstellte, unter Zitat der Justizbeschäftigten Gümüser, ihres Zeichens Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Landgerichtes Wuppertal, also der Brutstätte der Annette Lehmberg, das ursprüngliche Urteil, wir erinnern uns, jenes, welches das Fotzen-Vieh Spormann, als Teil der Spormann/Weskott/Schräder-Bande produzierte, sei rechtskräftig.
Hierauf erhielt Frau Vösgen, mit Schreiben vom 08.11.2021, wenn auch ersteinmal nur an die Staatsanwaltschaft Wuppertal als solche, doch da sie ja die Sachbearbeiterin ist, für sie, die dezidierte Aufforderung, zu korrigieren.
( Teil 3, Köln, 330 Sta. Wuppertal - Forderung 014 )
( Teil 3, Köln, 330 Sta. Wuppertal - Forderung 015 )
Wie üblich, in solchen Fällen, hat Frau Vösgen auf dieser Schreiben nie geantwortet. Und, korrigiert- das hat sie auch nicht.
Damit kommt - gegen sie - jedoch, in vollem Umfang, mindestens der Paragraph 258 bzw. 258a des StGB zum tragen, und wir können feststellen, bei Frau Vösgen handelt es sich nicht um eine honorige Rechtspflegerin - sondern um eine überführte Kriminelle.
( Teil 3, Köln, 330 Sta. Wuppertal - Forderung 016 )
Die, wie viele andere Kriminelle, vor allem, wenn man sie dem Dunstkreis der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg zuzuordnen hat, ihre abartige Natur nicht überwinden kann, und gleich weiter Straftaten begeht.
Ansonsten hätte es diese Mahnung gar nicht geben dürfen !
x.
Aber, Frau Vösgen rast gleich weiter.
Denn schon mit Schreiben vom 18.01.2022, meldete sich bei mir ein Dipl. Sozialpädagoge namens Pieper.
( Teil 3, Köln, 330 Sta. Wuppertal - Forderung 018 )
Das schauen wir uns jetzt mal genauer an:
Also - diese "Wichernhaus Wuppertal gemeinnützige GmbH", ist eine in Wuppertal hoch umstrittene "Organisation"; um es einmal mehr als nur zurückhaltend und vorsichtig zu formulieren.
Ich lebe bereits lange genug in dieser Stadt, um mich noch daran zu erinnern, wie die einst begannen.
Böse Zungen, und nun achten wir ganz genau auf die Formulierung, wollen - von Anfang an - gewusst haben, dass es sich, bei den eigentlichen "Gründer-Vätern" dieser Truppe, um arbeitsscheue Schmarotzer gehandelt haben soll, die, mit der Hilfe links-gerichteter Kommunalpolitikern, und der Verleumdung, sich um "sozial Schwache", "sozial Auffällige", kümmern zu wollen, es schafften, sich selbst einen mehr als gut bezahlten Arbeitsplatz zu ergattern, der von Geldern der Allgemeinheit ausgehalten wird, letztendlich also Veruntreuung Öffentlicher Gelder darstellt, um, im Gegenzeug, immer, wenn eben diese links-gerichteter Kommunalpolitikern Propaganda-Hilfe brauchen, um in den Medien gut dastehen zu können, auf eben auch die Wichernhaus Wuppertal gemeinnützige GmbH zurückgreifen zu können; und es verwundert nicht, dass der pressemäßige Haupt-Sponsor, für die Wichernhaus Wuppertal gemeinnützige GmbH, der Selbe ist, welcher auch im Verdacht steht, das Haupt-Verbereitungs-Medium zu sein, für die ANTIFA in Wuppertal.
Dass es eine weitere gute Frage wäre, wie es einer solchen Truppe gelingen konnte, Mitglied in der Diakonie, Rheinland-Westfalen-Lippe e.V., werden zu können.
An solch also mehr als fragwürdige Elemente, wandte sich Frau Vösgen, und damit an Dritte und die Öffentlichkeit, um mich dort zu verleumden; dies vor dem völligen Wissen, um die Lügen ihrer eigenen Behauptungen, also vorsätzlich; und schon wieder ist ihre Straftäterschaft bewiesen.
Daher erhielt auch der Dipl. Sozialpädagoge Pieper, mit Datum vom 20.01.2022, ein Schreiben, in welchem ich ihm die Zusammenhänge erklärte, und mich sogar so weit erniedrigte, eine derart jämmerliche Kreatur einzuladen, wenn es denn etwas zu besprechen gäbe, das mit mir zu tun haben könnte.
Vielleicht wäre es eine gute Idee, die Diakonie mal anzuschreiben, und Auskunft darüber zu verlangen, wie man dort, über die Zustände bei der Wichernhaus Wuppertal gemeinnützige GmbH, denkt, und, was man beabsichtigt, gegen solch offensichtliche Missstände zu unternehmen; doch, ich glaube es nicht nur, ich bin eben zu dem Schluss gekommen, es mal darauf ankommen zu lassen, und also bekommt die Diakonie, diese Woche, Post von mir; mal sehen, was darauf wird.
( Teil 3, Köln, 330 Sta. Wuppertal - Forderung 021 )
( Teil 3, Köln, 330 Sta. Wuppertal - Forderung 022 )
( Teil 3, Köln, 330 Sta. Wuppertal - Forderung 023 )
Selbstredend hat sich der Sozialschmarotzer Pieper, zumindest bis heute, das ist, wie gesagt, der 24.04.2022, nicht mehr gemeldet.
Dafür meldete sich, am 13.04.2022, also fast brandaktuell, dass ich es noch in der 17. KW On-Line stellen kann, na, Frau Vösgen, die uns ja nun bestens bekannte, überführte Kriminelle.
( Teil 3, Köln, 330 Sta. Wuppertal - Forderung 025 )
( Teil 3, Köln, 330 Sta. Wuppertal - Forderung 026 )
Da sich Frau Vösgen, überführte Kriminelle, die ist ist, jedoch weder an die Realitäten zu halten hat, noch zu beabsichtigen scheint, sich an ausgeurteiltes Recht, in diesem Fall das der Straßenstrich-Hure Gehring, zu halten, war es mir schon wie ein innerer Vorbeimarsch, ihr zurückschreiben zu können.
Je nach dem, wie fix man bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal ist, hat sie das Schreiben auf ihren Tisch, und dieser Punkt hier steht On-Line. Dass sie es gleich überprüfen kann.
( Teil 3, Köln, 330 Sta. Wuppertal - Forderung 028 )
( Teil 3, Köln, 330 Sta. Wuppertal - Forderung 029 )
Einfach mal in aller Ruhe durchlesen.
Später, wenn wir zu dem Punkt kommen, in dem die Machenschaften der Straßenstrich-Hure Gehring aufgearbeitet werden, komme ich, gegebenenfalls, auch auf Frau Vösgen zurück; und wir werden sehen, besser kann sich eine Kriminelle den Strick gar nicht um den eigenen Hals legen.
x.
Nachtrag 1
So, und hier haben wir den Nachtrag, mein Schreiben an die Diakonie, in Sachen des Sozialschmarotzers Pieper; das Schreiben ging am 28.04.2022 in die Post; mal sehen, was daraus wird.
( Teil 3, Köln, 330 Sta. Wuppertal - Forderung 031 )
Nachtrag 2
So, heute, das ist der 19.05.2022, hat sich, Überraschung, Überraschung, doch tatsächlich die Diakonie bei mir gemeldet.
Eine Frau Sonja Hammerstein, ihres Zeichens "Sozialreferentin für das externe Beschwerdemanagement".
Ein zugegebenermaßen beinahe schon gewaltiger, ja furchteinflößender "Titel"; wenn, ja wenn es Frau Hammerstein gegeben wäre, den auch mit dem Maß an persönlicher Intelligenz zu füllen, der ihr aber ganz gewiss inne wohnte, als sie sich aufmachte, eine Stellung zu finden, in welcher sie, mit ihrem somit geouteten Allgemeinvermögen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten vermag, ohne aber, für die Bevölkerungsgemeinschaft, von dessen Geld sie lebt, irgend einen Nutzen vorweisen zu können.
( Daher, Herrschaften, bitte, das ist doch jetzt mal eine Formulierung aller erste Güte ! Eventuell nimmt sich Frau Hammerstein ja ein Beispiel daran, und besucht mal ein paar Kurse, welche der Herauskitzelung von Denkvermögen nützlich sein können. )
Bleiben wir uns also treu, und schauen uns an, was Frau Hammerstein zu vermelden weiss.
Aus Absatz 3, von Seite 1, ihres Schreibens geht klar hervor, dass sowohl sie- als auch ihr Pendant, Herr Pieper, wir erinnern uns, er nennt sich Diplom Sozialpädagoge, um die von der Staatsanwaltschaft Wuppertal begangenen Straftaten weiss, sie aber nicht zur Anzeige bringt, womit ihre Straftäterschaft bewiesen ist.
Noch viel besser allerdings, ist ihr einer Satz auf Seite 2.
Da will sie nicht [ .... nicht bekannte Internetforen ....] aufsuchen.
Ich habe es noch mal nachgeprüft:
Der Begriff "Forum" kommt aus dem Laien, und bedeutet, ursprünglich,
- Markt/Platz,
- Öffentliches Leben,
steht auch im Zusammenhang mit
- Gerichtswesen.
Aber bei der ihr empfohlenen Internet-Adresse, handelt es sich ganz gewiss um kein Forum, sondern ausschließlich um eine Möglichkeit, sich zu informieren. Eine Gelegenheit hingegen, mit beliebig Vielen dort zu kommunizieren, ist es nicht.
Also kommt, gegen Frau Hammerstein, die sich somit auch gar nicht allumfänglich informierte, um überhaupt zu irgend einem belastbaren Schluss kommen zu können, der Tatvorwurf zum tragen, sie liefert hier eine billige Gefälligkeitsstellungnahme ab.
Denn, wenn sie sich, zudem in aller Öffentlichkeit, weigert, sich zu informieren, wie will sie es dann hinbekommen haben, wie sie auf Seite 1, Absatz 2, schwadroniert, [ .... den Vorgang einer internen Prüfung zu unterziehen ....].
Letztendlich, selbst das Wissen, dass ich ihre Reaktion veröffentlichen werde, hält Frau Hammerstein nicht von dem Reflex ab, sich in billige Arroganz zu flüchten, wo aber Demut gegen den Personen angebracht wäre, die sie, mit ihren Steuergeldern, am fressen halten.
Mithin gesellt sich hier Brut zu Brut.
( Teil 3, Köln, 330 Sta. Wuppertal - Forderung 032 )
( Teil 3, Köln, 330 Sta. Wuppertal - Forderung 033 )
Für die von uns, welche sich ihre Gedanken machten, wie denn nun die Straftaten der Missgeburt Dr. Weiner tatsächlich zu verstehen sind, mehr als nur sein Tätigwerden als definierter Auftrags-Hin-Richter der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg in einem Termin, für den habe ich, gleich zu Beginn dieses Punktes hier, ein Leckerchen im Angebot, ein rechtskräftiges LG-Urteil, das ich aber, der Dramaturgie folgend, denn wir wollen ja eine gewisse Spannung aufbauen, bis zum Schluss aufhebe, also, durchhalten, und alles lesen; es wird belohnt.
Dann müssen wir noch, ehe wir uns mit dem Punkt 35 - Gehring, 1, zu beschäftigen beginnen, eine Information einfügen.
Auszuarbeiten begann ich diesen Punkt in der 1. Novemberwoche 2021.
Zu diesem Zeitpunkt, war noch nicht klar, wer, beim Landgericht Wuppertal, in der jetzt aktuellen Verhandlung, den Vorsitz führen würde; dieses ließ sich, auf die Person festzumachen, erst durch die eigentliche Mündliche Hauptverhandlung klären.
So ist aber auch gewährleistet, dass, stets der Chronologie folgende, nachgewiesen werden kann, wer, in diesem Siff-Pfuhl, wann welche Straftaten beging, um das Ziel, das die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg vorgab, wie immer noch gibt, zu erfüllen; mich, zum Schutz ihrer Huren und Stricher, vor allem aber der Zielvorgabe der "Organisation Jürgens", gewerbsmäßig zu verleumden.
Nimmt man die Komplexität der Sache in der Zwischenzeit hinzu, doch auch die Gelegenheit, so Zusammenhänge viel besser zu verdeutlichen, wie Material, das derweilen hereinkam, mitzuverarbeiten, erfolgt die On-Line-stellung erst in der 20. KW. 2022.
Bedingt durch die etlichen nicht nur Verfahrensfehler- nein- die Straftaten der Missgeburt Dr. Weiner, schrieb ich, an die für die nächste Instanz zuständige Stelle, das Landgericht Wuppertal, den jetzt eingefügten Brief.
( Teil 3, Köln, 320 Ladung LG-Termin - 002 )
Nun noch der obligatorische Hinweis: Natürlich erhielt ich hierauf nie eine Antwort.
Gemäß dem Gang eines jeden Verfahrens, lag dort die Akte zwischenzeitlich vor, und also auch dieses Schreiben, als ich die Ladung zur Mündlichen Hauptverhandlung, zum 03.12.2021, erhielt.
Geschrieben wurde diese Ladung am 04.10.2021.
Zugestellt, gemäß der Zustellungsurkunde, am 16.10.2021.
Seit meinen Schreiben, vom 31. Mai 2021, waren mittlerweile, sage und schreiben, um die 6 Monate, oder ½ Jahr vergangen.
Reichlich Zeit, sich abzusprechen, noch und nöcher.
( Teil 3, Köln, 320 Ladung LG-Termin - 005 )
Vor diesem Hintergrund, aber auch dem Wissen, wie die Missgeburt Dr. Weiner das Verfahren führte, wie erwähnt, kamen wir beispielsweise zu den Persönlichen Verhältnissen erst, ehe die Plädoyers gehalten wurden, auch die Stellung des unabdingbaren Befangenheitsantrages- war in seinem Durcheinander nicht möglich, was aber auch der Verhinderung gleichkommt, vor allem aber unter dem Wissen der massiven Protokollfälschung bereits durch den Straßenstrich-Stricher Schräder, verlangte ich vom LG Wuppertal folgendes:
( Das Datum des Schreibens ist der 22.10.2021, also 6 Tage nach Erhalt der Ladung. )
( Teil 3, Köln, 320 Ladung LG-Termin - 009 )
( Teil 3, Köln, 320 Ladung LG-Termin - 010 )
Grundsätzlich sollte man annehmen, wer der Deutschen Sprache mächtig ist, würde verstanden haben, wiewohl ja die Formulierung "würde" eine Relativierung darstellt, ganz gleich, wie klein sein Spatzengehirn ist, ohne hier Spatzen zu nahe zu treten, um was es geht.
X.
Um sodann diesen Punkt 35 - Gehring, 1, im Termin, zur Verfügung zu haben, begann ich mit der Ausarbeitung hierfür, wie etwas zurück erwähnt, am 06.11.2021.
Zu diesem Zeitpunkt lag mir, wie erwartet, noch keine Antwort vor.
Dass ich mich also überraschen lassen musste, was bis zum Termin geschieht.
Das trug sich am 11.11.2021 zu, denn an diesem Tag, erhielt ich Post vom LG Wuppertal.
Und kam somit in den ersten Genuss, mit der Person konfrontiert zu werden, welche, in Nachfolge der Missgeburt Dr. Weiner, angetreten war, um den von der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg erteilten Auftrag weiter zu bearbeiten; wenn man denn in einem Fall von Gewerbsmäßiger Korruption von "arbeiten" reden kann; der Serienstraftäterin Gehring.
( Teil 3, Köln, 320 Ladung LG-Termin - 014 )
( Teil 3, Köln, 320 Ladung LG-Termin - 015 )
Gemäß der beigefügten Rechtsmittelbelehrung, ist dieser Beschluss mit der "sofortigen Beschwerde" anfechtbar.
Etwas, vor den sinnentleerten Gelalle der Richterin Gehring, das ich natürlich unverzüglich tat.
( Teil 3, Köln, 320 Ladung LG-Termin - 019 )
( Teil 3, Köln, 320 Ladung LG-Termin - 020 )
( Teil 3, Köln, 320 Ladung LG-Termin - 021 )
Nun geschah etwas, das nur ganz, ganz selten in diesem Ganzen hier geschieht, man überraschte mich.
Die Korruptionsbrut im LG Wuppertal ließ tatsächlich eine andere Stelle über diese Beschwerde entscheiden, und vertagte sich.
Sodass ich eine Abladung erhielt.
( Teil 3, Köln, 320 Ladung LG-Termin - 022 )
x.
Also können wir die sich hieraus ergebende Zeit nutzen, um auch in unserem Punkt hier, einen Zwischenschnitt zu machen, und schauen uns an, was Richterin Gehring faselte.
Auf das Wesentliche, bin ich bereits im Text der "sofortigen Beschwerde" eingegangen.
Hier nun gesellt sich hinzu, dass sie auf das Eigentliche meines Schreibens, vom 22.10.2021, gar nicht eingegangen ist.
- So kommentiert sie die bewiesene, massive Protokollfälschung durch den Straßenstrich-Stricher Schräder mit keinem Wort.
- Sie geht nicht auf das zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken ein; eventuell plant sie hier bereits, dass auch die Korruptions-Brut des OLG-Präsidenten in Düsseldorf, Dr. Schütz, erneut bereit steht, um, auch nunmehr, auf dem Wege der Begehung von Straftaten, im Sinne des LG Wuppertal, zu manipulieren.
Wobei ich ganz speziell in diesem Punkt darauf hinweise, was ich bereits in Punkt 31 - OLG Düsseldorf, 2, aufarbeite, dass nämlich der OLG Präsident Dr. Schütz das Dossier 20, über die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, erhielt; und somit ganz genau über deren Straftaten und Korruptions-Verknüpfungen unterrichtet ist.
- Ansonsten wird der geneigten Leser sich erinnert fühlen, an die ursprüngliche Begründung des Fotzen-Viehs Spormann, die ja auch, sinngemäß, meinte, alles sei nicht kompliziert, alles ganz einfach.
Dass ich mich auch weiterhin überraschen ließ, was als nächstes geschehen würde.
Das war am 18.01.2022, rund 2 Monate später.
Es kam, Überraschung, Überraschung, vom Oberlandesgericht Düsseldorf, und dort, noch mehr Überraschung, Überraschung, vom 3. Strafsenat, dessen Korruptionsbrut ja schon so fleißig damit beschäftigt war, den Straßenstrich-Stricher Schräder zu beschützen- wie zu unterstützen.
(Teil 3, Köln, 321, OLG Beschluss 03 )
(Teil 3, Köln, 321, OLG Beschluss 04 )
Wir bemerken: Fr. Ri. Ebert wurde durch Hr. Ri. Olbrisch ausgetauscht.
X.
Warum sich Fr. Ri. Ebert austauschen ließ, oder gar selber austausche, weiss ich nicht, aber eventuell war sie ja so clever, auf die Idee zu kommen, ihren Hintern in Sicherheit zu bringen, und nicht jenen Straftaten, die sie in der Vergangenheit bereits beging, nun weitere hinzuzufügen.
Denn jetzt kommt dieses Leckerchen, was ich eingangs versprach.
Dabei handelt es sich um ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichtes Freiburg im Breisgau, aus dem Jahre 1984.
Ich fand es, in einem Buch breit besprochen, in den wesentlichen Teilen abgebildet.
Die Mündliche Hauptverhandlung fand am 22. Mai 1984 statt.
Das Datum der Urteilsausfertigung ist der 19. Juni 1984.
Das Aktenzeichen ist 5083/84.
Der Kläger war ein Dr. Deist.
Der Beklagte ein Dr. Hoffmann.
Der wichtigste Punkt, ist auf Seite 10, dort, so, wie ich das verstehe, der Punkt 3.
Da es sich um eine Kopie aus einem Buch handelt, ist die Qualität leider nicht so gut, aber der Text ist einwandfrei zu lesen.
Lassen wir uns das also auf der Zunge zergehen.
Gegenstand des Weiner´schen Verfahrens war wie ist, in der Hauptsache, mein Befangenheitsantrag gegen das Fotzen-Vieh Spormann.
Diese hat, schon seit dem allerersten Moment, da sie das Verfahren selber auf ihren Schreibtisch bekam, die Sache, im Sinne der "Organisation Jürgens", manipuliert, was das Zeug hält.
Mein gegen sie gestellter Befangenheitsantrag, enthielt- wie enthält genug Straftaten, um ihre versiffte Karriere zu beenden.
Die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg hätte, als ihre Dienstvorgesetzte, mindestens ein Disziplinarverfahren gegen sie einleiten- und, mit negativen Sanktionen, beenden müssen.
Alles, was man in dem Text meines Befangenheitsantrages findet, der das Berechtigte Interesse darstellt, fällt ganz genau unter die Formulierung der Zusammenfassung dieses LG-Urteils.
Bei dem erschwerend hinzukommt, dass dort von "können" und "hätte" geschrieben wird, nicht von "kann" oder "hat".
Wie es aber in unserem Fall ist, denn das Fotzen-Vieh Spormann hat die ihr zur Last gelegten Taten und Verfehlungen - zudem aktenlagig - begangen.
Statt aber nun gegen das Fotzen-Vieh vorzugehen, hat die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg das genaue Gegenteil getan.
Sie hat ihren Dienstuntergebenen, den Straßenstrich-Stricher Dr. Quantius, beauftragt, einen Rache-Feldzug gegen mich zu starten, um ihre willige Untergeben, das Fotzen-Vieh Spormann, zu beschützen.
Dazu nahm man sich die Missgeburt Dr. Weiner zu Hilfe.
Der verhinderte ein Rechtsstaatliches Verfahren, weil er um die Aussage des Urteil des LG Freiburg im Breisgau wusste, was ja auch der Staatsanwalt Penders, in seiner Stellungnahme, anmahnt; unabhängig davon, dass der sich sogar auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezieht.
All das deckte sodann das OLG Düsseldorf, dort der 3. Strafsenat.
Damit der Straßenstrich-Hure Gehring den Weg zu bereiten, um weiterzumachen.
Dass es auch interessant wird, zu sehen, wie der Präsident des OLGs Düsseldorf, Dr. Schütz, seinen Kopf aus dieser Schlinge ziehen will; die er sich somit selber um den Hals legte; indem er die Straftaten seiner Dienstuntergebenen - nach wie - vor deckt.
(Teil 3, Köln, 000, Hilfssachen, 01 )
36 - Gehring, 3
- KK Derya Kilic,
und
- Oberamtsanwalt Zimmermann,
und
Dr. Weiner,
als
und
- Ri. Fr. Krämer,
- Ri. Olbrisch,
und
- Ri. Fr. (am Amtsgericht ! ) Dr. Radke,
als
- Staatsanwältin Brosch, 1,
und
- Hans-Konrad Weinhold,
und
- Ursula Czylwik,
als Schöffen.
Ehe wir mit auch diesem Punkt beginnen, erneut einiges an meine mir dankenswert treu bleibenden Leser, und jene davon, die meiner Bitte folgten, mir Anregungen zu schicken.
Eine davon ist, doch öfters darauf hinzuweisen, um was es hier, bei der ganzen Sache, nach wie vor, wirklich geht.
x.
Und- darauf muss ich ebenfalls aufmerksam machen, es hat mehrere Gründe dafür gegeben, warum ich die Veröffentlichung, eher weniger die reine Ausarbeitung, dieses Punktes, 36 - Gehring, 3, so lange vor mir her geschoben habe; dieser vermaledeite 3fach Schlaganfall, von Anfang Mai diesen Jahres, war nur einer davon.
Andererseits, das Gute an solchem ist, dass man, durch eine hieraus resultierende quasi "Langzeit-Betrachtung", noch viel, viel besser Abartigkeits-Strukturen, Zeugnisse ungehemmter, gewerbsmäßiger Korruption, in der gerade die Justiz - in Wuppertal - ersäuft, von ganz Oben, bis ganz Unten, ohne jede Schwierigkeit, zu dokumentieren vermag.
Der Lohn hierfür besteht, unteranderem, in der Offensichtlichkeit, wie immer verzweifelter gerade die Staatsanwaltschaft Wuppertal weiter und immer weiter eine neue Straftat an die nächste reiht, um alles zu versuchen, von ihren bisher bereits begangenen Verbrechen noch ablenken zu können.
Dass wir, im Umkehrschluss, wenn das dann ja auch nur ironisch gemeint wäre, ihr wüschen "könnten", dass ihr die Huren und Stricher, beim Amts- und Landgericht Wuppertal, nie "ausgehen".
Womit wir zur Straßenstrich-Hure der Organisation Jürgens, und Hure am Landgericht Wuppertal kommen, Gehring; die sich so aufgegeilt darin gefällt, sich - beileibe nicht nur - mit der Missgeburt Dr. Weiner - im Korruptionsbett - zu suhlen.
Mit dieser simplen Feststellung, brachte die Straßenstrich-Hure Gehring den Schau-Prozess-Termin auf den Punkt, den sie, im Auftrag der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, und in Weiterführung des Schwachsinns der Missgeburt Dr. Weiner, inszenierte.
Dass wir also nun, in aller Ruhe, uns das Vorfeld-Geplänkel der Angelegenheit zu Gemüte führen, ehe wir zu einer Besprechung des eigentlichen Termins kommen.
Dafür sei jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen, da ziemlich wenig gesagt- hauptsächlich monologisiert wurde, es wird nun eine etwas andere Erzählung; als die bisher gewohnten.
Und- ich werde versuchen, mich darauf zu konzentrieren, anstatt einer detaillierten Schilderung, Punktuelles herauszustellen.
Wie, als war es weise Voraussicht, habe ich es in Punkt 30 - Dr. Weiner angekündigt, selbst wenn ich einige der Punkte der Zwischenzeit korrigieren musste, allein schon, um der Aktualität gerecht zu werden, dass wir nun, in Punkt 36 - Gehring, 3, einen Abschnitt in unserer Geschichte erreichen, in dem es möglich ist, erneut möglich ist, wie ich es gerne formuliere, immer einfacher und einfacher, Kriminalität und Korruption aufzuzeigen wie zu beweisen, da die Mittel, welche Korruptionsbrut anwendet, mehr oder weniger, auch immer und immer wieder die gleichen bleiben.
Das eigentlich Interessante also sich aus dem ergibt, wie die einzelnen Kriminellen vorgehen.
Aber, wie ebenfalls darauf hingewiesen, so erkennt man eben auch die gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnisse noch viel besser, viel offensichtlicher.
Wenn wir beginnen, in den Punkt 36 - Gehring, 3, einzusteigen, sind wir damit konfrontiert, zu wissen, dass es, sachlich richtig, hätte heißen müssen "36 - Landgericht Wuppertal"; denn dieses ist es, ganz gleich- unter welchem Richter, unter welcher Richterin, der, das oder die nun aus ihrem Drecksloch gekrochen kommt, um der Missgeburt Dr. Weiner den Erfolg der Tat zu sichern.
Dass es schon eine Befriedigung darstellen könnte, für die, die der Perversion zuneigen- auf jeden Fall, für jene, welch das nicht tun, also die Gegner der Straßenstrich-Hure Annette Lehmberg- gar deren Opfer, wird es eher zu Abscheu und Ekel führen, zu sehen, wie sich das LG Wuppertal windet, wie das Geschmeiß am Haken, um es hinzubekommen, dass das Ergebnis, welches die Missgeburt Dr. Weiner hinrichtete, Bestand haben kann.
Denn, wir erinnern uns ebenso, Dr. Annette Lehmberg war es, in Absprache mit dem Straßenstrich-Stricher Roland Ketterle, welche die nunmehrige Sache - gegen mich - auf den Weg brachte.
Aber, so einfach, wie es sich die Missgeburt Dr. Weiner vorgestellt hatte, war es dann ja beileibe nicht gegangen.
Dass wir hier beginnen, noch einmal daran zu erinnern, was "der" Fehler schlechthin seines Schau-Prozesses war; denn so können wir gleich nachvollziehen, was das LG nun an Schutt wegzuräumen hat.
Die KK Derya Kilic hatte, vorsätzlich, auf dem Wege - mindestens - eines Dienstvergehens, ein Schreiben in Umlauf gebracht, das den Vorgaben des Bundesgerichtshofes widerspricht; das also keine Rechtskraft entfaltet.
Damit hatte sie automatisch - mindestens - gegen die Strafprozessordnung verstoßen, und sich geweigert, unabhängig in alle Richtungen zu ermitteln.
Oder, anders formuliert, sie hatte, ganz gezielt, in nur eine Richtung ermittelt, und somit das Ermittlungsverfahren, zu Gunsten einer Seite, zu Lasten der anderen Seite, im Sinne des Auftraggebers, der Staatsanwaltschaft Wuppertal, manipuliert.
Deren Auftraggeberin ist aber, na- wer schon, nach wie vor, die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg; unabhängig davon, dass es einer ihres Klopapiers war, der den eigentlichen Text auf den Weg brachte.
Diese Ermittlungsergebnisse, bekam der Oberamtsanwalt Zimmermann auf den Tisch, die gescheiterte Kreatur, von der ich tatsächlich der Meinung bin, ginge er zum richtigen Arzt, das Burnout-Syndrom ist das Mindeste, was er bescheinigt bekommt.
Wohlwissend der Verfehlungen der Integrationsverweigerin Derya Kilic, korrigierte der Oberamtsanwalt Zimmermann diese nicht, sondern gab sie weiter- an die Missgeburt Dr. Weiner, damit der seinen Strafbefehl so unterschreiben konnte, wie ihn seine Zuhälterin, die Straßenstrich-Hure Annette Lehmberg, in Auftrag gab.
Mit Schreiben vom 31. März 2021, forderte ich die Missgeburt Dr. Weiner auf, 1., die KK Derya Kilic als Zeugin zu laden, sowie, 2., mir einen Pflichtverteidiger zu stellen.
Beides lehnte die Missgeburt - gegen - das Gesetz, ab.
Und so, sind wir nun ganz genau da angekommen, wo auch das LG Wuppertal ist, und alles daran setzen muss, zu retten, was es, im Sinne der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, zu retten gibt.
Denn- was wäre gewesen, wenn die Missgeburt einen Pflichtverteidiger bestellt hätte.
Gehen wir davon aus, es wäre nicht so ein versiffter Mandantenverräter, wie der Straßenstrich-Stricher Henning Weskott, gewesen, sondern ein Rechtsanwalt, der zwar nichts mehr- aber auch nichts weniger macht, als seine Arbeit, das, wofür er bezahlt wird.
Der hätte dann, zu allererst, die Verfehlungen der KK Derya Kilic festgestellt.
Als nächstes hätte er, motiviert durch mich, eine Feststellungsklage gegen die Integrationsverweigerin auf den Weg gebracht, die Erfolg, in meinem Sinne, gehabt hätte.
Das hätte, automatisch, mindestens zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde geführt, die mit einer negativen Sanktionierung für die Integrationsverweigerin geendet wäre.
Über diesen Kontext heraus- hätte man den Oberamtsanwalt Zimmermann angreifen können, der das Treiben der Integrationsverweigerin zuvor deckte, wie missbrauchte.
Das hätte seinerseits dazu geführt, dass die Absprache-Truppe zwischen der Missgeburt Dr. Weiner, dem Oberamtsanwalt Zimmermann und der Integrationsverweigerin Derya Kilic - die bis dahin Kilic/Zimmermann/Dr. Weiner-Bande - in sich zusammengebrochen wäre; ehe sie sich zur Kilic/Zimmermann/ Dr. Weiner/Gehring-Bande aufstocken können würde.
Dies - exakt dies - ist es, was "der" Fehler schlechthin der Missgeburt Dr. Weiner ist, die ihm, in seinem Größenwahn, einem Karl Roland Freisler nachzustreben, um seine Karriere in Schwung zu bekommen, sich bei der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg anzubiedern, unterlief.
Exakt das ist es aber nun auch, mit dem sich das LG Wuppertal zu beschäftigen hat.
Dem aber erschwerend hinzukommt, dass es sich, im Vorfeld bereits, um das Ziel der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg zu gewährleisten, selber angreifbar machte.
Als nächstes kommt daher mein Schreiben vom 31. Mai 2021 an das LG.
( Teil 3, Köln, 320 Ladung LG-Termin - 002 )
Und erneut, wen sollte es noch wundern, erhielt ich hierauf nie ein Antwort.
Dafür kam, Posteingang bei mir 16.10.2021, die Landung zur Mündlichen Hauptverhandlung.
( Teil 3, Köln, 320 Ladung LG-Termin - 005 )
Überschlägt man das rechnerisch, sind das etwas über 4 Monate, mehr als genug Zeit, dass sich das LG die Akte hatte zu Gemüte führen können, und erkennen, was die Missgeburt Dr. Weiner alles manipulierte; um also Vorsorge zu treffen.
x.
Also schrieb ich dem LG Wuppertal, mit Datum vom 22.10.2021, folgende Information- nebst Aufforderung.
( Teil 3, Köln, 320 Ladung LG-Termin - 009 )
( Teil 3, Köln, 320 Ladung LG-Termin - 010 )
Auch hier gilt, ich bin, nach wie vor, der Meinung, so formuliert zu haben, dass es auch ein Vollidiot versteht.
Aus gegebenem Anlass, sah die Straßenstrich-Hure Gehring das selbstverständlich anders. Denn, zum 08.11.2021, produzierte sie folgenden Beschluss, in welchem sie die üblichen Floskeln herunterleiert.
( Teil 3, Köln, 320 Ladung LG-Termin - 014 )
( Teil 3, Köln, 320 Ladung LG-Termin - 015 )
Daraufhin, machte ich, wie immer, stets zuverlässig, von den Rechtsmittel Gebrauch, und lege Sofortige Beschwerde ein.
( Teil 3, Köln, 320 Ladung LG-Termin - 019 )
( Teil 3, Köln, 320 Ladung LG-Termin - 020 )
( Teil 3, Köln, 320 Ladung LG-Termin - 021 )
Ebenfalls selbsterklärend.
Als Resultat hierauf, erhielt ich, mit Datum vom 17.11.2021, die Abladung zum Termin. Am 20.11.2021 war sie bei mir im Briefkasten; eine Zeit, wenn man sich die Datums anschaut, die von atemberaubender Geschwindigkeit der Hure zeugt.
x.
Andererseits wird sie sich auf das bestens funktionierenden OLG Düsseldorf verlassen haben können, unter seinem korrupten, sich mit der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg abgesprochenen Dr. Schütz, sowie seines versifften 3. Strafsenates.
( Teil 3, Köln, 321 OLG Düsseldorf - 03 )
( Teil 3, Köln, 321 OLG Düsseldorf - 04 )
Auch hier bemerken wir die Zackigkeit, die Geschwindigkeit, mit welcher die Korruptions-Brut einerseits Fakten nicht sehen - wollte -, sondern, gewerbsmäßig, übersah; also lieferte.
Diesen erneut zusammengesabberten Schwachsinn gelesen, setzte ich nun, gerichtet an den Präsidenten des OLG Düsseldorf, Dr. Schütz, mit Datum vom 19.01.2021, eine Dienstaufsichtsbeschwerde auf.
( Köln 3, 156 - OLG Düsseldorf, Dr. Schütz - 029 )
( Köln 3, 156 - OLG Düsseldorf, Dr. Schütz - 030 )
Gleich eine Information:
Aus diesem Schreibe kann man erkennen, dass auch mir Fehler unterlaufen, Schande über mich, denn ich irrte mich im Datum, ich gab noch 2021 an, obwohl wir bereits in 2022 waren. Aber das tat der Sache wohl keinen Abbruch. Denn nun kam Dr. Schütz echt aus dem Kreuz, denn - er nahm mein Dossier 30 - Dr. Weiner, schlappte zur Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, die gleiche Siff-Truppe, die dem 3. Strafsenat zuvor noch beipflichte, und zeigte die Missgeburt Dr. Weiner an.
( Köln 3, 350 - 02 )
Mal sehen, was daraus wird !
Denn, bis Heute, das ist der 10.10.2023, während ich an diesem Punkt 36 fertig erarbeite, liegt mir kein wie auch immer geartetes Ergebnis vor.
Ggfl. nennt man das Gewerbsmäßige Strafvereitelung im Amt; etwas, das wir ja, an Hand der Abläufe der Zwischenzeit, dem Straßenstrich-Stricher Uwe Neumann bestens nachwiesen können.
Wohlwissend dieser Entwicklung, kannte die Hure Gehring aber keine Pause, zu geil war sie darauf, jenes ihr vorgegeben Ziel der Straßenstrich-Hure Annette Lehmberg zu erfüllen, welcher Gott auch immer weiss, was sie sich davon erwartet; heute ist sie eine überführte Verbrecherin, doch Schutz- genießt sie immer noch !
Denn, mit Schreiben vom 02.02.2022, schickte sie mir die Ladung zum nächsten, dem dann stattgefundenen Termin am 18.02.2022.
Dem fügte sie ein Beiblatt hinzu, "Weitere Hinweise", welches ich ebenfalls hier einfüge, um erneut die Diskrepanz aufzuzeigen, zwischen den echten Rechten, die ich/man hat, und dem, was Korruptions-Brut, illegal, daraus macht.
Wenn man sich beispielsweise erinnert, an die unter Drogenverdacht vegetierende PHK Silke Klapps, später kommen wir wieder auf sie zurück, und was die nicht nur faselt, nein, auch noch schreibt, doch- das hat was.
( Köln 3 - 322 - 05 )
X.
Dass ich also, bei dieser Vorgeschichte, frohen Mutes in die Mündliche Hauptverhandlung ging, und auf Überraschungen noch und nöcher stieß, wenn auch nicht wirkliche Mengen, aber doch der Art, dass ich nicht gelangweilt wurde, darüber wird sich keiner wundern, der unserer Geschichte - fleißig und hartgesotten - folgt.
Zu Beginn des Termins, waren da die Richterin Gehring, ihre beiden entweder scheintoten- oder verblödeten Schöffen, ich frage mich wirklich, da Schöffe sein- ja ein so genanntes Ehrenamt ist, bei der Menge an Schwachköpfen, die ich somit in den letzten Jahren kennenlernte, ist es nicht eher so, dass das Schöffen-Sein zu einer Alternative für Profilierungsneurotiker verkommen ist, die ansonsten daheim abgammeln müssten, einsam die Kaffeemaschine drangsalierend, doch ansonsten von dem Teil der Welt, der nicht asozial ist, ignoriert.
Und dann, ja dann gab es noch Frau Brosch, ihres Zeichens nicht Amtsanwältin, nein- dieses Mal eine Staatsanwältin, und, ich gebe es gerne zu, eine von den Frauen, die, setzte sie sich auf meinen Schoß, und würde mich fragen, was wir trinken, ich wäre glatt bereit, mich zu ruinieren, und sie bestellen lassen, was immer sie wollte.
Ja, es ist so, auch ich gehöre zu den Leuten, die "nur mit Wasser kochen".
Und ja, wenn mir Frau Brosch, in der "freien Wildbahn", über den Weg liefe, nicht als Degenrations-Büttel der Huren-Justiz in Wuppertal, statt dessen so, wie ihr Schöpfer sie schuf, würde ich sie auffordern: Kratz mich, schlag mich, bitte gib mir Tiernamen !
Bald komme ich erneut auf sie zurück.
x.
Und damit sind wir schon bei dem ersten Punktuellen, wie ich es bereits formulierte.
Denn- nachdem die Hure in die so genannte Beweisaufnahme eingetreten war, gefiel sie sich darin, gefühlte zwischen 60 und 90 Minuten lang, aus allen möglichen Schreiben vorzulesen, die uns allen, aus dieser Home-Page, ebenfalls bestens bekannt sind, also keinen einzigen Buchstaben Neues, alle möglichen Schreiben, die aber nur eines dokumentieren- Abschaum, Korruptionsbrut, Huren- und Strichertum vom ekelerregend Feinsten, all das, was - aktenlagig faktisch - bewiesen ist.
Dann, als sie doch das Huren-Maul schließen musste, gegebenenfalls- um einfach mal Luft zu holen, nutze ich die Gelegenheit, denn - wir erinnern uns - wir waren ja in der Beweisaufnahme.
Also wollte ich nun einige von den vielen Punkten zur Sprache bringen, die mit dieser ganzen Perversionsabartigkeit einhergingen.
Doch da kannte ich die Hure Gehring schlecht- echt schlecht (was sich auch noch reimt).
Denn- auf meinen Hinweis, wie es sein könne, dass wir hier über die 1. Instanz reden, in welcher ein Richter, der Straßenstrich-Stricher Dr. Weiner, sein Unwesen trieb, gegen den nun ein Ermittlungsverfahren laufe, konterte die Hure Gehring - ohne nur eine einzige Sekunde Reaktionszeit- ohne eine einzige Nachfrage- ohne mit der Wimper zu zucken, gegen Dr. Weiner gelte - selbstverständlich - die Unschuldsvermutung.
Was etwas sehr interessantes ist, denn- so schnell, wie die Hure reagierte, eben "wie aus der Pistole geschossen", von dem faktischer Vorgang absolut unbeeindruckt, muss man einfach davon ausgehen, sie hatte das alles gewusst, sie war über alles informiert, und somit haben wir hier schon wieder einen Absprache-Beweis !
Und dann, ja dann, kam dieser unglaubliche Klöpper, auf den nur jemand kommen kann, der entweder völlig verblödet ist, oder so korrupt, dass er, wollte man das von ihm, auch Kinderschänden geil findet.
Wie erwähnt, ich wollte, so gut das eben möglich sein würde, Punkte zur Sprache bringen, die untrennbar mit dem Vor-Verfahren sind, auch Heute noch, und der Art und Weise, wie es geführt wurde, eben beispielsweise die Manipulationen der Integrationsverweigerin KK Derya Kilic, oder die Tatsache, dass nie, niemals, neutral ermittelt wurde.
Da kam er, der "Hammer" der Gehring´schen Abartigkeit
Mit diesem simplen Satz, den ich mir sofort notierte, beendete die Straßenstrich-Hure Gehring 1. meine Anliegen und 2. die Beweisaufnahme .... einfach so.
Dass ich mir alle weitere Mühe sparte, es bei einigen Sätzen hin und her beließ, und die Hure Gehring zu den Plädoyers kam.
Dieses hielt ich sehr ausführlich, ich ging auf alle Details ein, die zur Sache gehören, und war mir auch dafür nicht zu Schade, darauf hinzuweisen, das die ganze nunmehrige Angelegenheit mehr Ähnlichkeit mit dem Auftrags-Separieren der Juden, auf den KZ-Rampen, durch die SS, hätte, als einem auch nur ansatzweise rechtsstaatlichen Verfahren.
Und, was ich auch tat, ich unterbrach mich kurz, um die Hure Gehring darauf hinzuweisen, sollte ich ihren gelangweilten, beinahe gähnenden Gesichtsausdruck als den ebensolchen verstehen, sei das ganz gewiss kein Problem; aber- sie sollte es mir schon sagen; ob sie das begriff, ich weiss es nicht, aber ihr asoziales Vergalten- änderte sie doch nicht.
Ich füge gerne bereits hier die Information ein, weder die Staatsanwältin Brosch- noch die Hure Gehring- haben das je kommentiert, diese Aufarbeitung zur SS-Zeit; womit wir auch gleich den Punkt "Schweigen bedeutet Zustimmung" abgehandelt hätten.
Und dann- ja dann- gab es noch das Plädoyer der Staatsanwältin Brosch; ich erwähnte sie bereits.
Das war das kürzeste Plädoyer, das ich je, innerhalb eines Gerichtes, innerhalb eines Filme, oder wo und wie auch immer, hörte.
Andererseits, wenn man bodenlos versifft, bodenlos korrupt ist, wenn man nur deshalb die Hand aufhalten kann, um sich aushalten zu lassen, weil man Auftrags-Straftaten begeht, aber das Mini-Gehirn für sonst nichts zu gebrauchen ist, dann kann man auch keine andere Argumentation erwarten; allem sonstigen, subjektiven, Vorzügen zum Trotz.
Anderer andererseits- wäre da Gehirn, wäre da Verstand, und davon gehe ich ja, nach wie vor, felsenfest, aus, wäre die nächste Frage, so gut, wie Frau Brosch über diese ganze Straftaten-Aktion unterrichtet war, so viel Zeit, wie sie hatte, sich darauf vorzubereiten, aktiver Teil dieser Korruptions-Brut zu werden, was sollte sie da noch sagen !
Alles, jeder noch so kleine Satz, hätte sie noch mehr verraten, also es sowieso schon war. Dass dieses winzige "Plädoyer" besser so zu verstehen ist, dass es ausschließlich und nur ihrem Schutz diente.
Sodann verpisste sich die Hure Gehring, nebst ihrer nach wie vor dümmlich vor sich hin glotzenden Schöffen, dem Stricher Hans-Konrad Weinhold und der Hure Ursula Czylwik, in das Richterzimmer, um über ein "Urteil" zu befinden.
x.
Etwas, das dieser Siff-Truppe, die man getrost auch die Gehring/Weinhold/Czylwik-Bande nennen kann, zudem mit mehr als rechtlichem Recht, denn- drei Leute benötigt man, um, nach Bundesrepublikanischer Rechtsauffassung, eine Bande zu bilden/haben, so viel Spaß gemacht haben muss, dass man ihr lautes, völlig ungehemmtes Lachen, mehr als deutlich, bis in den Gerichtssaal hinein hallen hören konnte.
So deutlich, dass selbst die korrupte Staatsanwältin Brosch deutlich "indigniert" aus ihre dunklen Robe blinzelte.
Ungefähr zu diesen Zeitpunkt, machte ich Frau Brosch darauf aufmerksam, dass sie, durch meine Ausführungen, erneut von den gegen mich begangenen Straftaten Kenntnis erlangt- und, vor dem Hintergrund der Strafprozessordnung, dort der Paragraph 160, Satz 1, die nötigen Schritte, die Ermittlungen, aufzunehmen habe.
Was daraus wurde, und wie fleißig, vor allem gesetzestreu Frau Brosch dann weiter vorging, wären wir gehässig, würden wir sagen, schwachsinnig, können wir in dem Punkt 33 - Staatsanwaltschaft Köln nachlesen.
Denn- wenn es nicht völliger Schachsinn ist, sich so zu verhalten, dann bleibt ja nur noch die totale Korruption übrig, eine Ermittlung an das Gesiffe abzugeben, gegen das es zu Ermitteln gilt !
Und, um ihr das ergänzend zu "versüßen", in einem Zustand, der ja gleichzeitig ein hoch peinlicher war, da es selten vorkommt, dass eine Richterin, Hure hin oder her, so enthemmt ihrer guten Laune freien Lauf lässt, gerade eben Straftaten zu begehend, noch und nöcher, konfrontierte ich Staatsanwältin Brosch mit etwas noch neuerem; etwas, mit sie ganz bestimmt nicht gerechnet haben wird.
Den Vorab-Abzug des damals schon längst geplanten Flyer über die
und die
diese Siff-Brut, aus dem Amts- und Landgericht Köln, sowie dem Oberlandesgericht Köln.
( Der geneigte Leser sei darüber informiert, im August 2022, brachte ich, verteilt auf 2 Tage, jeweils 1000 Flyer in Köln in Umlauf, also 2000 Stück; wobei ich mir das Gebäude des OLG´s Köln, und dort seinen Hausbriefkasten, als Ausgangspunkt nahm, dass auch die Missgeburt, die dort heute den OLG-Präsidenten spielt, ganz genau wusste, was in den Briefkästen der Umgebung landen würde.
Und, weil es so gut flutschte, und ich noch etwas Geld übrig hatte, denn- Flyer kosten richtig Geld, ließ ich, während eines 3. Tages, noch einmal 250 Stück drucken, die ich dann, auf der Köln-Deutz´er Seite, verteilte.
Wobei dort der Mittelpunkt die Kanzlei Graf & Bonn war, also der nach wie vor Sitz des Straßenstrich-Strichers Ingo Lindemann.
Dass wir hier feststellen können, keiner, kein Einziger, stellte eine wie auch immer geartet Anzeige gegen mich.
Aber- und deshalb noch einmal einen richtig dicken Dank an meine Leser- in nur 1 einzigen Woche, hatte ich sagenhafte 290 Besucher auf meiner, dieser hier Home-Page, und auch noch die beiden folgenden Wochen, war die Besucherzahl so hoch, wie ich es mir nie hätte träumen lassen. )
Das nun die Kopie dieses Flyers kommt, mit der Einschränkung, die ich bitte- zu beachten, jenes, was Frau Brosch bekam, war eine Vorab-Version mit noch so vielen Rechtschreibefehler, dass man sich glatt schämen müsste; und selbst in dem, den ich dann in Umlauf brachte, da ist auch nicht wirklich alles korrigiert.
( Köln 3 - 230 - Kunze - Lindemann - 002 )
( Köln 3 - 230 - Kunze - Lindemann - 003 )
Was tat nun Frau Brosch !
Zuerst mal- gar nichts.
Dann- war sie überrascht.
Dann- meinte sie, zudem überzeugend spontan, dass ich das nicht machen könne, das ginge nicht, das wäre strafbar; warum, das behielt sie - leider -für sich.
Um dann- in sinnentleertem Blättern im StGB zu versinken.
Ein sinnentleertes Blättern, in dem sie versunken blieb, bis- ja bis- unsere gackernde, schnatternde, lachend Siff-Truppe - von der Urteilsfindung - zurückkehrte.
Um uns, nun ihrerseits, mit einer Überraschung zu überraschen.
Nichts mehr, nichts weniger, mit dem uns die Hure Gehring überraschte, als zu verkünden, mit einer so fröhlich kindlichen Stimmlage, dass sich da tatsächlich ihre Beschränktheit outete, ihre geistige Minderbemittelung, doch ganz genau das eben, was sie für die Straßenstrich-Hure Lehmberg ja so wertvoll macht, nach wie vor, sie müsse noch einmal in die Beweisaufnahme eintreten, weil- sie habe "übersehen", dass man, wegen der zeitlichen Abstände, zwischen den Verfahren des Fotzen-Viehs Spormann und dem jetzigen, die beiden jeweils einzelnen Strafmaße zusammenlegen, bzw., beurteilen, berücksichtigen müsse.
Sprachs- und verpisste sich erneut, ohne dass das aber ein echtes Eintreten, in eine echte Beweisaufnahme gewesen wäre, denn- wäre es das gewesen, hätte sie sich ja auch um das kümmern müssen, was ich hätte zu sagen gehabt; also blieb es beim bloßen Verkünden des Zeugnisses ihrer Abartigkeit wie zügellosen Korruption.
Als sie dann doch so weit war, ihr Minus-Gehirn dorthin justiert zu haben dass sie zurückkehrte, um wirklich ihr "Urteil" zu verkünden, ich berichte auch das mit Freuden, konfrontierte Staatsanwältin Brosch die Hure mit dem Flyer, den sie ihr auch gab, ich weiss nicht mehr, ob sie ein Exemplar davon auch behielt, doch wirklich eingegangen- auf ihn, ist sie nicht; ich gehe mal davon aus, ihre geistige Kapazität war bereits so sehr, so weit ausgelaugt, dass es für mehr auch nicht mehr gereicht hätte.
Dass nun das Urteil kommt.
Ich habe es, Seite für Seite, hier eingefügt.
Aber- es ist auch ein ganz vorzügliches Mittel, dem geneigten Leser zu dokumentieren, wie wenig echtes Material der Hure in der Hand hat/te, wie wenig echte Substanz
Dass sie sich entweder aus den Finger saugen musste, oder, in ihre auch Eigenschaft - als lebendes Klopapier - der Hure Lehmberg, da leckte, wo man aber, gemeinhin, eher weniger mit seiner Zunge unterwegs ist; unabhängig davon, dass aber auch der Straßenstrich-Stricher Dr. Weiner dort unlängst zugange war.
( Köln 3 - 326 - 04 )
( Köln 3 - 326 - 05 )
( Köln 3 - 326 - 06 )
( Köln 3 - 326 - 07 )
( Köln 3 - 326 - 08 )
( Köln 3 - 326 - 09 )
( Köln 3 - 326 - 10 )
( Köln 3 - 326 - 11 )
( Köln 3 - 326 - 12 )
Wie ich es bereits erwähnte, man kann es, wenn man sich die Mühe macht, aus der allgemeinen Gestaltung des Urteilstexts mehr als leicht erkennen, neue Erkenntnisse- vermag der Hure Gehring keinen einzigen zu liefern; wie auch- wenn sich ihr allgemeines geistiges Vermögen in eben sinnentleertem Vorlesen von Texten erschöpft, deren Inhalt sie gar nicht verstehen- will, oder- gar soll !
x.
Doch- und auch das wollen wir nicht unterschlagen, wie der Termin, als solches, geführt wurde, da geht sie auch - nicht - drauf ein, und somit ist dieses Gelalle ein erneuter unwiderlegbarer Beweis dafür, wie, im Siff-Pfuhl der Straßenstrich-Hure Annette Lehmberg, massive Protokollfälschung funktioniert.
Aber- da gab es ja auch noch die Sache mit dem Flyer, und den wenn auch wenigen Punkten, die ich doch zu Gehör bringen konnte.
Also bekam die Hure, mit Datum vom 20. April 2022, Post von mir.
( Köln 3 - 326 - 13 )
Es versteht sich von selbst, wie üblich- in diesem Fällen, erhielt ich weder von der Hure, noch von ihren Bandenmitgliedern je eine Antwort. Das sich auch der Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt - erneut - hinzugesellte.
Was gibt es sonst noch zu sagen.
Also erst Mal- es gab wirklich viel zu lesen.
Dieser Punkt hier, ist einer von den schon großen.
Doch- wenn man sich die Mühe macht, in Ruhe zu lesen, derweilen nicht die Geduld verliert, es dann sacken lässt, man kommt - erneut - in den Genuß von so viel Abartigkeit, so viel Schlechtem, das die Protagonisten auszeichnet, dass man bestens zu verstehen vermag, was der Begriff "Asozial" tatsächlich bedeutet.
Korruptions-Siff, arbeitsscheues Geschmeiß, abgammelnd in der Justiz, sei es die jeweilige Staatsanwaltschaft oder Gerichten, allesamt unfähig zum Leben in der Gemeinschaft, oder- Leben am Rande der Gemeinschaft.
Gemäß der Rechtsmittelbelehrung, und dem Umstand die Straßenstrich-Hure Gehring übersandte, innerhalb der Absetzfrist, die schriftliche Urteilsausfertigung, legte ich rechtzeitig Rechtsmittel ein, und begründete.
Was daraus wurde, kann man im Punkt 37 - Oberlandesgericht Düsseldorf, 3, nachlesen.
Denn- da kommt die
zum Zuge, welche der korrupte Präsident des OLG Düsseldorf, Dr. Schütz, beschützt wie also auch züchtet.
Dass ich, für diesen Punkt hier, mit den gleichen Worten endet, wie bereits an anderen Stellen, ich lasse mich überraschen, wie es mit der Siff-Brut, welche die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg auf und gegen mich hetzt, nach wie vor, weitergehen wird.
Ehe wir auch für jetzt und heute beginnen, der bereits wiederholt wiederholte Hinweis auf die Anregung meiner Leser, doch öfters darauf hinzuweisen, um was es hier, bei der ganzen Sache, nach wie vor, geht.
X.
Nachdem wir uns im vorangegangen Punkt 36 mit der Straßenstrich-Hure Gehring befassten, und der Art und Weise, wie sie, im Namen und Auftrag der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, sowie in Weiterführung der Auftrags-Hinrichtung des Straßenstrich-Strichers Dr. Weiner, von dem ich immer noch nicht weiss, welche versiffte Universität auf die Idee kam, diesem verklappten Karl-Roland-Freisler-Verschnitt einen Doktortitel zuzugestehen, das bei ihr bestellte Produkt, meine Diffamierung wie Verurteilung ablieferte, kommen wir jetzt zu einem Punkt, den ich eine ganze Weile aus den Augen verlor.
Das Verhalten der Krämer/Olbrisch/Ebert-Bande, einer weiteren Kriminellen Vereinigung, die der korrupte Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Dr. Schütz beschützt- wie züchtet.
Letztendlich alles das selbe Geschmeiß, die selbe Brut; nur- nun auf einen weiteren höheren Negativ-Niveau.
Dass es jetzt bloß den Trost gibt, da ja bereits im Punkt 36 alles gesagt wurde, können wir es uns nun einfach machen, und chronologisch dokumentieren, wie es - in Düsseldorf - weiterging; wie die Siff-Brut lieferte.
x.
Als 1. kommt die Kopie des direkten Rechtsmittels, das dem Landgericht, via seinem Hausbriefkasten, zuging.
( Köln 3 - 324 - 003 )
Diese ergänzte ich, wie folgt:
( Köln 3 - 324 - 005 )
Sodann, nachdem die Hure Gehring es hinbekommen hatte, die Absetzfrist für die Schriftliche Ausfertigung des Urteils einzuhalten, und unter Einhaltung der dann laufenden 4wochenfrist für die Begründung, gab ich, bei der Geschäftsstelle des LG die nötigen Erklärungen ab.
( Köln 3 - 324 - 006 )
( Köln 3 - 324 - 007
Nun die erwähnten Ergänzungen:
( Köln 3 - 324 - 009 )
( Köln 3 - 324 - 009 )
Und jetzt noch mal das bereits schon früher veröffentlichte Urteil des Landgerichtes Freiburg im Breisgau.
Alles in allem Texte, die so formuliert sind, das man wahrlich keine "Leuchte" sein muss, man braucht nur Deutsch zu verstehen, um sie bereifen zu können.
( Köln 3 - 324 - 011 )
X.
Sodann meldete sich die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, heute wissen wir das bestens, dort der korrupte Oberstaatsanwalt Blomenkämper, mit einer Mitteilung, die selbsterklärend ist, für seine Verkommenheit.
( Köln 3 - 360 - 003 )
( Köln 3 - 360 - 004 )
( Köln 3 - 360 - 005 )
Jetzt meine Stellungnahme gegenüber dem Oberlandesgericht:
( Köln 3 - 360 - 007 )
( Köln 3 - 360 - 008 )
( Köln 3 - 360 - 009 )
( Köln 3 - 360 - 010 )
Und nun schauen wir uns an, was die Krämer/Olbrisch/Ebert-Bande daraus machte:
( Köln 3 - 361 - 003 )
( Köln 3 - 361 - 004 )
Dass wir diesen Punkt hier, noch zwei Aspekte betrachtend, schließen können.
- Wenn man sich diese Entwicklung, in aller Ruhe, Revue passieren lässt, verwundert es einem nicht, dass die Straßenstrich-Hure Gehring sich so völlig enthemmt ihrer herausgelachten besten Laune hingeben konnte.
- Und- was musste- oder muss noch, die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg dem OLG Düsseldorf an Gegenleistung erbringen !
40 - Schwan, 1
So, jetzt kommt, neben dem obligatorischen erneuten Dank an die mir nach wie vor treu bleibenden Besucher, und also Lesern, dafür, dass sie mir weiterhin dabei Gesellschaft leisten, beim Durchschreiten des ekelerregenden Siffes, mit dem mich die Huren-Justiz in Wuppertal, nach wie vor, völlig ungebremst, völlig ungehemmt, angreift, zu einer der ersten Änderungen in meinem Konzept.
Aber noch ein Stückchen vorher, gleich die erste Änderung dieses Punktes 40 hier, fast so, als überholte ich mich selbst. Aber mir fiel, beim erneuten Kontrolllesen, auf, dass ich einen Beschluss, den vom 17.05.2022 völlig falsch gelesen hatte.
Daraus ergibt sich, da ich diesen Punkt am 09.07.2022 On-Line stellte, dass ich schon, heute, am 11.07.2022, korrigieren muss.
Sollte es, für den zwischenzeitlichen Leser Ungereimtheiten geben, möge er, sie oder es mir bitte nachsehen.
Denn, ehe ich damit fortfahren kann, mich mit den echten, den geschriebenen- vor allem aber den straftäterischen Ergüssen der Straßenstrich-Hure Gehring zu beschäftigen, die wir ja bereits im Punkt 35 kennenlernen - mussten, die sich wohl ebenfalls daran aufgeilt, im Windschatten der Straßenstrich-Hure Lehmberg zu lecken, gibt es etwas neues.
Die Richterin Schwan.
Aber, zuerst zuerst, kommen wir auf eine noch ganz andere Person zurück, die beinahe in Vergessenheit geraten wäre, doch die nun erneut die Möglichkeit hatte, sich, mit Schreiben vom 13.10.2021, zurück in die Erinnerung zu winden, die PHK Silke Klapps.
- Wir erinnern uns, die Frau, mit dem Punkt 21 habe ich ihr einen ganzen gewidmet, von der eine Kollegin, im GESTAPO-Hauptquartier Bergisches-Land, sinngemäß, meinte, sie sei so zugedröhnt, dass sie kaum gehen könne.
- PHK Silke Klapps, die sich, da es bis Heute keinen Einstellungsbescheid gibt, gewerbsmäßig weigert, eine ihr vorliegende dezidierte Strafanzeige zu bearbeiten.
- PHK Silke Klapps, die statt dessen die Ermittlung an die Leute abgab, gegen die sie hätte ermitteln müssen.
Wenn wir uns zudem vergegenwärtigen, das PHK Silke Klapps nicht die mindeste, wie auch immer geartete Kompetenz besitzt, um in einem Fall, wie diesem, überhaupt tätig werden zu - dürfen -, wir vergegenwärtigen uns stets, es geht hier um einen Mordanschlag, reagierte ich auf ihr sinnentleertes Geschwafel nicht; auch ihren schriftlichen Erguss sparen wir uns; bei derartiger Verblödung- reicht das Erwähnen.
Nun also- zur Richterin Schwan, je nach dem, wie die Entwicklung weitergeht, werden wir feststellen, ob ich sie meiner Liste der Straßenstrich-Stricher und Straßenstrich-Huren hinzufügen muss, ober, ob sich mit ihr ein beinahe schon ausgestorbenes Etwas outet, das, dann zu unserer völligen Überraschung, nicht korrupt "wäre".
Wer mich jedoch in der Zwischenzeit kennen gelernt hat, und las, dass ich den Begriff "wäre" kursiv markierte, kann sich schon ausmalen, dass da bereits einiges im Anflug ist, welches Frau Schwan mehr als nur zu erklären hat.
Um somit einen guten Einstieg auch in diesen Punkt 40 hier zu haben, sei daran erinnert, wir bleiben uns treu, erst kommen die Belege, und dann die Erklärungen.
( Köln 3, 510 - 004 )
( Köln 3, 510 - 005 )
Somit sind wir also beinahe schon wirklich dabei, uns auf Frau Schwan "einzuschießen", selbst- wenn das dann ja ausschließlich unser Manuskript hier betrifft, und schauen uns mal an, wie das mit den Daten ist.
Denn das scheint auch so ein Punkt zu sein, mit dem es Frau Schwan eher weniger genau nimmt, eher mehr als ungenau, sie legt es schon ganz schön unverschämt weit aus; später komme ich vertiefen darauf zurück.
- Das ursprüngliche Schreiben der Staatsanwaltschaft, dort Herr Handle, datiert auf den 29.11.2021.
- Das erste Schreiben des Amtsgerichtes datiert auf den 15.12.2021; um die 2 Wochen, grundsätzlich also ziemlich flott.
- Aber zugestellt- wurde es mir erst am 18.02.2022; das sind dann schon 2 Monate.
Der Umschlag der Zustellungsurkunde datiert, für die Absendung, auf den 16.02.2022. Eine ganz offensichtlich - vorsätzliche - Verzögerung, für die es - keine - Rechtsstaatliche Begründung gibt.
- Woraus sich ableitet, Frau Schwan, oder wer ihr zuarbeitete, saß, sage und schreibe, 2 ganze Monate darauf, um das Verfahren bereits zu jenem Zeitpunkt so zu manipulieren, wie es, seitens des Auftraggebers, gewünscht ist.
Andererseits kann man das dann auch als den ersten Beweis für die Korruption der Richterin Schwan ansehen.
( Köln 3, 510 - 007 )
( Köln 3, 510 - 008 )
Unabhängig davon, dass ich dem Gericht, dem Amtsgericht Wuppertal, also der Korruptionsbrutstätte, in welchem die uns ja bestens bekannten Serienstraftäter abgammeln, ihre Straftaten begehen, und sich von Steuergeldern aushalten lassen, innerhalb der gesetzten Frist, meine Stellungnahme zukommen ließ, die ich, nach diesem ersten Kommentar hier, einfüge, schauen wir uns an, was Herr Oberamtsanwalt Handle zu vermelden weiss.
( Wir erinnern uns, der Oberamtsanwalt Zimmermann, der mit der Straßenstrich-Hure Spormann und dem Mandantenverräter Weskott im Straftäterbett suhlt, hat es auch nicht weiter gebracht. )
- Alles, was Herr Handle da zitiert, sind altbekannte Tatsachen, welche - durch die Akten - belegt sind. Wenn auch nicht in seiner kranken, die Wahrheit verdrehenden Weltanschauung, sondern, da die gewerbsmäßig Korruption eines Jeden bewiesen ist, durch deren Huren- und Strichertum.
- Aus der "Anklageschrift" von Herren Handle, geht jedoch - nicht - hervor, wer die Anzeige oder Anzeigen erstattet hat.
- Ob und wer wie wo ermittelt hat, ist ebensowenig zu erkennen.
Denn, PHK Silke Klapps- tat es ja nie.
- Dass man, weiterhin, erkennen - muss - der § 160, (2) Strafprozessordnung
[ .... Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist. .... ]
ist - vorsätzlich - nicht erfüllt.
- Jedoch ist der Grund hierfür ganz einfach, denn hätte sich Herren Handle an diesen Paragraphen und seinen Satz 2 gehalten, wäre er mit der schlichten Wahrheit konfrontiert worden, wie im Satz 1 desselben Paragraphen steht,
[ .... Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen. .... ];
er hätte also gegen alle, die in meine Feststellungen aufgeführt sind, und gegen den oder die Personen, welche die ihm gegen mich vorliegenden Anzeigen oder Anzeigen stellten, ermitteln müssen.
- Das vor allem vor dem Hintergrund, dass ihm sowohl alle Verfahrensakten in dieser Sache vorliegen, als ihm auch meine diesbezügliche Home-Page bekannt ist.
- Da aber, bei Herren Handle, das Kriminalisieren zu seiner gescheiterten Existenz dazu zu gehören scheint, lügt er dann, unter dem Punkt Beweismittel, auf Seite 2, gleich munter weiter, wenn er da behauptet: I. Einlassung des Angeschuldigten.
Es ist offensichtlich, dass es seiner minderwertigen Gegenwart gar nicht auffällt, dass ich mich noch gar nicht zu den Vorwürfen geäußert habe. Wie sonst wäre es zu erklären, dass er die Punkte I. und III. entweder völlig durcheinander bringt, oder einen doppelt nennt, um überhaupt etwas vorweisen zu können.
Was jedoch seine Abartigkeit, doch auch seine Auftragsarbeit, um so deutlicher verrät, ist der Satz am Ende von Punkt 2 auf Seite 2.
Dort sabbert er: [ .... Ein rechtfertigender oder entschuldigender Grund liegt nicht vor. .... ]
- Bewusst verkennt er, ich muss entschuldigen schon gar nichts, und schon gar nicht gar nicht im Zusammenhang mit Abschaum; da stelle ich bloß noch fest.
- Und, da ihm ja der echte Zusammenhang, aus all seinen Möglichkeiten, mehr als nur bekannt- und also bewusst ist, ist es die weitere Lüge, es gäbe keine Rechtfertigung. Die Rechtfertigung ergibt sich aus der Tatsache, ich bin Opfer, das sonstige Gesindel- die Täter.
So oder so, können wir hier bereits feststellen, bei dem Oberamtsanwalt Handle handelt es sich, wie bei dem Oberamtsanwalt Zimmermann, da unser ewiger Ausgangspunkt stets der Mordanschlag gegen mich, von 23.12.2013, bleibt, um einen simplen Verbrecher.
x.
Vor diesem Hintergrund, erhielt das Amtsgericht Wuppertal, eben fristgerecht, folgende Stellungnahme:
( Köln 3, 510 - 010 )
( Köln 3, 510 - 011 )
( Köln 3, 510 - 012 )
Ich habe mir dieses Schreiben eben noch mal durchgelesen.
Unabhängig davon, dass ich dort unterschiedlich formuliert habe, ist so gut wie alles angesprochen worden, was ich nun auch hier abarbeite.
Somit ist die ganze Sache selbsterklärend, und sogar für einen Deppen nachvollziehbar.
Da aber nun Frau Schwan entschlossen zu sein scheint, jede sich bietende Gelegenheit wahrzunehmen, den einmal gegen sie in die Welt gesetzten Verdacht der Korruption nicht nur aufrecht erhalten zu wollen, nein, ihn auch noch, nach besten Kräften, zu hegen und pflegen, liefert sie schon den nächsten Tritt gegen das Schienbein.
( Köln 3, 510 - 016 )
- Mit Datum vom 06.04.2022, also um die "nur" 6 Wochen später, fertigt sie den Beschluss bezüglich eines Pflichtverteidigers aus.
Zugestellt wird der aber, gemäß der Zustellungsurkunde, erst am 22.04.2022.
Eine Verzögerung, von mehr die 2 Wochen, für die es auch wieder keine Rechtfertigung gibt; unverzüglich ist etwas anderes; etwas ganz anderes.
Doch, mit diesem Beschluss, einen Pflichtverteidiger zu bestellen, geschehen 2 wirklich süße Dinge:
- erstens - endlich erfahre ich den Namen der Person, im Amts- und Landgericht Wuppertal, die nun gegen mich aufgeboten wird, um den Rachefeldzug der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg in die nächste Rund zu prügeln, nämlich Schwan, und
- zweitens - es wird ein Pflichtverteidiger bestellt, obwohl ich noch keinerlei Kenntnis darüber habe, ob das Verfahren überhaupt eröffnet wird. Doch diese chronologischen Feinheiten- sind wohl nicht die Dinge, um die sich Frau Schwan kümmert.
Aber, da Frau Schwan sich in dem Verzögern wohl so gut gefällt, macht sie gleich weiter; womit auch die Endhemmung ihrer Person einher geht, welches aber gleichzeitig den Niedergang ihrer Glaubwürdigkeit beschleunigt wie dokumentiert.
Denn, erneut hat sie etwas zu vermelden:
- Mit Datum vom 17.05.2022, seit der Bestellung des Pflichtverteidigers sind schon um die 6 Wochen dahingegangen, produziert sie die Ladung für eine Mündliche Hauptverhandlung für den 19.09.2022.
Und erst damit wird dokumentiert, also um die 6 Wochen später, dass sie das Verfahren gegen mich betreiben - will - .
( Köln 3, 510 - 021 )
- Grundsätzlich sollte man annehmen, bei einer solchen Vorlaufzeit, 5 Monate, und dem bereits erfolgten Bestellen eines Pflichtverteidigers, selbst bei einem Verfahren, bei dem der Basisausgangspunkt das Kapitalverbrechen des Mordanschlages ist, genug Zeit, das Verfahren vorzubereiten.
- Aber- zustellen lässt sie diese Ladung, gemäß der Zustellungsurkunde, erst am 02.06.2022.
Und schwups, hat sich Frau Schwan schon wieder 2 Wochen gekrallt, für die es keinen Rechtsstaatlichen Grund gibt.
Auch damit, geht eine klitzekleine Kleinigkeit einher, die ihr ganz sicher egal sein dürfte, mir eher weniger, denn, dieser ominöse Rechtsanwalt, dieses Mal ist es ein Hendrik Hülsmann, wir erinnern uns an den Mandantenverräter Henning Weskott, und sind gewarnt, der hatte sich, zumindest bei mir, bis zu Erhalt der Ladung, also seit dem 06.04.2022, noch gar nicht gemeldet.
Dann jedoch, ebenfalls mit Datum vom 17.05.2022, produziert sie gleich noch einen weiteren Beschluss, denn nun- ließ sie mich doch tatsächlich wissen, dass sie die Anklage der Staatsanwaltschaft, trotz der ihr zur Kenntnis gebrachten "Ungereimtheiten" zugelassen hätte.
( Köln 3, 510 - 024 )
Und dann, tja dann- begann das große Schweigen im Walde.
Der 17.06.2022 verging, ohne dass sich Herr Hülsmann bei mir gemeldet hätte.
Bis, am 30.06.2022, das ist heute, der Tag, also um die 1½ Monate später, oder, wenn wir den 06.04.2022 annehmen, mehr als 2½ Monate, an dem ich mit der Ausarbeitung dieses Punkte hier begann, Post im Kasten hatte; Hurra, Hurra.
Ich durfte mich glücklich schätzen, das Füllhorn der Gnade öffnete sich über mir, und Hendrik Hülsmann, kaum eine Ahnung, wer das ist, und gar keine, was er kann, meldete sich bei mir.
Ich schätze mal, ohne nun in lyrische Anwandlungen auszubrechen, so werden sich ebenfalls die Überlebenden des Titanic-Unglücks gefühlt haben, als sie endlich die Planken der rettenden Schiffe unter ihren verkühlten Füße spüren- durften; mindestens !
( Köln 3, 510 - 026 )
Gut, kommen, für diesen nunmehrigen Punkt hier, zu unserer Zusammenfassung.
Was jenen Hendrik Hülsmann anbelangt, so sammele ich, so bald ich es kann, die Informationen, die sich aus meiner Zusammenarbeit mit ihm ergeben.
Gewarnt, durch das Verhalten des Mandantenverräters Henning Weskott, kann ich es mir dann ganz einfach machen.
Ich beginne einen eigenen Punkt über ihn, dass dann, sollte auch er Mandantenverrat erkennen lassen, unverzüglich die Veröffentlichung losgehen kann; sodass bereits - vor Beginn - der Mündlichen Hauptverhandlung jeder, der mir weiterhin mit Lesen treu bleibt, weiss, wo er bei Hendrik Hülsmann dran ist.
Ansonsten sprechen bereits, allein bis jetzt, eine ganze Menge Punkte auch für die Straftäterschaft der Richterin Schwan.
- Kein Richter, vor dem Hintergrund der Strafprozessordnung, ist an einen Antrag einer Partei gebunden.
Wenn eine Staatsanwaltschaft die Zulassung einer Klage beantragt, hat das zuständige Gericht, in diesem Fall vertreten durch Frau Schwan, ersteinmal zu prüfen, ob eine Klagezulassung überhaupt möglich ist.
- Dazu hatte Frau Schwan die Gelegenheit, sich alle relevanten Verfahrensakten hinzuzuziehen.
- Sie hatte die Möglichkeit, sich auf der ihr bekannten Home-Page, über die echten, durch die Akten bewiesenen Straftaten aller von der Staatsanwaltschaft aufgeführten Straftäter oder/und Verbrechern detailliert zu informieren.
- Sodann hätte sie, vor dem Hintergrund des Grundgesetz der BRD, sowie dem Strafgesetzbuch der BRD, gegen alle ihr somit bekannt gewordenen Straftäter oder/und Verbrecher Strafantrag stellen - müssen - .
- Vor dem Hintergrund der ihr offensichtlichen Komplexität der Sache, hätte sie nie, niemals das Vorverfahren willkürlich, ohne Rechtsstaatlichen Grund, derart in die Länge ziehen dürfen.
- Sie hätte, bereits bei der ersten Durchsicht, und dem Erkennen des Verstoßes der Staatsanwaltschaft Wuppertal, gegen Paragraph 160, Satz 2 der Strafprozessordnung, die Angelegenheit ablehnen- und an die Staatsanwaltschaft zurückgeben müssen.
Und dann- gibt es eine noch ganz andere These, die aber, vor der Siff-Brut der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, genauso nahe liegt.
Wenn wir uns den Beginn des nunmehrigen Verfahrens anschauen, das Datum des 29.11.2021, das Datum des Schreibens des Oberamtsanwalt Handle, und jetzt, Anfang 07. 2022, können wir sofort erkennen, dass dieses auch der Zeitraum ist, in welchem die Straßenstrich-Hure Gehring ihr eigenes Verfahren - gegen mich - betrieb.
Das und die- haben aber nun ein ganz eigenes Problem:
- Der Straßenstrich-Stricher Schräder, konnte sich noch auf die völlig Unterstützung des korrupten 3. Strafsenats des OLG Düsseldorf verlassen.
- Jedoch wissen wir auch, der Präsident des OLG Düsseldorf, Dr. Schütz, hat zwischenzeitlich Strafantrag, beim Generalstaatsanwalt in Düsseldorf, gegen die versiffte Missgeburt Dr. Weiner gestellt.
Anlass dafür ist das Dossier 30 - Dr. Weiner, in welchem die Straftaten dieser Missgeburt aufgearbeitet sind.
- Nun segelt die Straßenstrich-Hure Gehring jedoch - wohlwissend - in der Hecksee der Missgeburt Dr. Weiner.
- Aber - sie - kann sich nicht mehr unbedingt darauf verlassen, dass sich erneut ein korrupter Strafsenat in Düsseldorf findet, der nun auch ihr zu Willen ist.
- Da die Straßenstrich-Hure Lehmberg, als eigentliche Auftraggeberin all dieses im Hintergrund, auch die Richterin Schwan kennt, kann keiner beweisen, dass sich die Straßenstrich-Hure Lehmberg nicht - nun auch - mit der Richterin Schwan abgesprochen hat.
- Die gezielten, illegalen Verzögerungen der Richterin Schwan- werden somit, von Indizien, zu Beweisen - gegen - sie.
Und die Schlussfolgerung liegt nahe, dass die Richterin Schwan nun, verzweifelt, hofft, wie auch die Straßenstrich-Hure Gehring, dass das OLG Düsseldorf erneut korrupt wird.
- Ist dem so, wird die Richterin Schwan das Verfahren weiter betreiben.
- Muss sie hingehen erkennen, dass das OLG der Straßenstrich-Hure Gehring - nicht - folgt, hat sie ein so gewaltiges Problem, dass es das Ende ihrer Karriere bedeuten kann.
Vor solchem, ergibt auch das sich Nicht-Melden des Rechtsanwaltes Hendrik Hülsmann einen Sinn.
- Denn entweder kennt er den Beschluss vom 06.04.2022, dann würde das bedeuten, dass er tatsächlich, unter vorsätzlichem Verstoß gegen die Strafprozessordnung, als Mandantenverräter, um die 2½ Monate nicht tätig wurde.
- Oder, er kennt den Beschluss, vom 06.04.2022, - nicht -, dann bedeutet das, dass die Richterin Schwan ihn, im Sinne der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, manipuliert; und ihre Korruption ist auf diesem Wege bewiesen.
Dass ich, bis hier her, feststellen kann, was immer Frau Schwan ist, legal - ist sie nicht.
Es steht also zu befürchten, dass auch sie, so oder so, nicht rasten, nicht ruhen wird, um ihren Teil des Rachefeldzuges der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg zu erbringen; um jeden kriminellen Preis.
41 - Hendrik Hülsmann, 2
- Ri. Schwan, 2
Mit dem Punkt 41 - Hendrik Hülsmann, 2, kommen wir zu einem - zumindest vorerst - ziemlich kurzen.
Denn, im Gegensatz zu dem Mandantenverräter Henning Weskott, hat sich der Mandantenverräter Hendrik Hülsmann kaum noch die Mühe gegeben, auch nur so zu tun, als täte er überhaupt etwas.
( Wiewohl man bedenken sollte, beide Vornamen dieser Missgeburten fangen mit "H" an, wir haben es also, wenn man ein Wortspiel betreiben wollte, mit dem doppelten "H" zu tun; das ergibt, für den Bösen, von dem wir uns aber ja, zu einhundert Prozent, distanzieren, "H. H.", unabhängig davon ob man nun hinter dieses "H" ein Pünktchen setzt, oder nicht. )
Rekapitulieren wir kurz.
Mehr ist nicht nötig.
Alles, was zu sagen ist, wurde bereits in Punkt 40 aufgearbeitet.
Und .... weil es sich, des Zufalls Willen, so gut anbot, ist der 1. Nachtrag, in dieser Sache, auch gleich mit dabei; das muss man sich erst mal vorstellen.
Der Beschluss, mit dem die Richterin Schwan den Rechtsanwalt Hülsmann bestellte, datiert auf den 06.04.2022.
Sodann herrschte, bis zum 28.06.2022, Posteingang bei mir ist der 30.06.2022, etwas nur weniger als 3 Monate, Sendepause.
Wie gewohnt, kommt somit jetzt erst mal die Korrespondenz mit dem sich hierdurch ebenfalls als Mandantenverräter positionierenden Rechts-Verdreher.
Aber, um der Angelegenheit die nötige Würze nicht vorzuenthalten, schiebe ich ein Schreiben an die Richterin Schwan ein, und dann kommt die übliche Zusammenfassung.
Also - gut aufpassen, erneut gibt es auch dieses Mal ordentlich was an Belegen zu lesen, aber es ist ebenso interessant.
Ein Tipp: Immer die einzelnen Datums beachten.
x.
( Köln 3, 520, 001 )
( Köln 3, 520, 003 )
( Köln 3, 520, 004 )
( Köln 3, 520, 006 )
( Köln 3, 520, 008 )
( Köln 3, 520, 010 )
So, jetzt kommt das Schreiben an die Richterin Schwan.
( Köln 3, 540, 011 )
( Köln 3, 540, 012 )
Dieses Schreiben ging dem Amtsgericht Wuppertal, via seinem Hausbriefkasten, am Freitag, dem 22.07.2022 zu. Sodass man davon ausgehen kann, wenn es keine sonstigen, dann aber hausinternen Verzögerungen gegeben hat, die Richterin Schwan hatte es, am Montag, dem 25.07.2022, auf ihrem Schreibtisch, um sich darum zu kümmern.
( Köln 3, 520, 013 )
( Köln 3, 520, 015 )
Daraufhin schickte ich "Herren" Hülsmann, am 27.07.2022, folgende eMail:
( Köln 3, 520, 017 )
X.
Tja, was will man mehr.
Ich habe im Duden nachgeschaut, ohne jetzt für dieses Nachschlagswerk Werbung zu machen; trotzdem empfehle ich, wie immer an solchen Stellen, schon, um mich selber zu überprüfen, das dort Hineinschauen.
In Band 1, Die neuen Regeln und Rechtschreibung, 1996 ( ? ), Seite 126:
- unfähig zum Leben in der Gemeinschaft,
- am Rande der Gesellschaft lebend.
Besser kann man Gesindel, wie Henning Weskott, wie Hendrik Hülsmann, kaum beschreiben; es sei denn, man fasst es in den Begriff Mandantenverräter zusammen.
Es lässt jedoch auch, und das ist für uns viel wichtiger, die echten Schlüsse auf die Richterin Schwan zu.
Wie ich es ja bereits in Punkt 40 schrieb, so werden aus Indizien Beweise.
Der Beweis dafür, dass sich die Richterin Schwan, mit dem Rechtsanwalt Hülsmann abgesprochen hat, womit auch ihre Korruption bewiesen ist !
Nicht nur grundsätzlich, ist durch das, was dieser Schriftwechsel wiedergibt, wie bereits erwähnt, alles gesagt, was man sagen kann.
Trotzdem lässt sich das Ganze noch weiter vertiefen.
Dazu betrachten wir uns 2 Aspekte:
- In meiner eMail, vom 30.06.2022, legte ich dem Mandantenverräter nahe, die Lektüre des Punktes 25 - Henning Weskott, 2.
Nun können wir über Herren Hülsmann denken, was wir wollen, aber ihm zu unterstellen, er wäre einfach nur ein Schwachkopf, nein, das tun wir ganz gewiss nicht.
Statt dessen gehen wir davon aus, dass er eine hochqualifizierte rechtsanwaltliche Fachkraft ist.
Also wird er sich das, was in dem Punkt 25 steht, auch durchgelesen haben
[ .... Auch verwahre ich mich dagegen, auf der von Ihnen betriebenen Web-Seite als ominös bezeichnet zu werden. ....].
Woher will er zu diesem Satz kommen, wenn er dort nicht reingeschaut hat; unabhängig davon, dass ich den Begriff "ominös" nie verwendete.
Wir können zwingen davon ausgehen, dass er ganz genau wusste, wie der Mandantenverräter Henning Weskott vorging.
Also musste er alles, tatsächlich alles, versuchen, um die allgemeinen Rahmenbedingungen seines Handelns so zu gestalten, dass es hier zu keiner Kopie kommt.
Was bietet sich da besser an, als die CORONA-Hysterie vorzuschieben, um sich vor einem persönlichen Gesprächstermin zu drücken. Denn andererseits hätte er sich ja, auf der Basis von Fakten, mit mir auseinandersetzen müssen.
Es reicht, sich den zeitlichen Ablauf anzuschauen.
Am Montag, dem 25.07.2022, hatte die Richterin Schwan mein Schreiben auf dem Tisch.
Das wird sie, mit einem "Apen-Zahn", wie man im Dialekt ausspricht, mit einem Affen-Zahn, an den Mandantenverräter gefaxt haben.
Denn bereits am Dienstag, dem 26.07.2022, schickt mir die Kanzlei Hülsmann, in Form von insgesamt 4 PDF-Dateien, die Akte.
Etwas, für dass Herr Hülsmann sich mehr her als 3 Monate und 2 Wochen weigerte, mir zukommen zu lassen.
Doch bereits aus dieser Fülle von Material, leitet sich die nächste Frage ab, wie ich es ja auch in meiner Re-eMail schrieb, wie soll man das denn, während eines "normalen" Telephonats, auch nur halbwegs vernünftig besprechen.
Und jetzt, wie kann man so größenwahnsinnig sein, sowohl Seitens der Richterin Schwan, als auch des Mandantenverräters, und davon ausgehen, dass ein "normaler", "durchschnittlicher" Mensch, ich beispielsweise bin, wie ja bereits erwähnt, Bauschlosser, es hinbekommen soll, sich durch ca. 330 Seiten Akte zu lesen, zudem so, dass man eine solide Basis zustande bekommt, um damit zu arbeiten; einfach grotesk.
Nehmen wir uns hingegen die Akte als solches, dann fällt uns auch schon wieder etwas auf.
- Erinnern wir uns, die Ermittlungsakte der Polizei Köln, die diesem allen hier zu Grunde liegt, denn es geht ja - nach wie vor - um einen Mordanschlag, beläuft sich auf ca. 190 Seiten; immerhin.
Gehen wir also davon aus, nun ist die Akte, mit 330 Seiten, um die 1,5 mal größer, dann lässt das wiederum 2 Schlüsse zu.
- Entweder werde ich hier mit einem unglaublich großen "Kapitalverbrechen" konfrontiert, das jede, wirklich jede Medien-Schlagzeile hätte beherrschen müssen.
- Oder, wir sind mit heißer Luft überschüttet, und, wie üblich, bei der Huren-Justiz, gerade in Wuppertal, im Drecks-Pfuhl der Dr. Annette Lehmberg, es wird eine Sache geradezu konstruiert, weil es kaum echte Argumente gibt; womit erneut und schon wieder die Auftragstat bewiesen ist; Karl Roland Freisler lässt schön grüßen.
Dass ich also die ersten Wochen des August 2022 damit verbringen werde, mich durch diese 330 Seiten zu würgen.
Eventuell bekommen ich ja heraus, wer der eigentliche Anzeigenerstatter ist, dieses bisher anonymen Denunzianten-Geschmeißes.
Und, eine Neuigkeit habe ich auch sonst noch zu vermelden, beim allerersten Hineinschauen, in diese PDF-Dateien, bin ich doch glatt über einen Namen gestolpert, PHK Silke Klapps, wir erinnern uns, diese Frau, mit dem Zugedröhntsein.
Mal sehen, was es da sonst noch zu erkennen gibt.
Jetzt kommen wir, wie ebenfalls angekündigt, zu etwas ganz genialem !
Für das Ausarbeiten dieses Punktes hier, benötigte ich keinen Tag; dann kam noch das Korrekturlesen dazu, und die Zeit für das posten.
Aber, noch ehe ich posten konnte, am 31.07.2022, erhielt ich, Posteingang bei mir am 29.07.2022, ein Schreiben des Amtsgerichtes Wuppertal, dort die Richterin Schwan, welches auf den 20.07.2022 datiert; bemerkenswerterweise, gemäß dem Aufdruck auf dem Briefumschlag, aber erst am 28.07.2022 zum Expedieren gegeben wurde.
Und- erneut ist dieses Schreiben mehr als selbstredend, selbsterklärend, denn nun legt die Richterin Schwan das Geständnis ab, selber auf den Mandantenverräter Hendrik Hülsmann Druck ausüben zu wollen, seinen Arsch - doch noch - hoch zu bekommen.
In diese Zeit, fällt aber auch mein Schreiben vom 20.07.2022, welches ich weiter zurück einfügte; mit all den Konsequenzen, die sich daraus ergeben.
Eine besseren Beweis, für die Asozialität des Mandantenverräters Hülsmann kann es kaum geben; zudem so billig.
( Köln 3, 540, 014 )
Entweder ist die Richterin Schwan mit einer Naivität geradezu geschlagen, die Entsetzen auszulösen fähig ist, oder genauso durchtrieben- wie das Fotzen-Vieh Spormann !
42 - Schwan, 3
Wie ich es bereits in der Vergangenheit mehrmals erwähnte, es scheint eines meiner Lieblingszitate zu bleiben: Keiner kann so gut lügen, dass es nicht irgendwann auffällt.
Doch, dann gibt es noch ein Zitat: Wer Zeit hat, zu warten, zu dem kommt es von selbst.
Genau so, ist es auch jetzt wieder.
Dass wir feststellen nicht nur können, nein, tun, tut, tut, alles, was ich bereits in den Punkten 40 - Schwan und 41 - Hendrik Hülsmann ausarbeitete, ist nicht nur so eingetreten, wie kalkuliert, nein, es hat sich selber übertroffen.
Dass nun mehrere neue Punkte vor uns liegen, denen gleich die weitere Thematik innewohnt, die Speicherkapazität, die ich ursprünglich für das Betreiben dieser Home-Page buchte, die reicht nicht mehr aus; ich muss sie vergrößern.
Was, grundsätzlich, auch kein Problem wäre, jedoch, im Moment, an der völligen Inkompetenz der Firma Net-Cologne scheitert, aktuell firmiert die unter: NetAachen GmbH/DoTCologne, weil deren "Service-Mitarbeiter" sich entweder weigern, die nötigen Fachinformationen zu erteilen, oder einfach nur zu blöd und dämlich sind, außer, am Monatsersten ihr Geld zu nehmen, ihren Arsch hoch zu bekommen, und zahlende Kunden betreuen.
An Herausforderungen mangelt es also nicht, und es gibt ja auch den Spruch: Viel Feind, viel Ehr. Andererseits, bisher ist nicht bekannt geworden, dass das Geschmeiß, mit dem ich mich abzugeben habe, weiss, was der Begriff "Ehre" überhaupt bedeutet.
Das wir uns nun, leider, erneut und schon wieder, Frau Schwan widmen müssen.
Denn, noch ehe der Mandantenverräter Hendrik Hülsmann sich endlich bei mir meldete, zumindest melden im Sinne von "Akteneinsicht" gewähren, wiewohl ich es natürlich unkommentiert lasse, wie der sich das praktisch vorstellt, doch das muss man sich mal vorstellen, eine Missgeburt, die, letztendlich, von Steuergeldern ausgehalten wird, bestimmt, wann er mir was "gewährt"; doch ..... das hat was.
Da erhielt die Richterin Schwan, mit Datum hier als 11.07.2022, Hausbriefkasten des Amtsgerichtes Wuppertal am 12.07.2022, also am nächsten Tag, folgendes Schreiben:
( Oberamtsanwalt Handle bekam, am selben Tag, via dem Hausbriefkasten der Staatsanwaltschaft Wuppertal, ebenfalls Post; in einem anderen Punkt- arbeite ich das auf. )
( Köln 3, 540 - 001 )
Ein, wie stets, selbsterklärendes Schreiben, auf das ich, bis heute, das ist der 13.08.2022, keine Antwort erhielt.
Dass wir bereits jetzt feststellen können, ohne auf die allgemeine Zusammenfassung warten zu müssen, bis hier nicht der Nachweis - für - die Anzeigenerstattung vorliegt, ist Frau Schwan tatsächlich eine überführte Straftäterin; vielen Dank für diesen Beweis durch Geständnis.
Und wir uns nun gleich den nächsten Schwan´schen Problem zuwenden.
Den Zeugenladungen, auch so ein Thema, auf das wir noch zurückkommen.
Denn, Sie bekam, Datum hier der 18.07.2022, Hausbriefkasten des Amtsgerichtes Wuppertal am selben Tag, die für zwei wichtige Personen, beziehungsweise Verbrecher, in unserer Sache:
und
( Köln 3, 540 - 006 )
( Köln 3, 540 - 007 )
( Köln 3, 540 - 008 )
( Köln 3, 540 - 009 )
Auch hier haben wir nicht nur eine Selbsterklärung, sondern die gute Definition des Hure- und Strichertums, das ich längst und nachhaltig bewiesen haben, das sich die Huren-Justiz allerdings hartnäckig weigert strafzuverfolgen, statt dessen beschützt.
Und- ganz, ganz wichtig, denn es wird noch eine ziemlich Rolle spielen, dieses Schreiben, diese Zeugenladung, ging Frau Schwan zu - ehe - ich vom Mandantenverräter Hendrik Hülsmann jene quasi "riesige" PDF-Datei Ermittlungsakte erhielt; denn das war der 26.07.2022.
Nun, heute ist, wie gesagt, der 13.08.2022, habe ich jenen ca. 330 Blätter "Ermittlungsakte" durchgesehen, ich gebe es gerne zu, es fiel mir schwer, es gibt dort etliche einfach leere Blätter, bei einigen Schriftstücken - scheinen - mir die weiteren, durchnumerierten Blätter zu fehlen; doch das muss ich erst noch genauer überprüfen.
Dass ich folgende nächste Zeugenladung schrieb, welche Frau Schwan, via dem Hausbriefkasten des Amtsgerichtes Wuppertal, am Montag, dem 15.08.2022 zugehen wird.
( Köln 3, 540 - 017 )
( Köln 3, 540 - 018 )
( Köln 3, 540 - 019 )
1. Nachtrag
So, und damit die Richterin Schwan später nicht behaupten kann, sie sei nicht allzeit allumfassend informiert gewesen, hier erst mal die Information, die Ladung für die PHK Silke Klapps, ging ihr, wie angekündigt, via dem Hausbriefkasten des Amts- und Landgericht Wuppertal, am Montag, dem 15.08.2022, zu.
Dann, in der Zwischenzeit, hatte ich mich weiter durch die tatsächlich ungemein aufgeblasene Ermittlungsakte gequält, das geradezu vor Intelligenz triefende Werk des Straftäters Handle, denn dass er ein solcher ist, ist nun aktenlagig gewiss, um dort auf so viele, um es mehr als nur vorsichtig zu formulieren, "Ungereimtheiten" zu stoßen, wäre ich gemein, wäre ich so durchtrieben bösartig, wie er, dann würde ich sagen, "Manipulationen zu einem ganz bestimmten Zweck", dass ich die Auffassung zu vertreten begann, wenn denn alles so ist, wie es ist, dann soll Oberamtsanwalt Handle das auch gefälligst erklären.
Also schrieb ich, mit Datum 17.08.2022, die Zeugenladung für ihn, um sie, am Donnerstag, dem 18.08.2022, Frau Schwan, wie gehabt, via dem Hausbriefkasten des Amts- und Landgerichtes Wuppertal, zukommen zu lassen.
Wobei ich natürlich gerne einräume, wie auch schon bei den vorangegangenen Zeugenladungen- habe ich ja auch geschrieben, um was die Zeugen einvernommen werden sollen; obwohl es dafür keine Gesetzliche Verpflichtung gibt !
Dass wir hier auch von einer Falle sprechen können, denn wenn Frau Schwan so blöd ist, und die Zeugen nicht lädt, vor dem Hintergrund meiner eingefügten Hinweise, dann ist das der zusätzliche Beweis dafür, dass sie eben ganz genau das verhindern will, dass eben zu den offensichtlichen Verfehlungen Rechenschaft abgelegt werden muss.
( Köln 3, 540 - 021 )
( Köln 3, 540 - 022 )
( Köln 3, 540 - 023 )
und
1. Nachtrag
Nachdem die Richterin Schwan, vor alle durch die Zeugenladungen, bestes informiert war, soll das ja auch weiterhin so bleiben, dass sie, wenn sie in die Mündliche Hauptverhandlung vom 19.09.2022 geht, auch nun schon in voraus, ganz genau weiss, wie sich so ein beruflicher Suizidversuch anfühlt.
Dazu schrieb ich ihr, mit Datum vom 22.08.2022, ein Montag, am Folgetag, einem Dienstag, dem 23.08.2022, hatte sie es im Hausbriefkasten, einen quasi "Schuss vor den Bug", indem ich noch einmal die Verfehlungen des Mandantenverräters, sowie ihre persönliche Verknüpfung darin, erklärte, nebst der zu erwartenden Folgen; wir werden sehen, ob sie das begriffen hat.
Und, dazu umriss ich auch in ersten Schritten all das, was sich aus dem zwischenzeitlichen Sichten der "Ermittlungsakte" ergab; insofern, als dass wir diesen Dreck als eine solche ansehen wollen; wir gedenken daran, Karl Roland Freisler konnte das besser.
Jetzt also zu erste das Schreiben vom 22.08.2022 über den Mandantenverräter.
( Köln 3, 540 - 025 )
( Köln 3, 540 - 026 )
1. Nachtrag
So, dieser angekündigte Nachtrag, ein weiteres Schreiben, in welchem ich mich mit den Manipulationen der "Gerichtsakte" befasse, ist der Richterin Schwan, mit Datum vom 02.09.2022, via dem Hausbriefkasten des Amtsgerichtes Wuppertal, am 03.09.2022, zugegangen; dass sie es, am Montag, dem 05.09.2022, auf ihrem Schreibtisch hat, um sich damit auseinanderzusetzen.
Da dieses Schreiben aber bloß der Einstieg ist, in all die Manipulationen, welche der Oberamtsanwalt Handle vornahm, inklusive dem sich bedienen an Veruntreuten Dienstgeheimnissen, was eine eigene Straftat durch ihn darstellt, doch auch seine gewerbsmäßige Absprache mit der Straßenstrich-Hure Annette Lehmberg, gibt es, quasi parallel dazu, ein weiteres Schreiben an den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, Dr. Schütz, in dem dessen Straftaten besprochen werden; und er sich später dazu äußern kann, oder es bleiben lässt; seine Entscheidung.
Dafür bereite ich schon den Punkt 45 - OLG Düsseldorf, 3, Dr. Schütz, 2, vor.
Alles in allem, was die Korruption anbelangt, es bleibt spannend.
( Köln 3, 540 - 028 )
( Köln 3, 540 - 029 )
( Köln 3, 540 - 030 )
( Köln 3, 540 - 031 )
( Köln 3, 540 - 032 )
( Köln 3, 540 - 033 )
Lassen wir uns überraschen, wie es weiter geht.
- Ri. Müller, 1
Und- damit uns auch ganz gewiss nicht langweilig wird, war die gute Frau Schwan zu noch viel mehr, zu noch Weiterem bestens bereit.
Wir erinnern uns an den Gefälligkeitsbeschluss, den der Straßenstrich-Stricher Spätgens, im Auftrag jener von uns aber nicht nachdrücklich genannten weiteren Richterin am Amtsgericht Wuppertal, produzierte.
Für die, die nachschauen wollen, in Punkt 20 - Dr. Annette Lehmberg, 1, ist bestens beschrieben, wie dieses sich gegenseitig bedienen mit Beschlüssen, für die es keine Rechtsgrundlage gibt, funktioniert.
Zwischenzeitlich haben wir eine mehr oder weniger identische Neuauflage, bei dem der Straßenstrich-Stricher Müller, Richter am Amtsgericht Wuppertal, im Sinne der somit überführten Straßenstrich-Hure Schwan, tätig geworden ist.
Und, wir haben auch den Punkt erreicht, indem die reine Feststellung - noch Richterin zu sein, wenn auch eine höchst fragwürdige, - in die Tatsache übergeht, eben wegen der mannigfaltigen Straftaten, Straßenstrich-Hure geworden zu sein; nämlich mit dieser Aktion.
Ich zitiere es gerne noch mal "Niemand kann so gut lügen, dass es nicht irgendwann auffällt".
Dabei ist es gleichgültig, ob es nun die reine Abartigkeit ist, welche durchbricht, oder einfach Jemand, dem die Nerven durchgingen, sein Heil in der Flucht in die Korruption sucht.
Alle, was zählt, ist der faktische Beweis der Straftat !
X.
( Köln 3, 541 - 003 )
( Köln 3, 541 - 004 )
Das sinnentleerte Gelalle des Straßenstrich-Strichers Müller ist selbsterklärend, wenn man sich die Mühe macht, es durchließt, schreien einem seine Intelligenz-Defizite regelrecht an.
Also erhielt er, das heißt die Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Wuppertal folgende "Sofortige Beschwerde".
( Köln 3, 541 - 008 )
Aber, wer mich kennt, das sind ja nun hoffentlich die meisten der mir ebenso hoffentlich weiterhin geneigt bleibenden Leser, der kann sich denken, dass ich es damit nicht beließ.
Wenn jemand sich schon so sehr entblödet, das Maul aufzureißen, so soll er das, was er hinausposaunt, auch beweisen.
Also bekam der Straßenstrich-Stricher, mit selbem Datum, folgende Anfrage, von der ich mich mal überraschen lasse, wie er die beantwortet.
( Köln 3, 541 - 009 )
Bis Heute, das ist der 31.08.2022, habe ich keinerlei Antwort von dem Straßenstrich-Stricher Müller erhalten; Prost Mahlzeit !
( Köln 3 - 541 - 013 )
Bei so viel gehirnverbranntem Schwachsinn, machte ich natürlich unverzüglich von den Rechtsmitteln Gebrauch; dass dieses Schreiben, ebenfalls via dem Hausbriefkasten, dem Amtsgericht Wuppertal, am 03.09.2022, zuging.
( Köln 3 - 541 - 018 )
( Köln 3 - 541 - 019 )
( Köln 3 - 541 - 020 )
Mal sehen, was der Straßenstrich-Stricher draus macht.
Und, damit es nicht schon wieder so eine Sache gibt, wie mit dem Mandantenverräter Henning Weskott, und Betrug und Geld ohne Leistung, legte ich gleich noch eine diesbezügliche Erinnerung bei.
( Köln 3 - 541 - 021 )
Über das Oberlandesgericht Düsseldorf, und seine gewerbsmäßigen Straftäter, haben wir bereits an 2 zurückliegen Stellen lesen können.
Nun, Hurra, Hurra, wie gesagt, wer Zeit hat, zu warten, zu dem kommt es von selbst, bot mir die "Gerichtsakte" des Mandantenverräters Henning Hülsmann die Möglichkeiten, gewerbsmäßige Korruption zwischen dem
- Minister der Justiz des Landes NRW, Peter Biesenbach, CDU,
- dem Präsidenten des OLG Düsseldorf, Dr. Schütz,
und
- der Präsidentin des LG Wuppertal, Dr. Annette Lehmberg,
nachweisen zu können; erneut nachzuweisen.
Besonders in dem Punkt 43.2 - Ri. Müller, 2, habe ich es ja bereits angesprochen, doch nun vertiefen wir es gegenüber Herren Dr. Schütz, all die Ungereimtheiten, um es, wie auch gesagt, vorsichtig zu formulieren, aber, wenn ich ehrlich bin, geht mir der Gute Ton mittlerweile längst irgendwo vorbei, also nennen wir das Kind beim Namen: Korruptionsabschaum !
Da nun aber gleichzeitig die Verstrickung des Straßenstrich-Strichers Peter Biesenbach, CDU, nachgewiesen werden kann, wir erinnern uns, er war es angeblich, der die Straßenstrich-Hure Annette Lehmberg in ihr Amt, als LG Präsidentin, in Wuppertal, einsetzte, immerhin, heute ein ehemaliger Landespolitiker und ex Minister; doch, das hat was, da kommt beste Stimmung auf.
Denn, es zeigt einmal mehr, wie eng verbandelt die CDU und die Richterschaft ist, vor allem in NRW. Von dem wir ja bereits zu lernen hatten, es ist das Hauptland der Korruption schlechthin. Wenn es zu so tiefgreifenden Geschwisterschaften kommt, wie zwischen diesen beiden ekelerregenden Krankheitserregern.
Daran können wir aber auch endlich aufzeigen, warum sich die Straßenstrich-Hure Annette Lehmberg so lange darin gefallen kann, Korruptions-Siff, in ihrem Geschäftsbereich, nicht nur zu dulden und beschützen, nein, geradezu zu züchten.
Daher nun aufgepasst, was ich Dr. Schütz schrieb.
Es ist das 1. von 2 geplanten Schreiben, mit welchem ich ihn erst mit den Ungereimtheiten im aktuellen Verfahren konfrontiere, und später, in einem 2., mit den Beweisen der wiederkehrenden Korruption seines 3. Strafsenates.
Das 1. Schreiben, vom 06.09.2022, kommt nun.
( Köln 3 - 156 - 044)
( Köln 3 - 156 - 045)
( Köln 3 - 156 - 046)
Jetzt kommen die 2 Kopien des Anschreiben der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, und dann das 1. von 4 Blättern meiner Dienstaufsichtsbeschwerde an den Straßenstrich-Stricher Peter Biesenbach, CDU.
( Köln 3 - 156 - 047)
( Köln 3 - 156 - 048)
( Köln 3 - 156 - 049)
So, und jetzt lassen ich mich mal überraschen, was der gute Dr. Schütz zu vermelden hat, oder- eben nicht; seine Entscheidung.
46 - Dr. Annette Lehmberg, 4
- Schwan, 7
- Müller, 3
( Köln 3 - 450 - 013 )
( Köln 3 - 450 - 014 )
Schon seit einer ganzen Weile gehe ich mit der Überlegung schwanger, all die Schreiben, welche die jeweiligen Stricher und Huren erhielten, einst der Straßenstrich-Stricher Thomas Kutschaty, der Straßenstrich-Stricher Peter Biesenbach, die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg oder auch der Straßenstrich-Stricher Dr. Schütz, allesamt stets informierte Beteiligte, allesamt Dienstvorgesetzte, die sich, von Steuergeldern, aushalten- am Fressen halten lassen, weil sie zu faul- zu degeneriert sind, zu arbeiten oder zu hungern, als "Files", auf einen Schlag, on-line zu stellen.
So gut diese Überlegung aber auch sein mag, andern Ortes funktioniert sie ja bestens, würde diesem aber auch innewohne, dass der Kontext nicht mehr gewahrt- oder aber doch viel schwerer nachvollziehbar sein würde.
Also haben wir mit diesem Punkt hier, den Nachweis, dass die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg erneut und detailliert, darüber informiert ist, was das von ihr beauftrage Ungeziefer so alles treibt, um den von ihr erteilten Auftrag zu erledigen, zu liefern.
Und, dass die Ober-Hure, die Puff-Mutter, nicht gewillt ist, korrigierend einzugreifen, statt dessen weiter schützt und unterstützt, was ihr perverses, abartiges Gehirn nur hergibt.
Denn - wie sollte es auch anders sein - bis heute gibt es auf diese Dienstaufsichtsbeschwerde keine Reaktion !
( Köln 3 - 545 - 001 )
Dieser Punkt, wird sich von so gut wie allen vorangegangen dadurch unterscheiden, dass ihm eigentlich, und uneigentlich auch, - nur - informativer Charakter inne wohnt.
Aber, er bietet auch Anlass, einen ganz vorzüglichen Vergleich zu einem der vorangegangenen Mandantenverräter aufzuzeigen.
Für die, die sich gerne an ihn erinnern, den Mandantenverräter Hendrik Hülsmann.
Doch- zu aller erst, muss ich eine Information einschieben.
Als ich diesen Punkt zu schreiben begann, hatten wir den 07.09.2022.
Aber wegen der "Unstimmigkeiten" mit NETCOLOGNE, kann ich ihn erst im Januar 2023 on-line stellen.
Also .... dann mal los.
Gleich zu Beginn des Durchlesens, fällt uns etwas interessantes auf.
In seinem ersten Anschreiben schon, legte der Mandantenverräter Hülsmann Wert darauf, wegen der (hohen) Indizes (Corona), nicht mit mir persönlich, also von Angesicht zu Angesicht, zu sprechen; sondern, der Vollidiot wollte doch alles, was es da geben konnte, ausschließlich und nur - telephonisch - bewerkstelligen; um es einmal ganz vorsichtig zu formulieren.
Dazu nun, kam mir folgende Überlegung, die, im Nachhinein, um so nachhaltiger ist.
Jedes Gespräch, zwischen einem Rechtsanwalt und dem Mandanten, vor allem, wenn wir uns in einem Strafverfahren befinden, unterliegt der Verschwiegenheit; abgesehen davon, dass es einst das Dreckspack von der SPD gab wie gibt, unter der Missgeburt Helmut Schmidt, auch so ein brauner Bevölkerungsverräter, der das änderte, weil, er und sein links-versifftes Regime, bekamen es damals einfach nicht hin, die paar verblödeten "Terroristen" - juristisch - platt zu machen; dazu brauchte braun Schmidt´chen-Schleich-Dich tiefe Anleitungen bei den NAZI´S.
Nun stellen wir uns folgendes vor:
- ich hätte seinerzeit mit dem Mandantenverräter Hülsmann wirklich telephoniert, wer könnte mir garantieren, dass nicht in seinem Büro Jemand saß, der da gar nicht hin gehörte,
oder
- wer hätte dem Mandantenverräter garantieren können, dass bei mir nicht auch Jemand saß, der zuhörte,
oder, oder, für die Verschwörungstheoretiker unter uns,
- was wäre, wenn während unser Unterhaltung, warum auch immer, eines von den Schlagworten gefallen wäre, welche Suchprogramme nutzen, um sich dann zuzuschalten, und illegal, mitzuhören.
Also ließ ich mich überraschen, was das 1. Telephonat, mit der Kanzlei von Herren Burghoff, ergeben würde !
Das, und damit dieser Punkt, ist ein ungewöhnlich kurzes gewesen.
Denn, als ich in der fraglichen Kanzlei anrief, bekam ich die Auskunft, Herr Burghoff sei, für einige Tage, außer Haus; eine ziemlich diplomatische- eine anwaltliche Formulierung, wie ich finde.
Der nächste, zur Verfügung stehende Termin, sei "dann und dann"; gleichfalls eine Redewendung, die ich einfach mal heranziehe, zum Einen, weil mir keine bessere einfiel, und, zum Anderen, weil dieser dann mögliche Termin zu knapp an dem des 19.09.2022 gelegen hätte.
Dass wir so verblieben, wir würden uns, am fraglichen Tag, beim angegebenen Sitzungsaal, treffen.
Da dies auch schon alles ist, wie gesagt, der wohl kürzeste Punkt von allen, bis jetzt auf jeden Fall.
Und .... wie es dann weiterging, lässt sich in Punkt 48 - Müller 5, wenn dann ja da auch mehr als ausführlich belegt, nachvollziehen.
X.
Um weiter zu pflegen, was ich, beispielsweise in Punkt 36 - Gehring, 3, auf Empfehlung eines meiner Leser, bereits begonnen hatte, auch hier der Hinweis, um was es, bei der ganzen Sache, nach wie vor, wirklich geht.
Womit wir zur Straßenstrich-Stricher Organisation Jürgens, und Stricher am Amtsgericht Wuppertal, Müller, kommen, der sich nun darin gefällt, im Auftrag der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, im Korruptionsbett zu suhlen.
X.
Vor allem bedingt durch die gleich erste Überraschung, die ich an jenem Tag erlebte, man höre und staune, nachdem der Mandantenverräter Hendrik Hülsmann sich ja Monate lang geweigert hatte, auch nur den mindesten Finger zu krümmen, um das zu tun, wozu er, von der Straßenstrich Hure Schwan, aber ganz gewiss - nicht - angeworben wurde, zu arbeiten nämlich, bis sie es dann doch noch hinbekam, ihm zumindest das Übersenden der Verfahrensakte zu befehlen, ehe er in der - geplanten - Versenkung verschwand, hatte sich Rechtsanwalt Claus Burghoff bei mir gemeldet.
Da die Zeit, um sich mit ihm zu einem auch nur halbwegs sinnvollen Gespräch persönlich zu treffen, bis zum anberaumten Termin, einfach zu kurz war, verabredeten ich mit seiner Kanzlei, dass wir uns, vor dem Termin, im Amtsgericht, treffen.
Wie es dann ja auch gekommen ist.
Deshalb mache ich es auch jetzt erneut so, wie bereits im Punkt 36 - Gehring, 3, da eine echte flüssige Berichterstattung nicht möglich ist, beschränke ich mich auf Punktuelles.
Das erste davon ist, dass Herr Burghoff tatsächlich vor Ort erschien, wie ich- ebenfalls rechtzeitig, dass uns genug Zeit blieb, ihn zumindest in soweit über die allgemeine Gemengelage zu informieren, dass er einen nachvollziehbaren Überblick über das Vergangene erhielt, das Gegenwärtige, sowie jenes, das ich für die Zukunft, prognostizierend, erwarte/te.
Dazu gehörten wie gehören - bekanntermaßen - allerlei Informationen, die ich, um mich selber nicht zu verzetteln, brav aus dem zitierte, was man, in dieser Home-Page, bereits seit langen nachkontrollieren kann.
Inwieweit Herr Burghoff nun angetan war- oder eher irritiert, kann ich nicht beurteilen, doch relativ schnell erkannte ich, entweder ist er tatsächlich ein begnadeter Blender, oder wirklich der erste Nicht-Mandantenverräter, mit dem ich bisher konfrontiert wurde.
Sei es, wie es sei, was die Zukunft bringt, wird sich zeigen, doch an jenem Tag, dem 19.09.2022, tat er wirklich das, was keiner der drei zuvorigen Mandantenverräter tat, er arbeitet, und das in einem Maße, welches mich wirklich überraschte.
Dass wir gleich zum 2. Moment des Tages kommen, dem Beginn der Mündlichen Hauptverhandlung, und dem echten, dem Auftritt in Persona des Straßenstrich-Strichers Müller.
Da Ra. Burghoff mich zuvor darauf hinwies, dass es eben nicht die Straßenstrich-Hure Schwan sein würde, warum auch immer, welche den Vorsitz im anberaumten Schau-Prozess-Termin führen würde, sondern der Straßenstrich-Stricher Müller, informierte ich den darüber, ich hätte, gegen Frau Schwan, einen Befangenheitsantrag vorbereitet. Worauf hin Ra. Burghoff meinte, dass dieser dann ja hinfällig sei, eben wegen dem Wechsel des Vorsitzes.
Das konterte ich, zudem erfolgreich, damit, indem ich argumentierte, dieser Befangenheitsantrag sei so formuliert, dass man ihn auch gegen Ri. Müller verwenden könne.
Also trug Ra. Burghoff tatsächlich dafür Sorge, dass ich ihn, zum richtigen Zeitpunkt, stellen konnte.
Dass wir mit ganz genau dem beginnen:
Und, wie sollte es auch anders sein, eben um zu sensibilisieren, geht auch diesem Antrag das Bild der Rechtsmedizin voraus, gemäß dem man nachvollziehen kann, welche Täter das hiesige Siff-Gesindel tatsächlich schützt.
( Köln 3 - 546.0 - 01 - 01 )
( Köln 3 - 546.0 - 01 - 02 )
( Köln 3 - 546.0 - 01 - 03 )
( Köln 3 - 546.0 - 01 - 03 )
Ich weiss es wirklich nicht, wie verblödet - oder besser - wie weit Ri. Müller tatsächlich degeneriert korrupt ist, wie gut er sich mit seiner Auftraggeberin, der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, abgesprochen hat, doch- er war mehr als überrascht.
Sodann unterbrach er die "Sitzung", um sich, wo hin auch immer, zurückzuziehen, und eine Stellungnahme zu produzieren.
( Köln3 - 546.0 - 03 - 01 )
Wir bemerken :
1. die unglaubliche Geschwindigkeit, mit welcher der Straßenstrich-Stricher Müller produzierend reagierte,
2. sein völlig verblödetes Gelalle, das rein gar nichts mit dem Faktenvortrag zu tun hat,
3. was er wertet.
Was er eben - nicht - nehmen will, wie es ist.
Wie es jeder, der des Deutschen mächtig ist, begreifen kann; nie, was er, im Auftrag der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, zu werten - hat -.
Dass ich mich überraschen lassen werde, wie lange es dauert, und der Straßenstrich-Stricher Müller "wertet" auch das bloße Vorhandensein eines Kindes als unbedingte Aufforderung, es zu missbrauchen; etwas, mit dem wir ja, wenn man sich an Richter Dr. Altpeter erinnert, jederzeit zu rechnen haben !
Dümmlich dämlich lächelnd, kam er zurück, übergab Ra. Burghoff diesen Erguss seiner Schwindsüchtigkeit, und meinte wohl, dass es damit gewesen sein.
Weit gefehlt !
Denn was diese Brut an Korruption- das kann ich an Durchhaltevermögen.
Dass er, als er zur Kenntnis zu nehmen hatte, ich blieb bei meinem Befangenheitsantrag, auch Ra. Burghoff hielt sich bedeckt, nein, er bearbeitete mich nicht, wie es der Mandantenverräter Weskott zumindest versuchte, die "Sitzung" ein 2. Mal unterbrach, um nun, "eine Etage" höher, um Beistand zu ersuchen.
Bei- ja wem wohl- dem Straßenstrich-Stricher Spätgens, seines Zeichen nach wie vor Amtsgerichtsdirektor, und einer der dicksten Verbündeten der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg.
( Dem, dem es aktuell nicht gegenwärtig ist, sei an den Punkt 20 - Dr. Annette Lehmberg, 1, erinnert, dieses Paradebeispiel für gewerbsmäßige Korruption wie Abartigkeit ! )
Auch der Straßenstrich-Stricher Spätgens musste, wie auf Abruf, bereit-gegammelt haben, denn, kaum 30 gefühlte Minuten- später, kam Ri. Müller zurück, zufrieden entspannt, und legte uns den brandaktuellen Erguss des Straßenstrich-Strichers Spätgens vor.
Nunmehr würden es 4 Seiten sein, welche der Baummörder Spätgens voll-siffte, wir erinnern uns, das Holz der Bäume- ist die Rohstoffgrundlage für Papier, also ist der Straßenstrich-Stricher Spätgens auch noch ein Umwelt-Terrorist.
Ich kann es Jedem nur wärmstens ans Herz legen, sich diesen Erguss ganz genau durchzulesen, wie - anzuschauen; es lohnt sich.
( Köln 3 - 546.0 - 03 - 02 )
( Köln 3 - 546.0 - 03 - 03 )
( Köln 3 - 546.0 - 03 - 03 )
( Köln 3 - 546.0 - 03 - 04 )
Was fällt uns, als aller erstes, auf, beim lesen dieser die gewohnte Spätgens-Manier demonstrierende Illegalität ?
Es fehlt der Namen der fraglichen Person der Geschäftsstelle.
Und- es fehlt auch jedwede sonstige Unterschrift.
Dass dieses Gelalle also, gemäß den Urteil des BGH´s, absolut gegenstandslos ist !
X.
Aber, da gibt es, trotz Punktuellem, noch mehr; und darauf gehen wir jetzt, zurückkommend auf das, was sich sonst noch zutrug, mal ein.
Als erstes, als allererstes, wäre da der Rechtsreferendar Baumert !
Eine degenerierte Missgeburt, bei der ich mich, nach wie vor, wirklich beherrschen muss, um nicht ausfällig zu werden.
Wer mich kennt, das sind, außer meinen Nachbarn, doch eine ganze Menge Leute, auch Dank der Leser dieser Home-Page, der weiss, ich bin ganz bestimmt kein neumodischer "Gut-Mensch", und hoch sozial, nein, das bin ich auch nicht.
Aber, was ich bin ist, ich akzeptiere.
Nein, ich toleriere nicht.
Ich akzeptiere.
Ich nehme die Dicken, wie die Dicken.
Ich nehme die Dünnen, wie die Dünnen.
Ich nehme die Schönen, wie die Schönen.
Ich nehme die Häßlichen, wie die Häßlichen.
Und immer so weiter.
Ich bin tatsächlich der Überzeugung, wenn wir mehr Zeit darauf geben würden, anstatt an den Leuten herumzunörgeln, statt dessen sie einfach so zu nehmen, wie sie sind, dann blieb uns jede Menge Ärger erspart; und das Leben wäre einfacher.
Aber- dann gibt es noch Leute, wie den Rechtsreferendaren Baumert; und da kann ich mich tatsächlich nur mit - größter Mühe - beherrschen.
Wenn ich etwas nicht mag, wenn man mich mit etwas gegen sich aufbringen kann, dann ist es die Art und Weise, wie Leute, wie Rechtsreferendar Baumert, auftreten.
Eine kleine, ekelerregende, abartige Missgeburt, die alles, was es ist, ausschließlich und nur aus dem zieht, was es gerade als Position besetzt hält.
Es ist nicht nur meine Meinung, nein, meine felsenfeste, meine granitige Überzeugung, geht Rechtsreferendar Baumert, selbst hier in Wuppertal, auf dem richtigen Gehweg, und es kommen ihm die richtigen Leute entgegen, dann wechselt er entweder die Straßenseite, oder, wahrscheinlicher, er macht das, was sein Wesen ausmacht, er geht auf die Knie .... und öffnet den Mund.
Rechtsreferendar Baumert ist, für mich, das Sinnbild der Widernatürlichkeit !
Also der perfekte Gespiele .... für den Straßenstrich-Stricher Müller.
Das konnten wir dann sehen, als Rechtsanwalt Burghoff "aus dem Kreuz" kam.
Wie bereits erwähnt, sowohl er als auch ich, waren früh genug vor Ort; im Siff-Pfuhl der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, dem Amts- und Landgericht Wuppertal, wo die von ihr gezüchtete Brut dahinwabert, wie feuchter Dreck unter den Schuhen, dass man Obacht gegen muss, nicht auszurutschen.
Dabei hatte ich Gelegenheit, Ra. Burghoff auch über die ja mehr als schwerwiegenden Verdächtigungen zu informieren, die, Seitens der Polizei Köln, dort der PHK Denninghaus, und seiner Akte über den eben unter dringendem Tatverdacht stehenden, mutmaßlichen Pädophilen - Dr. Altpeter - zumindest existierte.
( Mal ehrlich, das habe ich jetzt mehr als vorsichtig, fast schon diplomatisch umschrieben, formuliert ! )
Wie überhaupt ihm einen guten Überblick zu ermöglichen, was, im Vorfeld, sich so alles zugetragen hatte, im "Geschäftsbereich" des Straßenstrich-Strichers Roland Ketterle, der ja, nunmehr, gemäß der Akte, als helfender Co-Verleumder der Straßenstrich-Hure Lehmberg, auftritt/at.
( Wem es aktuell nicht gegenwärtig ist, scrolle einfach zurück, zu Punkt 3 - Dr. Altpeter, 1 oder 2, oder/und Punkt 4 - PHK Denninghaus. )
Also wird sich Ra. Burghoff überwunden haben, denn er wand sich an den Straßenstrich-Stricher und brachte meine Zeugenladung zurück ins Gespräch; die Zeugenladung, die zu erst die Straßenstrich-Hure Schwan und dann der Straßenstrich-Stricher Müller - vorsätzlich - illegal - ignorierten.
2 Mal- kam Ra. Burghoff auf diesen Punkt, man könnte auch sagen, er bestand darauf, was der Straßenstrich-Stricher Müller wohl ebenfalls nicht erwartete, er war wirklich überrascht; und die Missgeburt Baumert erst Recht und nicht.
Und dann, um seine Verblödung noch deutlicher gleichsam herausschreien, brachte er - sinngemäßem - diesen Satz:
Das muss man sich erstmal auf der Zunge zergehen lassen.
Der Straßenstrich-Stricher meint zwar, er können Richter "spielen", aber er ist nicht in der Lage, zu erkennen, wann jemand ein Zeuge ist !
Ganz egal, was eine Person sonst noch ist, und sei es ein "Flüchtling" vom Mars, vor Gericht ist niemand "Kollege"; vor Gericht ist jeder geladenen Zeuge nur ein- Zeuge.
Dass wir nun eines von den kleinen "Wundern" erleben durften, derer der Straßenstrich-Stricher Müller fähig ist.
Von einer Sekunde auf die nächste, ohne nur im Mindesten überlegen zu müssen, von jetzt auf gleich, in atemberaubender Geschwindigkeit, beschloss er, das Verfahren, insoweit es Köln und das "Ansinnen" des Straßenstrich-Strichers Roland Ketterle betraf/betrifft, abzuspalten, und einzustellen.
So schnell, und so direkt, so nachhaltig, dass ich selbst Heute noch glaube, der Straßenstrich-Stricher Müller wusste wie weiss um alles, was es da in Köln gibt, und der Wahrheitsgehalt muss unglaublich hoch sein, dass ihn, so plötzlich, so große Angst befiel, diese Zeugen zu laden und einzuvernehmen, dass er es lieber dabei beließ - durch eben Nicht-Einvernehmen - auch das Risiko zu minimieren, dass hier über abartig perverse Dinge besprochen wurde, die es viel lieber, selbst im Interesse der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, in Dunklen, im Tief-Dunklen zu lassen gilt.
Dass da nur noch die Missgeburt des Rechtsreferendars Baumert war, der seine Zustimmung geben sollte/musste/wolle/oder was auch sonst.
Das tat der dann auch.
Und wie schnell der das tat.
Er stand auf.
Nahm "sein" Smart-Phone.
Und ehe man ihn davon abhalten konnte, verschwand er durch eine Türe nach Nirgendwo, um zu telefonieren.
Auch dies- muss man sich mal überlegen.
Selbst- wenn es sich bei jenem Termin um einen gezielt organisierten Schauprozess handelte, verpisst sich so eine arbeitsscheue Missgeburt nach nebenan, um, in aller Stille, in aller Heimlichkeit, mit wem auch immer zu telefonieren, sich Anweisungen zu holen, weil die eigene versiffte Existenz nicht reicht, und das Minus-Gehirn sowieso nicht, um den Auftrag wirklich zu erfüllen, für den es sich angebiedert hatte !
Wie gesagt, eine jämmerliche, ekelerregende Missgeburt.
Als er, wenig später zurück war, stimmte er den Straßenstrich-Stricher Müller zu, der trennte, wie gewollt, und der Termin ging weiter.
Ra. Burghoff hatte, was die Kürze der Zeit anbelangte, getan, was er konnte.
Hätte er mehr tun/mehr erreichen wollen, hätte er den Termin verlegen lassen müssen.
Dass bald die Plädoyers kamen.
Zu den es aber kaum etwas erhellendes zu berichten gibt.
Bis auf den Umstand, nun hielt ich, trotz Vorbereitung, den Mund, und überließ Ra. Burghoff das Reden; etwas, das er, trotz der wenigen Zeit, die ihm dafür geblieben war, so gut hinbekam, dass ich nicht nur überrascht wurde, sondern nichts zu meckern hatte.
Das wir jetzt zum Schriftlichen Urteilstext kommen, den der Straßenstrich-Stricher Müller sich aus den Fingern saugte/saugen musste.
( Köln 3 - 548 - 05 )
( Köln 3 - 548 - 06 )
( Köln 3 - 548 - 07 )
( Köln 3 - 548 - 08 )
( Köln 3 - 548 - 09 )
Nun bleibt uns noch die üblichen Zusammenfassung, und die wenn ja auch bloß so doch rhetorischen Frage, was wir von diesem erneuten Beispiel für "Lebens-Zeit-Mord" halten sollen.
Ich habe mir die erneute Mühe gemacht, mir den "Erguss" des Straßenstrich-Strichers Müller durchzulesen, erneut durchzulesen.
Neben dem, was anderen Lesern auffallen wird, sind es, bis zur Seite 3, dort das Ende des 2. Punktes, vor allem 4 Dinge.
1. - der Straßenstrich-Strichers Müller besitzt, nicht nur durch die allgemeine Akte, sondern, viel mehr, durch das Zitieren meiner bisher angeführten Schreiben, beste Kenntnisse über die somit dokumentierten Straftaten der jeweiligen Straftäter,
2. - entgegen jedem Gesetz, weigert sich der Straßenstrich-Strichers Müller, bis heute, das ist der 15.10.2023, die Strafanzeigen gegen die Straftäter zu stellen,
3. - bis heute, ist der Straßenstrich-Stricher Peter Biesenbach, CDU, in Sachen der Dienstaufsichtsbeschwerde, nie tätig geworden,
4. - dieser Satz, zum Ende des Punktes 2, "ein rechtfertigender oder entschuldigender Grund läge nicht vor", ist ein weiterer Beweis für die Korruption, die Abartigkeit des Straßenstrich-Strichers Müller, doch auch für seine krankhafte Verlogenheit, sein gewerbsmäßiges Nicht-Sehen-Wollen von Fakten; denn was ist es denn sonst, als faktenlagiges Aufarbeiten, das aus meinen Schreiben hervorgeht.
Und überhaupt - wie könnte ich, einer der Steuerzahler in diesem Staat, und, gemäß der GG der BRD, Souverän des Staates, je in die Verlegenheit kommen, mich, gegenüber einem versifften Stück Korruptions-Brut, zu rechtfertigen oder gar entschuldigen; zumal für das bloß Darbieten der Wahrheit !
Dann Seite 3, Punkt 3, das Gelalle zu Überführung.
Der Straßenstrich-Strichers Müller hat mich nichts überführt; ich stelle es hingegen jederzeit fest, und bin froh und stolz auf mein wahrheitsechtes Berichten wie Schildern.
Das Beste hingegen sind die Dinge, die der Straßenstrich-Strichers Müller - nicht - erwähnt, die er verschweigt, das, was seine Protokollfälschung dokumentiert.
Er geht weder auf all die aktenlagig dokumentierten Straftaten der Straßenstrich-Hure Schwan ein.
Er geht - natürlich - nicht auf die aktenlagig dokumentierten Straftaten ein, die er selber beging- wie weiterhin begehen wird.
Er geht, ganz besonders, - natürlich - nicht auf die aktenlagig dokumentierte Nicht-Zeugen-Ladung ein.
Er geht, ganz besonders, - natürlich - nicht auf die aktenlagig dokumentierte Abtrennung des Verfahrensteiles ein, in dem es um die Abartigkeiten des Straßenstrich-Strichers Roland Ketterle geht, und dessen unter Pädophileren-Verdacht stehender Drecks-Brut. ´
Nimmt man es genau, geht er eigentlich, und un-eigentlich auch, auf gar nichts ein, was wichtig ist.
Und - neue Erkenntnisse - kann er auch keine beisteuern.
Da wir aber ja bei der Zusammenfassung sind, schreibe ich auch noch etwas über Ra. Claus Burghoff.
Wie bereits erwähnt, ich hatte, vor dem Termin, keine Gelegenheit, mich selber mit ihm zu treffen. Um so überraschter war ich von seiner Person, seinem Auftreten, seinem gesamten Verhalten.
Und, da ich ebensoviel Erfahrungen mit zudem gewerbsmäßigen Mandantenverrätern, wie Ingo Lindemann und Henning Weskott, habe, war wie bin ich der Meinung, man soll die Leute erst mal machen lassen, sie derweilen beobachten, ehe man sich ein Urteil über sie erlaubt; dass man dann nicht irrte, und sich zu korrigieren hätte.
Als wir später draußen standen, vor dem Gerichtsgebäude, war es mir daher ein Leichtes, mich bei Ra. Burghoff tatsächlich zu bedanken, denn wirklich hatte er, an jenem Tag, mehr, zudem - für - mich getan, als alle die 3 anderen Missgeburten zusammen.
Ja, ich bedankte mich bei Ra. Burghoff, und das war ein ehrliches.
Unabhängig davon, in Punkt 65 - Gehring, 5, werden wir darauf zurückkommen, es sehen, es war verfrüht, es war wie "Perlen vor die Säue" geworfen; ohne jetzt aber den Angehörigen von Vulgaris GrunzGrunz zu nahe treten zu wollen.
Dass ich diesen Punkt hier mit einem Satz schließe, der bereits ein alter ist, da er aus den Tagen im letzten Jahr, in 2022, stammt, da ich begann, den ursprünglichen Text zu beginnen.
" Ich weiss es also nicht, ob es Ri. Müller auffiel, ob er es gar begriff, oder ob er längst so sehr darin aufgegangen ist, durchdrungen von seiner Rolle als lebendes Klopapier seiner Auftraggeberin Dr. Annette Lehmberg, was er an jenem Tag tat. "
49 - Müller, 6
Ich will mal hoffen, all jene, die sich tatsächlich die Mühe machten, sich durch den vorangegangen Punkt 48 - Müller, 5, zu lesen, denn davon gab es da ja reichlich, über die unterschiedlichsten Stricher und Huren, werden nun einen gewissen Gefallen daran finden, wenn es auch mal was ganz Kurzweiligeres gibt; das aber ebenso unterhaltsam zu sein vermag.
Ich mache ebenfalls noch mal darauf aufmerksam, wegen der "Unstimmigkeiten" mit NETCOLOGNE, würde es erst möglich sein, ab Januar 2023, weitere Dossiers on-line zu stellen.
Das gibt uns gleichzeitig aber auch die Möglichkeit, das, was sich in der Zwischenzeit ansammelte, zusammengefasst präsentieren zu können.
Dazu wiederum- gehört das, was ich, zum Ende des vorangegangen Punktes, in den Raum der Einsen und Nullen der Digitalität stellte, ein "l-l-L", ein "leicht-lesbares-Leckerchen".
Wie wir nachvollziehen konnten, kennt die Abartigkeit des Richters Müller, in engster Abstimmung mit der ebenfalls korrupten Richterin Schwan, kaum Grenzen.
Denn, als gab es nicht schon genug Gefälligkeitsbeschlüsse der unterschiedlichsten Art, legt Richter Müller fleißig nach; unabhängig des Risikos, mehr und mehr seiner eigenen Helfershelfer bloßzustellen.
Doch- eventuell kann es auch so sein, wie ich es an anderer Stelle bereits formulierte, er ist einfach nur so verblödet oder von Verzweiflung getrieben, den Auftrag, den ihm seine Dienstvorgesetzte, die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, erteilen, den Auftrag, den er, in versiffter Unterwürfigkeit, annahm, zu erfüllen, zu liefern, um jeden Preis, dass er einfach keinen anderen Ausweg mehr sieht.
Das nennt man auch: Das Vieh in die Enge getrieben.
Schauen wir uns also an, was er sonst noch von sich gab.
Auch nunmehr, der besseren Verständlichkeit- in chronologischer Reihenfolge.
Noch am Tage des Schau-Prozess-Termins, am 19.09.2022, legte mein Pflichtverteidiger, Claus Burghoff, Rechtsmittel gegen das Urteil des korrupten Richters Müller ein ( unabhängig der Differenzen zwischen Herren Burghoff und mir, der ja nach wie vor in seinem Glauben lebt, wir hätten es hier nicht mit Korruption zu tun ).
( Köln 3 - 547 - 02 )
Sodann wartete ich, wie stets in diesen Fällen, auf die Übersendung des Urteils. Dieses habe ich, auch wenn das viel GB-Kapazität bindet, bereits im vorangegangen Punkt on-line gestellt.
Nun gibt es aber das generelle Problem- nämlich, wie will man etwas überprüfen, bei einer Person, die entweder ein pathologischer Lügner ist, oder/und- bis ins Mark korrupt; wie bei Richter Müller der Fakt.
Papier, das haben wir gelernt, ist mehr als geduldig.
Man kann auf es schreibe, was man will.
Es gibt Leute, ich gehöre dazu, die meinen, eines der ältesten Verbrecher dieser Welt überhaupt- sei es, ab dem Moment, wo das Papier erfunden war, Lügen aller Art auf es zu schreiben.
Womit wir bei der so genannten "Absetzfrist für Urteile" sind.
Darunter versteht man die in der Strafprozessordnung geregelte Zeit, die in Richter hat, bei unterschiedlich langen Verhandlungen, um den schriftlichen Urteilstext abzufassen, zu unterschreiben, sodann ausfertigen, schreiben, zu lassen.
Bei einem Termin, mit 1 Tag Verhandlungsdauer, wie in unserem Fall, beträgt diese Frist 4 - 5 Wochen.
Damit geht aber schon die gleichzeitige Frage einher, wie soll man das, was ein überführter Straftäter sagt, ein krimineller, ein korrupter Richter meint, überprüfen !
Dafür kann man nur diese "Zustellungsurkunde" heranziehen, diesen leicht gelblichen, leicht ockerfarbige Briefumschlag; den der Zusteller mit dem Datum versieht, an dem er ihn in den Briefkasten steckte.
Weshalb ich jeden - immer und stets - nur raten kann, diesen nie, niemals wegzuwerfen, immer aufzuheben, damit man die Fristen nachvollziehen kann.
Und deshalb kommt nun jener des ausgeschrieben Urteils/Textes des Richters Müller.
Hier die Vorderseite, mit dem Datum der echten Zustellung.
( Köln 3 - 548 - 01 )
Und hier die Rückseite, mit dem Datum der echten Absendung.
( Köln 3 - 548 - 02 )
Wie wir dem dazugehörigen Anschreiben entnehmen können, lautet dessen Datum auf den 18.10.2022.
( Köln 548 - 04 )
Nun gibt es aber eben keinen auch nur halbwegs nachvollziehbaren Grund, mit der Übersendung so lange, nämlich um die 14 Tage, um die 2 Wochen, zu warten.
Es sei denn, der korrupte, der Lügner Müller- benötigte Zeit, um sich mit seiner Auftraggeberin erst abzusprechen, und schrieb zu einem ganz anderen Zeitpunkt.
Gehen wir daher hin, und nehmen das Datum des 19.09.2022, ein Montag, rechnen diesem 4 - 5 Wochen hinzu, welche die Strafprozessordnung vorsieht, sind wir beim Montag, dem 24.10.2022; wenn wir denn großzügig - für - Richter Müller sein wollen; andererseits die Frage stellen, wie man, für dieses Gesabber, das er Urteilstext nennt, überhaupt so lange benötigt, um es sich aus den Fingern zu saugen.
Da wir aber, wegen seiner aktenlagig bewiesen Korruption, seinem Lügen, nur das annehmen dürfen, was sich beweisen lässt, dass, durch die Zustellungsurkunde, als Absendetag, der 03.11.2022 dokumentiert ist, hat der korrupte Richter Müller die Absetzfrist, für das Urteil, zudem vorsätzlich, versäumt.
Da man sich diese, zudem ja bloß weitere Asozialität, nicht bieten lassen darf, meine mir hoffentlich nach wie vor gewogen bleibenden Leser kennen das ja mittlerweile, schrieb ich an die nächste Instanz, das Landgericht Wuppertal.
Denn, auch das haben wir lernen können, das Versäumen der vorgeschrieben Absetzfrist- ist ein so genannter "Unbedingter Revisionsgrund"; also das, aufgrund dessen das Landgericht Wuppertal das Verfahren, an das Amtsgericht Wuppertal, zwecks Neuverhandlung, zurückverweisen muss !
( Köln 3 - 550 - 02 )
Da das Blatt 2 nur meine Unterschrift enthält, lasse ich seine Kopie hier weg.
Dafür kommt die längst zur Routine gewordene Information, selbstverständlich reagierte hierauf niemand.
x.
Dafür tat das jemand anders.
Denn, mit Datum vom 21.12.2022 Posteingang bei meinen Pflichtverteidiger, übersandte der mir, Datum des 29.12.2022, die Kopie eines neuen Beschlusses des Richters Müller; welcher auf den 13.12.2022 datiert.
Darin bezieht sich der Richter Müller auf eben mein Schreiben, vom 14.11.2022, an das LG Wuppertal.
Aber, wie sollte es auch anders bei dieser Korruptions-Brut sein, er bleibt sich treu, er deutet, ganz- wie es ihm gefällt, so- wie es ihm eben in seinem kranken, abartigen Hirn passt.
Dass man auch sagen kann, was ihn selber anbelangt- alles bleibt beim Alten.
( Köln 3 - 551 - 02 )
( Köln 3 - 551 - 03 )
x.
Da man jedoch, gegen etwas, das er gar nicht gibt, keine Rechtsmittel einlegen kann, schrieb ich nur eine Klar-Stellung an die Geschäftsstelle des AG Wuppertal.
( Köln 3 - 551 - 05 )
( Köln 3 - 551 - 06 )
Seit dem, wie mir letztens Einer in die Erinnerung zurückrief, "Still ruht der See".
x.
Dass wir, zum Schluss für hier und jetzt, 2 Fragen in den Raum stellen wollen.
Sowie eine Bemerkung, auf die ich eben jetzt grade komme.
Da mein Schreiben, vom 14.11.2022 an das Landgericht Wuppertal ging, und nur dieses Beschlüsse, wie etwas zu handhaben, das es betrifft, fassen kann, aber nie das Amtsgericht, und schon gar nicht dort die Missgeburt, gegen dessen Straftaten sich das jeweilige Mittel richtet, wäre es mehr als interessant, zu erfahren, wie der korrupte Richter Müller überhaupt an dieses Schreibe kam.
Offensichtlich funktionieren die Korruptions-Verbindungen der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, die ja Präsidentin ganz genau dieses Drecks-Pfuhles ist, nach wie vor bestens.
Und, da ja alle bisher in Erscheinung getretenen Huren und Stricher, da wie dort, um meine Veröffentlichungen im Internet wissen, der Richter Müller sagte, im Termin vom 19.09.2022, er habe sich meinen "Podcast" angesehen, unabhängig seiner mehr als peinlichen Fehleinschätzung, denn- unter einem Podcast versteht man Audio- also Sprachaufzeichnungen im Internet, die habe ich aber gar nicht, zumindest nicht- bis jetzt, haben wir es hier entweder mit einer unglaubliche Ignoranz- oder doch nur erneut seinen kruden Interpretationen zu tun !
Nicht nur gegenüber mir, dem Opfer, dem Überlebenden eines Mordanschlages.
Nein, einer unglaublichen Arroganz, einer unsäglichen Asozialität- gegenüber einfach jedem, der, in diesem Staat, wie auch immer, Steuern zahlt, von denen dieses Gesiffe dann am Fressen gehalten wird !
Allerdings gibt mir die somitige Entwicklung auch die Frage auf, wie lange will sich mein Pflichtverteidiger, Claus Burghoff, solches noch gefallen lassen, eher auch er erkennt, wenn er denn tatsächlich seine Arbeit zu tun gedenkt, man führt ihn hier vor, wie man auch den Ochsen, am durch die Nase gezogenen Ring, durch den Selben führt.
50 - Rechtspflegerin Vösgen, 2
- Uwe Neumann
- Dr. Benjamin Limbach, Bündnis 90/Die GRÜNEN, 2
Mit dem jetzigen Punkt, befinde ich mich in der mehr als nur günstigen Lage, die Straftaten, welche die Staatsanwaltschaft Wuppertal direkt gegen mich begeht, nicht die, welche Auftrags-Stricher und Hure abwickeln, noch besser dokumentieren zu können.
Grundsätzlich ist es, gerade bei Kriminellen Vereinigungen, immer so eine Sache, zu unterscheiden, geht die gerade aktuell begangene Straftat nun auf eine Organisation als Ganzes- oder erst mal "nur" auf eines ihrer Banden-Mitglieder zurück.
Dass sich die Rechtspflegerin Vösgen, wie kaum eine Zweite, anbietet, Straftaten und damit Korruption zu dokumentieren.
Es wirft aber auch die mehr als gute Frage auf, wie es sein kann, dass eine aktenlagig unwiderlegbar überführte Straftäterin, überhaupt bei einer Staatsanwaltschaft abgammeln kann, ganz egal- welcher, um Straftaten gegen unbescholtene Bürger wie Steuerzahler zu begehen; wer ist eigentlich das Stück Dreck, das solche Brut einstellt !
Ehe wir, in Punkt 51, uns dem Straftäter Meyer zuwenden, seines Zeichens Oberstaatsanwalt.
Bereits in Punkt 34 - Staatsanwaltschaft Wuppertal, sind wir über Frau Vösgen "gestolpert"; doch auch zwischendurch- tritt sie wohl immer mal wieder in Erscheinung, dass ich mich wirklich nicht festlegen kann, wie oft; trotzdem habe ich mich entschlossen, in diesem Punkt hier die "2" zu verwenden, um zumindest halbwegs Ordnung bei dieser Un-Person zu behalten.
Andererseits, so, wie ich die Verhältnisse in der Huren-Justiz in Wuppertal einschätze, werden wir auch in der Zukunft - nicht - von ihrer widerlichen Gegenwart verschont bleiben.
Doch, wie ja bereits öfters erwähnt, alles, wirklich alles, auf das Perverse und Abartige kommen können, vor allem dann, wenn sie sich gut beschützt wissen, ist es auch bei Frau Vösgen so, ist die Hemmung ersteinmal gefallen, kennt das Marodieren keine Grenze mehr.
Dass wir also nun zackig, knackig zu dem kommen können, was sie sich dieses Mal leistete, und- wie ich darauf reagierte.
( Köln 3 - 800 - 02 )
Ich erwähnte auch das bereits mehrfach, da es für jede Art von Asozialität eine Linie gibt, die man nicht als überschritten hinnehmen darf, erstattete ich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal, gegen eben diese Wuppertaler Kriminelle.
( Köln 3 - 800 - 07 )
( Köln 3 - 800 - 08 )
( Köln 3 - 800 - 09 )
( Köln 3 - 800 - 02 )
( Köln 3 - 800 - 011 )
( Köln 3 - 800 - 012 )
( Köln 3 - 800 - 013 )
( Köln 3 - 800 - 014 )
Jetzt können wir über die korrupte Hure Gehring denken, was wir wollen, wenn wir uns denn überhaupt der Mühe unterziehen wollen, das zu tun, aber- entweder gilt das, was sie ausurteilt, und dann für alle, auch für die Kriminelle Vösgen; oder es gilt nicht; und dann auch nicht - gegen - mich !
Da mir aber nun keiner nachsagen können soll, ich würde hier jemanden diskriminieren, indem ich ihn uninformiert ließ, wandte ich mich auch noch an Uwe Neumann; seines Zeichens Leitender Oberstaatsanwalt, bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal; den unmittelbaren Dienstvorgesetzten; danach käme der aktuelle Justizminister von NRW, Dr. Benjamin Limbach.
( Köln 3 - 800 - 016 )
( Köln 3 - 800 - 017 )
Der, Uwe Neumann, man höre und staune, von der selben Korruptionsausgeburt auf seinen Posten gehoben, wie die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, na, von wem wohl, .... von Peter Biesenbach; und nun sage einer, er sei überrascht !
Sodann erhielt ich, zudem ziemlich flott, die Reaktionszeit hat, angeblich, nur 4 ( ! ) Tage gedauert, die Eingangsbestätigung.
( Köln 3 - 800 - 018 )
Dass ich jetzt überraschen lassen werde, wie die Staatsanwaltschaft Wuppertal, und, vor allem wer dort, was versuchen wird, um die korrupte Straftäterin Vösgen, wie, zu schützen.
1. Nachtrag
Hier nun das, was der Dienstvorgesetzte, Uwe Neumann, daraus machte.
Es ist mehr als bemerkenswert, dass er sich sowohl als Dienstvorgesetzter- als auch Ermittler zu Worte meldet, und damit gleichzeitig zu verstehen gibt, was er von der Trennung dieser beiden Positionen hält; rein gar nichts.
( Köln 3 - 800 - 019 )
( Köln 3 - 800 - 020 )
Dass er also auf den Text der Anzeige nur in soweit eingeht, als ihm das nützlich erscheint, verwundert dann auch nicht mehr.
Und auch- was er von der Unterlassung weiterer Strafverfolgungsmaßnahmen faselt, ist eine einzige Unverschämtheit.
Bis Heute, das ist der 05.08.2023, liegt hier kein Schriftstück der Täterin Vösgen vor, aus dem eine wie auch immer geartete Richtigstellung hervorginge.
Was jedoch mindestens genauso schwer wiegt, ist etwas noch ganz anderes.
Etliche meiner mir nach wie vor treu bleibenden Besucher, und also Leser meiner Home-Page, haben es, in den eMails, die sie mir zukommen ließen, angesprochen, wie sich all die sonstigen Opfer - von Justiz-Terror - fühlen mögen, die aber - nicht - über die intellektuellen Möglichkeiten verfügen, wie ich.
Mitbürger, die es einfach nie gelehrt bekamen, so reagieren zu können, sich wehren zu können.
Die aber, die von links-faschistischen Schmarotzern, gerade und auch aus dem "Milieu" der Pseudo-Lehrerschaft, so dumm gehalten werden, dass sie Verbrechen, die, aus dem Öffentlichen Dienst heraus, gegen sie begangen werden, erst erkennen, wenn ihnen der Strick bereits beginnt, die Luft abzuschnüren.
Regelmäßig der Teil unserer Gesellschaft, der, mit seinen Steuergeldern, Leute, wie Frau Vösgen oder Uwe Neumann, am Fressen halten- muss.
Dass ich mich auch weiterhin überraschen lasse, wie es weitergeht; denn dass das alles war- kann ich mir wirklich nicht vorstellen.
( Köln 3 - 546.1 - 002 )
( Zur Info: Dieses Bild füge ich - nicht - ein, weil es mir so gut gefällt, sondern, wie ebenfalls darauf hingewiesen, ich beabsichtige damit einen gewissen Erinnerungseffekt, damit keiner sagen kann, er wüsste nicht, um was es, in Wirklichkeit, geht, und, soetwas wie Sensibilisierung- verspreche ich mir davon auch; wenn auch erfolglos, wie ich erkennen muss ! )
( Köln 3 - 546.1 - 003 )
( Köln 3 - 546.1 - 004 )
( Köln 3 - 546.1 - 005 )
Wie berichtet, diesen Kombi-Antrag erhielt der Rechtsreferendar Baumgarten, ungeachtet dessen, was ich von ihm halten mag, wie ich ihn einschätze, ich schrieb ja etwas dazu, eben im Termin.
Da Herr Baumgarten sich jedoch nicht befleißigt sah, das zu tun, wozu wir Steuerzahler ihn aushalten, arbeiten, denn ich hörte mehr als 2 Monate nichts von ihm, und das, bei einer Sache, die offensichtlich ist, schrieb ich ihn an, und setzte ihm eine Frist, zur Reaktion.
( Köln 3 - 549 - 01 )
Auch hierauf hat der Bückling nie reagiert.
x.
Dafür erhielt ich eine quasi Info-Post von einer Frau Aber:
( Klön 3 - 546.1 - 006 )
Da sich jedoch in der Zwischenzeit der Richter Müller durch schon wieder einen Gefälligkeitsbeschluss bemerkbar machte, wie, als ist er tatsächlich blöde, erhielt Frau Aber eine ergänzende Erklärung von mir.
( Köln 3 - 546.1 - 008 )
( Köln 3 - 546.1 - 009 )
( Köln 3 - 546.1 - 010 )
( Köln 3 - 546.1 - 011 )
( Köln 3 - 546.1 - 012 )
So weit- so gut.
x.
Dann jedoch, zeitlich eng beieinander, meldete sich der Oberstaatsanwalt Meyer.
( Klön 3 - 546.2 - 02 )
Da es, sehr viel schwachsinniger, kaum geht, bemühte mich aber doch, die Höflichkeit zu wahren, und schrieb dem Straftäter Meyer eine eigene Reaktion, die, wie immer, mehr als selbstredend, selbsterklärend ist; und, wie darin formuliert, ich überlasse es jedem selbst, sich ein Bild, ein Urteil über den Straftäter Meyer zu bilden.
( Klön 3 - 546.2 - 05 )
( Klön 3 - 546.2 - 06 )
( Klön 3 - 546.2 - 06 )
Dass wir uns nun überraschen lassen, wie Herr Meyer weiter argumentieren wird.
( Köln 3 - 350 - 002 )
X.
Mit diesem Schreiben gelang es Frau Boldt, unbekannter weise, mich wirklich zu überraschen.
Und eben- weil das so ist, werden wir, wenn wir zum Ende dieses Punktes hier, 55 - Dr. Weiner, 2, gelangt sind, mit einem Schreibe von mir an sie, schließen; zumindest vorerst, bis es, von ihr, etwas neues zu berichten gib.
Dass wir nun damit beginnen, zu erste einmal aufzudröseln, wie es überhaupt kam, dass sie aktiv wurde.
Dieses Schreiben, das sie erwähnt, vom 19.01.2022, kommt als nächstes.
Darin geht es nunmehr, wenn man mal die Missgeburt Dr. Weiner weglässt, um die Straftaten, des jeweiligen 3. Strafsenates des OLG Düsseldorf, und somit den es Schützenden- also korrupten OLG Präsidenten Dr. Schütz.
Zudem lässt sich, grundsätzlich, aus der Formulierung von Frau Boldt - noch - nicht entnehmen, was genau sie nun veranlasst hat; vor allem gegen wen.
Doch ich mache die Annahme, es könnte sich zumindest um eine Anzeige handeln, die Dr. Schütz gegen Dr. Weiner stellte.
Ist dem so, was ich einfach mal annehme, schon- weil ich keine anders lautenden Informationen habe, sage ich aber trotzdem, Dr. Schütz hat Dr. Weiner ganz gewiss - nicht - angezeigt, weil er nun seine persönliche Rückbesinnung auf die Gesetztes dieses Staates erlebte, oder sich sonstwie die Legalität bei ihm bemerkbar macht.
Nein, im Zweifelsfall wird es so sein, dass Dr. Schütz, der um die gewerbsmäßig begangenen Straftaten seines 3. Strafsenates, in der unterschiedlichen Besetzung, weiss, um die dortige gewerbsmäßige Korruption, und nun versucht, wie auch immer, von dem Drecks-Pfuhl abzulenken, gegen den selber er aber nicht vorgehen will.
Dass wir uns auch die Frage zu stellen haben, da Dr. Schütz gleichfalls das Dossier 20, über Annette Lehmberg, besitzt, aber auch gegen die - nicht - vorgegangen ist, wie dicke liegt Dr. Schütz mit Dr. Lehmberg wirklich im abartigen Korruptions-Bett !
Und, wir stellen ebenfalls die Frage, wie kann es sein, dass Korruptions-Brut überhaupt in die Lage zu kommen vermag, einen "Strafsenat" darzustellen; sich gleichzeitig aber von Steuergeldern aushalten- am Fressen halten lässt.
Wenn wir diesen Gedankengang konsequent zu Ende denken, werden wir bald so weit sein, dass Pädophile Leute, die Kinder aber - nicht - zu ihrer "Kernkompetenz" zählen, belangen können, zudem mit Erfolg, vor dem jeweiligen Strafsenat des Dr. Schütz.
( Köln 3 - 156 - 029 )
( Köln 3 - 156 - 030 )
Dann noch die schon obligatorische Information:
Selbstverständlich hat der korrupte Dr. Schütz - bis heute - nicht auf diese Dienstaufsichtsbeschwerde reagiert !
So weit also ersteinmal in dessen Sachen.
x.
Jetzt widmen wir uns Dr. Weiner.
Wir erinnern uns, er führte diesen Schau-Prozess-Termin, den die Straßenstrich-Hure, Dr. Annette Lehmberg, seine Dienstvorgesetzte, bei ihm in Auftrag gab. Wer sich hierzu erneut schlau machen will, einfach zurück-scrollen, und den Punkt 30 - Dr. Weiner, 1, noch mal lesen.
( Köln 3 - 362 - 04 )
( Köln 3 - 362 - 05 )
Ich kann es mir einfach nicht verkneifen, man muss sich dieses völlig verblödete Gesabber mal auf der Zunge zergehen lassen:
Da wirft sich ein versiffter Straßenstrich-Stricher auf, dem Überlebenden eines Mordanschlages, den er selber zuvor noch gewerbsmäßig diffamierte, irgend etwas zu schreiben, wie der sich zu verhalten haben, was der zu tun habe.
Wie geht doch dieser Spruch: Next Exit- Kinderschänder !
Dieses Schreiben, hatte ich, am 15.12.2022, via einer Zustellungsurkunde, im Briefkasten.
Und jetzt aufgemerkt, das Anschreiben der Geschäftsstelle des AG Wuppertal, datiert auf den 02.12.2022; wir kommen später darauf zurück.
Da ich aber ja längst die Meinung vertrat, wie immer vertreten werde, dass der, der den verblödeten Köter loshetzt, ihn auch gefälligst zurückzupfeifen hat, schrieb ich, mit Datum vom 16.12.2022, also nur 1 Tag später, an .... na wen wohl .... an Dr. Annette Lehmberg. Schließlich ist Dr. Weiner ihr Mottenfifi.
Aber, weil wir gerade dabei sind, wollen wir einen noch ganz anderen Punkt besprechen.
Der gemeine Wald- und Wiesenköter: Vulgaris Kläff-Kläff.
Niemand, ganz egal wer, soll mir jemals kommen, und eine versiffte Missgeburt, wie Dr. Weiner, mit einem Hund, einem Köter, selbst einem Fifi in Verbindung zu bringen.
Wenn wir uns die Vererbungslehre des Charles Robert Darwin vor Augen rufen, und diese auf eine Kürze zusammenschrauben, laute die Botschaft, sinngemäß: Immer die aktuelle Generation- ist die Summe der vorangegangene.
Trifft das zu, war die Mutter von Dr. Weiner eine Stricherin, und sein Vater ein Hurer; unabhängig der zwischenzeitlich aufkommenden Gender-Formulierungen.
Aber ein Hund !
Ich schrieb es letztens schon an anderer Stelle, in 2014, als ich mich von dem zuvorigen Mordanschlag erholte, besuchte ich auch Leute, die ich lange kannte, die einen Hund hatten, der dann natürlich auch mich kannte.
Ich habe da gesessen, mir ging es noch immer "scheiße", wie man das im Allgemein-Deutsch nennt, und angesehen- wird man es mir auch haben.
Doch- was tat dieser Hund.
Er kam zu mir.
Er legte seinen großen, schwarzen Kopf auf mein Knie, setzte sich, seufzte auf, und verblieb bei mir, bis er sich, nach einer gefühlten Minute, wieder erhob, und nach dort zurück ging, von wo er zuvor zu mir gekommen war.
Das nennt man "Empathie"; andererseits, Dr. Weiner wird, wenn er überhaupt um diesen Begriff weiss, die ebensolche eher mit der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg haben, gemäß der Devise: Gleich und Gleich gesellt sich gerne.
x.
Also .... nie eine Missgeburt mit einem echten Hund verwechseln !
x.
So, jetzt das Schreiben an die Hure, ich empfehle das langsame, genüssliche Durchlesen, denn es ist wirklich interessant, vor allem, wenn man sich die Datums zu Gemüte führt.
( Köln 3 - 362 - 07 )
( Köln 3 - 362 - 08 )
( Köln 3 - 362 - 09 )
Wie üblich, habe ich mich bemüht, auf den Punkt zu formulieren; aber, wie sollte es auch anders sein, bis heute, das ist der 18.01.2023, hat sich die Hure - natürlich - nicht gemeldet.
x.
Dafür tat dies jemand anders.
Wir haben es und ihn in Punkt 60 - Dr. Benjamin Limbach, 1, bereits besprochen.
Dirk Jädke.
( Köln 3 - 363 - 02 )
Auf dieses illegale Schreiben, reagierte ich unverzüglich.
( Köln 3 - 363 - 05 )
( Köln 3 - 363 - 06 )
Die - hätte er zur Anzeige bringen müssen.
Dafür wiederum- liegt, ebenfalls bis heute, kein einziger Nachweis vor.
Dass auch in diesem ganz speziellen Punkt- die Straftäterschaft, die Korruption des Straftäters Jädke bewiesen ist !
Dafür meldet sich, na wer schon, erneut die Missgeburt Dr. Weiner.
Doch jetzt ganz gewaltig aufgepasst:
Dessen Beschluss, ist illegal !
Er erfüllt - nicht - die Vorgaben des Bundesgerichtshofes.
Er entfalten keinerlei Rechtskraft.
Daran ändert auch das Anschreiben nichts, da dieses rein informativen Charakter hat.
Dem Beschluss jedoch, als solches, rechtliche Folgen inne wohnen.
x.
Oder, noch anders formuliert, offiziell, legal, wurde Dirk Jädke nie bestellt; er ist also gar nichts.
( Köln 3 - 362 - 011 )
( Köln 3 - 362 - 012 )
Und erst dann, Datum des Schreibens ist der 28.12.2022, also über 1 Woche nach dem Gesabber der Missgeburt Weiner, meldete sich der entgleiste Dirk Jädke wieder; wahrscheinlich benötigte er die Zwischenzeit, um sich, Missgeburt zu Missgeburt, mit der anderen Missgeburt abzusprechen.
( Köln 3 - 363 - 07 )
Dass nur noch die mehr als hoch intellektuelle Frage bleibt, wie kann es kommen, dass sich so ein Schwachkopf "Bewährungshelfer" nennen darf !
x.
Dass wir uns nun, so, wie ich es in den Raum stellte, bei der Person wiederfinden, mit der alles begann, Frau Boldt.
( Köln 3 - 350 - 004 )
( Köln 3 - 350 - 005 )
( Köln 3 - 350 - 006 )
( Köln 3 - 350 - 007 )
( Köln 3 - 350 - 008 )
Dass wir uns nun überraschen lassen werden, wie die Sache, so oder so, weitergeht.
1. Nachtrag
Auf Grund der zwischenzeitlich bei mir einkehrenden Langeweile, die man mir, eventuell auf jeden Fall, zwischen den Zeilen anzumerken beginnen wird, kommt jetzt das Schreiben vom 20.01.2023 von "Herren" Jädke, und danach meine auf den 25.01.2023 datierende Reaktion.
( Köln 3 - 363 - 09 )
( Köln 3 - 363 - 11 )
( Köln 3 - 363 - 12 )
2. Nachtrag
( Köln 3 - 363 - 13 )
Ach ja, ehe ich es vergesse, Frau Oberstaatsanwältin Boldt .... die hat sich auch noch gemeldet. Das Durchlesens ihres Textes lohnt sich ebenfalls, denn sie ereilte wohl der unglaublich geniale Gedankenblitz, den wir ja schon von der unter Drogenverdacht stehenden Silke Klapps kennen, Ermittlungen, oder Teile davon, an die Leute weiterzureichen, gegen die sie zu ermitteln hat.
Mal sehen, welche Straftaten ich ihr hieraus nachweisen können werde.
( Köln 3 - 350 - 012 )
Für die von uns, die dem so genannten "Politischen Leben" folgen, ist es eventuell gegenwärtig, die Landtagswahl, in NRW, hat insofern einen Wechsel herbei geführt, dass die FDP, einige sagen: Gott sei Dank, zugunsten Bündnis 90/Die Grünen ausgewechselt wurde.
Wir erinnern uns, er war es, der die bis in Mark korrupte Dr. Annette Lehmberg, als Präsidentin des Landgerichtes Wuppertal, nicht nur nicht verhindert, nein, sie dort einsetzte !
Die bis ins Mark korrupte Dr. Annette Lehmberg, die mich, nach wie vor, mit der Hilfe ihrer Bandenbrut, derart gewerbsmäßig verfolgt, dass man schon meinen kann, sie empfindet perverse Befriedigung daran.
Nun haben wir also eine neuen Justizminister in Düsseldorf; Dr. Benjamin Limbach.
Wir werden sehen, ob es genauso korrupt ist, wie sein Amtsvorgänger; oder- ob er, im Gegenteil, das Gesäß lupft, und das macht, wofür er bezahlt wird, zudem von Steuergeldern, zudem mehr als nur gut, arbeiten.
Den ersten Anlauf, ihn zu eben diesem zu bewegen, versuchte ich mit Schreiben vom 22.11.2022; ich informiere direkt- erfolglos.
Deshalb ist es das, mit dem ich Heute etwas beginne, wir haben den 01. Januar 2023, was man auch die Limbach-Files nennen könnte; wenn einem dies beliebt.
Dass wir - bei ihm - ganz gewiss nicht den wenn auch korrigierbaren Fehler machen, wie bei Peter Biesenbach, nämlich nicht zu veröffentlichen, zu was gerade der sich - nicht - äußern wollte.
Wir können uns also darauf einstellen, wenn ich es, vor allem in diesem Leben, noch hinbekommen, die Speichererweiterung für diese HomePage, dass ich dann auch all die Korrespondenz mit Peter Biesenbach online stelle, quasi die Biesenbach-Files, damit jeder, der sich dafür interessiert, nachlesen kann, worauf der alles - nicht - reagierte, und damit gewerbsmäßig Korruption, in schon riesigem Ausmaß möglich machte- wie nach wie vor macht.
Um es uns bei Benjamin Limbach einfach zu gestalten, stelle ich einfach chronologisch hier ein:
( Köln 3 - 042 - 002 )
Wie gesagt, dieses Schreiben ist bisher unbeantwortet.
.
x.
Nun das in Sachen des Mannes, der die Ständige Rechtsprechung des BGH´s ignoriert.
( Köln 3 - 042 - 004 )
( Köln 3 - 042 - 004 )
Ansonsten, wie gewohnt, wenn ich eine neue Info erhalte, stelle ich sie, als Nachtrag, online.
( ! ! ! Dieser Punkt hatte die ursprüngliche Bezeichnung 65.0 ! ! ! )
Dieses Schreiben, von mir, vom 02.09.2022, damit beginnen wir:
( Köln 3 - 541 - 018 )
( Köln 3 - 541 - 019 )
( Köln 3 - 541 - 020 )
Da ich hierauf, wie üblich, nie eine Antwort erhielt, schrieb ich, am 22.11.2022, erneut:
( Köln 3 - 541 - 024 )
( Köln 3 - 541 - 025 )
Und jetzt die Reaktion der Hübner/Meyer/Heilmann-Bande:
( Köln 3 - 552 - 002 )
( Köln 3 - 552 - 003 )
( Köln 3 - 552 - 004 )
Also schrieb ich, mit selbem Datum, an diese ominösen 6. Strafkammer:
( Köln 3 - 552 - 006 )
Dass ich mich jetzt überraschen lassen werde, wie die Brut reagiert.
Nachtrag 1
Posteingang hier, am 28.01.2023, erhielt ich, von meinem Pflichtverteidiger, die Nachricht, dass dieser "Beschluss" vom 18.01.2023 auch ihm zugegangen sei. Und, gleich im Anschluss, meine Reaktion.
( Köln 3 - 545 - 004 )
( Köln 3 - 545 - 006 )
als
( Köln 3 - 550 - 02)
( Köln 3 - 551 - 03)
( Köln 3 - 551 - 06)
( Köln 3 - 560 - 07 )
Wir werden sehen, was daraus wird.
( Köln 3 - 553 - 03 )
( Köln 3 - 553 - 04 )
Andererseits, wer so tief mit Tätern aus einem Mordanschlag in Perversions-Bett suhlt, wie die Fotze Gehring, der ist natürlich gleichzeitig mehr als gut damit beraten, das Fotzen-Maul nicht zu weit aufzureißen, bis auf das, wozu Fotzen aber angelernt sind, derweilen sie auf den Knien herumbalancieren, weil sie das so sehr befriedigt.
- Öffentliche Belohnung und Billigung von Straftaten,
- Gewerbsmäßige Strafvereitelung im Amt,
- Öffentlicher Aufruf zu Straftaten,
- dem Täter den Erfolg der Tat besorgen,
- und vieles, sehr viel Vieles mehr,
dann gesellt sich da Geschmeiß zu Geschmeiß; eben Staatsanwaltschaft Wuppertal; eben Uwe Neumann- gepaart mit Oberstaatsanwalt Baumert.
Tja, was gibt es sonst noch zu erwähnen; ach ja, meinen Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Claus Burghoff.
Das ist so eine Sache.
Das Gute an ihm ist, ich glaube es wirklich, nein, ganz gewiss- er ist kein Mandantenverräter; auf jeden Fall gibt es, bis heute, keine einzigen Beweis dafür.
Aber- ein Fachanwalt, zudem für Strafrecht, nein, das ist er ganz gewiss ebenso nicht.
Ich habe versiffte Mandantenverräter, wie Ingo Lindemann, getroffen, oder eine Missgeburt- wie Henning Weskott, der es gar fertigbrachte, sich mit dem Fotzen-Vieh Spormann im selbe Korruptions-Bett zu suhlen.
Ich habe echte Fachanwälte kennengelernt, wie jenen Voll-Juden, Sir Joshua, der tatsächlich jedes Klischee erfüllt, das man über Juden haben kann, den man aber nicht "Mister Mendelson" anspricht; nein, man sagt tatsächlich "Sir Joshua".
Ich schrieb bereits, wenn auch wenig, über ihn; er ist Fachanwalt für Verlags-Recht; zudem in Groß- Britannien; das ich sowieso nicht mag.
Aber- die beiden Male, da ich mit ihm unterwegs war, konnte ich mitverfolgen, wie ein richtiger Fachanwalt arbeitet, wie er mit Themen und Herausforderungen umgeht, wie er "funktioniert".
Bei Claus Burghoff, stelle ich mir längst die Frage, wann war bei ihm der Tag, da stand er vor dem Spiegel, sah sich in die Augen, und sagte, zu sich selber, :
"Ja, es ist in Ordnung für mich, dass mir Richter und Staatsanwälte einen Ring durch die Nase ziehen, und mich über den Dorfplatz schleifen; Hauptsache- ich bekomme mein Geld."
In den Gesprächen, die ich mit Claus Burghoff führte, habe ich ihn nie, niemals belogen; nicht mal geflunkert.
Ich habe versucht, das in ihm zu wecken, das man auch "Berufs-Ethos" nennt; man könnte ebenso "Ehre" dazu sagen.
Ich habe ihm argumentative Munition gegeben, ohne Ende, und den Hinweis, damit Schießen, also argumentieren- müsse er bloß selber.
Selbst im schlimmsten Fall- hätte er auch hingehen können, und sich durch die Punkte meiner Home-Page lesen; Zeit- hatte er ja genug.
Nichts- alles hat nichts genutzt.
An jenem Tag, dem 02.08.2023, als die Fotze, mit ihrem - gefühlt - schier endlosen Monologisieren, zu einem Ende kam, und die Plädoyers anstanden, ich werde es nie verstehen, warum das beim Landgericht so ist, dass die Staatsanwaltschaft das letzte Wort, das quasi Schluss-Plädoyer hat, hob Claus Burghoff zu seinem Plädoyer an.
Und- das tat er, das Beginnen, so, dass ich wahrlich "gebügelt", mehr als beeindruckt war.
Ich saß da.
Mit weit offenen Ohren.
Ich glaubte tatsächlich, nun kam etwas wirklich beeindruckendes.
All die vielen, die echten Argumente, die schier unglaublich vielen Straftaten, die, seitens der Straßenstrich-Hure Schwan, dem Straßenstrich-Stricher Müller, dem Straßenstrich-Stricher Spätgens, all dem Siff-Geschmeiß, das sich hinzugesellte, was an- und aufgehäuft ist, die vielen, vielen Punkte, die ich in den Befangenheitsantrag gegen die Fotze, aus der Akte, sammelte, den Befangenheitsantrag, den Claus Burghoff zuvor laß, den er "abnickte", doch von dem er mir dann, im Termin, abriet, ihn zu halten, jene Punkte, die ich statt dessen in meine Begründung für die Revision packte, wie gesagt, Unmengen an Material, an Argumenten, an "Munition", die er bloß abzuarbeiten brauchte.
Den ganzen Termin über, hatte Claus Burghoff da gesessen, und der Fotze und der Missgeburt Raum und Zeit überlassen, sich in Korruption und Geilheit auszuleben, sich zu produzieren.
Ohne auch nur ein einziges Mal aufzubegehren, und den beiden arbeitsscheuen Parasiten bloß eine Frage zu stellen; von Argumentieren ganz zu schweigen.
Dass mir, im Umkehrschluss, wenn ich ihm denn nicht ins Handwerk funken wollte, was automatisch auf Unstimmigkeiten zwischen ihm und mir hingedeutet hätte, und somit gleich der erste Pluspunkt gewesen wäre, vor allem für den Schwachkopf Baumert, wirklich nur schweigen blieb, das Wahren der Haltung, und die Hoffnung, es würde, von ihm, ein Plädoyer kommen, das tatsächlich jeden, einfach jeden aus "den Socken haute".
Und tatsächlich- Claus Burghoff brachte es fertig, so gut zu beginnen; dass ich, vor lauter Beeindrucktsein, wie quasi andachtsvoll, den Mund hielt, und zuhörte.
Und hörte, wie er, nach gefühlten 5 - 10 Sätzen, mitten im 1. Argumentationsanlauf, endete, ohne auch nur ein einziges aktuelles Argument angesprochen zu haben, und, ebenfalls ohne ihn zu begründen, den Freispruch forderte; ich habe nie, niemals, in meinem ganzen Leben, so einen Schwachsinn erlebt; bin ich ehrlich, ich wusste gar nicht, dass man so blöd überhaupt sein kann !
So erinnerte ich mich auch wieder an etwas, was Herr Burghoff, als wir uns das 1. Mal trafen, zu mir sagte, "er berate mich".
Das widerspricht nun dem Gesetz und der Strafprozessordnung, denn da ist ja von "Verteidiger" oder/und "Pflichtverteidiger" die Rede.
Aber sähe man es eben so, könnte es schon hinkommen.
Beraten, ja, das wäre etwas, das sich Claus Burghoff doch noch selber zuschreiben könnte.
Aber .... beraten .... in Frieden; bei Friede/Freude/Eierkuchen.
Doch hier, im Siff-Pfuhl der Annette Lehmberg, wo Abschaum nach der Hand beißt, die es nährt, da sind wir im Krieg; ob das Herren Burghoff nun passt ..... oder nicht !
Claus Burghof ist, im Besten, und dann auch nur, wenn man beide Augen, und die "Hühneraugen", zudrückt, ein verklappter Winkeladvokat; selbst- wenn es mir tatsächlich leid tut, aber ich habe, in der zusammenfassenden Konsequenz, selten einen so nutzlosen- ja überflüssigen Menschen kennengelernt.
Nachdem ich die also Worthülsen von Claus Burghoff und dem Oberstaatsanwalt Baumert über mich hatte ergehen lassen, um es sehr, sehr vorsichtig zu formulieren, zog sich die Fotze, nebst ihrer schwindsüchtigen "Schöffen", dieses hirnlose, glotzende Pack, zurück, um zu einem Urteil zu kommen.
Wir erinnern uns, in Punkt 36 - Gehring, 3, bin ich bereits darauf eingegangen, die Fotze musste noch einmal in die Beweisaufnahme eintreten, weil sie was "vergessen" hatte.
Aber .... daraus gelernt, hat sie wohl nicht.
Denn .... auch nun, kam sie zurück.
Um .... etwas "vergessenes" zu korrigieren.
Und weil sie gerade so gut dabei war, überreichte sie den Parteien folgende schriftliche Information.
( Ich schildere auch das, zudem noch gerner, ehe sie sich erneut verpisste, anders kann man das wirklich nicht mehr nennen, versuchte sie das schriftlich Ausformulierte mündlich zu "vermitteln"; aber scheiterte, mit ihrem Gestammel, selbst bei dem Krankheitserreger Baumert. Auch Claus Burghoff räumte ein, es nicht wirklich verstanden zu haben.
Ich hingegen .... schon. )
( Köln 3 - 561 - 006 )
Der Mordanschlag aus 2013, und dem Gesiffe, das, bis Heute, die damaligen Täter, vor echter Strafverfolgung, schützt.
Korruptions-Absprache-SelbstOuting
X.
x.
Ach ja, ehe ich es vergesse, in Punkt 65 - Gehring, 5, habe ich es ja bereits angesprochen, unabhängig davon, dass die On-Line-stellung erst erfolgen wird, wenn ich, wahrscheinlich in der 40. KW., zurück bin, aus dem Krankenhaus; und dann unter der weiteren Voraussetzung, die Operation hat so funktioniert, wie angenommen.
( Köln 3 - 564 - 001 )
( Köln 3 - 564 - 002 )
x.
( Köln 3 - 564 - 004 )
( Köln 3 - 564 - 005 )
( Köln 3 - 564 - 006 )
( Köln 3 - 564 - 007 )
Lassen wir uns also überraschen.
1. Nachtrag
Oben ist es zu lesen, bzw. zu überprüfen, ich hatte, zum 29.09.2023, wie üblich also fristgerecht, die Revision, für und gegenüber dem OLG Düsseldorf, begründet.
( Köln 3 - 565 - 3 )
( Köln 3 - 565 - 4 )
( Köln 3 - 566 - 8 )
( Köln 3 - 566 - 8 )
Mal sehen, wie es weiter geht.
Mal sehen, wie lange es dauert, ehe der BGH "den Knall" hört.
Mal sehen, wie lange sich der BGH, von untergeordneten Stellen, vorführen lässt.
( Köln 3 - 566 - 11 )
( Köln 3, 700, 002 )
( Köln 3, 700, 003 )
( Köln 3, 700, 006 )
X.
( Köln 3, 700, 007 )
( Köln 3, 700, 008 )
( Köln 3, 700, 009 )
( Köln 3, 700, 010 )
( Köln 3, 700, 011 )
( Köln 3, 700, 012 )
( Köln 3, 700, 013 )
( Köln 3, 700, 014 )
80 - Staatsanwältin Simm, 1
- der Angriff auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Teil 2 -
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
und
1. Nachtrag - Oberstaatsanwältin Simm
und
2. Nachtrag - Leitender Oberstaatsanwalt Caspers
X.
Nachdem wir ja nun schon länger nichts mehr von der hyperkriminellen Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, und ihren psychopathischen Attacken gegen mich, gehört haben, bis auf den Umstand, sie hetzt, nach wie vor, ihr Huren- und Strichergeschmeiß gegen mich, hatte ich, am 13.04.2023, Post im Briefkasten
Auch heute war ich aufgestanden, saß auf meinem Bettrand, und frug mich, ob ich, ging ich zum Briefkasten, dort einen neuen- oder weiteren Drohbrief vorfinden würde, dem ich mich dann zu widmen hätte, oder- ob es "ruhig" bleibt, an der Huren- und Stricherfront; und ich mich Wichtigerem zuwenden könnte.
( Köln 3 - 900 - 001 )
( Köln 3 - 900 - 002 )
( Köln 3 - 900 - 003 )
( Köln 3 - 900 - 004 )
( Köln 3 - 900 - 005 )
( Köln 3 - 900 - 006 )
( Köln 3 - 900 - 009 )
( Köln 3 - 900 - 010 )
( Köln 3 - 900 - 011 )
( Köln 3 - 900 - 012 )
( Köln 3 - 900 - 013 )
Vor allem vor dem Hintergrund der Chronologie, mal sehen, was drauß wird !
1. Nachtrag
( Köln 3 - 911 - 01 )
Jetzt meine Reaktion:
( Köln 3 - 911 - 02 )
( Köln 3 - 911 - 02 )
( Köln 3 - 911 - 04 )
( Köln 3 - 911 - 05 )
( Köln 3 - 911 - 06 )
90 - Die Uwe Neumann Files
Teil 1:
- Oberamtsanwalt Handle,
- Oberstaatsanwalt Deventer,
Ehe wir mit diesem neuen Punkt beginnen, auch jetzt einiges an meine mir dankenswert treu bleibenden Leser, die meiner Bitte folgten, und mir Anregungen schicken.
Eine davon ist, doch öfters darauf hinzuweisen, um was es hier, bei der ganzen Sache, nach wie vor, wirklich geht.
Womit wir zum "Chef" der Staatsanwaltschaft Wuppertal kommen, Uwe Neumann, einer "Person", dem ich nunmehr erhöhte Aufmerksamkeit zuwende; so, wie man, bzw. in diesem Fall Frau, es mir nahelegte.
X.
Ich gehe, vor allem im Hinblick auf den durch und durch korrupten, ehemaligen Justizminister der Landes NRW, Peter Biesenbach, schon länger mit der Überlegung schwanger, die "Peter Biesenbach Files" zu veröffentlichen, alleine schon- um zu dokumentieren, wie tief diese Missgeburt bereits seit circa dem Jahre 2014/15 mit den Tätern aus dem Mordanschlag von 2013 im Bett liegt, und sich in seiner Abartigkeit suhlt.
Andererseits ist es ja immer so eine Sache, ob man selber eine Idee hat, egal- ob man die dann für gut hält, oder nicht, oder- wenn man, wie eben in diesem Fall, von einer meiner Leserinnen, angeschrieben wird, die mich dann inspiriert.
Genau- wie bei Peter Biesenbach, gibt es auch bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal Material noch und nöcher, mit dem man deren Gewerbsmäßige Verstrickung in Gewerbsmäßige Verleumdung meiner Person bestens nachvollziehen kann.
Die Herausforderung besteht bloß darin, Schriftstücke, die bereits an anderer Stelle verarbeitete sind, so neu aufzuarbeiten, dass eine eigene Konkludenz entsteht; also eine in sich geschlossene neue Beweisführung.
Dafür- kann es aber nicht nur eine wunderbare Sache sein, für die ich mich erneut bei einen Lesern bedanken, wenn die mir Anregungen zukommen lassen.
Nein- auch Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Wuppertal, aktuell die Staatsanwältin Simm, doch, noch aktueller, die Staatsanwältin Hebold, gefallen sich ja ausnehmend gut darin, sich an mir verleumden diffamierend abzuarbeiten, als bereite ihnen das eine ganz eigene Art von perverser Befriedigung, dass wir gewiss sein können, wie immer mal wieder festgestellt, langweilig- wird es bestimmt nicht werden.
Doch- und auch das ist ein Punkt, der damit einher geht, ich überlege ja ebenfalls, nicht nur neue Flyer in Umlauf zu bringen, nein - auch erst die Landtagsabgeordneten in NRW, dann die Abgeordneten im Bund, und, Schritt für Schritt, die in den anderen Bundesländern anzuschreiben, auf solches hinzuweisen, und sie aufzufordern, mir mitzuteilen, wie sie gedenken, sich dieser Siff-Brut - bekämpfend - zu stellen !
Hieraus ergäbe sich weiterhin die Möglichkeit, gegen unseren aktuellen, ebenfalls korrupten Justizminister, Dr. Benjamin Limbach, vorzugehen, der sich gleichfalls auffallend gut im Täterschutz gefällt.
( Köln 3 - 1000 - 90 - Die Uwe Neumann Files - 002 )
( Köln 3 - 1000- 90 - Die Uwe Neumann Files - 003 )
1. Nachtrag
( Köln 3 - 1000- 90 - Die Uwe Neumann Files - 005 )
90 - Die Uwe Neumann Files
Teil 2:
( Köln 3 - 330 - 035 )
( Köln 3 - 1000 - 90 - 007 )
( Köln 3 - 1000 - 90 - 008 )
Wie üblich- bin ich auch hier der Meinung, deutlich, unmissverständlich, formuliert zu haben; und lasse mich überraschen, wie es weitergeht.
90 - Die Uwe Neumann Files
Ehe wir für jetzt und heute beginnen, der bereits wiederholte Hinweis auf die Anregung meiner Leser, doch öfters darauf hinzuweisen, um was es hier, bei der ganzen Sache, nach wie vor, geht.
X.
( Köln 3 - 1000 - 90 - 010 )
( Köln 3 - 1000 - 90 - 011 )
( Köln 3 - 810 - 032 )
1. Nachtrag
- Frau Baumgarten, 1
Ich gehe mal davon aus, auch hier ist es so, dass ich klar und unmissverständlich formuliere.
Deshalb gleich das, was Uwe Neumann, in altbewährter Straftätermanier, daraus machte:
( Köln 3 - 1002 - 90 - 002 )
Und das ist meine Reaktion darauf:
( Köln 3 - 1002 - 90 - 004 )
( Köln 3 - 1002 - 90 - 004 )
Jetzt lassen wir uns überraschen, auf welche Lügengeschichte Uwe Neumann als nächstes kommt; vor allem- wer ihm dann, neben Frau Baumgarten, hilft.
Zu ersteinmal .... alles Gute für und in das neue Jahr 2024, und wiederum Dank an meine mir so treu bleibenden Leser, jene- aus der Zeit bisher, und die- die hinzugekommenen.
Und .... weil wir uns dieses Mal, erneut, nicht mit was auch immer aufzuhalten brauchen, kommt jetzt ein Satz, den ich gleichfalls im Internet fand.
Leider kenne ich den Urheber nicht, aber er geht, sinngemäß, so: "Angestellte, in einer Hierarchie, werden so lange befördert, bis sie damit/dafür die Stufe ihrer Unfähigkeit erreicht haben."
Etwas, das auf die Oberstaatsanwältin Heuermann- gleich in doppelter Hinsicht zutrifft.
Denn .... sie wird ja nicht nur mit unser aller Steuergelder ausgehalten, damit sie nicht arbeiten, nicht frieren oder hungern braucht; nein, wie wir jetzt sehen können, erneut sehen können, gefällt sie sich in einem Maße in Straftäterschaft, die einen, gehörte man zur Straftäter-Organisation des Straftäters Uwe Neumann, in blankes Entzücken versetzen könnte.
An anderer Stelle, wurde sie bereits aktiv, ich empfehle 80 - Staatsanwältin Simm, 1, 1. Nachtrag, seinerzeit übersandte ich ihr 2 Bilder aus der Ermittlungsakte der Polizei Köln, sowie 1 Seite aus dem Gesabber des Fotzen-Viehs Sigrid Kunze, etwas, dieses Schreiben datiert auf den 25.11.2023, das die Straftäterin Heuermann, bis heute, nicht erklären konnte; wie sie es auch, in aller Zukunft, nicht erklären können wird.
Da jedoch alles, tatsächlich alles, was die Huren-Justiz, bis heute, in Wuppertal, gegen mich, an Verleumdungen, betreibt, diese Abartigkeit, in der sie sich aufgeilend suhlt, wie Vieh, auf das allumfassende Rufmord- und Verleumdungstraktat des Fotzen-Viehs Sigrid Kunze zurückgeht, sind natürlich auch alle Schwindsüchtigkeiten der Straftäterin Heuermann, davon nicht und nie zu trennen, und damit ihr Verbrechertum.
Ein bestes neues Beispiel, legt sie mit ihrem Schreiben vom 30.11.2023, Posteingang hier am 15.12.2023, ab; ich lege nicht nur jedem das genaue Lesen, sondern auch den Vergleich mit meinem Schreiben vom 28.08.2023 nahe, auf das sie sich bezieht.
Wenn man sich das Gesabber der Straftäterin antut, kommt man nicht umhin, erneut nicht umhin, ihr entblöden, um tatsächlich jeden Preis, bescheinigen zu müssen.
Ich habe extra mal nachgeschaut.
Entblöden- kann man, in unser heutiges "Alltagsdeutsch", übersetzen mit:
" .... sich anmaßen, sich erlauben, sich nicht schämen, sich nicht scheuen, sich unterstehen, nicht zurückscheuen, nicht zurückschrecken ... usw"
Tun wir uns das Gesabber der Straftäterin an, und nehmen zur Kenntnis, dass sie damit zu faseln beginnt, es ginge um eine "Dienstaufsichtsbeschwerde", dann können wir uns schon ausmalen, was kommt, und genau so ist es; sie enttäuscht uns ganz sicher nicht.
Damit legt sie aber auch erneut Zeugnis dafür ab, wie man, gerade in der Staatsanwaltschaft Wuppertal, mit Fakten, umgeht.
Es wird willkürlich interpretiert, es wird willkürlich reagiert, es wird willkürlich agiert, es wird willkürlich verleumdet, es werden willkürlich Straftaten begangen, und vorsätzlich schützt ein korruptes Etwas- ein anderes korruptes Etwas.
So gefällt sich auch die Straftäterin Heuermann, in letzter Konsequenz, in so vielen Straftaten, angefangen mindestens bei Öffentlicher Belohnung und Billigung von Straftaten, dann dem Täter den Erfolg der Tat besorgen, dass es später, sehr viel später, mit Veruntreuung Öffentlicher Gelder endet; alles nichts neues, alles Alltag .... bei Uwe Neumann.
Also .... viel Spaß beim Lesen !
( Köln 3 - 911 - 2 - 1)
( Köln 3 - 911 - 2 - 2)
Ansonsten hat sie sich, wie gesagt, nicht entblödet, das gesamte Schreiben, vom 28.08.2023, in Kopie, jede einzelne Seite, als Anlage, beizufügen; warum auch immer; dass ich die erste davon, als Nachweis, ebenfalls hier einstelle, den Rest .... sparen wir uns.
( Köln 3 - 911 - 2 - 3)
( Köln 3 - 1000 - 90 - 013 )
( Köln 3 - 1000 - 90 - 014 )
( Köln 3 - 350 - 012 )
Denn- auch hierzu, dem Schreiben der Frau Boldt, liegt mir bis heute, das ist der 04.09.2023, keinerlei Stellungnahme vor.
X.
Das wir nun zum Punkt 90, Teil 5, kommen, und dokumentieren können, erneut können, wie gewerbsmäßiger Amtsmissbrauch, gewerbsmäßige Korruption, bei Uwe Neumann, funktioniert.
( Köln 3 - 330 - 038 )
( Köln 3 - 330 - 039 )
x.
Deshalb kommt jetzt, wie bereits gewohnt, meine Reaktion vom 16.09.2023:
( Köln 3 - 1000 - 90 - 016 )
( Köln 3 - 1000 - 90 - 017 )
( Köln 3 - 330 - 044 )
( Köln 3 - 330 - 045 )
Besser- kann man gewerbsmäßige Korruption kaum dokumentieren !
( Köln 3 - 1004 - 90 - 002 )
( Köln 3 - 1004 - 90 - 007 )
( Köln 3 - 1004 - 90 - 008 )
( Köln 3 - 1000 - 90 - 6 - 002 )
( Köln 3 - 1000 - 90 - 6 - 003 )
Wie gesagt, kurz und knackig; selbst für Blöde verständlich.
- Ri. Kloß
und
- Ri. Hübner,
- Ri. Meyer
und
- Ri. Fr. Heilmann
als
X.
( Köln 3 - 810 - 003 )
( Köln 3 - 810 - 004 )
Wir bemerken: es fehlt jede Unterschrift.
Also entfaltet dieses Schreiben keine Rechtskraft; es ist gegenstandslos.
x.
Deshalb erhielt der Straßenstrich-Stricher Kloß folgendes Schreiben:
( Köln 3 - 810 - 006 )
( Köln 3 - 810 - 007 )
( Köln 3 - 810 - 008 )
( Köln 3 - 810 - 009 )
( Köln 3 - 810 - 010 )
Dafür bekam ich, von ihm, folgenden "Beschluss":
( Köln 3 - 810 - 014 )
( Köln 3 - 810 - 015 )
x.
Somit machte ich von dem/n Rechtsmittel/n Gebrauch.
( Köln 3 - 810 - 019 )
( Köln 3 - 810 - 020)
Daraufhin, wen könnte es wundern, meldete sich das versiffte Landgericht Wuppertal.
Dort die Hübner-Meyer-Heilmann-Bande.
( Köln 3 - 810 - 025)
( Köln 3 - 810 - 026)
( Köln 3 - 810 - 027 )
Wir bemerken auch hier, es fehlten wieder jegliche Unterschriften.
Nimmt man es also genau, ganz genau, etwas- das wir tun, von dem wir nicht ablassen werden, hält man sich an den Wortlaut des betreffenden BGH-Urteils, ist auch dieses Gelalle gegenstandslos.
( Köln 3 - 810 - 032 )
Mal sehen, was drauß wird.
110 - Bittner, 1
- Staatsanwältin Simm, 2
X.
Ehe wir auch für jetzt und heute beginnen, der bereits wiederholt wiederholte Hinweis auf die Anregung meiner Leser, doch öfters darauf hinzuweisen, um was es hier, bei der ganzen Sache, nach wie vor, geht.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 44 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung
War jemand ohne Verschulden verhindert, eine Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 97
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
X.
Ehe wir nun beginnen, uns mit - noch - "Frau" Bittner auseinanderzusetzen, die in direktem Zusammenhang mit der "Staatsanwältin" Simm steht, wer möchte, schaue dazu einfach noch Mal in Punkt 80 rein, habe ich es uns einfach gemacht. Wer es mag, kann auch das selber überprüfen, die beiden obig eingefügten Texte aus dem GG der BRD und der StPO der BRD, das, an das sich "Frau" Bittner zu halten hat, ob es ihr gefällt oder nicht, ob sie auf der Lohnliste der "Organisation Jürgens" abgammelt, oder als willfähige Schlampe der Staatsanwaltschaft Wuppertal.
Gleichfalls habe ich darauf hingewiesen, ich zitiere gerne.
Ich kann mich, an einigen Tagen, kaum beherrschen- zu zitieren, hauptsächlich Juden und Richter.
Juden, weil- für sie gelten überhaupt keine Gesetze; Juden können machen, was sie wollen, ohne nur eine einzige Rechtliche Konsequenz befürchten zu müssen. Richter, weil sie sich nie, niemals, an das halten müssen, was sie ausurteilen.
Eventuell ist es ja so; Richter sind sowieso Juden !
Es war ein großer Jude, Paul Spiegel, der, in der Stadthalle von Bad Honnef, sinngemäß, sagte: Den Faschisten erkennt man nicht an einem Oberlippenschnauzer oder einer wie auch immer bedruckten Armbinde, man erkennt ihn an seinen Taten.
Dass wir "Frau" Bittner bereits jetzt, also von Anfang an, gewerbsmäßige Korruption nachweisen können, ehe der von ihr anberaumte Termin, vom 24.10.2023, überhaupt stattfindet.
Daher .... einfach Blatt für Blatt lesen, nachkontrollieren und nachvollziehen, chronologisch, dass sich, mit dem Tod der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, an der von ihr gesäten, gezüchteten Korruption, nichts, rein gar nichts geändert hat.
( Köln 3 - 902 - 003 )
Diesem Schreiben war, in Kopie, die so genannte "Anklageschrift" der "Staatsanwältin" Simm angehängt; doch ich füge davon hier nur die letzte Seite ein, da die den Namenszug enthält, und, in dem letzten Abschnitt "Zur Sache", wie sollte es auch anders sein, ihren schwachsinnigen Kommentar zu meiner damaligen Reaktion. Wer möchte, wie bereits erwähnt, scrolle zu Punkt 80 zurück, dort ist der ganze Text zu lesen.
( Köln 3 - 902 - 012 )
Der Guten Ordnung halber, erinnere ich noch mal daran, das, was "Frau" Simm als "Einlassung" bezeichnet, dabei handelt es sich um eine dezidierte Strafanzeige.
Über die mir, bis heute, das ist der 29.10.2023, keinerlei Mitteilungen vorliegen.
Woraus sich ergibt, die Ermittlung ist noch längst nicht abgeschlossen.
"Frau" Bittner hätte das Verfahren gar nicht eröffnen dürfen.
Also bekam das AG Wuppertal, in altbekannter Manier, per Einschreiben, meine Stellungnahme- nebst Verlangen.
( Köln 3 - 902 - 014 )
( Köln 3 - 902 - 015 )
( Köln 3 - 902 - 016)
Zu diesem Einschreiben, wie auch noch einem zweiten, gibt es nun eine mehr als merkwürdige Geschichte zu erzählen.
Gemäß dem Einlieferungsbeleg, gab ich es, bei der Filiale der Deutschen Post, in Wuppertal-Heckinghausen, am 17.07.2023, auf.
Aber zugestellt- wurde es, bis zum 06.10.2023, nicht !
Das muss man, bei diesem Siff-Gesindel der Post, erst mal hinbekommen.
Solch eine völlig schwachsinniger Information, gerade ein Einschreiben, über Wochen hindurch, nicht zugestellt zu haben, erhielt ich jedoch bereits schon früher, und also schrieb ich das AG erneut an, dieses Mal mit Datum vom 29.07.2023. Und, dieses Mal ging das Schreiben in den Hausbriefkasten des Siff-Pfuhls.
( Köln 3 - 902 - 026)
Womit wir den 2. Grund haben, gemäß dem "Frau" Bittner, das Verfahren, zum fraglichen Zeitpunkt, nicht hätte ansetzend dürfen; statt dessen hätte sie die Angelegenheit in den Vorherigen Stand zurückversetzen müssen.
x.
Doch bereits am 25.07.2023, Posteingang bei mir am 27.07.2023, reagierte "Frau" Bittner, also mehr als schnell, so schnell, als ging es ihr nicht schnell genug, und bestellte tatsächlich Claus Burghoff als Pflichtverteidiger.
( Köln 3 - 902 - 020)
Etwas, das weiterhin bemerkenswert bleibt, denn .... am diesem 25.07.2023- lag ihr mein Schreiben, in dem ich Herren Burghoff benenne, noch gar nicht vor.
Es ist also eine mehr als gute Frage, wie sie auf ihn kam, in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt für Strafrecht, und da auch noch Fachanwalt.
Entweder ist Herr Burghoff, beim Amts- und Landgericht Wuppertal, tatsächlich so bekannt, wie der gerne zitierte "Bunte Hund"; ohne nun Hunden auch nur im Mindesten nahe treten zu wollen.
Oder "Frau" Bittner hatte einfach mal in die Akten geschaut, die auf die Aufträge der Straßenstrich-Hure Lehmberg zurückgehen, erkannt, wie völlig unfähig Claus Burghoff sein kann, und flugs entschieden, ehe sie einen Pflichtverteidiger bestellt, der wirklich was von seiner Arbeit versteht, oder einen, der bekannt bist, als Mandantenverräter, sich lieber an jemanden zu wenden, der bereits bewiesen hat, dass er eben für nur weniges taugt.
x.
Gleichwohl kontaktierte ich Herren Burghoff, und tatsächlich entsprach der meinem Wunsch, ggfl. überwand er sich, und ließ dem Gericht folgende Zeugenladung zukommen.
( Köln 3 - 904 - 008 )
Dem schickte ich, mit Datum vom 29.08.2023, noch eine eigene Ladung, hinterher, nebst Anlage, da man ja nie weiss.
( Köln 3 - 904 - 010 )
( Köln 3 - 904 - 011 )
Jetzt kommt die Ladung, von "Frau" Bittner, ebenfalls verdammt fix, gegen jedes Recht, gegen die Gesetze der BRD, also illegal, auf dem Wege der Korruption, produziert; das Datum dafür ist der 22.08.2023:
( Köln 3 - 904 - 003 )
So, und jetzt kommt das, was ich "Frau" Bittner schrieb, ehe ich, in der letzten Septemberwoche 2023, ins Wuppertaler Helios-Krankenhaus ging, um mich, wenn schon nicht gezwungenermaßen- so doch überzeugter, operiere zu lassen:
( Köln 3 - 905 - 002 )
( Köln 3 - 905 - 003 )
( Köln 3 - 905 - 004 )
( Köln 3 - 905 - 005 )
Auch hier bin ich wieder der Meinung, auf den Punkt deutlich formuliert zu haben; und lasse mich überraschen, was das "Lehmberg-Gehirn" Bittner daraus macht.
Und doch .... selbst hier- gibt es noch was aus dem Kleingedruckten, das weder der "Richterin" Bittner, noch der "Staatsanwältin" Simm aufgefallene zu sein scheint; erneut so eine Verteufelung aus dem GG der BRD, der Artikel 103, Absatz 3, in dem es aber trotzdem heißt:
" Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden. "
Dass die Frage, die uns die Zeit, bis zum 24.10.2023, zusätzlich beschäftigen wird, lautet, wann "Frau" Bittner sich an auch dieses Gesetz erinnert !
Denn, wenn es dieses so genannte Verbot der Doppelbestrafung gibt, ergibt sich daraus zwangsläufig auch die Sinnlosigkeit der Doppelanklage.
- die Verherrlichung des Nazionalsozialismusses -
( Köln 3 - 042 - 002 )
150 - Der Tod der Annette Lehmberg
X.
Aber Heute, das ist der 31. August 2023, langte Fortuna so hin, dass die Glocken des Glücks noch lange läuten wie hallen werden- bei mir !
( Köln 3 - 1100 - 002 )
( Köln 3 - 1100 - 002 )
162 - Märten, 2
X.
Auch diesen Punkt, der ein relativ kurzer ist, selbst- wenn er durch einige Belege ergänzt wird, die es, an anderen früheren Stellen bereits schon einmal gab, die aber so einfach beweisen, wie sehr Ri. Märten in seiner ganz eigenen Scheinwelt versunken ist, dahin zu jagen, und mich zu verleumden und diffamieren, was das Zeug hält, wollen wir gleichfalls mit einem Zitat beginnen.
x.
( Köln 3 - 923 - 01 )
( Köln 3 - 923 - 02 )
Jetzt kommen die Anlagen; wir sollten uns darüber einig sein, dass die Qualität, da es ja Scanns von Kopien sind, nicht die beste ist.
( Köln 3 - 923 - 03 )
( Köln 3 - 923 - 04 )
( Köln 3 - 923 - 05 )
( Köln 3 - 923 - 06 )
( Köln 3 - 923 - 07 )
( Köln 3 - 923 - 08 )
( Köln 3 - 923 - 09 )
( Köln 3 - 923 - 010 )
So weit bis hierhin.