Ich klage an !
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Es wird immer Abschaum geben, der uns Schaden zufügt, Geschmeiß, weil er, weil es, es einfach so will.
Um das auszuhalten, dagegenzuhalten, sollen wir jedoch nie der Versuchung erliegen, in uns selber gleiche Niedertracht, Verkommenheit, zu erwecken.
Denn so, abartige Ehrlosigkeit, das sind wir nicht, statt dessen sollen wir uns stets daran erinnern, wir sind die Herren, nicht die perverse Degeneration.
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Weil es sich gerade so schön anbietet,
als quasi Einleitung auf die kommenden Peter-Biesenbach-Files,
hier schon mal ein erste Bild, dass ich der Presse entnehmen konnte,
mit einer der Posen, in welchen sich dieses kriminelle Element so gut gefällt, nach wie vor.
Ich habe es eben noch mal nachgeschaut, dass ich mich nicht irre, das Datum, seit dieses Etwas um den seinerzeitigen Mordanschlag weis, ist der Juli 2014 !
Also bereits - bevor - Peter Biesenbach Justizminister wurde, schützt er, so oder so, die damaligen Täter.
Und dann, als er Minister geworden war, schützte er die Korruptions-Brut, die die Täter schützt.
Es wird also viel zu lesen geben, wenn ich wieder so weit bin, hier Neues einzustellen; versprochen.
2024.04.21
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Deshalb kommt hier, an eher ungewöhnlicher Stelle, ein mehr oder weniger aktuelles Bild des Mandantenverräters Ingo Lindemann !
Wir erinnern uns, das ist die Missgeburt, die mit mir bei dem Fotzenvieh Sigrid Kunze saß, und mich in deren Korruptionsmesser laufen ließ, ohne mit der Wimper zu zucken; ganz so- wie es ihr Auftrag an ihn war, wie nach wie vor ist !
Später, wenn ich wieder in Freiheit bin, das illegale Spiel, das der Serienstraftäter und Verbrecher Uwe Neumann mit mir spielt, so oder so ein Ende gefunden hat, sehe ich weiter, wie ich dieses Bild nutzen kann.
2024.04.14
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Die allgemeinen Nachträge, zu Punkt 164, OLG Düsseldorf, sind vom 20.11.2024 und 22.11.2024.
Die 68. Ergänzung, Punkt 164 - OLG Düsseldorf, ist vom 14.08.2024.
Die 67. Ergänzung, Punkt 162 - Märten, 2, ist vom 09.08.2024.
Die 66. Ergänzung, Punkt 67, nebst 1. Nachtrag, ist vom 06.08.2024.
Der 1. Nachtrag, zu Punkt 66, ist vom 21.07.2024.
Der 2.Nachtrag, zu Punkt 80, ist vom 03.03.2024.
Der 2. Nachtrag, zu Punkt 90 Teil 3, ist vom 10.01.2024.
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Die 65. Ergänzung, zu Punkt 80, 1. Nachtrag, ist vom 30.11.2023.
Die 64. Ergänzung, Punkt 90, Teil 6, ist vom 29.10.2023.
Die 63. Ergänzung, Punkt 110 - Bittner, 1, ist vom 29.10.2023.
Die 62. Ergänzung, Punkt 65.1, ist vom 27.10.2023.
Die 61. Ergänzung, Punkt 65, ist vom 18.10.2023.
Die 60. Ergänzung, Punkt 48, ist vom 16.10.2023.
Die 59. Ergänzung, Punkt 36, ist vom 12.10.2023.
Die 58. Ergänzung, Punkt 37, ist vom 09.10.2023.
Die 57. Ergänzung, zu Punkt 66, ist vom 06.10.2023.
Die 56. Ergänzung, zu Punkt 90, Teil 5, und der 1. Nachtrag, ist vom 17.09.2023.
Der 1. Nachtrag, zu Punkt 90, Teil 3, ist vom 14.09.2023.
Die 55.Ergänzung, zu Punkt 90, Teil 4, ist vom 10.09.2023.
Die 54. Ergänzung, Punkt 150, ist vom 04.09.2023.
Die 53. Ergänzung, Punkt 140, ist vom 02.09.2023.
Die 52. Ergänzung, zu Punkt 90, Teil 3, ist vom 02.09.2023.
Die 51. Ergänzung, Punkte 100, ist vom 27.08.2023.
Die 50. Ergänzung, Punkt 64, ist vom 23.08.2023.
Die 7. Überarbeitung, zu 65.0 IN 62, und 66.0 IN 63, ist vom 22.08.2023.
Die 49. Ergänzung, zu Punkt 90, Teil 2, ist vom 20.08.023.
Die 6. Überarbeitung, ist vom 06.08.2023.
Der 1. Nachtrag, zu Punkt 90, ist vom 06.08.2023.
Der 1. Nachtrag, zu Punkt 50, ist vom 06.08.2023.
Die 48. Ergänzung, Punkt 80, ist vom 04.08.2023.
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Die 47. Ergänzung, In eigener Sache, ist vom 30.07.2023.
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Die 46. Ergänzung, Punkt 90, Teil 1, ist vom 29.04.2023.
Die 5. Überarbeitung ist vom 15.04.2023.
Die 45. Ergänzung, Punkt 66, ist vom 28.03.2023.
Der 2. Nachtrag, zu Punkt 55, ist vom 03.02.2023.
Der 1. Nachtrag, zu Punkt 55, ist vom 02.02.2023.
Der 1. Nachtrag, zu Punkt 65.0, ist vom 29.01.2023.
Die 44. Ergänzung, Punkt 65.0, ist vom 28.01.2023.
Die 43. Ergänzung, Punkt 49, ist vom 26.01.2023.
Die 42. Ergänzung, Punkt 45, ist vom 26.01.2023.
Die 41. Ergänzung, Punkt 47, ist vom 25.01.2023.
Die 40. Ergänzung, Punkt 46, ist vom 25.01.2023.
Die 39. Ergänzung, Punkt 51, ist vom 23.01.2023.
Die 4. Überarbeitung, zu Punkt 43 - Schwan 4 und 55, ist vom 20.01.2023.
Die 38. Ergänzung, Punkt 55, ist vom 19.01.2023.
Die 37. Ergänzung, Punkt 50, ist vom 18.01.2023.
Die 36. Ergänzung, Punkt 60, ist vom 01.01.2023.
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Die 35.Ergänzung, Punkt 43.2, ist vom 03.09.2022.
Die 34. Ergänzung, Punkt 43.1, ist vom 01.09.2022.
Die 33. Ergänzung, Punkt 43, ist vom 23.08.2022.
Der 1. Nachtrag, zu Punkt 42, ist vom 18.08.2022.
Die 32. Ergänzung, Punkt 42, ist vom 14.08.2022.
Der 1. Nachtrag, zu Punkt 41, ist ebenfalls vom 31.07.2022.
Die 31. Ergänzung - Punkt 41 - ist vom 31.07.2022.
Die 30. Ergänzung - Punkt 70 - ist vom 30.07.2022.
Die 20. Ergänzung ist vom 22.12.2021.
X.
Für Alle, die sich dafür interessieren, wie es kommen kann, dass man so aussieht, aber die Leute, denen man das zu verdanken hat, bis HEUTE, von der Justiz in Köln, geschützt werden, biete ich hier die Möglichkeit, sich über die ORGANISATION JÜRGENS zu informieren; vor allem .... ihre Angehörigen werden von Steuergeldern ausgehalten.
Da die ORGANISATION JÜRGENS nun ebenfalls in Wuppertal tätig ist, auch ihre Kontakte nach Düsseldorf erneuert hat, ist es ganz bestimmt nicht langweilig.
Somit wird sich ein Manuskript entwickeln, quasi wie ein Gewächs, wenn natürlich auch ein ekeliges, ein giftiges, mit dem simplen Titel "Die Hure", unterteilt in - vorerst - 4 Hauptabschnitte.
Der Aufbau dieses Manuskriptes- ist der des Romans.
Teil 1 behandelt das Treiben der ORGANISATION JÜRGENS in Köln,
Teil 2 behandelt das Treiben der ORGANISATION JÜRGENS in Wuppertal
und
Teil 3 behandelt das Treiben der ORGANISATION JÜRGENS erneut in Wuppertal, aber mit einem anderen Hintergrund.
Teil 4 sodann, behandelt, weil die Huren-Justiz der ORGANISATION JÜRGENS nicht rastet, nicht ruht, um den Überblick besser organisieren zu können, sodann das jeweils aktuelle Verfahren.
x.
Dieser Manuskript erklärt also, wie eine Verbrecherorganisation funktioniert, und was man beachten muss, um Täter - aus einem Mordanschlag - zu schützen.
So, wie die einzelnen Unterpunkte fertig werden, stelle ich sie hier ins Netz.
Damit geht aber auch einher, dass sich das Erscheinungsbild dieser Home-Page ändert, je nach Fortschritt und Größe der Dateien.
X.
Und nun, ehe wir beginnen, noch die obligatorischen Hinweise in "eigener Sache".
Zu erst mehr als vielen Dank, an die Besucher, und also hoffentlich auch Leser, die auf dieser Seite, und also bei mir, seit sie on-line ist, vorbeischauen.
Ebenfalls vielen Dankt für die eMails, und die Anregungen zu Korrekturen, die ich gerne übernehme.
Und dann- dann gibt es noch den Hinweis wegen der Technik dieser Seite.
Die Software habe ich, wie schon von Anfang an erwähnt, von und bei NETCOLOGNE.
Nun, eben im Januar 2023, ist es mir doch tatsächlich geglückt, nachdem ich im August letzten Jahres damit begann ( ! ! ! ), das GB-Kontingent zu erhöhen, wie auch immer, einen Mitarbeiter bei NETCOLOGNE ans Telefon zu bekommen, nach rund 5 Monaten ( ! ! ! ), der es geschafft hat, in 10 Minuten, ( ! ! ! ), mit mir zusammen das zu regeln, was andere nicht vermochten; also auch hier noch mal einen Danke an jenen unbekannten Helfer.
Ansonsten gilt, nach wie vor, die Bitte, wem Rechtschreibefehler auffallen, oder bei Anregungen und Kommentaren, ich freue mich über Rückmeldungen an meine eMail-Adresse:
enbach-ernst-norbert@web.de
Ernst-Norbert Menzenbach
Die Hure
Roman
Copyright ( ab ) 2021, by Ernst-Norbert Menzenbach
Hinweis:
Alle in diesem Roman
genannten Namen,
genannten Orte,
genannten Institutionen,
in den allgemeinen Text eingefügten Kopien,
auch die Texte selber,
sind frei erfunden und reine Fiktion.
Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Juristischen oder Natürlichen Personen oder Orten oder Institutionen sind zufällig und nicht beabsichtigt.
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In eigener Sache.
Wuppertal, im Juli 2023
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
X.
Inhaltsverzeichnis: ( 131 KB )
" Betriebsanleitung" - zum erfolgreichen Schutz von Tätern aus einem Mordanschlag ( 26 KB )
0 - Prolog
- PHK Denninghaus, 1 ( 10.796 KB )
1 - Çağlar ( auch: Caglar ) Üngertürk ( 79 KB )
- PHK Denninghaus, 2
- Dr. Altpeter,
- Quack-Kummrow,
2 - Langner ( 61.560 KB )
- Quack-Kummrow,
3.0 - Dr. Altpeter, 1 ( 12.926 KB )
- Quack-Kummrow,
3.1 - Dr. Altpeter, 2 ( 7.696 KB ) Flankenschutz
4 - PHK Denninghaus, 3 ( 19.946 KB )
5 - Ingo Lindemann, 1 ( 193.105 KB )
- Martin W. Huff
Der M O R D V E R S U C H, Teil 1
7 - Seidel, 1 ( 167.000 KB )
- Ingo Lindemann, 2
- Holger Korthals,
- Michael Wolff,
8 - Beitzel ( 37.779 KB )
9 - Rita Klöpper, CDU, seinerzeit Petitionsausschussvorsitzende, ( 24.507 KB )
- Carina Barbara Gödecke, SPD, seinerzeit Landtagspräsidentin,
- Thomas Kutschaty, SPD, seinerzeit Justizminister,
- Peter Biesenbach, CDU, seinerzeit Stv. Fraktionsvorsitzender,
- Ralf Jäger, SPD, seinerzeit Innenminister,
10 - Dr. Friedrich Krull, 1 ( 27.885 KB )
11 - Sigrid Kunze ( 118.318 KB )
- Ingo Lindemann, 3
- Dr. Friedrich Krull, 2
und
- Christoph Friede,
und
- Ralf Zimmermann, als Schöffen,
und
- PK Hasenbach,
11.1 - Sigrid Kunze - das Plädoyer ( 62.508 KB )
12 - Roland Ketterle, 1 ( 43.069 KB )
13- OLG Köln ( 6.656 KB )
Boyke/Conzen/Dr. Mertens-Bande
und
- Hr. Conzen,
- Hr. Dr. Mertens,
20 - Dr. Annette Lehmberg, 1 ( 63.428 KB )
- Spätgens, 1
- Spormann, 1
21 - PHK Silke Klapps,1 ( 74.865 KB )
22 - Spormann, 2 ( 192.698 KB )
- Oberamtsanwalt Zimmermann, 1
- Henning Weskott, 1
23 - Spormann, 3 ( 41.352 KB )
- Spätgens, 2
- BGH
24 - Spormann, 4 ( 96.471 KB ) Flankenschutz
zurückgezogener Strafbefehl,
25 - Henning Weskott, 2 ( 065.504 KB )
- Spormann, 5
26 - Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, 1 (016.960 KB)
- Henning Weskott, 3
27 - Schräder, 1 (199.212 KB)
- Fr. Ri. Gerlach,
- Aschermann,
- Henning Weskott, 4
- Miriam Köhler, Wuppertal,
- Anja Klasen, Velbert,
28 - Dr. Annette Lehmberg, 2 (029.825 KB)
- Schräder, 3
- Biesenbach, 2
29 - OLG Düsseldorf, 1 (023.959 KB)
- Schräder, 2
- Weskott, 5
30 - Dr. Weiner,1 (147.932 KB)
- OAAw Zimmermann, 2
- KK Kilic, 1
- Roland Ketterle, 2
31 - OLG Düsseldorf, 2 (063.137 KB)
- Fr. Ri. Krämer,
- Fr. Ri. Ebert,
- Fr. Ri. Dr. Radke,
und
- Dr. Werner Richter,
und
- Dr. Schütz
32 - Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, 2 (055.948 KB)
- Henning Weskott, 6
und
- Fr. Ra. Kreutzer,
und
- Ra. Wacker
33 - Staatsanwaltschaft Köln, (026.210 KB)
- STAAw. Gilles,
- Justizbeschäftigte Eckers,
- Dr. Annette Lehmberg, 3
- Fr. Ri. Gehring, 1
34 - Staatsanwaltschaft Wuppertal (062.189 KB)
- Spormann, 6
- Schräder, 4
- Rechtspflegerin Vösgen, 1
- Dipl. Sozialpädagoge Pieper
und
- Sozialrechtsreferentin Sonja Hammerstein
35 - Gehring, 2 (070.498 KB)
Zimmermann/Kilic/Weiner/Gehring-Bande
- Fr. Ri. Krämer,
- Hr. Ri. Olbrisch
und
- Fr. Ri. Dr. Radke
36 - Gehring, 3 (144.749 KB) - Neu am 12.10.2023
- KK Derya Kilic,
und
- Oberamtsanwalt Zimmermann,
und
- Dr. Weiner,
als
und
- Ri. Fr. Krämer
- Ri. Olbrisch
- Ri. Fr. ( am Amtsgericht ! ) Dr. Radke
als
Krämer/Olbrisch/Dr. Radke-Bande,
und
- Staatsanwältin Brosch, 1,
und
- Hans-Konrad Weinhold
und
- Ursula Czylwik
als Schöffen
37 - Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 (079.340 KB) - Neu am 09.10.2023
- Krämer/Olbrisch/Ebert-Bande,
- Oberstaatsanwalt Blomenkämper
Teil 4 - die "Organisation Jürgens" in Wuppertal, 3
40 - Schwan, 1 (060.885 KB)
- Hendrik Hülsmann, 1
- Oberamtsanwalt Handle,1
und
- PHK Silke Klapps, 2
41 - Hendrik Hülsmann, 2 (044.144 KB)
- Ri. Schwan, 2
und
- 1. Nachtrag
42 - Schwan, 3 (064.893 KB)
und
- 1. Nachtrag
43 - Schwan, 4 (034.345 KB) - 1. Nachtrag am 20.01.2023
- Hendrik Hülsmann, 3
- Oberamtsanwalt Handle, 2
- PHK Silke Klapps, 3
und
- 1. Nachtrag
43.1 - Schwan, 5 (020.927KB)
- Ri. Müller, 1
43.2 - Ri. Müller, 2 (020.096 KB)
- Schwan, 6
45 - OLG Düsseldorf, 3 (037.800 KB) - Neu am 26.01.2023
- Dr. Schütz, 2
46 - Dr. Annette Lehmberg, 4 (008.500 KB) - Neu am 25.01.2023
- Schwan, 7
- Müller, 3
47 - Ra. Claus Burghoff, 1 (003.300 KB) - Neu am 25.01.2023
48 - Müller, 5 (089.040 KB) - Neu am 16.10.2023
49 - Müller, 6 (034.450 KB) - Neu am 26.01.2023
50 - Rechtspflegerin Vösgen, 2 (049.600 KB) - Neu am 18.01.2023
und
1. Nachtrag - Neu am 06.08.2023
51 - Oberstaatsanwalt Meyer (083.365 KB) - Neu am 23.01.2023
- Rechtsreferendar Baumgarten, 2
- Frau Aber,
55 - Dr. Weiner, 2 (100.800 KB) - Neu am 19.01.2023
- Dr. Annette Lehmberg, 5
- Dr. Schütz, 3
- Oberstaatsanwältin Boldt, 1
- Dirk Jädke, 2
und
- 1. Nachtrag - Neu am 02.02.2023
und
2. Nachtrag - Neu am 03.02.2023
60 - Dr. Benjamin Limbach, 1, Bündnis 90/ Die Grünen (018.562 KB)
- Dirk Jädke, 1
62 - Landgericht Wuppertal, (037.800 KB) - Neu am 28.01.2023
- Müller, 6
und
- 1. Nachtrag - Neu am 29.01.2023
63 - Landgericht Wuppertal (026.808 KB) - Neu am 28.03.2023
- Müller, 8
- Schwan, 8
und
- Ri. Hübner,
- Ri. Meyer
- Ri. Fr. Heilmann
64 - Gehring, 4 (007.873 KB) - Neu am 23.08.2023
- Staatsanwältin Hebold, 1
65 - Gehring, 5 (041.750 KB) - Neu am 18.10.2023
Landgerichtstermin vom 02.08.2023
- Schwan, 9,
- Müller, 8,
und
- Oberstaatsanwalt Baumert,
und
- Dietmar Meurer; Verwaltungsangestellter,
und
- Ute Hausmann, Physiotherapeutin,
als Schöffen,
und
- Rechtsanwalt Claus Burghoff, 3.
65.1 - Gehring, 6 (009.102 KB) - Neu am 27.10.2023
- Dr. Weiner, 4
- Müller, 10
- Ra. Claus Burghoff, 4
66 - OLG Düsseldorf, 5 (036.520 KB) - Neu am 06.10.2023
- Schwan, 10
- Müller, 9
und
- Gehring, 6
und
1. Nachtrag - Neu am 21.07.2024
67 - Bundesgerichtshof(037.973KB) - Neu am 06.08.2024
70 - KKin Mehri (078.609 KB)
- Der Angriff auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland -
80 - Staatsanwältin Simm, 1 (079.992 KB) - Neu am 04.08.2023
- Der Angriff auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Teil 2 -
und
1. Nachtrag - Neu am 30.11.2023
und
2. Nachtrag - Neu am 03.03.2024
90 - Die Uwe Neumann Files
Teil 1: (008.374KB)
- Oberamtsanwalt Handle,
- Oberstaatsanwalt Deventer,
und
1. Nachtrag - Neu am 06.08.2023
Teil 2: (013.000KB)
- Rechtspflegerin Vösgen, 3,
- Zentrale Zahlstelle Justiz, Hamm, 1, - Neu am 20.08.2023
Teil 3: (112.885 KB)
- Rechtspflegerin Kandil, 1,
- Zentrale Zahlstelle Justiz, Hamm, 2, - Neu am 02.09.2023
und
1. Nachtrag - Neu am 14.09.2023
und
2. Nachtrag Oberstaatsanwältin Heuermann, - Neu am 10.01.2024
Teil 4: (011.166 KB)
- Frau Boldt, Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, - Neu am 10.09.2023
Teil 5: (090.112 KB)
Teil 6: (019.641 KB)
- Obergerichtsvollzieher A. Kretschmer, - Neu am 29.10.2023
- Zentrale Zahlstelle Justiz, Hamm, 4,
100 - Dr. Weiner, 3 (055.000KB) - Neu am 27.08.2023
und
1. Nachtrag, selbes Datum
110 - Bittner, 1 (066.232 KB) - Neu am 29.10.2023
- Staatsanwältin Simm, 2
111 - Bittner, 2 (000.000 KB)
- Die Verherrlichung des Nationalsozialismuses -
- Der Angriff auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Teil 3 -
- Staatsanwältin Simm, 3
120 - Thomas Kutschaty, SPD,
130 - Die Peter Biesenbach Files, CDU,
140 - Die Benjamin Limbach Files, GRÜNE, (004.486 KB) - Neu am 02.09.2023
150 - Der Tod der Annette Lehmberg (025.736 KB) - Neu am 04.09.2023
162 - Märten, 2, (054.940 KB) - Neu am 09.08.2024
164 - OLG Düsseldorf (108.346 KB) - Nachträge + 1. Korrektur vom 20./22.11.2024
- Bittner, 3
- Märten, 3
- Ra. Claus Burghoff,
- Oberstaatsanwalt Wurm,
und
- Krämer/Ebert/Wesselburg-Gruppe.
166 - Bundesgerichtshof
168 - Bundesverfassungsgericht
X.
Das obwohl hoch löbliche Ziel von Verbrecher-Organisationen, ihre aktiven oder inaktiven Mitglieder erfolgreich vor Strafverfolgung zu schützen, kann, je nach dem, in welchem Staat man sich befindet, ein durchaus aufwendig zu gestaltendes werden.
( Wenn wir uns die Kriminalität-Statistik der aktuellen Zeit anschauen, haben wir zur Kenntnis zu nehmen, dass gerade Nordrhein-Westfalen das Bundesland ist, mit der am weitesten verbreiteten "Clan-Kriminalität". )
Wenn man nun beabsichtigt, wie im vorliegenden Fall, durch die Ermittlungsergebnisse der ermittelnden Polizei ganz klar und unmissverständlich definierte Täter vor der Strafverfolgung zu schützen, braucht man nur wie folgt vorzugehen:
- Man nimmt einen fiktiven, angenommenen Teil dieser 100 % Schuld, und weist diesen, wie auch immer, und sei es durch das gewerbsmäßige Begehen von Straftaten, dem Opfer zu.
- Das einzige, auf das man in diesem Zusammenhang achten muss, ist, dass dieser fiktive, angenommene Teil der ursprünglichen Schuld größer ist, als 50 %.
- Für eine erfolgreiche nachhaltige Strafvereitelung für die Täter sollte jedoch davon ausgegangen werden, um eben auf "Nummer sicher" zu gehen, dass der Teil der Schuld, der dem Opfer zu geschoben wird, 70 % zu sein hat.
- Dabei ist es völlig unerheblich, durch welche Maßnahme oder welche Schuldzuweisung sich diese 50-besser aber 70 % zusammensetzen.
- Das Einzige, was hierbei zählt, ist, dass die Täter, die bei dieser Strafvereitelungsmaßnahme zusammenarbeiten, sich gegenseitig so aufeinander verlassen können, dass einerseits die Vorausgehenden den Boden der Verleumdung so bereiten, dass die Nachgehenden stets auf ihn sicher zu argumentieren vermögen, und dass andererseits die Nachgehenden auf die Maßnahmen der Vorausgehenden zurückgreifen können.
Die wenn auch perverse Logik dieser Vorgehensweise- liegt in seiner Simplizität.
- Das Maß an Schuld, das man dem Opfer zuweist, steht selbstverständlich nicht mehr zur Verfügung, um es auch dem oder den tatsächlichen Tätern unterstellen zu können.
- Für eine, wenn denn überhaupt noch erfolgende Strafverfolgung der Täter, steht, letztendlich, nur noch der kleinere, der übrig gebliebene Teil der Schuld zur Verfügung.
- Der sich auch aber noch minimieren lässt, durch wiederholtes Hinweisen auf den ungleich höheren, fiktiven Schuldanteil des Opfers.
- Täte man es anders, würde die Addierung der einzelnen Prozentsätze Schuld die Grenze von 100 % überschreiten, also, rein Mathematisch unmöglich sein, und somit die gesamte Vorgehensweise selbst durch die Personen angreifbar machen, die, was Kriminologie anbelangt, völlig unbedarft- und in das fragliche, aktuelle Thema überhaupt nicht involviert sind.
( Ermittlungsakte 0000 )
X.
Für mich selber begann die Auseinandersetzung mit der ganzen Angelegenheit mit der nachfolgenden Ladung, als ich, Anfang Januar 2014, das Krankenhaus der UNI-Klinik Köln verlassen hatte.
https://websitemaker.netcologne.de/.cm4all/uproc.php/0/90%20-%20Die%20Uwe%20Neumann%20Files/.2023.10.18-1%20Anschreiben%201%20-%20002.jpg/picture-400?_=18b7cfc98e4
( 040.1 Polizei Köln 05 )
Aus heutiger Sicht, selbst wenn es keinen Gott gibt, an den ich glaube, so muss ich doch sagen, Gott sei Dank, denn die Informationen, die ich an jenem Tag erhielt, haben mir, mit der gewissen Verzögerung, mit der meine gesundheitliche Genesung fortschritt, und bis Heute hat es nicht aufgehört, mir stetig neue Zusammenhänge des Gefüges der "Organisation Jürgens" zu erklären, die nun auch in Wuppertal ihr Unwesen treibt; wie in Teil 2 noch mehr als ekelerregend, die hiesige Stricher- und Hurenschaft outend, ausgebreitet wird.
Doch es geht mit diesem Gespräch, welches ich mit dem
hatte, noch viel mehr Abartigkeit, ja Perversion einher, dass ich gleich noch eine weitere Information einfügen ganz einfach muss.
Dieses Gespräch, mit dem Straßenstrich-Stricher Denninghaus, teile sich in 2 völlig unterschiedliche Teile. Die sich aus folgendem ergaben.
Ich war, vor allem gesundheitlich, noch längst nicht wieder so hergestellt, dass ich wirklich "tiefschürfende" Diskussionen überhaupt führen konnte.
Da PHK Denninghaus, bedingt durch Telefonanrufe, den Raum mehrfach verließ, teilweise für 5 "gefühlte" Minuten oder länger, ich schaute nicht auf die Uhr, hatte ich Gelegenheit, Einblick in dort stehende und liegende Akten zu nehmen, von denen man gleichzeitig aber ausgehen sollte, sie waren ganz gewiss nicht dazu da, damit ich sie lesen oder die Bilder in ihnen sehen sollte.
So erhielt ich Einblick in die Akte "Dr. Altpeter", Richter am Amtsgericht Köln; mit dem ich im Januar 2014 noch überhaupt nicht konfrontiert war, nach der Lesart der mir so zugänglich gewordenen Ermittlungsakten, Dr. Altpeter, I, II, III, und IV, ein unter mindestens dringendem Pädophile-Verdacht stehender- dann Kinderschänder; wir kommen noch wiederholt auf ihn zu sprechen.
Aber ich konnte mir ebenfalls ein weiteres, ein erneutes Bild machen, über die
Frau Quack-Kummrow, im Jahre 2014 Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln, ist an sich bereits eine bemerkenswerte Person.
Mit dem Ergebnis, trotz sachlich begründeter Anzeige, trotz Zeugen, die Polizisten sind, trotz des Gefährdungspotentials, das von dem Aggressor ausging, stellte Frau Quack-Kummrow das Verfahren ein; wenn ich mal Zeit habe, und lange genug in diversen Kellern die Akten durchstöbere, eventuell finde ich dann noch das Aktenzeichen und ihre Aggressor-Schutz-Begründung.
Frau Quack-Kummrow ist im Milieu der Schwerkriminellen also keine Unbekannte.
Bald werden wir lesen, zu welchen perversen Abartigkeiten sie sich noch verstiegen haben "soll"; wie, Heute, eventuell, immer noch versteigt.
Ehe ich, erst ganz zum Schluss dieses Abschnittes, zu den wenigen, gleichwohl mehr als wichtigen Punkten, nämlich denen der Beweissicherung, komme, die mit PHK Denninghaus ebenfalls besprochen wurde.
Hier nun jedoch der ganz wichtiger Hinweis, unter dem ich alles, was im folgendem Kapitel besprochen wir, verstanden wissen will:
ich zitiere,
ich zitiere, nach besten Wissen und Gewissen,
ich zitiere aus der Erinnerung und Notizen, die ich mir machte,
aber ich kann selbstverständlich für die Richtigkeit des Zitierten keinerlei Gewährleistung übernehmen,
ich zitiere aus den Akten, in die ich, im Büro des PHK Denninghaus, Einblick nehmen konnte,
wie ich später beispielsweise Rechtschreibung oder die Bedeutung von Namen und Begriffen recherchierte.
Aber, ich gebe auch zu bedenken:
sicherlich verfüge ich über ein gesundes Ego, es gab Leute in meiner Vergangenheit, die sagten zu mir, ich "sei ein arrogantes Arschloch", Einer meinte, ich "hätte den perfekten Hals zum hängen", das ist kein Witz, Einer von beiden schrieb es, bestimmt fände man seinen Brief noch, die Suche vorausgesetzt.
Aber eben, ich bin ganz gewiss nicht so größenwahnsinnig, zu meinen, die Polizei Köln, eben vertreten durch den PHK Denninghaus, habe, an diesem fraglichen Tag im Januar 2014, die Ermittlungsakten Dr. Altpeter, I, II, III, und IV, extra angefertigt, extra offen herumliegen lassen, mich extra in diesem Büro so lange alleine sitzen lassen, damit ich auch ja Zeit genug hatte, mir etwas anzusehen, durchzulesen, was aber gar nicht für mich bestimmt war.
Nein.
Auf Grund der Erfahrungen, die ich während der letzten Jahre, bis Heute, mit jenem Abschaum gemacht habe, welcher die "Organisation Jürgens" darstellt, gehe ich davon aus, PHK Denninghaus fühlte sich einfach so sicher,
Dieser Teil unserer Geschichte nun, ist kein wirklich lustiger, ganz egal- was man über Türken denken mag oder nicht.
Ich beispielsweise, in meiner Stadt, in meiner Straße, habe genau gegenüber einen Türken sitzen, der sich ganz vorzüglich darin gefällt, vor allen am Wochenende, wenn die Leute Zuhause sind, und ihrer Freizeit genießen wollen, oder Abends, wenn sie beisammen sitzen, um beispielsweise gemeinsam etwas zu essen, Verhaltensweisen, soziale Bedürfnisse, die er wohl eher weniger kennt, seine Primitivität hinzugenommen, "Jallah-Musik" durch weit geöffnete Fenster dröhnen zu lassen, ohne Rücksicht darauf, wie laut dieses Gejaule auch seine eigenen Nachbarn, in dem Haus belästigt, in dem er vegetiert, dass man die ganze Straße, rauf und runter, mitsingen könnte, wenn man denn Türkisch verstünde.
Eventuell sollte man ihn mal darauf ansprechen, etwas, das ich auch weiss, er hat, ebenfalls die ganze Straße runter und rauf, unter den anderen Türken, keinen, der ihn kennen- will.
Dass er damit also zu Einem wird, der Ausländerfeindlichkeit geradezu züchten hilft, entgeht seinem solchermaßen ausgewiesenen Spatzenhirn derweil.
Es gibt auch den berühmt berüchtigten Satz, dass man über Tote nicht schlecht reden soll. Aber ich bin mir ganz sicher, da wir hier zudem über mindestens zwei Tote sprechen werden, Tote, von denen die türkische Polizei, in Konstantinopel, sagt, dass es eben Tote sind, werden sie mir nicht böse sein, denn über sie persönlich- kann ich ja gar nichts sagen..
Lassen wir also alle Ressentiments beiseite, und ich beschränke mich darauf, was ich bereits weiter zurück schrieb, nämlich, nur nach bestem Wissen und Gewissen zu zitieren.
Als ich in dem Büro des PHK Denninghaus saß, hatte ich, wie bereits geschildert, mehrere Male Gelegenheit, die zum Teil offen liegenden Aktenordner einzusehen.
Einer dieser Aktenordner, standen an der Seite, auf einem Side-Board, geschätzt und nach der heutigen Erinnerung, war er mindestens 5 Zentimeter dick.
Auf seiner Rückseiten stand, deutlich zu lesen, Dr. Altpeter, dahinter jeweils, in römischer Schriftweise, eine Ziffern.
Auf dem ziemlich großen Schreibtisch von PHK Denninghaus, lagen drei weitere Aktenordner, ebenfalls von unterschiedlicher Dicke, von denen zwei aufgeschlagen waren.
Insgesamt gab es 4 Stück nummerierter Ordner verschiedener Größe dieser Art.
Nachdem PHK Denninghaus zum zweiten Mal sein Büro verlassen hatte, ich erwähnte auch das, mehrmals klingelte sein Telefon, machte ich mich daran, die auf dem Tisch aufgeschlagenen Aktenordner zu sichten.
Ich gebe es gerne zu, ich gehöre ganz gewiss nicht zu den Leuten, die von sich selber sagen, sie seien frei von Sünden, im Gegenteil, ich gebe es gerne zu, wenn all das Sünden sind, was uns die "Mitarbeiter" diverser Götter als eben solche lehren, müsste ich mehr Sünden begangen haben, als selbst der Leibhaftige.
Niemand wird also so spielverderberisch sein, und mir verübeln, wenn ich nun tat, was ich aber eigentlich nicht hätte tun sollen, vor allen Dingen nicht so, quasi hinter dem Rücken eines anderen, mir nämlich diese Akten zu nehmen, und darin zu blättern und zu lesen.
Wer milde mit mir sein will, sagt einfach, die Neugier ergriff ihn; der Rest möge schweigen.
Wie es Heute dort ist, weiss ich nicht, damals war es so, dass es einen Aktenordner gab, mit der römischen Ziffer 2, "II", dessen Dicke würde ich auf 5 Zentimeter schätzen.
Nachdem ich begonnen hatte, in diesem Ordner zu blättern, konnte ich sofort feststellen, dass er mit dicken Pappbögen gefüllt war, auf denen sich Fotografien der Gestalt befanden, dass ich davon ausgehe, es handelte sich um eine Art von sehr großen Negativen. So groß, dass man, ohne Sehhilfe, erkennen konnte, um was es auf diesen Bildern geht.
Wenn ich mich daran erinnere, dass ich diese Bilder im Januar 2014 sah, mache ich auch Heute noch die Annahme, sie waren nicht mit einer Digitalkamera hergestellt, sondern noch mit einem klassischen Apparat, welcher Negativfilme verwendete. Da alle diese Bilder, die ich in diesem Aktenordner sehen konnte, das waren, was man auch als "glasklar" bezeichnet, mache ich weiterhin die Annahme, dass diese Bilder nicht nur mit einer Profikamera gemacht wurden, sondern dass diese Kamera auch auf einem Stativ stand, und von Personen bedient wurde, die ganz genau wussten, wie sie mit diesem Gerät umzugehen hatten und, vor allen Dingen, wie sie es zu benutzen hatten, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Da ich nicht einschätzen konnte, wie lange PHK Denninghaus abwesend sein würde, wie gesagt, später kalkulierte ich es auf "gefühlte" 5 Minuten, und das insgesamt 3 Mal, konzentrierte ich mich natürlich zu aller erst auf die Ziffern, mit welchen diese Fotos durchnummeriert waren. Der ersten dieser beiden Aktenordner, gefüllt mit Seiten voller quasi Foto-Negativen, wenn auch in eben größerer Form, beinhaltete, gemäß seiner Nummerierung, 142 Fotos.
Der 3. Aktenordner, den ich bald drauf durchblätterte, brachte es auf 186 Stück; ich gehe mal davon aus, das, was diese Bilder zeigen, war auch für die Photographen so "interessant", dass sie sich nichts entgehen lassen wollten.
Ich nehme für mich in Anspruch, so alt zu sein, und so viel Erfahrung im "zwischenmenschlichen Bereich" zu haben, dass ich erkennen kann, egal ob es sich bei den jeweiligen Personen um zwei Frauen, zwei Männer, oder Mann und Frau handelt, wann wir von so genannten "sexuellen Handlungen" reden oder nicht.
In diesem Fall waren die Fotos so quasi "gestochen scharf", dass man, um es an einem Beispiel klarzumachen, auch hätte sagen können, man konnte bald die Sackhaare zählen.
Weiterhin auf Grund meiner doch durchaus mehr als nur guten Ortskenntnis in Köln, gehe ich davon aus, das Gebäude, in dem sich das Zimmer befindet, in dem diese Handlungen vorgenommen wurden, es ist das Maritim Hotel in der Kölner Altstadt, und fotografiert wurde auf bzw. die Rhein abseitige Seite ( Von dort aus, wo sich für einige Zeit die provisorische Außenstelle des Kölner Stadtarchivs befand ).
Wenn ich berücksichtige, was man auf den jeweiligen Fotos sehen kann, gehe ich weiterhin davon aus, dass sich der Standort der Kamera in einer leicht erhöhten Position befunden haben muss, denn man sah einen Teil des Bodens der Innenseite vor dem Fenster, auf der linken Zimmerseite diverse Einrichtungsgegenstände, und auf der rechten Zimmerseite ein größeres Bett.
Alsdann waren die Bilder so, dass man, wenn auch kleine Teile der Außenfassade des Gebäudes erkennen konnte.
x.
Auf diesem Bett lag ein Mann nicht näher bestimmbaren Alters, nackt und auf dem Rücken.
Über seinen Unterkörper gebeugt, zwischen dessen angewinkelten Beinen, kniete eine andere Person, ebenfalls nackt, auf den Fotos kann man zumindest dichtes, sehr dunkles Kopfhaar erkennen, der das tat, was man, im Volksmund, als "Blasen" bezeichnet. Rein medizinisch ist dieser Formulierung eher falsch, es müsste "saugen" heißen.
Wie erwähnt, von diesem quasi Vorgang, gibt es in dem Aktenordner mit der römischen 2, "II", 142 Stück Fotos.
In einem dritten Aktenordner, mit der römischen 3, "III", befanden sich, wie bereits erwähnt, 186 Stück Fotos.
Ich werde mich nun mit keinem streiten, ob es 142 oder 141 oder 143 Stück waren, oder 186 oder 187 oder 185, was ich hier nenne, ist das, an das ich mich erinnere; wer eine andere Zahl hat, soll sie beweisen.
Um auch hier nicht zu sehr ins Detail zu gehen, beschränke ich mich auf das reine Schildern, insoweit dies für die Sache dienlich ist.
Wie lange Zeit zwischen dem Anfertigen des ersten Streifens Bilder und dem des zweiten Streifens Bilder vergangen ist, kann ich selbstverständlich nicht beurteilen.
Ich gehe jedoch davon aus, dass es schon eine gewisse Dauer war, die dazwischen lag.
Auf dem zweiten Streifen Bilder hat sich die Gemengelage in diesem Zimmer und auf diesem Bett völlig geändert.
Die Person, mit dem sehr dichten, dunklen Kopfhaar, lag nun mitten auf dem Bett, auf dem Rücken, und hatte die Beine sehr weit "angewinkelten".
Die Person, die vorher auf dem Bett gelegen hatte, und sich einen Blasen ließ, kniete zwischen den Beinen des Liegenden, und bearbeitete, auf einigen der Fotos mit Fingern, auf anderen Fotos mit seiner Zunge, dass, was man, auch bei Männern, als "Rektalen Eingang" bezeichnen kann. Soweit ich diese Fotos interpretieren kann, schien der in diesem Fall aktive so sehr in seine Tätigkeit versunken, dass er nicht einmal auf die Idee kam, sich daran zu erinnern, dass in dem Zimmer einerseits Licht brannte, andererseits die Vorhänge geöffnet waren.
Die letzten ca. 30-40 Bilder, zum Ende dieses Fotostreifens, sind angefüllt mit dem, was man, im Volksmund, als "Ficken" bezeichnet.
Soweit zu dem, was diese beiden Fotos-Streifen, auf insgesamt um die 300 Bildern, zeigen.
Ich gebe es gerne zu, ich war nicht nur davon völlig überrascht, dass es, erstens, diese Fotos überhaupt gab, und dass sie, zweitens, von einer solchen Deutlichkeit waren bzw. sind, wie sie der Normalsterbliche regelmäßig nur von Pornos kennt. Sondern, ich war auch Heils froh, dass PHK Denninghaus nicht im Raum war, ansonsten hätte er gesehen, dass auch ich noch vermag, rot im Gesicht zu werden.
Sodann zog ich mir, alleine schon der Neugier wegen und der Gelegenheit, doch auch der Nähe, den nächsten Aktenordner heran, das Achten auf die Beschriftung des Ordnerrücken erübrigte sich, er lag so, dass ich es sofort erkennen konnte; Dr. Altpeter IV.
Dieser Aktenordner war gefüllt mit Unterlagen, in Ermangelung von diesbezüglicher Fachkenntnis formuliere ich das einfach so, welche die Kölner Polizei, gemäß der Briefköpfe, von der türkischen Polizei in Konstantinopel erhalten hatte.
Wie gesagt, ich besitze nicht die Kenntnis, um beurteilen zu können welcher Briefkopf jetzt was aussagt, ich kann mich nur auf das beziehen, was ich, in diesem Fall, und in der Kürze der Zeit, an Übersetztem gelesen habe.
Aber, die dorthin Unterlagen müssen sich wohl in grundsätzlich zwei Ermittlungsvorgänge unterteilt haben.
Erstens- das Auffinden einer weiblichen Leiche, in Konstantinopel, in einer so genannten Zweizimmerwohnung, welche wohl auf eine Meldung bei der örtlichen Polizei zurück geht, die Nachbarn hätten, aus eben einer ganz bestimmten Wohnung, gewisse Gerüche wahrgenommen, die sie dazu veranlassten, sich bei der Polizei zu melden. Diese dann vor Ort erschienene türkische Polizei, auch darüber kann ich mir kein Urteil erlauben, welche Gepflogenheiten in der Türkei oder/und Konstantinopel herrschen, öffnete die Wohnungstüre, aus dem angefertigten Protokoll ist wohl, gemäß der Übersetzung, zu entnehmen, dass den Polizeikräften bereits bei dieser Gelegenheit eine solche "Geruchswolke" entgegengekommen sein soll, dass diese Leute sehr schnell Rückschlüsse zogen, welche sich dann, leider Gottes, auch bewahrheiteten. Hierzu wird in dem Protokoll erwähnt, die Fenster der Wohnung waren geschlossen, eine Klimaanlage war nicht vorhanden, die Außentemperaturen in Konstantinopel, zu jener Zeit, sollen zwischen ca. 25 und 35 Grad plus am Tag geschwankt haben. In der Wohnung fand man eine weibliche Leiche, halb auf einem Sofa- halb auf dem Boden liegen, mit einem Gummiband um den rechten Oberarm, woraus die türkische Polizei geschlossen hat, bei der Toten müsse es sich um eine Linkshänderin handeln.
Im Bereich unter der Armbeuge, steckte eine Spritze via ihrer Nadel noch in der Haut, um es nicht zu sehr auszubreiten, denn es fällt mir leicht, einzuräumen, den ganzen Bericht konnte ich ganz einfach nicht lesen, die türkische Polizei gingen davon aus, dass diese Tote mindestens seit drei Tagen verstorben sein musste, weiterhin wird die türkische Polizei feststellen, der Tod sei eingetreten, weil sich die fragliche Frau einen so genannten Drogencocktail aus mehreren unterschiedlichen Substanzen verabreichte, deren genaue Zusammensetzung nicht mehr zu rekonstruieren war, aber von dem die türkische Polizei ausgeht, dass eben dieser Drogencocktail zum Tod dieser Person geführt hat.
Der Name Sema ist, gemäß der Literatur, ein türkischer oder/und kurdischer weiblicher Vorname arabischer Herkunft, mit der Bedeutung "Der Himmel".
In anbetracht der Tatsache, dass ich Sema Üngertürkt persönlich nie kennenlernte, sie mir nie etwas böses tat, jedoch so unschön, wenn nicht gar elendig endete, wünsche ich ihr zumindest für die Zeit danach, dass die Bedeutung ihres Namens, für sie selber, eingetreten ist, und sie nun dort ist, was der Himmel sein mag.
Was jedoch viel interessanter ist, und für die türkische Polizei wohl auch, findet sich in dem Umstand, dass der Familienname Üngertürkt kein unbekannter ist bzw. war.
Selbstverständlich kann ich mich auch nicht darüber äußern, wie die türkische Polizei im einzelnen organisiert ist. Aber in der Türkei kennt man wohl, ebenso wie anderswo, den Unterschied zwischen dem Teil der Polizei, der für allgemeine Aufgaben wie beispielsweise Verkehr oder Kriminalität zuständig ist, und der, der sich mit der Grenzsicherung beschäftigt. In der Bundesrepublik Deutschland sagte man früher Bundesgrenzschutz, oder auch GSG/9, dazu.
Zweitens- für das Jahr 2011, dort die zweite Jahreshälfte, gibt es, eben in auch dieser Ermittlungsakte Dr. Altpeter IV der Kölner Polizei, einen weiteren per Dolmetscher übersetzten Bericht dessen, was wir, in der BRD, als Grenzpolizei bezeichnen würden.
Diese berichtet, in eben der zweiten Jahreshälfte 2011, gab es, im Bereich der türkisch-syrischen Grenze das, was wir, landläufig, als "riesen Schießerei" bezeichnen würden.
Niemand soll sich an exakt dieser Stelle dazu versteigern, nun zu grinsen oder gar zu lächeln. Man möge sich nur daran erinnern, zu welch schlimmen Verwerfungen es im türkisch-syrischen Grenzgebiet im Zusammenhang mit dem von der Verräterin Hillary "Diane Rodham" Clinton angezettelten syrischen Bürgerkrieg kam, kommt, wie wahrscheinlich noch kommen wird, und wie viele Tote es in den Jahren gegeben hat, seit dieser Bürgerkrieg im Gange ist.
Unabhängig dieser Spannungslage, scheint die türkische Grenzpolizei jedoch auch umfangreiche Kenntnis darüber zu besitzen, über das dortige Bandenwesen beiderseits der Grenze, das sich aus dem nach wie vor anhaltenden Schmuggel von Gütern aller Art ergibt.
Weiterhin geht die türkische Grenzpolizei davon aus, in eben der zweiten Jahreshälfte 2011, ist es im Bereich der türkisch-syrischen Grenze zu einem Aufeinandertreffen mindestens zweier verfeindete Schmugglergruppen gekommen, es können jedoch auch mehr Gruppen daran beteiligt gewesen sein.
In dem Bericht schildert die türkische Grenzpolizei, anhand der gefundenen Leichen und einer quasi Unmenge leerer Patronenhülsen, dass die an dieser quasi riesen Schießerei beteiligten Personen die Zahl von 40-50 Personen überschritten haben kann.
Zu dem Zeitpunkt, von dem die türkische Grenzpolizei behauptet, ihren Bericht angefertigt zu haben, waren insgesamt elf männliche Leichen aufgefunden worden, die, so schätzt man, vor Ort mindestens fünf bis noch mehr Tage gelegen haben müssen.
Soweit es Munitionsreste anbelangt, die von unterschiedlichen Waffen stammen sollen, geht die türkische Grenzpolizei von bis zu 5000 Stück leerer Patronenhülsen aus.
Einen der vorgefundenen Toten identifizierte man später als Muhammed Üngertürkt.
Der Abgleich zwischen den Daten der türkischen Grenzpolizei und der Polizei in Konstantinopel ergab, dass besagter Muhammed Üngertürkt der nach türkischem Recht Ehemann der Sema Üngertürkt war.
Im Rahmen dieses Datenabgleiches soll es sich ergeben haben, dass dieses somit tote Ehepaar einen Sohn haben soll, über den es bei der Konstantinopeler Stadtverwaltung auch das geben soll, was wir in der Bundesrepublik als "Unterlagen bezüglich des Wohnortes" bezeichnen, um es laienhaft zu zitieren.
Der Name dieses Kindes bzw. Sohnes wird mit Çağlar ( auch: Caglar ) Üngertürkt angegeben. Gemäß der Literatur, kennt man in der Schriftart der Türkei sowohl die Formulierung Çağlar als ebenso Caglar.
Weiterhin stellt die Polizei in Konstantinopel sodann fest, dass ein Kind bzw. Jugendlicher, mit dem Namen Çağlar Üngertürkt, unter der angegebenen Wohnadresse, nicht anzutreffen war bzw. ausfindig gemacht werden konnte.
In wie weit die Polizei in Konstantinopel daraufhin versucht hat, mögliche Verwandte, väterlicher- oder mütterlicherseits, ausfindig zu machen, geht aus dem betreffenden Bericht nicht hervor.
Letztendlich verliert sich in der zweiten Jahreshälfte 2011, zumindest was es die Polizei in Konstantinopel anbelangt, jede Spur dieses Kindes bzw. Sohnes des toten Ehepaares.
Erscheinen wird eine männliche Personen, in nicht klar definiertem Alters, mit dem Namen Çağlar Üngertürkt, im direkten Zusammenhang mit 4 einzelnen Vorgängen in Köln; welche für die Jahre 2011 und 2012 angegeben werden.
Erstens- einer Polizeikontrolle im Bereich der Kölner Altstadt, dort im Bereich des Überganges des so genannten Altermarkt zum so genannten Heumarkt.
Dort führt die Kölner Polizei eine allgemeine- aber auch spezielle Kontrolle durch, um Personen habhaft zu werden, die sich dort im gewerbsmäßigen Taschendiebstahl verdienen.
In diesem Zusammenhang wird eine "jugendliche Person" vorübergehend festgenommen, ich gehe davon aus, dass dies der richtige Begriff ist, die sich ausschließlich mit dem Namen Çağlar Üngertürkt ausweist, ansonsten über keinerlei Ausweispapiere verfügt.
Da diese jugendliche Personen grundsätzlich zwar nicht im Verdacht steht, an den Taschendiebstählen beteiligt zu sein, wird sich die Frage, warum sie also überhaupt aufgegriffen wurde, aus der allgemeinen Gemengelage vor Ort ergeben haben.
Ansonsten verfügt die fragliche Person über Bargeld in angeblicher Höhe von ca. 150 EURO, und eine Visitenkarte, die auf die Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln, Quack-Kummrow, lautet.
Die so vorübergehend festgenommene jugendliche Person besteht darauf, man möge mit besagter Staatsanwältin Quack-Kummrow Kontakt aufnehmen, sie könne, sinngemäß, die Sache erklären und für ihn bürgen.
Sodann will die Kölner Polizei, warum auch immer, die Staatsanwaltschaft Köln tatsächlich kontaktiert haben, die Sache schildern, und von dort die Information erhalten haben, ja, wie auch immer, das sei "schon in Ordnung", man möge diese Personen gehen lassen.
Zweitens- eine Polizeikontrolle im Bereich des Kölner Domes, dort des so genannten Roncalli-Platzes, der Seite, die sich zum Bahnhof ausrichtet.
Dort führt die Kölner Polizei, während einer Nacht von Freitag auf Samstag, eine Drogenkontrolle durch.
Im Grunde genommen, wenn man die Akte überfliegt, vor allen Dingen wenn man das sehr schnell tut, und sich nicht auf jede einzelne Kleinigkeit konzentrieren kann, kommt man zu dem Schluss, dass es sich bei diesem zweiten Mal um exakt die selber jugendliche Person zu handeln scheint, Çağlar Üngertürkt, ( wiewohl ich mich bereits damals über diese Schlussfolgerung der Polizei Köln wunderte, denn wenn es ja kein Ausweispapier mit einem Photo gibt, wie will man denn dann wirklich überprüfen, wer da vor einem steht ? ! ) wie beim ersten Mal, nämlich, dass eine jugendliche, männliche Person, mit südländischen Aussehen, erstens über keinerlei Ausweispapiere verfügt, allerdings eine wenn auch normale Menge Bargeld bei sich führt, und zweitens erneut eine Visitenkarte vorweist, die wiederum auf die Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln, Quack-Kummrow lautet.
Mit dem selben Ergebnis, dass man nach dort Kontakt aufnimmt, wie auch immer die Angelegenheit klärt, um den betreffenden Jugendlichen sodann gehen zu lassen.
Drittens- eine Polizeikontrolle im Bereich des Kölner Hauptbahnhofes, dieses Mal durchgeführt durch die dafür dort zuständige Bundespolizei, wobei es auch im nunmehrigen Fall um Taschendiebstahl geht bzw. ging, wo erneut eine männliche jugendliche Personen, vorübergehend festgenommen wurde, auch wenn sich dieses Mal erneut herausstellte, dass diese Personen, mit den fraglichen Taschendieben, nichts zu tun zu haben schien. Auch dieses Mal wies sich die fragliche Person ausschließlich und nur mit einer Visitenkarte der Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln, Quack-Kummrow, aus, und gab als eigenen Namen Çağlar Üngertürkt an.
Aus dem Bericht der Bundespolizei geht hervor, dass die fragliche Person mehrmals darauf angesprochen wurde, doch zu wissen, über Ausweispapiere verfügen zu müssen, und wenn es schon nicht solche der Bundesrepublik Deutschland wären, so doch des betreffenden Heimatlandes.
Aus dem Bericht der Bundespolizei geht - nicht - hervor, dass es hier größere Sprachschwierigkeiten gegeben hätte, die man nur mit der Hilfe eines Dolmetschers hätte bereinigen müssen. Im Gegenteil, auch dieses Mal verwies die betreffende Person, so, dass man es verstehen konnte, auf besagte Staatsanwältin.
Sodann will die Bundespolizei mit der Staatsanwaltschaft Köln Kontakt aufgenommen haben, vermerkt jedoch, dass es eine Frau Quack-Kummrow dort zwar gebe, aber nicht im Hause sei, was, wegen einer Zeit von morgens zwischen 0:00 Uhr und 2:00 Uhr, auch nicht besonders verwunderlich ist.
Allerdings weigert sich die Bundespolizei nun, die betreffende jugendliche Person, auf bloßen telefonischen Zuruf, gehen zu lassen. Statt dessen einigte man sich darauf, dass die Bundespolizei die betreffende Person zum Justizzentrum Köln, dort zur Staatsanwaltschaft Köln, überführt. Dieses soll, gemäß dem Protokoll, nach 3:00 Uhr am Morgen geschehen sein.
Danach verliert sich die Spur der fraglichen jugendlichen Person, bis diese, viertens, auf den insgesamt zwei Fotostreifen, mit um die 300 Fotos, wieder auftaucht, im direkten Zusammenhang mit dem als zweite Person auf diesen Fotos definierten Richter am Kölner Amtsgericht, Dr. Altpeter.
Soweit ich mich daran erinnern kann, sind alle, tatsächliche alle Blätter, die ich sah, auf denen die fraglichen Photos eingefasst waren, mit dem jeweiligen maschinell erstellten Schriftzug
überschrieben.
2 - Langner
- Quack-Kummrow,
Der geneigte Leser mag sich nun vertrösten lassen, wenn wir an dieser Stelle eine vermeintliche Unterbrechung vornehmen, um in der Reihenfolge, vor allem der zeitlichen zu bleiben.
Dem wohnt aber ein noch viel besserer Grund inne.
Wir werden es bald sehen, wie gut es kommt, Lügnern, versifften Verleumdern, erst einmal eine ganze Weile dabei zuzusehen, wie sie ihre Lügen, ihre Verleumdungen, verbreiten, wie sie sich darin gefallen, ja gleichsam suhlen, ihre minderwertige Existenz dadurch aufzuwerten, indem sie Unschuldige, Opfer ihrer Abartigkeit, mit dem Auswurf ihrer selbst überziehen, ehe man dazu übergeht, mit nur ganz, ganz wenigen allerdings Fakten, denn mehr benötigt man dafür selten, ihr Wunschbild, ihre schwindsüchtigen Verschwörungstheorien, in das argumentative Nichts zerlegen zu können, aus dem sie gewoben sind.
Auf jene Staatsanwältin Quack-Kummrow und ihre "Gespielen", Dr. Altpeter/Çağlar Üngertürkt, kommen wir recht bald zurück, ich verspreche es, und, es wird keinem gefallen, was sich dann offenbart; der nicht voll ebensolcher Abartigkeit ist, wie Quack-Kummrow und Dr. Altpeter selber.
Dazu aber kommen wir nun zu einem ganz besonderen Exemplar Richterlichen Niedertracht, der es fertig bringt, gleich in einer Doppelfunktion aufzutreten.
Der
und
Mit seinem Beschluss vom 30.05.2014, den ich gleich einfüge, versteigt sich dieser Krankheitserreger dazu, um es kurz zu fassen, jeder kann den Text selber lesen, vor allem aber seine Begründung, "Beschlagnahmung des Führerscheins" und "Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis", gleich einen Schwall hemmungslos entstellter Wie-auch-immer-wunsch-Wahrheiten zu phantasieren, ganz so, wie es ihm, als Don einer Verbrecherorganisation, beliebt, seine Schutzbefohlenen, Täter aus einem Mordanschlag, schützen zu wollen.
Und, später, wenn man meinen Anzeigen-Text ließt, der auf der Ermittlungsakte der Polizei Köln basiert, erkennt, wie viel des Verleumdungs-Traktates aus bloßer willkürlich zusammeninterpretierter Verzerrung besteht.
( 060.1 Langner 06 )
( 060.1 Langner 07 )
Wenn wir uns den Text dieses Traktates anschauen, vor allem, wenn man ihn mit den Bildern und Textes der Ermittlungsakte vergleicht, die aus immerhin rund 190 Seiten besteht, erliegt man schnell dem Verdacht, es handelt sich eher weniger um eine sachlich begründet Auseinandersetzung mit einem wie auch immer gearteten Thema, sondern, wir haben es wirklich mit einer Art von "Traktat" zu tun.
In den Tagen nach dem 04.04.2014, erhielt ich die komplette Ermittlungsakte der Polizei Köln, so, wie sie zu jenem Zeitpunkt auch der Staatsanwaltschaft Köln, und also auch dem Straßenstrich-Stricher Langner vorgelegen haben muss, da er sich ansonsten nicht hätte anmaßen dürfen, wie auch immer, überhaupt in dieser Sache tätig zu werden; die Sache war also "ausermittelt", es würde keine neuen Ermittlungsergebnisse mehr geben.
x.
( In der Literatur wird der Begriff "Traktat" wie folgt erklärt:
Substantiv, Neutrum oder Substantiv, maskulin [das]
1a.
BILDUNGSSPRACHLICH VERALTEND
Abhandlung
"theologische, wissenschaftliche, politische Traktate"
1b.
BILDUNGSSPRACHLICH
Flug-, Streit-, Schmähschrift ) .
Mir persönlich gefällt ganz besonders der Begriff "Schmähschrift", denn nichts anderes ist es, was der Straßenstrich-Stricher Langner hier macht. Durch das gezielte Verleumden meiner Person- schmäht er mich auch.
Nachdem wir uns nun die ersten Züge der Vernetzung innerhalb der "Organisationen Jürgens" des Straßenstrich-Strichers Langner angeschaut haben, sowie die Gelegenheit, sein Verleumdungstraktat zur Kenntnis zu nehmen, ist es an der Zeit, sich eingehend mit den Dingen zu beschäftigen, die er, alleine bis hierher, tat.
Um nun jedoch ein gewisses Maß an Ruhe in die Schilderungen der Taten des Straßenstrich-Strichers Langner zu bringen, beginne ich zu erst mit dem leichteren Teil des Nachweises, warum der Straßenstrich-Stricher Langner der eigentliche Don, der quasi Chef der "Organisation Jürgens" ist.
Grundsätzlich gibt es in dieser Angelegenheit fünf Traktate, in welchen mir eine eben fiktive Schuld zugewiesen wird, unabhängig davon, dass diese Schuldzuweisungen den Ermittlungsergebnissen der Kölner Polizei, in Teilen auf jeden Fall, zu 100 % widersprechen.
Das 1. dieser Traktate geht auf den Straßenstrich-Stricher Langner zurück.
Das 2. dieser Traktate stammt aus dem wahrscheinlich perversen Hirn des Straßenstrich-Strichers Dr. Altpeter.
Das 3. dieser Traktate geht auf die Schwindsüchtigkeit des Straßenstrich-Strichers Seidel zurück.
Das 4. Traktat, ist das Ergebnis des wenn natürlich auch negativ in Erscheinung getretenen- so doch hoch, wenn nicht höchst produktiven, im kriminellen Sinne, Fotzen-Viehs am Landgericht Köln, Sigrid Kunze.
Dieses 4. Traktat, ist aber auch jenes, welches später von den beiden Straßenstrich-Strichern Conzen und Dr. Mertens, und der Straßenstrich-Hure Boyke beim Oberlandesgericht Köln bestätigt wurde.
Aber eben, es gibt noch ein 5. Traktat, das des
Somit legt dieses eigentliche "Ursprungs-Traktat" des Straßenstrich-Strichers Langner die Grundlage für alle weiteren Traktate.
Damit aber ist aber auch der unwiderlegbare Beweis dafür erbracht, ganz gleich, wer die "Organisation Jürgens", innerhalb der Staatsanwaltschaft Köln, repräsentiert, auch er oder sie richtet sich bloß nach dem, was der Straßenstrich-Strichers Langner vorgegeben hat.
( 010.1 gegen Langner 17 )
Fassen wir auch hier zusammen, und erinnern uns an die Tatsachen.
Doch, wie ging es nun mit der Anzeige weiter.
Schauen wir uns jedoch an, wer da, eben für die Staatsanwaltschaft Köln, unterschrieben hat, ja, man soll es nicht meinen, es ist Hure Quack-Kummrow, die Straßenstrich-Hure, die wir bereits aus dem Zusammenhang mit dem unter dem Verdacht der Kinderschändung stehenden Straßenstrich-Stricher Dr. Altpeter kennen; ein Schelm, der böses dabei denkt, ein korruptes Stück Abschaum- der es nicht tut.
( 010.1 gegen Langner 08 )
( 010.1 gegen Langner 09 )
Vor den Hintergrund der offensichtlichen kriminellen Lügen dieser Straßenstrich-Hure, macht ich selbstverständlich von dem hier möglichen Rechtsmittel Gebrauch.
( 010.1 gegen Langner 012 )
Entsprechend ist das Ergebnis.
( 010.1 gegen Langner 013 )
( 010.1 gegen Langner 014 )
Dass wir erneut zwei Dinge feststellen können.
( 060.2 Altpeter 04 )
( 060.2 Altpeter 05 )
Ich versprach es weiter vor, ich würde versuchen, Ruhe dadurch in die Sache zu bringen, dass ich die einzelnen Punkte abarbeite, ohne dabei zu oft in der Zeit vor und zurück zu springen.
Deshalb gab es jetzt auch hier, gleich von Anfang an, das Verleumdungs-Traktat des Straßenstrich-Strichers Dr. Altpeter.
Ich wies bereits in dem Vorgänger-Kapitel darauf hin, dass er nur zwei Unterschiede gebe, zwischen den Traktaten der Straßenstrich-Stricher Langner und Dr. Altpeter, nämlich eben nicht in der Schilderung der Sachlage, sondern im Hinzufügen von zwei Absätzen auf Seite 2, von denen der 2. wiederum all die Abartigkeit des Straßenstrich-Strichers Dr. Altpeter offenlegt, die wir nicht nur aus dieser Sache hier- sondern bereits der ihm von der Polizei Köln unterstellten mit Çağlar Üngertürkt kennengelernt haben.
Sollte nun Einer frage, warum ich nicht auch gegen den Straßenstrich-Stricher Dr. Altpeter Anzeige erstattet habe, keine Sorge, doch vielen Dank für den Hinweis, das hält mich wach, und schützt mich vor dem Abgleiten in Vergeßlichkeiten, natürlich tat ich das, und auch bei ihm schöpfte ich den so genannten Rechtsweg aus, mit dem Ergebnis, auch die Anzeige gegen ihn wurde nicht weiter verfolgt, zuständig in seinem Fall waren der Straßenstrich-Stricher Röltgen und die Straßenstrich-Hure Hake.
Ich bin weiterhin der Meinung, selbst wenn wir das Maß des Schilderns der Abartigkeiten bald noch mehr steigern werden, was diese jämmerliche Missgeburt menschlicher Abartigkeit anbelangt, habe ich genug interpretiert.
Aus dieser Konstellation:
- der Straßenstrich-Stricher Langner legt vor,
- der Straßenstrich-Stricher Dr. Altpeter leiste Flankenschutz,
und
- die Straßenstrich-Hure Quack-Kummrow leistet Strafvereitelung im Amt,
Einer der Gründe, mag darin zu finden sein, dass es zwischen Dr. Altpeter und dem Straßenstrich-Stricher Langner ein wie auch immer geartetes Abhängigkeitsverhältnis gibt, was, andererseits, alleine schon sich daraus ergeben kann, dass beide aktive Angehörige der "Organisation Jürgens" sind, zudem einer deren Don, der dann ganz gewiss auch um die jeweiligen Neigungen seiner Organisations-Mitglieder wissen wird, die Zuführung von Minderjährige, oder jugendliche Personen, die damit gleichzustellen sind, auf dem Wege der Gegenseitigkeit geschieht, und sich hieraus ein ebenfalls gegenseitiges Verhältnis dergestalt ergibt, dass jeder den anderen ganz so beeinflussen oder gar erpressen kann, wie es ihm gerade passt.
Ganz genau das aber, die vorletzte Variante, scheint mir, zumindest bis zum Beweis des Gegenteils, die am ehesten nachvollziehbare zu sein, denn es ist ja ganz offensichtlich, dass es, zumindestens in diesem Fall völlig unzweifelhaft, eine unauflösbare Verbindung zwischen Angehörigen der Staatsanwaltschaft Köln und dem Amts- Land- und Oberlandesgerichts Köln gibt, mit dem ganz klaren Ziel, mindestens die Täter, aus dem gegen mich erfolgten Mordanschlag, um jeden Preis, um jeden Preis im wahrsten Sinne des Wortes, vor Strafverfolgung zu schützen.
( 010.2 Altpeter 014 )
Und- dann gibt es noch dieses Gerichtsverfahren, in dem Zusammenhang mit dem "Mordanschlag" auf die damalige Oberbürgermeister-Kandidatin Henriette Reker, von dem wir ja auch hatten zu lernen müssen, dass dieser "Anschlag" sind, gemäß der Gerichtsverhandlung, ganz anders zugetragen haben soll, als wie es die Reker-Freundliche Presse ausschlachtete.
Das Verfahren, gegen ihren mutmaßlichen Attentäter, soll ebenfalls ein Dr. Altpeter geleitet haben.
Eine mögliche Sichtweise aber auch, zu der es noch eine ganz anderen Aspekt zu reflektieren gilt.
Wenn wir weiter gekommen sind, eben bis zu dem Schau-Prozess-Termin des Fotzen-Viehs Sigrid Kunze, werden wir, durch die Ermittlungsakte, erfahren, dass, bei dem Vorgehen der Täter gegen mich, ebenfalls von einem südländischen Typ die Rede ist.
Und gerade von Henriette Reker war in einer ganz bestimmten Ausgabe einer Presse in Köln zu lesen, leider muss ich es bis in alle Ewigkeit bereuen, mir keine Kopie davon besorgt zu haben, sie habe, im Zusammenhang mit den "Flüchtlingen" aus Syrien, die Stadt Köln mit "Flüchtlingen geradezu geflutet"; hierzu wird es hoffentlich Keinen geben, der mir unterstellt, dass ich NAZI bin, wenn ich behaupte, Syrer sind südländischen Typen.
Kommen wir nun zu der Rolle des PHK Denninghaus, wiewohl ich bereits darauf hinwies, an späterer Stelle ein weiteres Mal auf ihn zu treffen.
( Teil 1 Köln, 000.0 Ermittlungsakte - 0067 )
Und, in der mir vorliegenden Ermittlungsakte, für deren Zusammenstellung PKH Denninghaus verantwortlich war, findet sich nicht nur die Kopie des Schreibens, mit dem er mich einlud.
Es gibt auch meine Aussage ihm gegenüber, eben nichts Aussagen zu können, da ich über keine Erinnerung verfüge.
( Teil 1 Köln, 000.0 Ermittlungsakte - 0114 )
Es gibt keine einzige Gesprächsnotiz zu dem, was wir hierüber besprachen.
Ein treuer, verlässlicher Straßenstrich-Stricher der "Organisation Jürgens" eben.
( Teil 1, Köln, 050.1 Lindemann 01 )
Nun kommen wir zu einer der ekelerregendsten Krankheitserreger überhaupt, die ich, zumindest bis dahin, in meinem Leben kennen lernte,
Gleichwohl ist die Formulierung [ .... fast totgetreten .... ] die einzig Richtige, um zu beschreiben, was wirklich vorgefallen ist.
( Teil 1, Köln, 000.0 Ermittlungsakte 0175 )
Ich gebe es gerne zu, Ja, ich weiss, Schönheit ist etwas anderes, Ja, ich gebe es zu, ein schöner Mann- war ich nie, selbst dann nicht, als ich einst ein Jüngling mit blond gelocktem Haar war, weil, ich hatte nie blonde Haare.
( Teil 1, Köln, Ermittlungsakte 0173 )
( Teil 1, Köln, Ermittlungsakte 0174 )
( Teil 1, Köln, Ermittlungsakte 0178 )
( Für jene, die es interessiert, dieses Gutachten hat 428,39 € gekostet, ich meine, ein bestens angelegtes Geld. )
( Teil 1 Köln, 060.3 Amtsgericht, 044 )
( Teil 1, 150 Rechtsanwaltskammer Köln, 04 )
6 - Jürgens
- der "missing Link"
Die Auseinandersetzung mit dem
wird grundsätzlich eine kurze sein.
Seinen Platz, während des Schau-Prozess-Termins am 23.10.2014, nahm die
Wie, andererseits, zu koordinieren, dass es zwischen den Zielen, die der Don der "Organisation Jürgens", der
vorgab, und seinen Helfershelfern, eben auch dem Straßenstrich-Stricher Seidel, keine Reibungsverluste ergab; was ja auf vielfältige Art und Weise geschehen kann.
Wie gleichzeitig aber bereits vorbeugend tätig zu werden, für eine mögliche Verhandlung auch vor dem Landgericht.
Ansonsten werden wir mit dem Straßenstrich-Stricher Jürgens nicht mehr konfrontiert werden.
Gleichwohl mag der geneigte Leser sich die Zeit und Ruhe nehmen, sich die eingefügten Kopien durchzulesen.
Ich bespreche sie im Anschluss.
Doch hier bereits vorweg, dass ich es nicht vergesse:
das erste Traktat, des Straßenstrich-Stricher Langner, stammt vom 30.05.2014,
das zweite Traktat, des Straßenstrich-Stricher Jürgens, stammt vom 05.06.2014,
meine Stellungnahme stammt vom 07.07.2014,
das dritte Traktat, des Straßenstrich-Stricher Dr. Altpeter, stammt vom 30.07.2014,
die Bestellung des Mandantenverräters Lindemann stammt von vor dem 15.08.2014,
das vierte Traktat, des Straßenstrich-Stricher Seidel, stammt vom 23.10.2014.
( Teil 1 Köln, 060.3 Amtsgericht 06 )
( Teil 1 Köln, 060.3 Amtsgericht 07 )
( Teil 1 Köln, 060.3 Amtsgericht 08 )
( Teil 1 Köln, 060.3 Amtsgericht 09 )
( Teil 1 Köln, 060.3 Amtsgericht 010 )
Nun also zu den Ungereimtheiten im Traktat des Straßenstrich-Strichers Jürgens:
Seite 2/5
die nächste Lage, im Widerspruch zur Ermittlungsakte, lautet, der Angeklagte, ich, wurde geschubst,
es wir das Telephonieren mit der Polizei unterschlagen,
es wird der Schlag aus dem Hinterhalt unterschlagen,
als nächstes behauptet der Straßenstrich-Stricher Jürgens, nun sei es dem Zeugen Heinrichs - nicht - gelungen, sich auf/an meinem PKW abzustützen,
sodann verlor der Zeuge Heinrichs das Bewusstsein.
weiter auf Seite 3/5
aber- gleichzeitig soll mich der Zeuge Löhe, möglicherweise auch andere, geschlagen haben, welche anderen .... das bleibt das Jürgen´sche Geheimnis,
möglicherweise auch der bewusstlose Zeuge Heinrichs,
wieso ich mich gegen all das nicht gewehrt habe, ein Zeuge war bewusstlos, der andere Zeuge, Löhe, hatte mindestens 1,82 Promille Blutalkohol, also kein wirklicher Gegner in einer qualifizierten Schlägerei, noch dazu mit dem am Boden liegenden Kumpanen, dafür liefert der Straßenstrich-Stricher Jürgens keinerlei Erklärung.
So weit zum Gesabber des Straßenstrich-Strichers Jürgens.
Dass er, vor diesem Hintergrund seiner zusammengelogenen Verleumdungs- und Verschwörungstheorie, keine Lust hatte, diese auch selber im Gerichtsaal zu vertreten, kann man bestens nachvollziehen.
Oder aber, sein Don, der Straßenstrich-Stricher Langner, hatte andere Pläne mit ihm.
Gleichwohl kann man ebenso die Mitgliedschaft der
herrlich erkennen.
7 - Seidel, 1
- Ingo Lindemann, 2
X.
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 016 )
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 017 )
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 018 )
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 019 )
Auch Heute bin ich noch immer der Meinung, dass ich an diesem Schreiben nichts, absolut gar nichts korrigieren muss.
Wenn ich mir meinen damaligen Gesundheitszustand in die Erinnerung zurückrufe, sowie die intellektuellen Möglichkeiten, über die ich verfügte, ist es sogar ein ganz vorzügliches geworden.
Und mein Antrag, das Verfahren zuzulassen, war selbstverständlich einerseits eine Falle, weil ich sehen wollte, wer in sie hinein tritt, vor dem Hintergrund der offensichtlichen Verleumdungen des Straßenstrich-Strichers Jürgens und seines Banden-Mitgliedes Langner.
Der Straßenstrich-Stricher Dr. Altpeter war, zu diesem Datum, noch nicht in Erscheinung getreten; doch bald schon werden wir, in der Chronologie bleibend, über seine Ekeleregtheit stolpern.
Andererseits wollte ich der Sache natürlich zu einem beschleunigten Ende verhelfen, womit einher gegangen wäre, der Richter, der meiner Sicht der Dinge aber doch - nicht - folgte, war automatisch ebenso der Mitgliedschaft in der "Organisation Jürgens" überführt; ich gebe es gern zu, dass es dann so kam, wie es kam, ob es mich wirklich überraschte- nein- ich glaube nicht.
( Teil 1, Köln, 000.0 Ermittlungsakte - 0016 )
Man beachte auf dieser Seite ganz besonders den 1. Absatz, und was die UNI-Klinik über den allgemeinen Gesundheitszustand des Täters Heinrich schreibt.
Ihm fehlten jedwede Verletzungsspuren- auch an den Händen, was ein erneuter Beweis dafür ist, eine Schlägerei- gab es niemals; nur das Drauftreten auf ein wehrlosen Opfer.
( Teil 1, Köln, 000.0 Ermittlungsakte - 0046 )
Man beachte die 3. Antwort, die niemals mit der Behauptung, auf eine Windschutzscheibe "geprallt" zu sein, übereinstimmen- kann.
( Teil 1, Köln, 000.0 Ermittlungsakte - 0022 )
Man beachte 2. Antwort, 3. Absatz, die Aussage zu meinem Telephonat mit der Polizei, welches auch die ganze Angelegenheit über - ganz gezielt - unterschlagen wird.
( Teil 1, Köln, 000.0 Ermittlungsakte - 0023 )
( Teil 1, Köln, 60.3 Amtsgericht - 022 )
( Teil 1, Köln, 060.2 Altpeter 04 )
( Teil 1, Köln, 060.2 Altpeter 05 )
Auch hier erneut der Hinweis, so gut wie alles, was der Straßenstrich-Stricher Dr. Altpeter in diesem Beschluss behauptet, war zu diesem Zeitpunkt, vor allem für ihn selber, zweifelsfrei widerlegt. Er hatte Kenntnis davon durch die Ermittlungsakte, sowie durch die Zusammenfassung in meinem Schreiben vom 07.07.2014.
Letztendlich gab es auch rein Rechtlich keinerlei Veranlassung für ihn, überhaupt tätig zu werden; es sei denn, in seiner Eigenschaft als Straßenstrich-Stricher seines Don´s, dem zu Hilfe.
Der Straßenstrich-Stricher Seidel selber meldet sich mit Schreiben vom 04.09.2014.
( Teil 1, Köln, 60.3 Amtsgericht - 032 )
( Teil 1, Köln, 60.3 Amtsgericht - 034 )
( Teil 1, Köln, 60.3 Amtsgericht - 035 )
Hier fallen uns 2 Punkte ganz besonders auf:
Meinen Wunsch, auf Ladung eines Sachverständigen aus dem Bereich Psychologie/Psychiatrie, wie in meinem Schreiben vom 07.07.2014 ausdrücklich verlangt und begründet, hat er ignoriert, um bloß zu vermeiden, sich mit den wichtigen Teilen der Angelegenheit auseinandersetzen zu müssen.
Den wird erst das Fotzen-Vieh Sigrid Kunze erfüllen, zu ihren ganz eigenen Bedingungen.
Gesetzten Fall nun, ein fach-kompetenter, nicht-korrupter Rechtsanwalt hätte mich vertreten, er hätte sowohl den Zeugen Klein als auch den Zeugen Kreutzberg einvernommen, deren Aussagen sodann mit der Meinung eines Psychologen/Psychiaters abgeglichen, das, wozu die Beweisaufnahme ja da ist, hätte das ergeben, was ja bereits die sonstige Sichtung der Ermittlungsakte darlegt, dass die Vorwürfe, die seitens der "Organisation Jürgens" erhoben worden waren, wie noch immer erhoben werden, in sich zusammengebrochen wäre, und das Verfahren, im Sinne der Anklage, mit einem glasklaren Freispruch für mich geendet wäre.
Der Umkehrschluss bedeutet jedoch, dass die Tat des Mordversuches durch die Täter ganz besonders Löhe, und dem schwindsüchtigen Mitläufer Heinrichs, als ganz genau das hätten strafverfolgt werden müssen, was sie sind, auch heute unverändert, und also wäre auch das eigentliche Ziel der "Organisation Jürgens", der allumfassende Täter-Schutz, nicht mehr lieferbar gewesen.
Etwas, das der Straßenstrich-Stricher Seidel verhindern musste, um jeden Preis.
Als nächstes kommt nun das "Urteil", welches der Straßenstrich-Stricher Seidel sich zusammensabberte, nebst all der Lügen und der massiven Protokollfälschung, die damit einher geht.
Besonders vor dem Hintergrund, dass der geneigte Leser ja längst nachvollziehen konnte, wie sich die Wirklichkeit darstellt, empfehle ich das ruhige, gegebenenfalls mehrmalige Lesen.
Allein schon, um es sich auf der Zunge zergehen zu lassen, wie da phantasiert wird.
Im Anschluss bespreche ich die Sache dann.
X.
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 037 )
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 038 )
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 039 )
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 040 )
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 041 )
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 042 )
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 043 )
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 044 )
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 045 )
( Teil 1, Köln, 060.3 Amtsgericht - 046 )
Schon ganz zu Beginn schrieb ich, wie ich wiederholte, und auch nun darauf hinweise, alles, was ich hier verarbeite, geschieht nach bestem Wissen und Gewissen, ich füge nichts hinzu, aber- ich lasse auch nichts weg.
Dies vor allem, wenn es darum geht, nun zu schildern, was sich während jenes Termins zutrug.
Das Ganze begann, mit meinem Zusammentreffen mit dem Mandantenverräter Ingo Lindemann, von dem ich seinen wahren Berufungsgrund, den eines Straßenstrich-Strichers, zu diesem Zeitpunkt noch nicht kannte.
Wie bereits in Punkt 5 - Ingo Lindemann geschildert, dass da mehr als nur etwas schief gelaufen war, mehr als nur etwas schieflaufen auch weiterhin würde, dieser Scheinwerfer ging mir an, als wir später draußen standen, vor dem Gerichtsgebäude, und er seinen Satz "Es war mir eine Ehre, Sie zu verteidigen, Herr Menzenbach" brachte.
Drinnen, vor den Verhandlungssaal, ehe wir hinein gingen, meinte der Mandantenverräter, er habe einige/gute Ideen, dass ich mich überraschen lassen musste.
Weiterhin informierte er mich darüber, dass wohl mehr als nur ein paar Besucher zu dieser Verhandlung gekommen seien, Leute, die sich wohl für eine Laufbahn bei der Justiz interessierten. Darüber sei der betreffende Richter ganz und gar nicht amüsiert; im Gegenteil. Aus später Sicht kann ich es ganz vorzüglich nachvollziehen, welcher Täter will schon Zeugen während der Tat.
Ansonsten warteten die Zeugen, die geladen worden waren, ebenfalls vor dem Saal; in Kontakt gekommen bin ich mit ihnen nicht.
Nach dem Aufruf zum Verhandlungsbeginn, verließen die Zeugen, nach Belehrung, den Saal wieder, um draußen zu warten.
In wieweit er bei den Zuschauern damit Erfolg hatte, kann ich nicht beurteilen. Was mich selbst anbelangt, Jemand, in meinem Umfeld, pflegte zu sagen "Wo kommen wir hin, wenn jeder Baum umfällt, an den ein Hund pinkelt"; ich bin mehr wert, als der herz-aller-liebste Baum, und der Straßenstrich-Stricher kann niemals die Qualität der räudigsten Töle erreichen.
Ansonsten war ich gesundheitlich immer noch so eingeschränkt, dass ich den gesamten Termin sowieso wie als durch eine Schleier wahrnahm, letztendlich saß ich da, ohne wirklich zu verstehen, was da vor sich ging.
Wäre es anders gewesen, hätte ich eingegriffen.
Woran man auch erkenne kann, dass der versiffte Straßenstrich-Stricher Seidel selbst das, meinen miserablen Gesundheitszustand, mit einkalkuliert hatte, um seinem Auftrag gerecht werden zu können.
Wie nennt man solche Leute, Schwanzlos, Eierlos, Siffig; eine gute Frage.
Was ich aber noch ganz hervorragende weiss, ist, dass einige Zeugen aufgerufen wurde.
Ich gehe mal davon aus, dabei handelte es sich tatsächlich um die Täter Löhe und Heinrichs, sowie die Zeugin Müller.
Das war es aber auch schon.
Bereits an die Zeugin Worriger und Hahn habe ich keinerlei Erinnerung.
Sodann kam es zu der Unterbrechung, wie in Punkt 5 - Ingo Lindemann geschildert, mit der draußen geführten Unterhaltung, von der ich auch Heute noch sagen - muss - , was mir der Mandantenverräter tatsächlich sagen wollte, habe ich zu keinem Zeitpunkt verstanden. Er faselte, wie gesagt, etwas von einem "Deal", ohne mir aber erklären zu können, was darunter, vor allem im Detail, überhaupt zu verstehen sei.
Dass er zurück in den Saal ging, und ich, eine unbestimmbare Zeit später, zurück hinein gerufen wurde.
Dort war die Verhandlung dann am Ende, und eigentlich, und uneigentlich auch, ließ ich nur noch das Gesabber des Straßenstrich-Strichers an mir vorbeirauschen, welches wohl seine Mündliche Urteilsbegründung darstellen sollte.
Dass nun nur noch übrig bleibt, festzustellen, was während dieses Termins - nicht - geschah.
Der Mandantenverräter hatte keinen einzigen Antrag gestellt.
Der Mandantenverräter hatte keine einzige Frage an einen Zeugen gestellt.
Der Mandantenverräter hatte keinen einzige der offensichtlichen Widersprüche angesprochen, die sich aus der Aktenlage und der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ergeben.
Der Mandantenverräter hatte keinen einzigen der offensichtlichen Widersprüche angesprochen, die sich aus meinem Schreiben und dem nunmehrigen Verhalten des Gerichts ergaben.
Der Mandantenverräter hatte kein einziges Wort darüber verloren, dass ich die Bestellung eines Gutachters verlangte, das Gericht das jedoch ignorierte.
Der Mandantenverräter hat die gesamte Verhandlungsdauer überhaupt gar nichts getan, nur blöd da rum zu sitzen.
Am Ende wird er so etwas wie ein Plädoyer halten, von dem ich aber auch nicht erkennen konnte, was das mit der Sache überhaupt zu tun hatte; letztendlich war es nur das Aneinanderreihen von wenigen Worthülsen, die er zu Pseudo-Sätzen zusammenvergewaltige.
Von keinem, nicht einem einzigen der vielen vorhandenen Argumente machte er Gebrauch, um irgend etwas in meinem Sinne zu tun.
Auch kann ich mich nicht daran erinnern, dass die Zeugen Klein, Kreutzberg und Ricke ausgesagt hätten, oder der Straßenstrich-Stricher PHK Denninghaus.
Wäre der Zeuge PHK Denninghaus aufgetreten, hätte man ihn dazu befragen können, was es denn mit meinem Anruf über die 110-Nummer auf sich hatte, oder dem Anruf, vom dem der Zeuge Klein schreibt, er habe den getätigt. Daraus wiederum hätte sich eine Zeitschiene ableiten lassen, um das echte Geschehen zu rekonstruieren.
Die beiden Zeugen Klein und Kreutzberg hätte man zudem dazu befragen können, was sich vor Ort, währendem, tatsächlich zutrug, als die beiden Täter auf mich nicht mal mehr einschlagen brauchten, sondern sich bloß auf treten konzentrieren konnten.
Gefahrenpotential über Gefahrenpotential für den Straßenstrich-Stricher Seidel, das es zu verhindern galt; um jeden Preis.
Grundsätzlich trifft es tatsächlich zu, dass es noch weiter Zeugen gegeben hatte; weiter zurück, erwähnte ich sie.
Doch die wurden, nach Beendigung des "Rechtsgespräches", in dem Saal gerufen, und, ohne eine einzige Frage an sie zu stellen, entlassen.
Auch kann ich es schon an dieser Stelle hier anmerken, ich werde mich immer wieder darüber wundern, dass der Täter Löhe die Aussage verweigerte.
Denn so konnte er auch nichts aussagen, um seinem Kumpel Heinrichs beizustehen; doch gerade von dem gehe ich davon aus, er ist ein siffiger Schwanzlutscher, ein Kriecher und Mitläufer; wenn man sich das Vorstrafenregister des Täter Löhe anschaut, ist das der Haupt- der eigentliche Täter, ohne den der Schwanzlutscher Heinrichs nicht mal den Hosenstall aufmacht.
Er hätte beispielsweise erklären können, warum er es nicht war, der die Polizei anrief, wenn ich es doch war, der seinem besten Kumpel so viel böses antat.
Oder warum er ihn nicht von der Flucht in Richtung Dom abhielt, wenn er doch das Opfer war.
Tja, was gibt es sonst noch zu diesem Punkt 7 - Seidel zu sagen.
Zum Abschluss füge ich noch seine Beschluss vom 11.03.2019 ein; ich habe nie verstanden, was der Straßenstrich-Stricher damit bezwecken will.
Das wir nun doch noch auf einen Punkt zu sprechen kommen, selbst wenn der an anderer Stelle auch mit abgearbeitet ist, die Frage nach der Übersendung des Urteils.
Der Termin und die Mündliche Urteilsverkündung war am 23.10.2014.
Das Urteil soll an den Mandantenverräter gegangen sein am 30.10.2014.
Dass es mir der Mandantenverräter verweigerte, schrieb ich dem AG am 16.12.2014.
Hierüber telephonierte ich mit dem AG am 18.02.2015.
1 Tag später, hatte ich es in der Post, das war der 19.02.2015.
Doch bereits zuvor fand der Berufungstermin vor dem Landgericht satt, am 06.02.2015.
In Punkt 8- Beitzel bespreche ich das, eine relativ kurze Angelegenheit
Die ganze Zeit über, hatte der Mandantenverräter auf dem Urteil gesessen, ohne tätig zu werden.
Ganz genau die selbe Absprache-Thematik, werden wir später wiederfinden, wenn wir uns in Punkt 25 - Henning Weskott mit diesem Straßenstrich-Stricher des Fotzen-Viehs Spormann und des Straßenstrich-Strichers Schräder beschäftigen.
Da wurde runde 3 Monate auf dem Urteil gesessen, ohne tätig zu werde.
( 060.4 Landgericht, Beitzel Teil 1 - 08 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht, Beitzel Teil 2 Schreiner - 08 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht, Beitzel Teil 2 Schreiner - 09 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht, Beitzel Teil 2 Schreiner - 10 )
Achtung, Info:
Später, wenn wir zu dem Punkt 27 - Schräder, 1, gekommen sein werden, können wir erkennen, dass es noch viel einfacher geht. Der Straßenstrich-Stricher Schräder bekam es hin, den gegen ihn gestellten Befangenheitsantrag - selber - anzulehnen; der brauchte keinen korrupten Kollegen, der ihm einen "Persil-Schein" schrieb.
Gerade eben ist es mir eingefallen es gibt doch noch 3 Punkte, die ich hier hintenanschiebe; Korrekturlesen hat auch sein gutes.
Eventuell fallen mir später noch mehr ein.
Der Straßenstrich-Stricher Schreiner verschweigt in seinem "Beschluss", dass dieser hauptsächlich darauf beruht, dass sich das Amtsgericht Köln, dort der Straßenstrich Stricher Seidel, geweigert hat, mir das Urteil aus dem fraglichen Amtsgerichts-Termin zuzustellen. Ich also, als ich im nun aktuellen Termin saß, überhaupt nicht wusste, um was hier eigentlich verhandelt werden sollte.
Sein diesbezüglicher Kommentar ist also völlig überflüssig.
Was aber fast das Beste ist, ist seine Formulierung auf Seite 2 Absatz 2, wenn er, dort zum Ende hin, faselt, ein Vortrag habe zu sein "die jedem unbeteiligten Dritten einleuchten".
Da ich der Deutschen Sprache, in Wort und Schrift, mächtig bin, bin ich frohen Mutes, einem "unbeteiligten Dritten" meine Position durchaus klar verständlich machen zu können.
Allerdings ist der Straßenstrich-Stricher Schreiner kein unbeteiligter Dritter, sondern mehr als nur beteiligt, ansonsten ginge ihn dieser Befangenheitsantrag, und alles, was damit in Zusammenhang steht, rein gar nichts an.
Wenn er darüber hinaus so unterbelichtet ist, dass man ihm erste einleuchten muss, wäre es wohl besser, er fragt bei seiner "Organisation Jürgens" nach, ob die ihm nicht besser die Stelle eines Ziegenhirten, in einem nicht näher definierten Hochland, anbieten können.
Also- vielen Dank, für den Nachweis der Erbringung der Dienstleistung dieses Persilscheins, und somit gewerbsmäßiger Korruption.
Carina Barbara Gödecke, SPD, seinerzeit Landtagspräsidentin,
Thomas Kutschaty, SPD, seinerzeit Justizminister,
Peter Biesenbach, CDU, seinerzeit Stv. Fraktionsvorsitzender,
Ralf Jäger, SPD, seinerzeit Innenminister,
X.
Nun haben wir einen ganz anderen, vor allem neuen Punkt erreicht, der gleichwohl ein uralter ist, die Politik, und dort ihre Verknüpfung mit der Organisierten Kriminalität.
( Teil 1, Köln, 030.3 Petitionsausschuss - 01 )
( Teil 1, Köln, 030.3 Petitionsausschuss - 02 )
Eine andere eMail erhielt ich von dem CDU-Politiker Jens Kamieth:
( Teil 1, Köln, 030.2 Landtag, Abgeordnete Landtag - 03 )
Wenn wir uns dieses Schreiben durchlesen, und vergleichen, mit dem, was ich ursprünglich schrieb, muss sich Herr Kamieth die Frage gefallen lassen: Kann er nicht lesen, oder ist er zu blöd, um das Gelesene zu begreifen. Wie aber immer es sei, auf das, was ich geschrieben habe, ist er ganz gewiss nicht eingegangen.
( Teil 1, Köln, 030.2 Landtag, Abgeordnete Landtag - 01 )
( Teil 1, Köln, 040.1 LKA )
Wir erinnern uns an die schwachsinnige Bemerkung des Dorftrottels Jens Kamieth.
Was hatte nun aber der Petitionsausschuss zu vermelden.
Auch hier ins Gedächtnis gerufen, wer auch immer es gewesen war, man hatte die Sache nach dort gegeben.
( Teil 1, Köln, 030.3 Petitionsausschuss - 08 )
10 - Dr. Friedrich Krull, 1
Die Beschäftigung mit dem Psychiater Dr. Friedrich Krull, wird erneut eine ebenso kurze- wie nun aber um so mehr lehrreiche werden.
( Teil 1 Köln, 050.2 Dr. Krull - 02 )
( Teil 1 Köln, 050.2 Dr. Krull - 04 )
( Teil 1 Köln, 050.2 Dr. Krull - 05 )
( Teil 1 Köln, 050.2 Dr. Krull - 06 )
( Teil 1 Köln, 050.2 Dr. Krull - 07 )
Man kann an diesen Gegenüberstellung ganz vorzüglich erkennen, wie abartig, wie pervers- vor allem wie verzweifelt das Fotzen-Vieh bereits zu diesem Zeitpunkt gewesen sein muss, ihren Auftrag, mich zu verleumden, zu erfüllen, wenn sie bereit war, auf solche Methoden zurückzugreifen.
Sie kennen wir aus der Zeit des NAZI-Terrors, des SED-Terrors, auch in der damalige UdSSR, gerade unter Nikita Sergejewitsch Chruschtschow, war es eine quasi neue Art, Systemkritiker, Dissident, mundtot zu machen, indem man ihnen "irgendeine Art" von Geisteskrankheit "bescheinigen" ließ.
Nach diesem Schriftwechsel, habe ich mit Herren Dr. Krull niemals mehr Kontakt gehabt; zumindest glaubte ich das.
Und noch einmal später, wenn wir zum Punkt 30 - Dr. Weiner gekommen sein werden, der mich frug, sinngemäß, ob ich an einer geistigen Störung leiden würde, werden wir auch über Dr. Krull noch mal stolpern.
( Teil 1 Köln, 000.0 Ermittlungsakte 0163 )
( Teil 1 Köln, 000.0 Ermittlungsakte 017 )
Ganz gleich, ob wir uns Filme im Kino anschauen, im Fernsehen, ganz besonders, wenn uns dort die "guten" Tatort-Kommissare vorgaukeln, alles und immer zu tun, um die "Bösen" zu fangen und den Opfern Gerechtigkeit zu kommen zu lassen, ob wir uns die wie auch immer betitelten Krimi-Serien aus den USA oder sonst woher zumuten, immer ist es so, dass die Täter verfolgt werden, den Opfern Genüge getan wird.
Nie ist es so, dass die Täter geschützt werden, indem man das Opfer, um jeden Preis, und mit jeder noch so abartigen Perversität, diffamiert.
Ganz genau vor diesem Hintergrund, des totalen Täterschutzes, der totalen Opfer-Verleumdung, ist es nicht eine Frage des Können, nein, des Dürfens, wenn wir bei der
nicht von einer ebensolchen reden, sondern nur noch von einem degenerierten
Vor einiger Zeit, sah ich, im Fernsehen oder Internet, einen Ausschnitt aus einem Bericht aus dem USA. Darin ging es um ein Gerichtsverfahren, welches vor einer so genannten "Grand-Jury", also einem Geschworenen Gericht, durchgeführt wurde.
Nachdem die Jury in den Gerichtsaal zurückgekehrt war, und der Vorsitzende Richter den Sprecher der Jury fragte, ob man zu einem Urteil gekommen sei, bejahte dieser Sprecher das, stand auf, sah den Angeklagten an, und sagte zu ihm:
"Du bist ein Stück Dreck zum Drauftreten."
Das alles live und in Farbe.
Ich weise noch einmal ausdrücklich darauf hin, selbst wenn der geneigte Leser es mittlerweile mehr als selber gemerkt hat, selbstverständlich verfüge ich über die intellektuellen Möglichkeiten, mich verbal auch anders zu artikulieren, als eben in der Fäkaliensprache.
Aber, da es, in jedem System, für jeden Betroffenen, eine Grenze gibt, deren Überschreitung er, vor allen Dingen durch Personen, die von seinen Steuergeldern am fressen gehalten werden, niemals tolerieren - darf -, muss man ganz einfach den Fakt beim Begriff nennen.
Gerade das Fotzen-Vieh Sigrid Kunze, das auch heute noch von dem Straßenstrich-Stricher der "Organisation Jürgens", und Stricher am Landgericht Köln, Roland Ketterle, nicht nur geschützt und unterstützt wird, sondern auch öffentlich belohnt und belobigt, hat sich in dieser ganzen Angelegenheit, die Täter aus dem gegen mich erfolgten Mordanschlag gewerbsmäßig vor Strafverfolgung zu schützen, in einem Maße hervorgetan, welches ganz einfach zwingend nach sich zieht, ihr jegliches Recht, Mitglied jedweder menschlicher Gesellschaft zu sein, auf jede nur erdenkliche Art abzusprechen.
( Soweit es den Straßenstrich-Stricher der "Organisation Jürgens", und Stricher am Landgericht Köln, RolandKetterle anbelangt, immerhin der Präsident des Landgerichts Köln, komme ich in einem gesonderten Punkt auch auf ihn zu sprechen. Sowie später noch, wenn es darum geht, seine Verknüpfung zur Straßenstrich-Hure Dr. AnnetteLehmberg aufzuzeigen. )
Um die moralischer Verkommenheit des Fotzen-Viehs bildlich darzustellen, gibt es einen wunderbaren Vergleich aus der Chemie.
Die von uns, die sich noch an ihre Schulzeit erinnern können, werden eventuell wissen, dass man, unter anderem bei den Naturwissenschaften, unterscheidet in Physik, welches die Lehre von den Kräften ist, und die Chemie, die Lehre von den Stoffen. Wie aber auch in allen anderen Bereichen, haben wir zudem gelernt, dass es Überschneidungen zwischen Physik und Chemie, zwischen Kräften und Stoffen, geben kann.
Zudem kennt jeder Art von Naturwissenschaft, aber gerade die Lehre von den Kräften und Stoffen, so genannte Grundgesetze, nach denen diese Kräfte und Stoffe funktionieren, so funktionieren, dass man nachhaltige Verhaltensweisen dokumentieren kann.
Eines dieser Grundgesetze lautet:
Immer das Minderwertige- geht zu dem Höherwertigeren, nie ist es anders, es sei denn, es erfolgt - von außen - ein Eingriff, dem gegeben, diese Grundgesetze zu manipulieren.
Hierzu stelle man sich das Beispiel der berühmten Goldmünze vor, die irgendwann, vielleicht in den 1400er Jahren, von einem Schiff, welches derweilen südliche Gewässer befuhr, über die Reling fiel, und im Wasser versank. Möglicherweise 500 Jahre später, kommt dann der berühmte Schatzsucher, taucht vor Ort, und findet eben diese Münze.
Überrascht wird er aber feststellen, dass er eben nicht einfach nur eine Goldmünze findet, die im Wasser lag, sondern, er wird vielmehr einen dunklen, fast schwärzlichen Klumpen vorfinden, von dem er zuerst einmal nur meint, ja hofft, eine Goldmünze könne sich darin befinden. Erst wenn er diesen Klumpen auf sein Schiff gebracht hat, und mit einem beispielsweise Hammer zerschlägt, wird im Inneren dieses zerschlagenen Klumpen die fragliche Goldmünze zum Vorschein kommen.
Doch alles darum herum, was diesen schwärzlichen Klumpen bildete, sind die minderwertigen sonstigen Stoffe, die sich, mit den Jahrhunderten, von dem höherwertigen Gold, angezogen fühlten.
Dieses einfache, für jeden nachvollziehbare Beispiel, dokumentiert die Lehre von den Stoffen, und deren Grundgesetz, das eben immer das Minderwertige zum Höherwertigeren geht.
Und so landet sie den 2. Schachzug.
( Teil 1 Köln, 060.4, Kunze Teil 1 002 )
( Teil 1 Köln, 060.4, Kunze Teil 1 003 )
Dann landet sie den 3. Schachzug.
( 060.4 Landgericht, Kunze Teil 1 - 01 )
Den 1. Schachzug landete der Straßenstrich-Stricher Beitzel.
( Teil 1 Köln, 060.4 Landgericht, Beitzel Teil 3 - 02 )
( Teil 1 Köln, 060.4 Landgericht, Beitzel Teil 3 - 03 )
( Teil 1 Köln, 060.4 Landgericht, Beitzel Teil 3 - 04 )
Worauf das Fotzen-Vieh, sinngemäß, konterte, das sehe sie anders, sie könne nichts wichtiges darin erkennen.
( Teil 1 Köln, 000.0 Ermittlungsakte 0118 )
Nach meiner Erinnerung war der 2. aufgerufene Zeuge der Täter Heinrichs.
( Teil 1 Köln, 000.0 Ermittlungsakte 0042 )
Auch hier erinnern wir uns, Anwälte kosten Geld.
Auch Marco Heinrichs war festgenommen worden.
Sicherlich nicht das 1. Mal.
( Der diensthabende Staatsanwalt Oehme ordnete die Festnahme an. )
Wenn man da so schnell einen Anwalt zur Hand hat, gibt es gewiss gute Kontakte.
Zumal Marco Heinrichs noch schneller war, als sein "bester" Kumpel Peter Löhe.
Marco Heinrichs nun, erschien mit seinem Anwalt.
Mit selbigem hatte ich ein besonderes Erlebnis.
Eventuell interessierte es das Fotzen-Vieh nicht, oder, im Gegenteil doch, und sie hatte diesen Termin extra auf jenen Tag gelegt, um sich zusätzlich lustig über mich machen zu können.
Wie es der Mandantenverräter handhabte, hinterfrug ich nie.
Doch dieser Anwalt, ggfl. tatsächlich Günter Frey, er gratulierte mir zu meinem Geburtstag, der tatsächlich am 11.11 ist; ein besonders in Köln schlimmes Datum; der geneigte Leser möge es für sich behalten, und bloß nicht herumposaunen; besten Dank.
Der Täter Heinrichs sagte aus.
Die erste Zeit war sein Anwalt dabei.
Doch nach kaum der Hälfte der Zeit, ging er.
Das Fotzen-Vieh hatte nichts dagegen.
Sie mochte ggfl. den Eindruck haben, es lief bereits alles bestens für sie.
Trotzdem ist das ein mehr als ungewöhnliches Verhalten, gerade für einen Pflichtverteidiger, der das ja auch noch bezahlt bekommt.
Allerdings wurde die Zeugeneinvernahme dann erst richtig interessant.
Denn nachdem der Anwalt gegangen war, kam der Täter Heinrichs, bei gleich mehreren Fragen so sehr in Schwierigkeiten, zu antworten, dass das Fotzen-Vieh wiederholt eingreifen musste, ihn zu schützen, indem sie mich ermahnte, ich könne diese oder jene Frage so nicht fragen/formulieren. Also änderte ich sie, und ließ mich von dem Fotzen-Vieh ganz bestimmt nicht zu Entgleisungen provozieren.
Vor alle, als es darum ging, dass die beiden Täter Heinrichs und Löhe, ehe es zu dem fraglichen Vorfall kam, bereits schon einmal in eine Schlägerei in einer anderen Diskothek, nahe dem Bahnhof, verwickelt waren, bei dem auch die Polizei gerufen wurde, und sie, als Täter, auffällig waren.
Die weiteren Widersprüche, die nicht aufgeklärt werden konnten, weil das Fotzen-Vieh sich einmischte, waren denn beispielsweise:
wie es sich verhielt, auf dem Weg von der nunmehrigen Location/Kneipe, denn das ist ja eben keine schmale Altstadtgasse sondern eine bereite Innenstadtstraße,
wie es sich genau verhielt mit dem Zusammentreffen mit meinem PKW,
der Schlag auf meinen Hinterkopf,
wie man sich das genau vorzustellen habe, wie ich aus meinem PKW herausgekommen bin,
wie man sich zudem die Schlägerei genau vorzustellen habe, vor allem- da ich mich, ganz offensichtlich, nie gewehrt habe,
dass ich schließlich keine weiteren Fragen mehr stellte.
Nach meiner Erinnerung war der 3. aufgerufene Zeuge Jennifer Müller.
Das ist eine interessante Person.
Schauen wir sie uns mal genauer an.
Sie arbeitete in der fraglichen Location namens "Wiener Steffie".
Wer sich in Köln auch nur in etwas auskennt, weiss, um was für ein versifftes Säuferloch es sich dabei handelt.
Alles, was in Köln Rang und Namen hat, wenn es ums Rumhuren, Saufen, Stehlen, Drogen dealen, kotzen draußen auf dem Parkplatz, geht, vor allem aber, Schlägereien, ist dort bestens aufgehoben.
Es ist keine Seltenheit, dass der eine Polizeieinsatz, im Bereich der Vorderseite, eben beendet ist, da geht der nächste, im Bereich der Hinterseite, schon wieder los.
Wer dort verkehrt, hat es geschafft, ihm ist der Abstieg in den Abschaum von Köln gelungen.
( Es gibt böse Zungen, nicht nur in Köln, die sagen, auch heute noch, in 2013 war der Betreiber, der Wirt ein .... Jude; na so was aber auch. Was da wohl eine gewisse links gerichtete Partei zu sagen würde. )
Jennifer Müller, die in einem solchen Siffloch arbeitet, ja, sie erfüllt alle Klischees, die damit einher gehen.
Wenn die Zeugenaussagen stimmen, die gemacht wurden, so hat sie mir das Leben gerettet; Gott- was für ein Dreck; gleichwohl dankte ich ihr eingangs dafür.
Meine sonstige Kölner Lebenserfahrung hinzugenommen, sieht das noch ein wenig, ein ganz kleines Wenig differenzierter aus.
Ich schätze sie ein, als so genanntes Köln-Berg-Klientel.
Sie war mit ihrer Mutter da.
Als sie aufgerufen wurde, kam die Mutter mit in den Sitzungsaal.
So dezent geschminkt, dass man es nicht übersehen konnte.
Wahrscheinlich die Mutter mindestens eines unehelichen Kindes.
Wie ihre versiffte Tochter auch.
Eben Köln-Berg-Karrieren.
Stets mit juckender Muschi, top Handy und Spatzengehirn.
Irgendwann klingelte das Handy.
Mama ging rann.
Es war der Babysitter von unehelicher Tochter ihr uneheliches Kind.
Mama war so geil darauf, wichtig zu sein, mit ins Gericht zu kommen, wahrscheinlich wird ihr verficktes Spatzengehirn nicht mal begriffen haben, worum es überhaupt ging, aber so konnte sie wenigstens einmal im Rampenlicht stehen, dass sie das Enkelkind nicht selber verwahren wollte, sondern weiterreichte; was für ein Geschmeiß.
Oder, noch eine andere Erklärung, Köln-Berg-Mutti kam mit, um aufzupassen, dass Köln-Berg-Mutti-Tochter auch ja keinen Fehler machte.
Natürlich hatte das Fotzen-Vieh absolutes Verständnis für die völlig unangebrachte Störung; aber bei dem Fotzen-Vieh ist telephonieren im Gerichtssaal wohl normal; es soll Richter geben, die Verhängen dann Ordnungsgelder; sowas aber auch.
Dass man sich also ausrechnen kann, wie dieses Zeugeneinvernahme weiter ging.
Immer, wenn Jennifer Müller ins schwimmen kam, wenn selbst sie, mit ihren Spatzengehirn, erkennen musste, dass das nicht stimmen konnte, was sie da eben sabberte, kam wieder Lesben-Mutti Fotzen-Vieh mit dem Satz, das könne ich so nicht fragen/formulieren; doch auch nun blieb ihre Provokation erfolglos.
( Als ich einige Zeit später wieder im Landgericht war, um mit dem fraglichen Rechtspfleger mein Rechtsmittel zu besprechen, hatte ich zuvor Gelegenheit, da ich früh genug ankam, draußen, im Gang, warten zu können, und folgendes mitzuerleben:
Das Fotzen-Vieh war im Büro einer ggfl. Justizangestellten, saß mit ihrem platten Arsch, in eine ggfl. Boss-Jeans gewandt, auf dem Rand des dortigen Schreibtisches, und flötete dieser Frau zu, [ .... ob man sich denn auf eine Zielvereinbarung einigen können .... ]. Das nennt man auch Sexuell Belästigung am Arbeitsplatz. Nur, das sieht der Straßenstrich-Stricher Roland Ketterle eher anders. )
Aber dann schaffte ich es doch noch, eine ganz wichtige Frage zu stellen.
Wir erinnern uns, der Zeuge Kreutzberg schrieb, eine Fahrerin/Beifahrerin habe ihm das erzählt, was er dann, als Aussage, wiederholte.
Also frug ich Jennifer Müller, ob sie sich noch daran erinnern könne, wie viele Frauen vor Ort gewesen wären; was sie damit beantwortete, nur eine, nur sie.
Womit wir wieder bei der Konkludenz wären.
( Teil 1 Köln, 000.0 Ermittlungsakte 0168 )
( Teil 1 Köln, 060.3 Amtsgericht - 08 )
( Teil 1 Köln, 000.0 Ermittlungsakte 0007 )
Man möge sich in aller Ruhe, und ebensolchen Genüsslichkeit den Punkt 4.2 "Vermutlicher Unfallhergang" durchlesen, sich das Ganze setzen lassen, und dann zur Kenntnis nehmen, was in Punkt 4. 3 "Widersprüche" steht.
Ganz genau- so verhielt es sich bei der zugedröhnten Staatsanwältin Kirchhof, mit der Ausnahme, dass man bei ihr eben keine weiße Spur des weißen Pulvers erkennen konnte.
( Teil 1, 60.4 Landgericht, Kunze Teil 1, 016 )
( Teil 1, 000.0 Ermittlungsakte - 0072 )
( Teil 1, Landgericht 60.4 Kunze, Teil 1, 025 )
( Teil 1, Landgericht 60.4 Kunze, Teil 1, 026 )
( Teil 1 Köln, 060.4 Landgericht, Kunze Teil 1 - 033 )
( Teil 1 Köln, 060.4 Landgericht, Kunze Teil 1 - 034 )
Das ganz besondere Leckerchen, das ich gefunden habe, während ich die allgemeine Akte mit diesem Punkt abglich, datiert auf den 19.11.2015, also nur 8 Tage nach den Schau-Prozess-Termin des Fotzen-Viehs, und dokumentiert kaum besser, wie die wirklichen Pläne der "Organisation Jürgens" in diesem Fall, des totalen Täter-Schutzes sind.
Einfach es sich ganz genau durchlesen.
( Teil 1, 060.4 Landgericht, Kunze Teil 1 - P5 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht, Kunze Teil 1 - P6 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht, Kunze Teil 1 - P7 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht, Kunze Teil 1 - P8 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht, Kunze Teil 1 - P9 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht, Kunze Teil 1 - P10 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht, Kunze Teil 1 - P11 )
12 - Roland Ketterle, 1
Nachdem wir uns so eingehend mit dem Fotzen-Vieh Sigrid Kunze beschäftigt haben, schauen wir nun auf eine andere kleine Missgeburt, über die wir später ebenfalls noch stolpern werden, wenn wir uns mit Punkt 30 - Dr. Weiner beschäftigen; dem schwindsüchtigen Arschlecker des Fotzen-Viehs Sigrid Kunze.
( Teil 1, 060.4 Landgericht - Landgerichtspräsident 01 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht - Landgerichtspräsident 02 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht - Landgerichtspräsident 03 )
Man achte auf den letzten Absatz auf Seite 3, auch hier wieder diese hilflose Arroganz, anzudrohen, man würde zwar zur Kenntnis nehmen, aber nicht mehr antworten.
Was jedoch nicht verwundert, denn wenn da Einer ist, voll der Korruption und geil darauf, seine Bandenmitglieder zu schützen, was soll er sonst noch von sich geben.
Trotzdem konnte ich solche natürlich nicht auf mir sitzen lassen.
Und schrieb die Missgeburt, mit dem Wunsch um Klarstellung, doch an.
Später, wenn wir zu Punkt 20 - Dr. Annette Lehmberg, gekommen sein werden, können wir lesen, dass sich deren Straßenstrich-Stricher Spätgens in ebensolcher Weise verhielt, wie nun hier, dass nämlich auch keine Erklärung mehr kam, alleine schon deshalb, weil das, was er dann hätte erklären müssen, wegen der Lüge, die ihm zugrunde liegt, nie zu erklären sein wird.
( Teil 1, 060.4 Landgericht 05 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht 06 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht 07 )
( Teil 1, 060.4 Landgericht 08 )
Wie gesagt, ich habe auf dieses Schreiben nie eine Antwort erhalten.
Und doch gibt es noch eine ganze Menge mehr dazu zu sagen.
Dieses Schreiben ist ein Musterbeispiel an Tiefe und Information; sowohl als auch.
In ihm wird noch einmal auf all die Straftaten hingewiesen, die gegen mich begangen
wurde, und von wem sie ausgingen; wie sie es nach wie vor tun.
Alle, von ganz oben, bis ganz unten, sind angesprochen, inklusive
der damalige Justizminister des Landes NRW und einer der Hauptförderer der "Organisation Jürgens" schlechthin; ich kam bereits eingangs auf diesen ekelerregende Krankheitserreger zu sprechen.
Doch auch auf
sowie
erwähnte ich schon, es gibt über dieses beiden Missbegurten den Punkt 9.
Keinesfalls zu vergessen, der heutige Justizminister Peter Biesenbach.
Letztendlich, im Sinne der reinen Dokumentation der "Organisation Jürgens", etliches, das gut- das bestens offenlegt.
Es zeigt ebenso schön, in welche unglaublichen Maße dieses Geschmeiß Öffentliche Gelder, Eigentum des Souveräns des Staates, der Bürger der BRD, dort veruntreut werden.
Jene Frau Tettinger, die mir da schrieb, von irgend etwas muss ja auch sie bezahlt werden.
Dass man es, eventuell, auch so verstehen kann, dass da Leute sitzen, die den lieben langen Tag nichts anderes zu tun haben, als Briefe zu schreiben, mit denen sie Straftaten schönreden. Andererseits, wer seine Existenz mit so etwas bestreitet, Prost Mahlzeit.
Aber, natürlich wäre ich unehrlich, vor allem gegen mich selbst, wenn ich nicht auch erwähnen würde, dass es schon das Eine oder Andere gab, das nicht funktionierte, oder, das einem zwar in guter Erinnerung bleibt, doch nicht weiter führte.
Dazu gehört dieser Kontakt mit dem erwähnten Verlag in Großbritannien.
Ich war zwei Mal dort, jeweils auf deren Kosten, ich war also eingeladen; etwas, für das ich mich auch Heute noch bedanke.
Ich hatte einiges zu lernen.
Zu aller erst, dass man, mit dem EURO des Durchschnitts-Bürgers, vor allem in London, nicht weit kommt. Es sei dem Gastgeber gedankt, ich erhielt ein "Taschengeld".
Und ja, das ist nicht nur im Fernsehen so, man spricht die Leute, die einen Titel haben, wirklich damit an. Man sagt nicht: Mister Mendelson, nein, man: sagt Sir Joshua.
Auch Heute bin ich noch immer der Meinung, wer einmal in Großbritannien war, wer sich auch nur ein kleines Bisschen die Mühe machte, zu hinterfragen, wie die "Inselaffen" ticken, den hätte der Brexit nie überrascht.
Nur, aus der Sache, ein Manuskript bei diesem Verlag zu veröffentlichen, dessen Anwalt, zumindest damals, Sir Joshua war, dazu ist es leider nicht gekommen.
Aber seine Einschätzung, selbst nach Britischem Recht hätte man es bei der "Judge" Kunze mit 14 "case of crime" zu tun, also 14 Straftaten, das beruhigte mich doch schon, denn auf mindestens so viele Punkte, war ich auch gekommen.
Eventuell wird später einmal die Zeit kommen, und ich gehe noch mal nach dort, und vielleicht gibt es ihn ja immer noch.
Der geneigte Leser, der sich mit mir bis hier her durch diese Angelegenheit, wie auch immer, im Zweifelsfall "wurstelte", kommt nun zu einem der kürzesten Kapitel in unserem Manuskript überhaupt.
Dem Erguss
der
dem
und dem
Diese 3 Krankheitserreger repräsentieren den nunmehr größten Abschaum, mit dem wir bisher konfrontiert sind.
Ich bin der Meinung, da alles, was es, bis hier hin, zu sagen gibt, gesagt wurde.
Die Verleumdungen, mit den die Angehörigen der "Organisation Jürgens" bisher aufgetreten sind, sind selbst für den, der böswillig und übler Absichten ist, mehr als nur offensichtlich.
Deshalb im Folgenden das Dokument deren Beitrages zur Opfer-Verhöhung, des Täter-Schutzes; es ist selbstredend, selbsterklärend.
( 060.5 Oberlandesgericht 02 )
Gleichwohl, noch einmal daran erinnert, wir haben es bereits herausgearbeitet, es gab, im Schau-Prozess-Termin des Fotzen-Viehs Sigrid Kunze mindestens drei so genannte Unbedingte Revisionsgründe, also Gründe, die eine nächste Instanz zu respektieren hat, sie sind durch die Strafprozeßordnung vorgegeben, die jeweiligen Richter haben keinen Einfluss drauf, sie - müssen - sie anwenden.
Und, noch mal darauf aufmerksam gemacht, ich dokumentierte es in Punkt 11 - Sigrid Kunze, das Rechtsmittel war frist- und formgerecht eingelegt.
Der mindestens erste Unbedingte Revisionsgrund ist die Tatsache, dass sich das Fotzen-Vieh mit dem Sachverständigen Dr. Friedrich Krull abgesprochen hatte.
Dass er im Termin war, ohne dass die beklagte Partei, Ich, darauf hingewiesen wurde; wie ja auch seine Bestellung nie legal begründet wurde.
Der mindestens zweite Unbedingte Revisionsgrund ist die Tatsache, dass sich das Fotzen-Vieh mit dem Pflichtverteidiger Ingo Lindemann abgesprochen hatte, nicht tätig zu werden; das Nicht-Tätig-Werden ist der Unbedingte Revisionsgrund.
Der mindestens dritte Unbedingte Revisionsgrund ist die Tatsache, dass das Fotzen-Vieh Feststellungen getroffen hat, die der Ermittlungsakte der Kölner Polizei zu 100 % widersprechen, ohne aber eigene neue Ermittlungsergebnisse vorlegen zu können.
x.
Jetzt spreche ich noch einen weiteren Punkt an, auf Grund dessen man die These aufstellen kann, zudem kaum widerlegbar, dass sich diese drei Krankheitserreger - vom OLG-Köln - nicht mal die Mühe gemacht haben werden, sich den "Urteilstext" des Fotzen-Viehs durchzulesen; oder, sie taten es gerade, und hatten so die Möglichkeit, sich noch eine Nummer zusätzlich aufzugeilen.
Ich habe in den Punkt 11 - Sigrid Kunze einen Teil ihres Verleumdungs- und Rufmordtraktates eingefügt; die Seite 14 ( Teil 1, Landgericht 60.4 Kunze, Teil 1, 025 ), einfach noch mal durchlesen.
Darin bescheinigt mir das Fotzen-Vieh zwar einerseits Intelligenz wie Eloquenz ( 3 Abschnitt ), ohne aber die nötigen Schlüsse daraus zu ziehen, nämlich, dem, was ich sage, zu folgen.
Gleichzeitig beschreibt sie in ihrem Text exakt das, was sie selbst mir derweilen an Straftaten zukommen lässt, und lässt es so erscheinen, als unterliegt es ausschließlich ihrer persönlichen Gunst, dieses, in unglaublich generöser Art, zu "erdulden"; gemäß der Devise "lassen wird den Depp mal labern"; das muss man sich erst mal vorstellen.
Das Fotzen-Vieh ist sich ihre Sache, und dem unabdingbaren Schutz ihrer Verbrecherorganisation so sicher, dass sie ihre eigenen Straftaten schriftlich dokumentiert, ja- prahlt; wohlwissend, nichts und niemand macht sie dafür verantwortlich.
Und doch sei es verraten, später, wenn wir zu den Umtrieben kommen, welche die "Organisation Jürgens" nun auch in Wuppertal betreibt, werden wir über diesen humanoiden Siff erneut stolpern.
Wir werden erkennen, dass sich das Fotzen-Vieh Spormann befleißigt sieht, im Sinne der Straßenstrich-Huren und Straßenstrich-Stricher in Köln vorzugehen.
Und, wir werden sehen, dass sich das Oberlandesgericht Düsseldorf auf die selbe versiffte Korruptionsart verhält, wie die Drecks-Brut in Köln.
Selbst für einen Blöden, einen vorsätzlich Böswilligen- sind diese ganz offensichtlichen Unbedingten Revisionsgründe nicht wegzuleugnen.
Doch, auch hier haben wir es mit noch einer ganz anderen Straftat zu tun.
Später, wenn wir zu dem Punkt 25 - Henning Weskott gekommen sein werden, ich werde es an unterschiedlichen Stellen erwähnen, werden wir über etwas stolpern, mit dem wir es auch hier zu tun haben.
Denn- wenn der Mandantenverräter Ingo Lindemann - für seine nie erfolgte Tätigkeit - ein Geld erhielt, bedeutet das durch ihn den Vollzug der Straftat Betrug.
Durch den oder die Richter, die ihm dieses Geld zugesprochen haben, ebenfalls den Vollzug des Straftatbestandes Betrug, doch bei ihnen ergänzt um Veruntreuung Öffentlicher Gelder.
Wie gesagt, der Siff kennt keine Grenzen.
( LEV VE 89, Amtsgericht, 08 )
Wie nun jedoch verhielt sich diese fragliche Angehörige der Korruptionsbrut ?
Kürzen wir es ab, denn dieses hier ist ja nur die fragliche Ouvertüre, um die Abartigkeit der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg zu demonstrieren.
Später erhielt ich ein Urteil des Amtsgerichts Wuppertal, eben von dieser betreffenden Richterin, dass ich zur Zahlung des fraglichen Bußgeldes verurteilt worden sei, weil: [ .... ist in dem heutigem Termin zur Hauptverhandlung ohne genügende Entschuldigung ausgeblieben .... ].
Bemerkenswerterweise datiert auch das Anschreiben zu diesem Urteil schon auf den 14.03.2019, also den selben Tag des Termins; da hatte es jemand verflucht eilig.
Zugestellt wurde aber erst am 01.04.2019. Dass ich davon ausgehe, die fragliche Richterin kannte mein eigenes Schreiben vom 14.03.2019, und also ist es höchst spekulativ, dass dieses Urteil und der dazugehörige Text wirklich am 14.03.2019 geschrieben wurde.
Vor der allgemeinen Formulierung, [ .... ist in dem heutigem Termin zur Hauptverhandlung ohne genügende Entschuldigung ausgeblieben .... ], anstatt sich auf die festgelegte Urzeit zu beziehen, offenbar sich hier einerseits der Vertuschungsversuch ihrer Unfähigkeit, wie ihrer Lüge, denn der Termin um 11:30 Uhr wurde definitiv nicht aufgerufen, ist sie, durch diese Lüge, überführt.
Wir fügen nun noch ein, da sich der geneigte Leser vielleicht fragt, da es sich bei dem Verhalten jener ursprünglichen Richterin ja um einen Verstoß gegen mindestens einen Artikel des Grundgesetzes handelte, wie positionierte sich das dafür zuständige Landgericht in Sachen meines Rechtsmittels.
( LEV-VE-89 Landgericht 02 )
( LEV-VE-89 Landgericht 03 )
Da wir ja nun die allumfassende Korruption im Geschäftsbereich der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg bereits hinlängst kennengelernt haben, sollte das dort zu lesende keinen wirklich überraschen.
Dass wir uns es also einfach machen können, diese so genannte Rechtsauffassung zu widerlegen.
Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofes, BGH, in Sachen der so genannten Pre-Pay-Carts, also beispielsweise Geld, das man seinem Handy-Netzanbieter in voraus bezahlt, um es sodann abtelefonieren zu können.
Hierzu hat der BGH, sinngemäß, festgestellt, dass dort kein Geld verfallen darf, denn wenn 1 EURO verfallen kann, eben vor dem Hintergrund des so genannten Gleichheitsparagraphen, kann auch 1 Million EURO verfallen.
Daraus ergibt sich die zwingende Logik, wenn ein Termin 1 Minute lang nicht aufgerufen ist, kann ich ihn auch 1 ganzen Tag nicht aufrufen.
Und auch der Hinweis auf ein Urteil des OLG Düsseldorf, ist völlig irrelevant.
Meines Wissens, man möge mich berichtigen, wenn man es besser weiss, gibt es, in der BRD, 24 Oberlandesgerichte, und also 24 Möglichkeiten, anders zu entscheiden; was die völlige Willkür bedeuten würde.
Die Willkür, mit der diese 3 Korrupten, von der 6. Strafkammer, hier gezielten Amtsmissbrauch einer Kollegin gedeckt haben.
Prost Mahlzeit, Frau Lehmberg.
Jetzt also widmen wir uns dem, das sich durch eben diese Ouvertüre abzuzeichnen begann.
Der geneigte Leser wird sich daran erinnern, ich schreibe weiter zurück, ich übersandte dem Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach, ein Schreiben, dem auch ein vorgefertigter Befangenheitsantrag beigefügt war, den ich in dem Termin beabsichtigte, zu stellen.
Da dieser Termin, so oder so, jedoch niemals stattfand, wurde natürlich auch dieser vorgefertigter Befangenheitsantrag niemals gestellt. Woraus sich die Logik ergibt, dieser eben niemals gestellte Befangenheitsantrag, kann sich gar nicht in der gerichtlichen Verfahrensakte befinden.
Oder noch anders formuliert, im Sinne des Verfahrens- existiert dieser Befangenheitsantrag überhaupt nicht.
In genau diesem Sinne, äußerte sich die Landgerichtspräsidentin, Dr. Annette Lehmberg, auf Seite 2/3 ihres Schreibens vom 23. Mai 2019; das Aktenzeichen lautet 3132 E - 2861.
Ich gehe davon aus, da sich, in der Betreffzeile dieses Schreibens, auf meine als solches interpretierbare Beschwerde gegenüber dem Justizminister bezogen wird, dass dieser ebenfalls eine Kopie ihres Schreibens erhalten hat, aus dem sich eine der wesentlichen Schlussfolgerungen der Landgerichtspräsidentin ergibt:
Auf Seite 2 schreibt sie, Zitat: "Weiterhin habe ich nicht festgestellt, dass ein Befangenheitsantrag im Verfahren 30 OWI 25/19 gestellt worden ist, so dass es diesbezüglich auch keiner Entscheidung bedarf."; letzter Absatz.
( LEV VE 89 Landgerichtspräsidentin 03 )
Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass diese Formulierung auch für die Mitmenschen verständlich sein sollte, die über einen so niedrigen Intelligenzquotienten verfügen, dass sie, in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, bei einer Verurteilung wegen eines Kapitalverbrechens, nicht hingerichtet werden können; da man davon auszugehen hat, dass sie sich, eben wegen ihres niedrigen Intelligenzquotienten, nicht über die Konsequenzen ihrer Tat bewusst sein konnten.
Zu meiner großen Überraschung, erhielt ich ca. drei Monate später, Datum des Anschreiben ist der 1. August 2019, das Aktenzeichen lautet 21 OWi 923 Js 227/19 25/19, BF 18/19, ein Schreiben des Amtsgerichts Wuppertal, dem ein Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal beigefügt war.
Unterzeichner, und somit im Sinne der Korruption verantwortlich, ist der Direktor des Amtsgerichts Wuppertal, Spätgens.
In diesem Beschluss heißt es, Zitat: "Der undatierte Befangenheitsantrag des Betroffenen gegen die Richterin wird als unbegründet zurückgewiesen".
Sollte sich der geneigte Leser nun zu wundern beginnen, keine Sorge, er, sie oder es mag sich sogleich wieder beruhigen, und Nein, wir sind nicht in der Rate-Sendung "Wünsch Dir was", bloß Ja, wir sind momentan mit dem Amtsgerichtsdirektor Spätgens konfrontiert, eine jämmerliche, degenerierte Missgeburt, über die wir später, wenn wir zu dem Fotzen-Vieh Spormann kommen, noch stolpern werden.
( LEV VE 89 nicht gestellter Befangenheitsantrag 03 )
Alleine das Vorhandensein dieses Beschlusses, gibt mehr als nur Rätsel auf, denen wir uns jetzt detailliert widmen werden, um die Verknüpfungen und Vernetzungen der gewerbsmäßigen Korruption, innerhalb des Verantwortungsbereiches der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, nachzuvollziehen wie aufzuzeigen.
Bedingt durch die Tatsache, dass der fragliche Termin niemals aufgerufen wurde, also auch die Tatsache, dass ein Befangenheitsantrag gegen die fragliche Richterin, wie auch immer, gar nicht gestellt werden konnte, dieser also niemals Gegenstand des Verfahrens war, wie er sich ebenfalls niemals bei der Verfahrensakte befinden kann, auch die Landgerichtspräsidentin ihre oben zitierte Schlussfolgerung zog, dürfte also dieser Beschluss gar nicht existieren.
Was zu der weiteren logischen Schlussfolgerung nur führen kann, bei dem fraglichen Beschluss des Amtsgerichtsdirektors Spätgens, handelt es sich um einen auf dem Wege der Begehung von Straftaten vorsätzlich produzierten "Gefälligkeitsbeschluss".
Schaut man sich zudem die quasi Selbstverständlichkeit an, in Frankreich benutzt man auch den Begriff "nonchalant", was so viel wie "ungezwungen", "unbekümmert", "lässig"- aber auch "entspannt", "formlos" und "natürlich" bedeuten kann, erkennt man, mit welcher eben Entspanntheit, Natürlichkeit die Missgeburt Spätgens hier vorgegangen ist, und die Mutmaßung liegt nahe, wie oft hat er das zuvor schon getan, wie oft tat er es in der Zwischenzeit erneut.
( Dem Aktenzeichen seines "Beschlusses" ist die Formulierung "BF 18/19" hinzugefügt. Steht das für den 18. Befangenheitsantrag in 2019, bis dahin ? Und wenn ja, wie viele Befangenheitsanträge lehnte diese Missgeburt davon ab ? Fragen über Fragen. )
Gleichwohl ist da bereits die nächste davon, wie konnte er überhaupt in den Besitz des niemals gestellten Befangenheitsantrages kommen, obwohl dieser, im Hause des Landgerichts Wuppertal - nicht im Amtsgericht - nur der Landgerichtspräsidentin, und da auch nur auf dem Weg über den Justizminister, auf dem Weg einer Dienstaufsichtsbeschwerde, bekannt ist bzw. war.
Ist es also nun so, dass die fragliche Richterin einfach zu dem Amtsgerichtsdirektor Spätgens ging, und, auf bloßen Zuruf, auf bloßes Fingerschnippen, diesen aufforderte, das zu beschließen, was ihr gerade genehm- weil nützlich war.
Oder ist es so, dass die fragliche Richterin ein wie auch immer geartetes Gespräch mit der Landgerichtspräsidentin Dr. Annette Lehmberg hatte, in dessen Verlauf sie von dem fraglichen Vorab-Befangenheitsantrag erfuhr.
Ging es dann so weiter, dass die fragliche Richterin, um in den Besitz dieses Vorab-Befangenheitsantrages zu gelangen, die Landgerichtspräsidentin bestohlen hat; dann wäre diese Richterin eine überführte Diebin, eine überführte Straftätern.
Oder war es so, dass die Landgerichtspräsidentin Dr. Annette Lehmberg den Vorab-Befangenheitsantrag aushändigte, damit diese Dienstuntergebene dann damit tun und lassen konnte, was ihr eben in den Sinn kam.
Dann würde dies zwangsläufig bedeuten, dass die Landgerichtspräsidentin hier gezielt und vorsätzlich Dienstgeheimnisse veruntreut hat, die zudem noch Teil einer Dienstaufsichtsbeschwerde waren.
Woraus sich weiterhin zwingend ableiten lässt, dass sie hier nicht nur eine korrupte Dienstuntergebene schützt, sondern, in der Person des Amtsgerichtsdirektors Spätgens, gleich auch noch einen zweiten.
Aber, die Schlussfolgerungen gehen noch weiter.
Nach dem Rechtsverständnis der Bundesrepublik Deutschland, bedarf es, um eine Bande zu bilden, dreier, 3, Personen. 3 Personen, die wir hier haben, die namentlich klar definiert sind, die sich zu dem selber Ziel zusammengefunden haben, und also sind wir hier auch mit einer klassischen Bande konfrontiert.
x.
Und, es gibt noch einen ganz anderen Überlegungsstrang, den wir niemals vergessen dürfen..
Nichts, in dieser Welt, ist umsonst.
Für alles, was man bekommt, muss man etwas geben.
Das gilt für jeden.
Vor allem Dingen, es gilt- je höher jemand steht, oder gelangen will.
Wenn nun der Amtsgerichtsdirektor Spätgens diesen offensichtlichen, absolut unbegründeten Gefälligkeitsbeschluss produzierte, was bekam er von der fraglichen Richterin.
Sex.
Drogen.
Eventuell Kinder oder Jugendliche, wie man ja auch bei dem Richter Dr. Altpeter meinen könnte, es war so.
Einfach nur wegschauen.
Oder hatte der Amtsgerichtsdirektor Spätgens bereits früher eine Leistung gefordert und/oder erhalten, gemäß derer er nun liefern musste.
Wir werden es hoffentlich noch erfahren, zu welchem Ergebnis der Justizmister Peter Biesenbach hier kommen wird, beziehungsweise kommen- will.
x.
Das unglaubliche Ausmaß der Korruption, dass sich im Amts- und Landgericht Wuppertal, gerade unter der Landgerichtspräsidentin Dr. Annette Lehmberg, ausgebreitet hat, lässt sich dann ganz vorzüglich in ihrem Schreiben vom 10. Oktober 2019 weiter nachvollziehen, mit dem sie wohl glaubte, die Angelegenheit erledigt zu haben.
Sie schreibt auf Seite 1 von 1 des fraglichen Schreibens, dort der 3. Absatz, Zitat: "Im übrigen habe ich eine äußerlich nicht ordnungsgemäß oder unverzögerte Behandlung des Befangenheitsantrages nicht festgestellt".
Es gibt Akten über einen anderen Fall beim Amts- und Landgericht Wuppertal, da sagte ein Landgerichtsrichter, während eines Verfahrens, sinngemäß, "Richter können gar keine Straftaten begehen".
Das nennt der der Sprache Kundige "kategorischer Imperativ" und kommt von
kategorisch - keinen Widerspruch zulassend
und
imperativ - befehlend, zwingend, bindend;
bedeuten tut es, tut, tut, dass ein Richter keine Straftat begehen kann, selbst wenn er das wollte.
Auf so viel Schwachsinn- muss man erst mal kommen.
Das dachte sich wohl auch der zuständige Staatsanwalt. Denn einer seiner Stellungnahmen ist zu entnehmen, dass dieser Richter diese Äußerung nicht tat.
Auf der selben Seite dieses Schreibens, dort der 4. oder letzte Absatz, zieht sie sodann folgendes Resümee, Zitat: "Sofern Sie der Richterin und dem Direktor des Amtsgerichts Spätgens das Begehen von Straftaten vorwerfen, weise ich diese durch nichts begründeten Vorwürfe zurück".
Für Dr. Annette Lehmberg ist das gezielte Liefern von bestellten Leistungen, die keine sachlichen Berechtigung besitzen, also illegal sind, keine Straftat.
Diese ihre Sicht, kollidiert jedoch mindestens auch mit dem StGB der BRD, dort der § 140, Belohnung und Billigung von Straftaten; ich empfehle die Lektüre.
( LEV VE 89 Landgerichtspräsidentin 08 )
Wir werden, wie gesagt, über die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg später noch mehrmals stolpern, dass es gut ist, wenn der geneigte Leser schon an dieser frühen Stelle weiss, mit welcher ekelerregenden Korruptionsbrut wir es bei ihr zu tun haben, und er nicht zu überrascht ist, eben später zu sehen wie zu lesen, in welch abartige Tiefen die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg noch hinabzusteigen bereit ist, um die Eiterbeule, an der man das Ergebnis ihrer vom Steuerzahler subventionierten Tätigkeit bestens erkennen kann, zu schützen- mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln.
Doch, da gibt es noch eine Kleinigkeit, eine so kleine Kleinigkeit, dass ich sie bald vergessen hätte, nur, ich schrieb ja, schon ziemlich am Anfang, ich ließe dem Abschaum erst mal eine ganze Weile, sich auszubreiten, mich zu verleumden, seine Lügen von sich zu geben, ehe ich sie und es - mit wenig Aufwand - widerlege und vorführe.
Ehe wir, zum Schluss hin für hier, zu einem ganz besonderen Leckerchen kommen, dem 1. Auftritt des Fotzen-Viehs Spormann.
( LEV VE 89, nicht gestellter Befangenheitsantrag 006.1 )
( LEV VE 89, nicht gestellter Befangenheitsantrag 006.2 )
Selbstredend hat sich die Missgeburt Spätgens, zumindest in diesem Fall, nie gemeldet.
Was ja auch kein Wunder sein sollte.
Es gibt jedoch noch mehr her.
Denn auch jetzt schon kann man - mehr als berechtigt - die Fragen stellen,
lieferte das Fotzen-Vieh auf bloßes Fingerschnippen, dann handelte es sich um einen ebensolchen Gefälligkeitsbeschluss, wie in Sachen der ursprünglichen Richterin in jenem Fall,
oder
kannte das Fotzen-Vieh mein Schreiben an den Straßenstrich-Stricher Spätgens, und wusste somit auch um seine Straftat, doch sie erstattete keine Anzeige gegen ihn, was dann das Begehen einer Straftat durch sie bedeutete,
und
welche Gegenleistung erhielt das Vieh für ihre Dienstleistung, und das damit untrennbare Begehen von mindestens einer Straftat.
Man möge ganz genau diesem Schreiben nun mehr als nur erhöhte Aufmerksamkeit widmen, denn es offenbart etwas, über das wir später noch, in einem gesonderten Punkt, gewaltig stolpern werden.
Das völlig gestörte Rechtsempfinden des Fotzen-Viehs Spormann und ihre Art, auch Urteile des Bundesgerichtshofes so sehr zu ignorieren, dass man meinen kann, sie gehen ihr "am Arsch" vorbei.
Aber auch die Demonstration ihres Wissens, sie wird geschützt- um jeden Preis, und damit ihre Straftaten.
Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2005, verkündet am 10. Mai 2005, mit dem Aktenzeichen XI ZR 128/04, in dem es, kurz gesagt, denn wir kommen später noch darauf zurück, darum geht, dass ein Schriftstück, ohne eine entsprechende Unterschrift, keinerlei Rechtskraft entfaltet.
Ganz genau so- verhält es sich bei dem Schreiben des Fotzen-Viehs Spormann.
Das nachfolgende Schreiben erhielt ich ohne Zustellungsurkunde, in einem ganz normalen Briefumschlag.
Es war kein Anschreiben beigefügt.
Es enthält keine Unterschrift der/des Urkundsbeamter/in.
Es enthält keine Unterschrift der Richterin Spormann.
Gemäß dem vor zitierten BGH-Urteils- ist es gegenstandslos, es ist nichtig.
Und also ein herrliches Beispiel für die Verkommenheit des Viehs Spormann.
( LEV VE 89, Amtsgericht 018 )
Ich machte bereits einige Seiten zurück darauf aufmerksam, wir werden später noch auf diese Konstellation zurückkommen, die sich aus
dem
der
und der
ergibt.
Gegebenenfalls wird es nötig sein, des besseren Verständnisses wegen, die Einzelteile dieser Vernetzung und die sich daraus ergebenden Abhängigkeitsverhältnisse in unterschiedlichen Punkten abzuarbeiten.
21 - PHK Klapps
Der geneigte Leser wird es mir nachsehen, wenn ich die Schilderung über die PHK Klapps mit einem Zitat beginne.
( Teil 3, Köln, 100 PP Wuppertal, Anhörungsbogen 1 - 02 )
( Teil 3, Köln, 100 PP Wuppertal, Anhörungsbogen 1 - 03 )
Nun das, was ich ihr antwortete.
( Teil 3, Köln, 100 PP Wuppertal, Anhörungsbogen 1 - 07 )
( Teil 3, Köln, 100 PP Wuppertal, Anhörungsbogen 1 - 08 )
( Teil 3, Köln, 100 PP Wuppertal, Anhörungsbogen 1 - 09 )
( Teil 3, Köln, 100 PP Wuppertal, Anhörungsbogen 1 - 010 )
( Teil 3, Köln, 100 PP Wuppertal, Anhörungsbogen 1 - 011 )
( Teil 3, Köln, 100 PP Wuppertal, Anhörungsbogen 1 - 012 )
( Teil 3, Köln, 100 PP Wuppertal, Anhörungsbogen 1 - 013 )
Soweit also bis hier hin.
Ich bin der Auffassung, meine Stellungnahme war mehr als detailliert ( Wenn wir von den Rechtschreibefehler absehen, die mir dieser Tage, während des bearbeitens auffielen. ).
Wie oft mag PHK Klapps, während ihrer vorherigen- und seitdem Karriere einen solchen Text zu lesen bekommen haben; wahrscheinlich nie- in ihrem minderwertigen Dasein.
Und, ganz wichtig, wir lesen in der Betreffzeile, es ist eine Anzeige; auch Heute noch.
Was es für PHK Klapps war, und auch Heute noch ist, weiss ich natürlich nicht.
Daher schauen wir uns nun an, wie es, nach dem 09.09.2019, weiterging.
X.
Vor dem 23.10.2019, denn das war der Tag, an dem mich die GESTAPO verschleppte, um mich anschließend zu deportieren, erhielt ich Besuch von zwei, na ja, sagen wir mal "Individuen", oder "Zweieinhalbbeinern", die sich als "Mitarbeiter" der Polizei Wuppertal vorstellten.
Wohlgemerkt, wenn ich mich nicht irre, war das 14.10.2019.
Nachdem ich erkannt hatte, was sie mir, auf eine völlig unqualifizierte Art, versuchten, verständlich zu machen, ich gehe mal davon aus, bei Leuten, die bestenfalls so viel Gehirn besitzen, um, dann auch meistens aus dem Hinterhalt, und mit gewaltiger Übermacht, andere niederzuprügeln, vom Niveau her ungefähr das selbe Gesindel, wie auch die beiden aus Köln bekannten Mord-Versucher Heinrichs und Löhe, gab ich mir wirklich alle Mühe, mit ihnen ein so normales Gespräch zu führen, wie es unter solchen Umständen möglich ist.
Man möge es mir verzeihen, aber es war nie Gegenstand meiner Ausbildungen, mich mit geistig Minderwertigen zu beschäftigen; eventuell erkennen wir hierin einer der Daseinsberechtigungsgründe für eine gewisse links gerichtet Partei.
Auf jeden Fall erinnere ich mich noch ganz vorzüglich an folgende Punkte, die sich dann doch noch herausarbeiten ließen.
Tatsächlich stand dieser Besuch in Zusammenhang mit dem Schreiben, vor allem, mit der Anzeige, die ich, mit Datum vom 09.09.2019, PHK Klapps zukommen hatte lassen.
Weiterhin wurde ich gefragt, ob ich "Reichsbürger" sei, oder sonst wie mit dem politischen/System non-konform ging.
Ich selber kontere, u.a., mit der Frage, ob diese Polizisten das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland kennen würde; was zu offensichtlichen Irritationen führte.
Und, um zu einem Punkt zu kommen, denn ich sah mindestens einen dieser Steuergeldeveruntreuer ja kaum zwei Wochen später wieder, ich kann feststellen, es wurde nicht eine einzige Frage, kein einziger Punkt, dessen besprochen, um was es, in meiner Stellungnahme/Anzeige gegenüber Frau Klapps, ging.
Im kommenden Jahr, zum 12.02.2020, schickte ich ihr daher eine Anfrage.
( Teil 3, Köln, 100 PP Wuppertal, Anhörungsbogen 1 - 016 )
( Teil 3, Köln, 100 PP Wuppertal, Anhörungsbogen 1 - 017 )
Selbst verständlich erhielt ich darauf keine Antwort.
Bis heute nicht.
Auch Ladungen, die PHK Klapps zugingen, als Zeuge bei den verschieden, gegen mich betriebenen Verfahren auszusagen, leistete sie - selbstverständlich - keine Folge; warum auch; sie hätte bloß Verbrecher belasten können, mit denen sie zusammenarbeitet.
Wie sie, durch eine Aussage, hätte zugeben müssen, was die eigentliche Sache anbelangt, rein gar nicht unternommen zu haben, rein gar nicht ermittelt zu haben.
Woraus ebenfalls resultiert, da ich auch nie einen Einstellungsbescheid oder etwas vergleichbares erhielt, ist dieses Verfahren, welches PHK Klapps, auf Grund meiner Anzeige, zu betreiben hat, ebenfalls bis heute, offiziell, nicht abgeschlossen.
Das bedeutet aber auch, als später das Fotzen-Vieh Spormann begann, ihren Teil der Arbeit der "Organisation Jürgens" beizusteuern, tat sich das, wohlwissend dass das Verfahren noch gar nicht abgeschlossen war.
Das Eröffnen eines Gerichtsverfahrens jedoch, obwohl die dazu gehörigen Ermittlungsverfahren noch gar nicht abgeschlossen sind, ist eine Straftat.
x.
Bald schon kommen wir auf diesen Punkt wieder zu sprechen.
Dann jedoch, ich erhielt ein Schreiben, während ich mich im Konzentrationslager 2. Klasse, Remscheid, befand, also erst nach meiner Rückkehr von dort, von der, man soll es nicht meinen, Staatsanwaltschaft Köln.
Dort
( Teil 3, Köln, 100 PP Wuppertal, Anhörungsbogen 1 - 014 )
Ich kann besonders die Lektüre dieses Ergusses nur jedem wärmstens empfehlen, unabhängig der tatsächlichen Umgebungstemperatur.
Die Straßenstrich-Hure Quitzau ist in keinster Weise auf meinen detaillierten Vortrag eingegangen.
Auch kommt der Name des Straßenstrich-Strichers Langner in dem Schreiben überhaupt nicht vor.
x.
Die Frage, die aber noch viel besser ist, wie konnte es kommen, dass PHK Klapps, die Ermittlung an die Leute weitergab, gegen die die Strafanzeige lautet.
Ist das nun wirklich die Folge von angeblichem, dann extremem Drogenkonsum, oder einfach nur totale Verblödung.
Bin ich ehrlich, ich glaube, es ist die Korruption, die sich da bei PHK Klapps bemerkbar macht.
Doch, es wird auch absolutes Geltungsbedürfnis einer Minderbemittelten hinzukommen.
Minderbemittelt sowohl was ihre Intelligenz anbelangt, als auch ihre Qualifikation.
PHK Klapps ist, wie auch immer, geartete "Mitarbeiter" beim Verkehrs-Kommissariat.
Für Mordversuche hingegen- ist die Kriminalpolizei zuständig.
Für Organisierte Kriminalität- des Landeskriminalamt.
Eventuell sollte sich mal Jemand erbarmen, PHK Klapps auf diesen, wenn selbstverständlich auch völlig vernachlässigungswürdigen Pups hinzuweisen.
x.
Wie versprochen, wir werden später noch genug Gelegenheit haben, auf PHK Klapps zurückzukommen.
Was nun die Straßenstrich-Hure Quitzau anbelangt, so kann man davon ausgehen, dass sie sich irrt; wenn auch im Auftrag ihrer Verbrecherorganisation.
Eine Anzeige ist eine Anzeige.
Dabei kommt es nicht auf den Ton an, sondern nur auf den Inhalt.
Alles andere ist Willkür.
Aber es gibt auch in den Gesetzen oder Verordnungen keine Grundlage, für die Positionierung der Hure.
Womit der Beweis erbracht ist, das Verfahren, dass sie zu führen hat, ist noch gar nicht abgeschlossen.
Es ist aber auch der Beweis dafür erbracht, dass die Hure gar nicht ermitteln wollte.
Denn sie verneint ja bereits zum 03.12.2019 die Erteilung eines Einstellungsbescheides.
Eine Einstellungsbescheid kann sie jedoch nur erteilen, wenn sie zuvor gründlich- aber ergebnislos ermittelt hat.
Und, gegen jeden Einstellungsbescheid, ist der Widerspruch gemäß § 172 Abs. 1 der Strafprozessordnung möglich.
Den hat die Hure dann gleich mit unmöglich gemacht.
Da sie sich allerdings in ihrem eigenen Briefkopf nicht speziell auf was auch immer, sondern den
und
Don
der "Organisation Jürgens" bezieht, gleichwohl es genug Tatbestände und genug Täter gibt, die ich aufgeführt haben, ist gleichzeitig der Beweis erbracht, dass tatsächlich der Straßenstrich-Stricher der "Organisation Jürgens", Langner, die wichtigste, zu schützende Person ist.
X.
Es ist aber noch ein ganz anderer Beweis erbracht.
Da das Fotzen-Vieh Spormann all solches aus der Akte kannte, die ihr vorgelegen haben muss, wusste sie auch um dieses Nicht-Abgeschlossen-Sein; und also darum, dass sie ein weiteres Verfahren nie hätte eröffnen dürfen.
Das Eröffnen eines Gerichtsverfahrens jedoch, obwohl die dazu gehörigen Ermittlungsverfahren noch gar nicht abgeschlossen sind, ist eine Straftat.
Womit wir, alleine bei diesem Punkt, bei zwei Straftaten angekommen sind.
Doch Halt.
Stop.
Da fällt mir eben, bei Korrekturlesen, noch etwas ein.
Weder PHK Klapps, noch die Hure Quitzau, sahen sich seinerzeit befleißigt, oder bis heute, mich dergestalt anzuzeigen, dass sie meinten, es ging eine Straftat damit einher, das Huren- und Strichertum der genannten Stricher und Huren auch als solches in aller Öffentlichkeit festzustellen.
Darauf kamen erst später andere.
Henning Weskott, 1
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 001 )
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 002 )
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 003 )
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 004 )
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 005 )
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 006 )
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 007 )
Die Fassungslosigkeit des Fotzen-Viehs, war einerseits unglaublich, wie ebenso die Geschwindigkeit, mit der sie darauf reagierte, und sich wieder fasste. Also ein ganz hervorragender Beweis für ihre krankhafte Soziopathie, die sie befähigt, gleichwohl sie eben all die Straftaten vorgehalten bekommen hatte, derer sie somit überführt ist, mit keiner, nicht mit einer einzigen Wimper zu zucken.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die zuvor ihre eigene Verleumdungs-Variante zum Besten gegeben hatte, ein so junges Ding, dass man meinen konnte, sie hatte noch nicht mal Haare an der Muschi, hielt die dumme Klappe, und stimmt dem Fotzen-Vieh sogleich nur noch wortlos zu.
Daher nun ganz einfach die Gesprächsnotiz, die ich anfertigte, als ich wieder Zuhause war:
( Teil 3, Köln, 120 Amtsgericht - 03 )
Machen wir hier den 2. Zwischenschnitt, und besprechen das Bisherige:
x.
Das Fotzen-Vieh eröffnete ein Verfahren, ohne dass 3 dazugehörige Ermittlungsverfahren - zumindest offiziell - abgeschlossen sind; bis heute nicht.
Dieses Verhalten ist mindestens ein Verstoß gegen geltendes Recht, und somit der Nachweis der Begehung mindestens einer Straftat.
Sie verweigerte die Zuordnung eines Rechtsanwaltes, was einen Verstoß gegen die Gesetze der BRD bedeutet, und damit das Begehen mindestens einer weiteren Straftat.
Das tat sie jedoch nicht unwillkürlich, nein, sondern, weil ihre Soziopathie sie dazu trieb, in völligem Willen.
Denn- ein qualifizierter Rechtsanwalt, hätte für sie die Gefahr bedeutet, so dieser seine Arbeit tatsächlich machte, ihr Ziel, der "Organisation Jürgens" den Erfolg der Tat zu sicher, wie ihr selber eine weitere Verurteilung zu bringen - und damit Befriedigung ihrer abartigen Gelüste - in völlige Gefahr zu bringen.
Sie verweigerte - erneut ganz gezielt und vorsätzlich - die Zeugenladung, was einen Verstoß gegen die Gesetze der BRD bedeutet, und damit das Begehen mindestens einer weiteren Straftat.
Doch auch das tat sie nicht unwillkürlich, nein, zielgerichtet, überlegt.
Denn das Vernehmen der Zeugen, zudem unter Eid, hätte die totale Korruption zu Tage gefördert, unter welcher die Bestätigung des allumfassenden Rufmord- und Verleumdungstraktats des Fotzen-Viehs Sigrid Kunze zustande gekommen war; damit sein Zusammenbrechen, und der Wegfall aller Gründe, durch das Fotzen-Vieh Spormann gegen mich vorzugehen.
Wir können hier also nicht nur die Straftäterschaft des Fotzen-Viehs Spormann feststellen, sondern auch ihre Serien-Straftäterschaft.
x.
Dazu kommt weiterhin, all solches konnte sie nicht tun- wie erreichen, ohne Rückendeckung, ohne Schutz. Wie bereits sich das Fotzen-Vieh Sigrid Kunze darauf verlassen können musste, durch die Straßenstrich-Stricher und die Straßenstrich-Hure des OLGs Köln gedeckt zu werden, musste sich das Fotzen-Vieh Spormann darauf verlassen können, nachdem sie ihren eigenen Teil der Angelegenheit erledigt hatte, es würde, im Siff-Pfuhl Amts- und Landgerichts Wuppertal der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg mehr als genug Schutz für sie selber zur Verfügung stehen.
Und, als wenn als das nicht bereits genug der Abartigkeit wäre, wollen wir uns nun folgendes erneut vergewissern, was wir später in Punkt 24 Spormann, 4, betrachten.
x.
Auf Grund der dem Fotzen-Vieh nach dem 18.02.2020 zugegangenen Zeugenladung, gab es bereits die Anzeige gegen mich, mit welcher die PHK Klapps mich, nach dem 13.05.2020, belästigte.
Diese Zeugenladung aber war direkt an die Geschäftsstelle des AG Wuppertal gegangen dort zu Händen des Fotzen-Viehs; die darüber zu entscheiden hatte.
Von dort ging diese Zeugenladung weiter, an die Staatsanwaltschaft Wuppertal, grundsätzlich zwar auf dem regulären Dienstweg, doch vor allem auch, damit sich das Fotzen-Vieh mit dort absprechen- wie rückversichern konnte.
Da sie später die Akteneinsicht dazu verweigerte, wie auch durch den Mandantenverräter zu verhindern wusste, also nie herauskam, zumindest bis heute, wer der Anzeigen-Erstatter war, ist sie derselbe.
Und schon wieder ist ihre krankhafte Art bewiesen, das Verfahren in einem so hohen Maße, im Sinne ihrer persönlichen Abartigkeit - wie der Zielvorgaben der "Organisation Jürgens" - zu manipulieren, dass man unschwer den Serienstraftäter und Schwerstverbrecher erkennen kann.
X.
Im Folgenden der Text:
( Teil 3, Köln, 110.1 Rechtsanwälte - 06 )
( Teil 3, Köln, 110.1 Rechtsanwälte - 07 )
Auf dieser Grundlage, während der mit dem Gericht ausgehandelten 2-Wochen-Frist, sprach ich mit, wenn ich es richtig in der Erinnerung habe, sage und schreibe 7 Rechtsanwälten, die alle auf dem Gebiet Strafverteidigung unterwegs sind.
Keiner davon- wollte hier tätig werden.
Die Regelantwort, selbst wenn ich sonst keine Information erhielt, lautete stets, die Sache sei zu kompliziert, zu aufwendig.
Wenn man nun berücksichtigt, dass Rechtsanwälte, es sie denn, sie sind absolute Spitzenanwälte für so genannten Nischen/Spezial-Themen, regelmäßig auf Pflichtverteidigungen angewiesen sind, um ihr Geld zu machen, kann es einem nur wundern, wie das Fotzen-Vieh auf ihre schwindsüchtigen Behauptungen kommen konnte, als sei so einfach.
Wenn dem so gewesen wäre, hätten mehr als nur jene 7 Rechtsanwälte schon "Schlange stehen" müssen, um einen "so einfachen" Fall zu bekommen.
X.
Dass es ihr entweder die totale Faulheit anderer Anwälte war, oder eben deren tatsächliches Wissen um die Komplexität, welche ihr die Möglichkeit eröffnete, auf den Mandantenverräter Henning Weskott zurückgreifen zu können.
Aber auch, da sie dem nie gewiss sein konnte, verrät sich hier auch ihr Hang zum "Zocken", auch so eine Sache, die Sucht der Berufsspieler, die sie nun auslebte, ganz gewiss ein hohes Maß an Kribbeln genießend, zu dem sie sonst wohl kaum kommen kann.
X.
Nach der Bestellung durch sie, der Beschluss datiert auf den 06.07.2020, und dem Herantreten des Mandantenverräters an mich, sein Schreiben datiert auf den 10.07.2020, vergingen, zumindest rechnerisch, weniger als 2 Tage; da muss einer wie abrufbereit in der Schublade gelegen haben, um so schnell reagieren zu können.
Oder, es gab noch ganz was anderes.
Dazu schauen wir uns an, was in der Zwischenzeit, in Sachen Befangenheitsantrag, alles passierte.
Das aber ist so eine Menge, dass man es sich einfach näher zu Gemüte führen muss.
Beginnen wollen wir mit diesen 2 non-rechtsnorm-konformen Schriftstücken, die der Straßenstrich-Stricher Spätgens, in Zusammenarbeit mit dem Fotzen-Vieh, in Umlauf brachte. Im Punkt 25 - Henning Weskott, 2, gehe ich noch ein weiteres Mal- und detaillierter darauf ein.
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 03 )
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 04 )
Beide sind nicht unterschrieben. Beide kamen zusammen in einem Briefumschlag, ohne Anschreiben. Beide verstoßen gegen die Ständige Rechtssprechung des BGH. Vor dem Hintergrund, der Straßenstrich-Stricher Spätgens und das Fotzen-Vieh kannten sich - mindesten seit ihre Zusammenarbeit, wie in Punkt 20 - Dr. Annette Lehmberg, 1, nachgewiesen. Man kann also auch hier - zwingend - die Absprache voraussetzen.
X.
Doch nun kommt es besser, noch besser; viel besser.
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 009 )
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 010 )
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag - 011 )
Dieser Text ist gut, wirklich, er ist echt gut, dass wir hier den 3. Zwischenschnitt machen, und ihn uns genauer ansehen.
Wir beginnen mit der Feststellung, hier ist ein Straßenstrich-Stricher am Werk, der bereits - mindesten 1 Mal - ohne jede Rechtsgrundlage, einen Gefälligkeitsbeschluss produziert hatte, zu meinem Nachteil.
Dabei wurde er unterstützt und gedeckt von der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg.
x.
Schaut man sich nun den Text der ersten beiden Seiten an, wenn man mehr als dämliches Schwadronieren erwartet, das sinnentleerte Vollfaseln von Seiten, ist man mehr als schlecht bedient.
Erst auf Seite 3 wird es, wie versprochen, richtig interessant.
Da kommt der Straßenstrich-Stricher richtig zur Sache, richtig in Fahrt.
Er lässt die Tarnung des Parasiten fallen, und offenbart sich.
Der 2. Absatz hat es in sich.
Der Straßenstrich-Stricher geht auf so gut wie keine Punkt ein, den ich in meinem Befangenheitsantrag darlegte.
Statt dessen lallt er [ .... Die Schriften des Angeklagten enthalten keine substanziellen Vortrag dazu, aus welchen Gründen die Besorgnis der Befangenheit im konkreten Fall gegeben sein könnte .... ].
Gleichwohl entblödet er sich nicht, in Absatz 3, zu gestehen, dass, entgegen der zuvorigen schriftlichen Begründung des Fotzen-Viehs, diese - nach Stellen des Befangenheitsantrages - erst dann, den Pflichtverteidiger doch zugebilligt hat.
Gegebenenfalls fällt dem Straßenstrich-Stricher dieser Widerspruch nicht auf.
Was nicht verwundern sollte, denn gleich fährt er fort [ .... Vielmehr handelt es sich um allgemeine Ausführungen, die zudem nicht nur unverständlich, .... ].
Damit aber gibt er selber unmissverständlich zu verstehen, dass er selber gar nicht die geistige Kapazität besitzt, den Verstand, das Gehirn, um sich mit komplexen Sachverhalten auseinanderzusetzen.
Offenbar reicht es für ihn, eben einen Straßenstrich-Stricher, sich mit Lallen und Gefälligkeitsbeschlüssen so weit über Wasser halten zu können, dass er nicht auf Nebenerwerbe an irgendwelchen Bahnhöfen angewiesen ist- oder hungern.
Aber, wie versprochen, das Beste kommt noch.
Denn er faselt weiter [ .... sondern auch unangemessen, was an andere Stelle noch zu überprüfen sein wird .... ].
Womit er sich ein weiteres Mal verrät.
Nun kommt des Straßenstrich-Strichers unverhohlene Primitivität zum Ausbruch:
Er droht die Rache an.
X.
So viel von der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg - gezielt - geförderte Perversität und Korruption; das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Ein Heinrich Himmler,
ein Joseph Goebbels,
ein Karl Roland Freisler,
würden vor Neid erblassen.
Da man sich ein solch asoziales Maß Aggression - vor allem aber ein sogar noch schriftlich erfolgtes Androhen von Rache - ganz gewiss nicht gefallen lassen kann, zumal von einem Straßenstrich-Stricher, der auch von meinen Steuergelder am Fressen gehalten wird, damit er nicht hungern oder arbeiten gehen muss, wandte ich mich an, na wen, den sich zwischenzeitlich ebenfalls als Straßenstrich-Stricher herausgestellten, unseren gewerbsmäßig korrupten Justizminister Peter Biesenbach, CDU.
Und auch hier gleich vorweg, bis heute hat sich diese CDU-Missgeburt, in dieser, wie auch allen anderen Angelegenheiten, die mit dem jetzigen in unlösbarem Zusammenhang stehen, nie gemeldet.
Was aber nicht verwundern sollte.
Denn 1. ist Peter Biesenbach Rechtsanwalt, also auch keiner, der dem Wohl der Bevölkerung nützlich ist.
Und 2. soll er der Schwachkopf gewesen sein, der die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, in ihre Position als Landgerichtspräsidenten in Wuppertal, einsetzte.
( Teil 3, Köln, 040 Justizminister NRW - 001 )
( Teil 3, Köln, 040 Justizminister NRW - 002 )
Erinnern wir uns noch einmal.
Am 10.07.21020 hatte ich die Ablehnung des Befangenheitsantrages, durch den Straßenstrich-Stricher Spätgens, im Briefkasten.
Nach dem 04.08.2020 gab ich mein Schreiben an den Straßenstrich-Stricher Peter Biesenbach zur Post.
Seine Befangenheitsantragsablehung - inklusive seiner direkten Drohung - ließ der Straßenstrich-Stricher Spätgens am 02.07.2020 schreiben.
Am 22.07.2020 unterschrieb das Fotzen-Vieh Spormann ihren 2., verleumderischen Strafbefehl gegen mich.
Also reichlich Zeit, sich mit ihrem Beschützer, ihrem zu Straftaten Mitverschworenen, auf Rache getrimmten Straßenstrich-Stricher Spätgens mehr als nur bestens abzusprechen; wie wir das ja auch aus der Vergangenheit bereits so gut kennen.
Bis zum Beweis des Gegenteils, der nicht möglich ist, ist hiermit der Nachweis für die Absprache zu gewerbsmäßigen Straftaten durch das Fotzen-Vieh Spormann und Straßenstrich-Stricher Spätgens erbracht, in direkter Zusammenarbeit mit der Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg, welche diese Siff-Brut, aus ihre Position als LG-Präsidentin und Dienstherrin heraus, schützt; bei 3 Beteiligten- Bandenbildung.
Die Spormann/Weskott/Schräder-Bande,
die Spormann/Spätgens/Lehmberg-Bande,
wie bereits erwähnt, mit einer derart abartig perversen Soziopathin, wie dem Fotzen-Vieh Spormann, wird es nie langweilig, man kann immer was neues erwarten.
Dass wir uns nun etwas vergleichsweise leichtem, kurzem, hinwenden können, dem von ihr inszenierten Schau-Prozess-Termin am 10.09.2020.
Ich überfliege diesen Teil hier nun.
In Punkt 25 - Henning Weskott, 2, gehe ich vertiefend darauf ein, da, im Zusammenspiel mit ihm, die Abartigkeit und Perversion des Fotzen-Viehs noch um einiges deutlicher zum Vorschein kommt.
Ich füge jetzt nur noch den Urteilstext ein, damit wir anschließend das Ausleben der Abartigkeit des Fotzen-Viehs und ihre Protokollfälschung besprechen können.
( Teil 3, Köln, 126 Urteil - 04 )
( Teil 3, Köln, 126 Urteil - 05 )
( Teil 3, Köln, 126 Urteil - 06 )
( Teil 3, Köln, 126 Urteil - 07 )
Gleich auf Seite 1, Punkt: gegen, legt sie los, sie kann sich nicht beherrschen, ihre Abartigkeit, doch vor allem ihr Hass, kreischen auf, denn sie spricht mir, wider besseres Wissen, meine Volkszugehörigkeit ab, wie es Faschisten gibt, die Juden - auch heute noch - deren Volkszugehörigkeit absprechen, indem sie sie zwangs-eindeutschen, so spricht das Fotzen-Vieh mir die meine ab, und ersetzt sie durch: unbekannt.
Dann gleich weiter, auf Seite 1, suggeriert das Fotzen-Vieh, dass der Mandantenverräter Henning Weskott, der sowohl im Vorfeld- als auch im Termin niemals tätig wurde, dies doch tat, wohlwissend, wie sich die Wahrheit gestaltet,
was die erste Straftat, alleine bis hierher - und die Protokollfälschung - bedeutet, da sie alles, was mit dem Mandantenverräter tatsächlich einher geht, unterschlägt.
Auf Seite 2, Punkt I, Satz 3, wiederholt sie, wider besseres Wissen, aus dem Ergebnis des allumfassenden Verleumdungs- und Rufmordtraktat des Fotzen-Viehs Sigrid Kunze.
Was mindestens den Straftatbestand Öffentliche Belobigung und Billigung von Straftaten bedeutet.
Auf Seite 2, Punkt II, Satz 2, schwadroniert sie darüber, mir sei bewusst gewesen, zum Führen eines Fahrzeuges nicht berechtigt zu sein.
Was erneut mindestens den Straftatbestand Öffentliche Belobigung und Billigung von Straftaten bedeutet; da sie mit dieser Positionierung der "Organisation Jürgens" zum Erfolg der Tat verhilft.
Auf Seite 3, Punkt III, Satz 3, schwadroniert sie erneut und weiterhin, indem sie formuliert [ .... weil er vermute .... ].
Durch die Akte, und das von ihr mit dem Mandantenverräter Henning Weskott abgesprochenen Verhaltens, weiss sie um die totale Korruption des Kölner Urteils, wäre es anders, hätte sie sich mit dem Mandantenverräter nicht absprechen müssen, und ein rechts-norm-konformes Verfahren geführt.
Auf Seite 3, Punkt IV, Satz 2, steigert sie ihr Schwadronieren in Sabbern, indem sie schreibt [ .... Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sind nicht ersichtlich .... ].
Wenn man einen ganz klar definierten Auftrag, der zudem mit dem eigenen abartigen Willen konform geht, erfüllen wie befriedigen will, kann man Rechtfertigungsgründe von Opfern nicht nur nicht gebrauchen, nein, man muss sie ganz gezielt verleugnen.
Auch verneint sie, dass man sich, in einem Rechtsstaat, wenn man eine Straftat erkennt, die zudem völlig bewiesen ist, und sie akzeptiert und umsetzt, sich also daran beteiligt, selber strafbar macht.
Anderes formuliert, ich darf mich gar nicht an dieses Urteil halten.
Auf Seite 4, Absatz 4, verliert das Fotzen-Vieh dann tatsächlich jedwede Rest von Kontrolle über ihr abartiges, perverses Selbst, indem sie sich dazu versteigt, sich über meinen Charakter auszulassen.
Den Soziopathen in ihr, zerfrisst es geradezu danach, ihren Mitmenschen, mir, die Verkommenheit zu unterstellen, die sie selber auszeichnet; in deren Widernatürlichkeit sie sich aufgeilend suhlt, wie nur so das Vieh seine Befriedigung zu finden vermag, das sie ist.
Dass wir hier schließen können, mit dem Hinweis, rechtzeitig legte ich gegen ihr "Urteil" Rechtsmittel ein, um sodann, am Landgericht Wuppertal, auf den Straßenstrich-Stricher Schräder zu treffen, der das Fotzen-Vieh, wenn auch durchaus auf seine eigene Art und Weise, vollwertig zu ersetzen vermochte.
Dieses Schreiben ging beim BGH am 25.06.2020 ein, und wurde, mit einer mehr als atemberaubenden Geschwindigkeit, bereits am 29.06.2020 beantwortet, also nur 4 Tage später ( ! ! ! ), schon am 03.07.2020 lag es mir vor.
Vor allem der letzte Absatz auf Seite 2, ist entscheidend, denn er ist "der" Hinweis schlechthin darauf, was der BGH von der Sache hält, was er meint, das zu unternehmen sei, ohne aber sich selber zu exponieren und eindeutig Stellung zu beziehen.
( Wenn wir den Punkt 25 erreicht haben, wenn es um den Mandantenverräter Henning Weskott geht, werden wir sehen, was diese kleine Missgeburt daraus machte; rein gar nichts. )
Man kann hiermit, und damit halten wir uns ganz gezielt so kurz, hervorragend dokumentieren, was geschehen wäre, hätte der Mandantenverräter sind eben - nicht - mit dem Fotzen-Vieh abgesprochen, sondern seine Arbeit gemacht.
Bei dieser bereits Ausgangslage, wäre eine Feststellungsklage erfolgreich gewesen, sowohl gegen den Straßenstrich-Stricher Spätgens- als auch gegen das Fotzen-Vieh.
Das hätte automatisch auch zu einem Dienstaufsichtsverfahren gegen jeweils Beide geführt; welche die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg nicht mehr hätte verhindern können.
Das Fotzen-Vieh wäre nicht weiter Vorsitzende in dem von ihr gegen mich betriebenen Verfahren geblieben.
Es hätte einen anderen Richter gegeben, der dann gewarnt gewesen wäre, und das Verfahren auf legale Art und Weise hätte führen müssen, da er mit mehr als nur Widerstand gegen sonstiges rechnen musste.
Letztendlich ist dieser Schriftwechsel Gold wert.
( Teil 3, Köln, 140 BGH, 05 )
( LEV-VE-89, BHG, 009 )
Wenn wir uns diese beiden BGH-Schreiben vergleichen, können wir feststellen, wie die dortige Wertung - grundsätzlich - zu verstehen ist.
Denn da es sich bei den beiden Schreiben des Straßenstrich-Strichers Spätgens und des Fotzen-Viehs um eben Schriftstücke handelt, die rechtliche Wirkung entfalten, ist der unwiderlegbare Beweis für meinen Tatvorwurf, das In-Umlauf-Bringen von non-rechtsnorm-konformer Post, erbracht.
Entsprechend diese Wahrheit, formulierte ich den Flyer, der zwischenzeitlich, in großer Stückzahl, in Wuppertal, in Umlauf gebracht ist.
Damit jeder, der sich die Mühe macht, ihn zu lesen, sich mit der Sache zu beschäftigen, ganz genau weiss, woran er ist, wenn er mir dem Fotzen-Vieh Spormann und ihrer gewerbsmäßigen Korruption konfrontiert wird.
( Teil 3, Köln, 205, 004 )
( Teil 3, Köln, 205, 005 )
( Teil 3, Köln, 205 PP, 006 )
Rechtzeitig legte ich selbstverständlich das Rechtsmittel ein.
Das Schreiben dazu füge ich hier bewusst nicht ein, es ist ein reines Formschreiben, und da ich damit Durchdringung erzielte, kann man davon ausgehen, dass es es gibt.
Aber, es gibt dann das nächste Schreiben von mir, vom 10.09.2020.
( Teil 3, Köln, 205, Strafbefehl 2 - 010 )
Grund dafür war das Verhalten des Mandantenverräters vor und in dem Termin an eben dem selben Tag.
Am 14.09.2020 gab ich dieses Schreiben bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes persönlich ab
Ich weise explizit darauf hin, dass ich auch mit diesem Schreiben, wie schon in dem an die PHK Klapps, Akteneinsicht verlangte ( letzter Aufzählungspunkt ).
Und wie auch da, erhielt ich sie, durch das Fotzen-Vieh, bis heute, ebenso wenig.
Bis heute, das ist der 15.12.2021, weiss ich nicht, wer diese Anzeige erstattete.
( Nur mal so zur Erinnerung: Akteneinsicht ist ein Bundesrecht in der BRD, das Jedem zusteht. )
Um, statt dessen, am 02.11.2020, folgendes Schreiben im Briefkasten zu haben.
( Teil 3, Köln, 205, Strafbefehl 2 - 014 )
Dessen Versandt erfolgte in einem einfachen Briefumschlag.
Das dazugehörige Anschreiben auf den selben Tag.
Schauen wir uns das mal genauer an.
Schon seit spätestens dem Termin am 10.09.2020, vor allem aber meinem Schreiben, das ich bei der Geschäftsstelle abgab, am 14.09.2020, wusste das Fotzen-Vieh, dass der Mandantenverräter nie für mich tätig geworden war; unabhängig davon, dass sie dieses, bis heute, leugnet.
Ganz besonders, dass über ihn keine Post abgewickelt werden dufte.
Nun, rund 6 Wochen später, schrieb sie ihn immer noch an, um, ggfl., so zu suggerieren, die Realität gestaltete sich anders.
Gleichzeit zeigte sie hier aber auch, dass sie ihrem eigenen Geschwätz nicht glaubt, und ließ mir ein eigenes diesbezügliches Anschreiben zukommen.
x.
Also gab ich brav meine Stellungnahme ab.
Diese datiert auf den 03.11.2020.
Von dem Mandantenverräter hatte ich, zu diesem Zeitpunkt, nichts mehr gehört.
( Teil 3, Köln, 205, Strafbefehl 2 - 017 )
( Teil 3, Köln, 205, Strafbefehl 2 - 018 )
X.
Doch damit nicht genug.
Denn, erneut Überraschung, Überraschung, mit Datum der Zustellungsurkunde vom 06.11.2020,
( Teil 3, Köln, 205, Strafbefehl 2 - 019 )
erhielt ich exakt dieses Schreiben, das selbe vom 20.10.2020, nun zum 2. Mal.
Das muss man sich mal vorstellen.
Schließlich ist das Schreiben, was per Zustellungsurkunde zugestellt wird, das eigentliche, das zählt.
Aber das kommt 4 Tage später an.
Also, nachdem ich es bereits beantwortet hatte; eventuell bewegen wir uns bald im Bereich der Zeitsprünge.
X.
Unabhängig davon kommt dann, Posteingang bei mir am 26.11.2020 ein Schreiben des Gerichts vom 09.11.2020 an.
( Teil 3, Köln, 205, Strafbefehl 2 - 024 )
Doch auch hier gibt es schon wieder ein Problem.
Wir erinnern uns, das Schreiben, das ich per Zustellungsurkunde erhielt, was also das verbindlich ist, erhielt ich am 06.11.2020.
Beantwortet habe ich es, erneut fristgerecht, am 16.11.2020.
( Teil 3, Köln, 205, Strafbefehl 2 - 027 )
Aber das ist längst noch nicht alles an Überraschungen.
Denn wenn das Fotzen-Vieh auch nur halb so gut arbeiten würde, wie sie entweder völlig verblödet oder korrupt ist, würde es ja auch langweilig, beziehungsweise legal.
26.11.2020, Posteingang bei mir, der Aufdruck auf dem Briefumschlag lautet auf den 25.11.2020, erhielt ich erneut Post.
Man bemerke die völlig unglaubliche Postlaufzeit von nur 1 einzigen Tag.
Zuweilen lag/liegt die ja auch schon mal bei 2 Wochen .... oder so.
( Teil 3, Köln, 205, Strafbefehl 2 - 028 )
( Teil 3, Köln, 205, Strafbefehl 2 - 029 )
Man beachte die erneute Formulierung [ .... auf Anordnung des Gerichts .... ].
( Teil 3, Köln, 205, Strafbefehl 2 - 030 )
Fassen wir noch mal zusammen.
Die Richterin Spormann glaubt ihr eigenes Geschwätz nicht.
Sie hatte den ursprünglichen Strafbefehl unterschrieben, also etwas, das einem vollstreckbaren Urteil gleichkommt, wenn man nicht von dem entsprechenden Rechtsmittel Gebrauch macht.
Die Strafprozessordnung sagt aus, dass kein Richter an einen Antrag einer Partei gebunden ist.
Jeder Richter kann frei entscheiden, ob er einen Antrag einer Partei ablehnt oder zulässt.
Wäre das Fotzen-Vieh von der Sache überzeugt gewesen, als sie den Strafbefehl unterschrieb, hätte sie ihn nie, niemals zurücknehmen- dürfen.
Denn durch das Leisten ihre Unterschrift, machte sie unmissverständlich deutlich, dass sie die Auffassung vertrat, nach eingehender Prüfung der Aktenlage, dass es sich hier wirklich um Straftatbestände handelt, die strafzuverfolgen sind.
Die Zurücknahme des Strafbefehl, und um nichts anders handelt es sich bei dem Stattgeben des Antrages der Staatsanwaltschaft, zu dem sie ja, gemäß der Strafprozessordnung, niemals gezwungen gewesen wäre, ist der Beweis dafür, dass sie sich nie sicher war, was sie da tatsächlich tat.
Letztendlich ist es eine Hinrichtungstat.
Was auch dadurch unterstützt wird, dass sie nie Akteneinsicht ermöglichte.
Andererseits ist das Nichtermöglichen gleichzusetzen mit Verhindern ( Straftatbestand Unterlassung ) .
Wie ja auch, bis heute, kein entsprechender Bescheid der Polizei Wuppertal seitens der PHK Klapps vorliegt.
Ebenso ist das mehrmalige, das Doppelversenden von Post, eine hoch fragwürdige Sache.
Zumal hier ja auf Schreiben geantwortet wurde, für die es keine Zustellungsurkunden gibt.
Schlussendlich die verräterische Formulierung [ .... auf Anordnung des Gerichts ....], was uns noch einmal daran erinnert, der Richter bestimmt, was in die Post kommt, die Mitarbeiter - auf den Geschäftsstellen - wickeln es nur ab.
So, wie das Fotzen-Vieh es eben, mit ihren beschränkten Mitteln, hinbekommen hat.
Aber, da gibt es noch eine ganz andere Theorie.
Und die ist noch wesentlich konkludenter.
Wenn wir davon ausgehen, dass das Fotzen-Vieh Spormann karriere-geil ist, bis zum Umfallen, und bereit, alles, tatsächlich alles dafür zu tun, sogar bereit ist, Straftaten zu begehen, um Karriere zu machen, gleichzeitig aber um die katastrophalen Korruptions-Zustände im Amts- und Landgericht Wuppertal weiss, schauen wir uns einfach die 3 "M" an.
Das Fotzen-Vieh musste sich darüber im Klaren sein, wären die fraglichen Zeugen vom OLG Köln tatsächlich geladen worden, hätten sie, unter Eid, ausgesagt, wäre das allumfassende Verleumdungs- und Rufmordtraktat des Fotzen-Viehs Sigrid Kunze nicht mehr zu halten gewesen.
Damit wäre, automatisch, der verleumderische Tatvorwurf des Fahrens ohne Führerschein nicht mehr haltbar gewesen.
Es wäre zum Vorschein gekommen, dass das Fotzen-Vieh das diesbezügliche Verfahren nie hätte eröffnen dürfen.
Es wären aber auch all die Straftatbestände des Fotzen-Viehs Sigrid Kunze zum Vorschein gekommen.
Die Summe hieraus hätte den Karriere-Knick des Fotzen-Viehs Spormann bedeute.
All diese Gefahren hätten aber auch bestanden, wenn es zu einer seriösen Mündlichen Hauptverhandlung gekommen wäre, mit einer allumfassenden Beweisaufnahme.
Das galt es für das Fotzen-Vieh zu verhindern.
Also "das" gefundene Fressen für jeden qualifizierten Rechtsanwalt.
Oder mindestens "ein" sehr starkes Motiv, für die Bestellung eines korrupten.
Noch wichtiger ist zudem die Frage, wer war es, im Amts- und Landgericht Wuppertal, der es erst ermöglichte, dass das Fotzen-Vieh hier zum Zuge kommen konnte.
Und deshalb glaube ich daran, dass wir es hier ganz gewiss nicht nur mit einer einfachen Strafbefehl-Rücknahme zu tun haben, sondern, wie schon bei dem Straßenstrich-Stricher Dr. Altpeter, mit einer
um den Erfolg des anderen Verfahrens nicht zu gefährden.
Damit wäre aber auch der erneute Beweis der vollwertigen Mitgliedschaft des Fotzen-Viehs Spormann in der "Organisation Jürgens" erbracht; was für ein Geschmeiß.
Das Schöne an Einzelpunkten oder Dossiers ist, wenn man sie eine gewisse Zeit lang liegen lassen kann, fallen einem immer noch Dinge ein, die man, als man sie schrieb, übersah.
Somit ist die Möglichkeit gegeben, zu korrigieren, ehe der geneigte Leser eine Information erhält, die unvollständig ist.
Daher gleich ein ganz bestimmter Ablauf vorweg, der zwar bald im Detail aufgearbeitet wird, aber schon hier "das" Kernstück der Beweiskette schlechthin ist, um die Auftrags-Verbindung zwischen dem Fotzen-Vieh Spormann und dem Mandantenverräter Henning Weskott nachzuvollziehen, doch auch später, eben des völligen Wissens, die Verknüpfung mit dem Straßenstrich-Stricher Schräder; und wir also von Bandenbildung sprechen - müssen.
Wie ich, am Ende dieses Punktes, den Nachweis einfüge, wie viel Geld der Mandantenverräter Henning Weskott für seinen Mandantenverrat erhielt; 659,34 EURO.
X.
non-rechtsnorm-konformes Schreiben von Spormann 15.06.2020 - 04/121,
non-rechtsnorm-konformes Schreiben von Spätgens 18.06.2020 - 03/121,
mein Schreiben an Spätgens 24.06.2020 - 05/121,
mein Schreiben an Geschäftsstelle AG 01.07.2020 - 02/122,
Vorstellung Weskott bei mir 10.07.2020 - 03/122,
mein 1. Gespräch mit Henning Weskott 23.07.2020 - 07/122.
Im Rahmen seiner Pflichtverteidigung, wurde dem Mandantenverräter Henning Weskott natürlich auch die Gerichts/Verfahrensakte übersandt.
Die vor genannten Schriftstücke, sind Teil davon.
Also wusste der Mandantenverräter - von Anfang an -, was das Fotzen-Vieh von ihm erwartete. Wie er, spätestens in dem Moment, da er mich anschrieb, sein Einverständnis dazu gegeben hatte.
Wenn ich also in meinem Flyer über das Fotzen-Vieh schreibe [ .... Spätestens nach dem 10.08.2020 ....], ist das nur grundsätzlich richtig.
Denn in Wahrheit ist es eben spätestens der 10.07.2020, das Datum des Schreibens des Mandantenverräters, an dem er sein versifftes Spiel begann.
Und die Tage, zwischen dem 10.07.2020 und dem 23.07.2020, hatte er genügen Zeit, sich die Details zurechtzulegen, wie er vorgehen würde.
x.
( Teil 3, 122 Pflichtverteidiger - 03 )
Mit diesem Schreiben, machte sich der sich später als Straßenstrich-Stricher des Fotzen-Viehs herausgestellte Mandantenverräter bei mir bekannt, den die Fügung der so sehr arbeitsfaulen Rechtsanwälte dem Fotzen-Vieh ermöglichte.
Daraufhin schickte ich dem Mandantenverräter folgende eMail.
( Teil 3, 122 Pflichtverteidiger - 05 )
( Teil 3, 122 Pflichtverteidiger - 06 )
Der geneigte Leser, der sich die Mühe machte, den Text dieser eMail zu lesen, wird sogleich erkannt haben, wie vor allem unmissverständlich ich formuliere.
In wieweit der Mandantenverräter das nicht begriffen hat, lassen wir mal dahingestellt.
Doch bereits an diesem Punkt, stelle ich eine These auf:
Der Mandantenverräter wusste von Anfang an, wie es sich um das Fotzen-Vieh gestaltet.
Denn es ist bemerkenswert, dass der Mandantenverräter, nie, niemals, während keines Gespräches, die ich mit ihm hatte, auf eben diese Formulierungen zu sprechen kam, um beispielsweise - tatsächlich - zu erfragen, wie ich zu einer solchen Feststellungen komme.
Jene beiden großen Punkte, die ich später mit ihm besprach, die Sache mit den Lügen des Fotzen-Viehs SigridKunze und den non-rechtsnorm-konformen Schriftstücken von Spätgens und Spormann, es gab nicht eine einzige Frage des Mandantenverräters in diese Richtung, um von selber auf ein Thema wie diese zu kommen.
Sodann kam es zu einem ersten Gespräch mit dem Mandantenverräter.
Insgesamt werden es 4 davon sein.
Vor dem Hintergrund der Komplexität der Sache, und den Erfahrungen, die ich mit dem Mandantenverräter IngoLindemann gemacht hatte, fertigte ich von allem Gesprächen, sogleich nach meiner Rückkehr nach hause, Gesprächsnotizen an, sodass es einfach ist, weiter zu schildern ( Rechtschreibefehler und z.B. Zahlendreher möge man mir bitte verzeihen. ).
Das 1. Gespräch fand am 23.07.2020, gegen ca. 11:28 Uhr, statt.
In ihm wurde zu alle erste besprochen, ich begann die Unterhaltung damit, es ginge ganz gewiss - nicht - gegen ihn, im Gegenteil, es ging darum, ihn zu schützen, ob er der Meinung sei, als Fachanwalt für Familienrecht, wie es seinem Briefkopf zu entnehmen ist, der richtige Ansprechpartner, vor allem bei einem Hintergrund mit einem Mordanschlag, zu sein.
Auf den Punkt Mordanschlag selber, ging der Mandantenverräter nicht ein, informierte mich aber darüber, dass er mehr als genug Berufserfahrung besitzen würde, um auch in einer solchen Angelegenheit tätig zu sein.
Wie er weiterhin feststellte, insoweit er sich bisher in die Angelegenheit eingelesen hätte, sähe er überhaupt keine Schwierigkeiten. Im Gegenteil. Er machte aus seiner Verwunderung keinen Hehl, er könne es nicht verstehen, warum andere Rechtsanwälte den Fall nicht hatten übernehmen wollen.
Dies war nun wirklich eine Positionierung, die mich überraschte.
Ich komme gleich darauf zu sprechen, eventuell war nun mein Misstrauen bereits geweckt, es war nur noch nicht richtig wach; und ich stellte daher nicht die richtigen Fragen.
Vor allem hatte ich nicht damit gerechnet, dass er den Inhalt meiner eMail, die er ja definitiv bekommen hatte, überhaupt nicht weiter vertiefte.
Alsdann besprachen wir noch folgende Punkte:
der Termin am 27.07.2020 ist wegen falscher Ladung aufgehoben,
der neue Termin ist am 10.09.2020, um 13,30,
es gibt eine schriftliche neue Ladung zum neuen Termin,
es gibt eine Abladung zum Termin am 27.07.2020,
wir verbleiben, in der letzten Augustwoche eine Gesprächstermin zu vereinbaren, um uns erneut abzustimmen.
Und daher ganz wichtig, ich erwähne es wiederholt, dass mir bereits seit dem 03.07.2020 das Schreiben des Bundesgerichtshofes, in Sachen Spätgens/Spormann und non-rechtsnorm-konformer Schriftstücken vorlag, besprach ich an jenem Tag nicht.
Eventuell wird es natürliches Misstrauen gewesen sein, welches mich dieses zurückhalten ließ.
Denn das Verhalten, ein Gegenüber erst mal aus seiner Deckung kommen zu lassen, um zu sehen, wie es sich verhält, damit man seine Vertrauenswürdigkeit besser einschätzen kann, insofern solches überhaupt möglich ist, dessen befleißige ich mich ja schon seit langem.
Eben nun, beim Korrekturlesen, kommt mir ein noch ganz anderer Gedanke.
Ganz am Anfang der Sache, hatte ja mein Schreiben an PHK Klapps gestanden, die Frau, die, gemäß der Äußerung einer Kollegin, an manchen Tage so zugedröhnt sein soll, dass sie nicht gerade laufen kann.
Im Punkt 21 - PHK Klapps, ist es eingefügt; wir erinnern uns; eventuell gehen wir noch mal nach dort zurück und schauen in es hinein.
Auch auf dieses Schreiben, ging der Mandantenverräter - mit keinem einzigen Wort - ein; gleichwohl er es doch kennen musste.
Das 2. Gespräch fand am 30.07.2020, gegen ca. 15:57, statt.
eine Ermittlungsakte sei eingetroffen,
es ging um die ( anonyme ) Anzeige wegen Beleidigung,
fragt, ob hier ein Strafbefehl vorläge, was ich verneine,
es wird ein Termin zur Besprechung vereinbart für Montag, 10.08.2020.
Ich weise zusätzlich darauf hin,
dass ich noch keine Umladung des ausgefallenen Termins vom 27.07.2020 habe,
und
auch noch keine neue Ladung für den von ihm avisierten Termin am Donnerstag, 10.09.2020.
Es wird verblieben, sich gegenseitig bei Neuigkeiten zu informieren.
( Ich gehe in einem gesonderten Punkt, 24 - Spormann, 3, darauf ein, und das bis Heute anonyme Denunzianten-Geschmeiß. )
Zumal der Mandantenverräter mir keinerlei Informationen geben konnte, wer denn der Erstatter dieser neuen Anzeige sei; aus heutiger Sicht- wird er es wohl auch gar nicht gewollt haben.
Ganz wichtig, an dieser Stelle, erneut war mein Misstrauen gegen den Mandantenverräter geweckt, dass ich auch nun - nicht - auf den Punkt mit dem BGH-Schreiben zu sprechen kam.
Möglicherweise wird hinzugekommen sein, dass ich, zu jenem Zeitpunkt, tatsächlich mit so vielen Dingen zur gleichen Zeit konfrontiert war, dass ich tatsächlich auf einzelne Überlegungen gar nicht kam.
Gleichwohl informierte ich den Mandantenverräter noch darüber, dass ich für das nächste Gespräch einige Unterlagen für ihn vorbereiten- und mitbringen würde, die ich dann mit ihm besprechen wolle ( Die Angelegenheit mit dem Fotzen-Vieh Sigrid Kunze. ).
Denn, bei unseren bisherigen Unterhaltungen ließ sich mehr als nur unschwer erkennen, dass der Mandantenverräter auf die Punkte, die er aus der eingängigen eMail ja kannte, doch auch den relevanten Punkten aus der Ermittlungs-/Verfahrensakte, nicht sachlich einging; statt dessen relativierte er, wie er auch versuchte, kam das Gespräch darauf, abzulenken.
So war für ihn auch der Inhalt des gegen das Fotzen-Vieh gestellten Befangenheitsantrages, dem er seine Bestellung erst zu verdanken hatte, nie, während keines Gespräche, etwas, auf das er mit nur einem einzigen Wort eingegangen wäre.
Oder, man kann auch sagen, was die Gespräche mit ihm anbelangt, diesen Befangenheitsantrag gab es - für ihn - gar nicht.
Das 3. und wichtigste Gespräch fand am 10.08.2020, gegen ca. 15:00, statt.
Neben Allgemeinheiten, wurden vor allem 2 Punkte besprochen, die ich mir bis nun aufgehoben hatte.
Zum einen sollte Herr Weskott jeweils eine Feststellungsklage gegen die Richterin Spormann sowie den Richter Spätgens des Amtsgerichtes Wuppertal einleiten, wegen des Inumlaufbringens von Schriftstücken, die einem Urteil des Bundesgerichtshofes widersprechen.
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag, 03 )
( Teil 3, Köln, 121 Befangenheitsantrag, 04 )
( Teil 3, Köln, 140 BGH, Spormann wie auch LEV VE 89 - 04 )
( Teil 3, Köln, 140 BGH, Spormann wie auch LEV VE 89 - 05 )
So war es nun erneut.
Es gibt kein Anschreiben zu diesen in einem Briefumschlag versandten Schreiben.
Es fehlt die Unterschrift des/der Urkundenbeamten/in.
Es fehlen die Unterschriften von Spormann und Spätgens.
Diese Schriftstücke entfalten keinerlei Rechtskraft.
Aber sie sind beste Beweise dafür was Spätgens und Spormann von ausgeurteiltem Recht halten; nichts.
x.
In der Tat ist es so, Rechtsbelehrungen/Empfehlungen darf der BGH keine geben, denn das widerspräche der Neutralität.
Aber ein so direkten Hinweis, eben darauf, man müsse, ggfl., auf dem Gerichtlichen Klageweg tätig werden, hat schon was.
Denn dieses hätte zu gleich zwei Folgen geführt.
Ein Richterin, gegen die, zudem erfolgreich, eine Feststellungsklage geführt worden war, hätte den Vorsitz in dem fraglichen Verfahren nicht mehr weiter führen können, denn selbst wenn ihre vorsätzliche Dienstverfehlung alleine nicht schon Befangenheitsgrund genug ist, eine erfolgreiche Feststellungsklage in meinem Sinne, hätte für sie zwangsläufig auch ein Dienstaufsichtsverfahren bedeutet, welches die Straßenstrich-Hure Dr. Annette Lehmberg nicht mehr hätte verhindern können; so oder so wäre sie von dem Verfahren ausgeschlossen gewesen.
Zum zweiten wäre der Richter, der sodann das Verfahren übernommen hätte, gewarnt gewesen, auf einen echten Gegner zu treffen, der zudem qualifiziert vertreten wird, und gut damit beraten, selber das Verfahren dann rechts-norm-konform zu führen, also eben nicht so, wie von der "Organisation Jürgens" gewünscht.
Wie gesagt, der Mandantenverräter war mehr als überrascht.
Gleichwohl willigte er ein, unverzüglich tätig zu werden.